Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
NET plus GmbH
Dr.-Vits-Straße 11, 63906 Erlenbach am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Uwe Harder seit 9.7.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NET plus GmbHGelnhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2010Net Plus GmbH, EDV Systemhaus, Am Heiligen Stock 2, 63571 GelnhausenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Net Plus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht angepasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden A. Bewertungsgrundsätze Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden. B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB. C. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. D. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. E. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. F. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. G. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter Es bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. H. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Bei der Rückstellung für Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit keine Abzinsung vorgenommen. Angaben zu Bilanz Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Zum 31.12.2010 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von 0 € der Ausschüttungssperre. c. Latente Steuern Die Einstellung einer aktiven oder/und passiven latenten Steuer waren nicht gegeben. IV. Sonstige Angaben A. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch die Herren: Matthias Bloch, Harald Rößler, Mike Pluntke Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Gelnhausen , den 27.12.2011 gez. Geschäftsführer M. Bloch H. Rößler M. Pluntke sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt. |
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