atlantis dx
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.767,54 |
47.881,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
658,00 |
773,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.818,10 |
31.817,00 |
| III.
Finanzanlagen |
15.291,44 |
15.291,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.501.938,45 |
1.522.788,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.112.182,56 |
1.020.451,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
119.941,70 |
139.941,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
389.755,89 |
502.336,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
437.973,60 |
537.635,42 |
| Aktiva |
1.995.679,59 |
2.108.305,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.295.596,00 |
1.241.094,08 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
83.840,00 |
83.840,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
102.900,00 |
102.900,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-19.060,00 |
-19.060,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
199.701,70 |
199.701,70 |
| III.
Gewinnrücklagen |
2.620,00 |
2.620,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.009.434,30 |
954.932,38 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
12.909,19 |
19.551,88 |
| C.
Rückstellungen |
54.238,14 |
81.912,87 |
| D.
Verbindlichkeiten |
143.282,60 |
128.818,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
143.282,60 |
128.818,18 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
489.653,66 |
636.928,21 |
| Summe
Passiva |
1.995.679,59 |
2.108.305,22 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die atlantis dx GmbH mit Sitz in Hamburg ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg
unter HRB 56472.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der atlantis dx GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Die für kleine Kapitalgesellschaften
gewährten größenabhängige
Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276
Abs. 1 und 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch
genommen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Die Aufstellung erfolgte im Einzelnen nach folgenden
Grundsätzen und Methoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibungen der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgten
planmäßig linear nach Maßgabe der
voraussichtlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgten planmäßig linear entsprechend der
voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Selbständig nutzbare, bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 bis EUR 800,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten ab EUR 800,00 wurde die lineare
Abschreibungsmethode über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer angewandt.
Das Finanzanlagevermögen ist grundsätzlich
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines
gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Werts bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nenn- wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet.
Ferner wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen für das allgemeine Kreditrisiko eine
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten bzw. kreditversicherten
Forderungsbestand gebildet.
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Als aktive Rechnungsabgrenzung wurden Ausgaben vor
dem Abschlusstag gezeigt, sofern sie einen Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kauf-
männischer Beurteilung erforderlich ist, gebildet.
Dabei wurden alle erkenn- baren Risiken
berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-
gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzung wurden Einnahmen vor
dem Abschlusstag gezeigt, sofern sie einen Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag dar- stellen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Devisenkassamittelkurses am
Bilanzstich- tag bewertet.
C.
Angaben zu den Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegen die
digital.hamburg innovation GmbH, Hamburg, und resultieren
aus laufenden Liefer- und Leistungsbeziehungen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter im Sinne des § 42
Abs. 3 GmbH in Höhe von EUR 154.771,02 (Vorjahr: EUR
174.362,31) enthalten.
Eigenkapital
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 954.932,38 (Vorjahr: EUR 777.794,26)
einbezogen.
D.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen
|
|
40.500,00
|
insgesamt
|
|
40.500,00
|
Die Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen (Avalbürgschaften)
waren nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden
Verbindlichkeiten nach jetziger Einschätzung
erfüllt werden können und daher mit einer
Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (ohne Umsatzsteuer) beträgt zum 31.
Dezember 2023 TEUR 811 und setzt sich wie folgt zusammen:
|
|
2024
|
|
2025-2028
|
|
ab 2029
|
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
Miete / Pacht Immobilien
|
|
186
|
|
557
|
|
0
|
Miete / Leasing Mobilien
|
|
36
|
|
32
|
|
0
|
insgesamt
|
|
222
|
|
589
|
|
0
|
Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
gemäß § 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 267
Abs. 5 HGB beträgt 33 (Vorjahr: 34).
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 19. Dezember
2024
(gez.)
Michael Märtin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2025
festgestellt.
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