Energie Sachsenheim Verwaltungs-GmbH
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Gasversorgung Sachsenheim GmbHSachsenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang der Gasversorgung Sachsenheim GmbHAllgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der Gasversorgung Sachsenheim GmbH (GvS) zum 31. Dezember 2011 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags erstellt und in Euro (€) ausgewiesen. Auf Grund der Regelungen des Gesellschaftsvertrags wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Mit dem zwischen der EnBW Regional AG (REG) und der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (EKB) geschlossenen Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 07. Mai 2007 ist die Beteiligung an der GvS auf die EKB übergegangen. Mit der EKB wurde ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der am 28. November 2007 ins Handelsregister eingetragen wurde. Es besteht mit der EKB eine Organschaft hinsichtlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Bilanzierung und Bewertung
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-kosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der Wirtschaftgüter im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig (pro rata temporis). Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 € sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungswerten von 150 € bis zu 1.000 € werden im Zugangsjahr aktiviert und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden von Kunden für Investitionen im Gasbereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird den betrieblichen Erträgen zugerechnet. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem auf Seite 4 dargestellten Anlagenspiegel hervor. Für die Beteiligungen an der espot GmbH (2.500,00 €) und espot GbR (3.493,00 €) liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Abschlüsse vor.
(2) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Verbrauchsabgrenzungen (584.794,54 €; Vj. 842.521,13 €) für noch nicht in Rechnung gestellte Gaslieferungen. Von den Forderungen sind erhaltene Anzahlungen in Höhe von 451.584,92 € (Vj. 480.521,06 €) abgesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus dem Cashpooling gegenüber der EnBW AG (545.809,64 €; Vj. 753.341,36 €) und das Umsatzsteuerguthaben.
(3) Rückstellungen
Die Rückstellungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ausstehende Rechnungen und die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.
(4) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten (außer gegenüber Kreditinstituten) haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und beinhalten im Wesentlichen den Erdgasbezug von der EnBW Gas GmbH 222.118,69 € (Vj. 55.556,69 €) und die Netznutzung von der EnBW Gasnetz GmbH (96.905,35 €; Vj. 266.364.87 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von 12 Jahren.
Sonstige Angaben
Abschlussprüferhonorar
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 7. Juli 2005 (EnWG)Gemäß § 10 Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2010 waren dies: · Von der EnBW Vertrieb GmbH werden Abrechnungsdienstleistungen für die GvS auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen durchgeführt. Die EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH übernimmt für die GvS die Funktionen Rechnungswesen, Steuern und Recht. · Vereinbarung mit der EnBW AG über die Erbringung von Finanzdienstleistungen und dem Cashpooling · Die EnBW Gasnetz GmbH hat in 2011 das Gasnetz der GvS gepachtet.
Geschäftsführung
Oliver Simonek, Baltmannsweiler, Beteiligungsmanager, Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Aufsichtsrat Horst Fiedler, Sachsenheim, Bürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender Walter Böhmerle, Esslingen, Arbeitsdirektor Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Hans Günter Janßen, Sachsenheim, Geschäftsführer Burkhard Bayer, Sachsenheim, Architekt Alfred Xander, Sachsenheim, Stadtrat Dr. med. Armin Frankenhauser, Sachsenheim, Stadtrat Volkmar Langefeld, Stuttgart, Leiter Gaswirtschaft Peter Drausnigg, Dettenheim, Leiter Anlagenmanagement Renewable Gas Rudolf-Irmar Zahorka, Stuttgart, Beteiligungsmanager Michael Goy, Wernau, Kommunalbetreuer Angabe zu den Organen Die Aufsichtsräte erhielten insgesamt eine Vergütung von 7.450,00 €. Sachsenheim, den 28. März 2012 Die Geschäftsführung Oliver Simonek
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.04.2012 |
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