Xtra
Xperience GmbH
Rödental
(vormals:
Königsmoos)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.600,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.422,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.822,84 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.600,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
540,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.563,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.624,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.941,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.566,88 |
| B.
Rückstellungen |
6.622,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.315,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.563,04 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde in Anspruch genommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Rödental, den 30.12.2011
Xtra Xperience GmbH
(Geschäftsführer)
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