Autohaus
Scheffler GmbH
Altmittweida
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
484.267,10 |
555.132,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
484.267,10 |
554.787,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
345,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
484.267,10 |
555.132,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
186.107,75 |
186.623,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
161.058,99 |
153.716,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
515,83 |
-7.342,56 |
| B.
Rückstellungen |
13.409,68 |
17.832,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
13.409,68 |
17.832,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
284.749,67 |
350.677,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
283.690,84 |
350.677,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
484.267,10 |
555.132,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 288
Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h.
nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den
sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers elektronisch einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
bewertet.
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
vorhergehende Geschäftsjahr betreffenden und zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Andreas Scheffler
(KFZ-Meister) geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
483.598,47
|
Verbindlichkeiten
|
14.720,63
|
Die o. g. Beträge wurden
vereinbarungsgemäß verzinst.
Altmittweida, im Juli 2012
gez. Andreas Scheffler
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2012 festgestellt.
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