Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 219837
Eingetragen
7.8.2020
Branche
ElektroinstallationReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Die Ausführung von Elektroarbeiten jeglicher Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Krzysztof Rysak
seit 7.8.2020
Geschäftsführer
Adrian Rysak
seit 7.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Krzysztof Rysak
80.00%
A***** R****
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Krzysztof Rysak
Gryfice / Polen
20.000 €
80.00%
A***** R****
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ELEKTRO-RYSAK GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 57.333,00 898,00
I. Sachanlagen 57.333,00 898,00
B. Umlaufvermögen 293.266,47 337.722,76
I. Vorräte 125.873,90 237.214,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162.587,12 100.288,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.805,45 220,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.446,76 4.927,09
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 86.654,08  
Aktiva 442.700,31 343.547,85

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 20.251,66
I. eingefordertes Kapital 19.900,00 19.900,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.100,00 -5.100,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   351,66
III. Bilanzverlust 106.554,08  
davon Gewinnvortrag 351,66  
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 86.654,08  
B. Rückstellungen 7.983,38 6.957,60
C. Verbindlichkeiten 434.716,93 316.338,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 404.455,92 300.946,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.261,01 15.392,43
davon gegenüber Gesellschaftern 30.261,01 15.392,43
Passiva 442.700,31 343.547,85

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2021

A. Auftrag und Auftragsdurchführung

B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Größenmerkmale
Steuerliche Verhältnisse

C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

Vorjahresabschluss
Jahresabschluss
Buchführung
Bilanzierung
Bewertungsgrundsätze

A.  Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Steuerberaterin Dipl. Kauffrau Katharina  Kochanowska  wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

B.   Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Elektro-Rysak GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: 10963 Berlin
Anschrift: Obentrautstr. 57
Gründung am: 17.06.2020
Eintragung insHandelsregister: Amtsgericht Charlottenburgunter HRB 219837
Gegenstand des Unternehmens:  Ausführung von Elektroarbeiten jegliche Art
Geschäftsjahr: 01 Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: € 25.000,00
Geschäftsführung: Krzysztof Rysak  
Adrian Rysak
Gesellschafter: Krzysztof Rysak    
Adrian Rysak

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtlic he Verhältnisse
Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.
Das Unternehmen unterlag der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C.  Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2020 wurde von den Gesellschaftern festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Eine Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist lt. Auskunft der Geschäftsleitung erfolgt.

Die Einreichung des Vorjahresabschlusses sowie der anderen notwendigen Unterlagen zum Handelsregister ist nachgewiesen. Wegen der Pflicht zur Veröffentlichung verweisen wir auf §§ 325 und 335a HGB.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Ahang (Anlagenspiegel) dargestellt.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800 (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, wurden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Arbeitnehmergruppe Zahl
Arbeiter 2
Angestellte 2
leitende Angestellte 1
Auszubildende -
teilzeitbeschäftigteMitarbeiter -

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug damit 5.

Berlin, 13.02.2023


sonstige Berichtsbestandteile


Nach § 245 HGB Krzysztof Rysak Adrian Rysak


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2023 festgestellt.

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