AKV
Sammlung Crous gemeinnützige GmbH
(vormals:
Sammlung Crous gemeinnützige GmbH)
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
203.994,84 |
205.674,84 |
| I.
Sachanlagen |
203.994,84 |
205.674,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.201,65 |
9.757,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.166,58 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.035,07 |
9.757,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
472,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.668,49 |
215.432,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
137.450,53 |
145.076,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
108.632,61 |
102.893,15 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.782,08 |
-6.583,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.630,00 |
2.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.587,96 |
67.705,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.587,96 |
67.705,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.668,49 |
215.432,51 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sammlung Crous gGmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
0,00 EUR.
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer: Dr. Walter Maassen,
Rechtsanwalt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2012 festgestellt.
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