EWERK DIGITAL GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Franz Ehrenschwendtner seit 25.7.2025 | Geschäftsführer |
Claus Biedermann seit 7.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 56.24% | |
| 20.00% | |
| 19.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EBCSoft GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGEBCsoft GmbH GmbH, Leipzig Amtsgericht Leipzig HRB 22554 Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht, ebenso der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB. Soweit nachfolgend nichts Anderes beschrieben wird, kamen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen neben den einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens auch ein angemessener Teil der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für die Erweiterung von selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten werden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben, sofern dabei wesentliche additive Funktionen entstehen. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, grundsätzlich linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse und die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den aktivierungspflichtigen Bestandteilen des § 255 Abs. 2 HGB einen angemessenen Teil der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Waren sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und die erhaltenen Anzahlungen zu ihrem Nominalbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger), liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände sowie kurzfristige Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Gesellschaft ist grundsätzlich von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB befreit. Aus der Aktivierung von selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten ergeben sich passivierungspflichtige latente Steuern, die unter den Steuerrückstellungen auszuweisen sind. Rückstellungsmindernd wurden die Differenzposten zwischen Handels- und Steuerbilanz berücksichtigt, die zu einer künftigen Steuerentlastung führen und den Rückstellungsbetrag im Rahmen der Gesamtdifferenzenbetrachtung reduzieren. Erläuterungen zu Bilanzposten Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 288 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber einem ehemaligen Gesellschafter in Höhe von T€ 249. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 35 Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich T€ 94, welche auf verbundenen Unternehmen entfallen. Die feste Laufzeit dieser Verpflichtungen endet im August 2029. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Altersversorgung in Höhe von jährlich T€ 4.
Leipzig, den 21. März 2024 gez. Claus Biedermann, Ralf Gentejohann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Mai 2024 |
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