EST Consulting & Software UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erika Kozarova seit 2.2.2010 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
genisos AGOberhachingJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
Inhalt Seite A. Allgemeine Grundlagen * B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze * C. Angaben und Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz * - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden * - Erläuterungen zur Bilanz * - Sonstige Angaben * A. Allgemeine Grundlagen Der Jahresabschluß der genisos AG für das Geschäftsjahr 2006 ist nach den Vorschriften der §§ 264 HGB ff. teilweise unter Inanspruchnahme der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 bis 274, 277, 278 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 sowie 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der
C. Angaben und Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die Abschreibungen der beweglichen Sachanlagen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Abgang wird im Jahr der Anschaffung unterstellt. Vorräte Die Vorräte (in Ausführung befindliche Aufträge) wurden mit Ihren Anschaffungskosten sowie mit angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebskosten bewertet. Verlustvorsorgen für Kostenunterdeckungen waren nicht vorzunehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Berichtsjahr durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v.H. Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abgegrenzte Vorauszahlungen, insbesondere für Versicherungen und KFZ-Steuern. Rückstellungen Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen wird allen zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind bezüglich der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. - Erläuterungen zur Bilanz Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Beteiligungen Die genisos AG hält 100% des Stammkapitals der genisos GmbH mit Firmensitz in Wien. Das Stammkapital der genisos GmbH in Höhe von EUR 35.000,00 ist zu 100 % einbezahlt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2006 EUR 50.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000
Stückaktien. Der Nennbetrag je Aktie beträgt
Anfechtung durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen der DAIDALOS Software GmbH: Mit Schreiben vom 29.08.2006 hat der Insolvenzverwalter
über das Vermögen der DAIDALOS Software GmbH die
genisos AG informiert, daß er seines Erachtens eine
Zahlung der DAIDALOS Software GmbH an die genisos AG in
Höhe von Euro 330.757,15 gemäß § 133
InsO anfechten könne und somit einen
Rückgewährungsanspruch gemäß
Bei dem Betrag in Höhe von Euro 330.757,17 handelt es sich um eine Zahlung vom 28.05.2004, mit der die DAIDALOS Software GmbH diverse Rechnungen der genisos AG für Leistungen aus dem Jahre 2003 beglichen hatte. Bei der möglichen Anfechtbarkeit beruft sich der Insolvenzverwalter darauf, daß die DAIDALOS Software GmbH zum Zeitpunkt der Zahlung bereits zahlungsunfähig bzw. drohend zahlungsunfähig war und die genisos AG von der Zahlungsunfähigkeit der DAIDALOS Software GmbH Kenntnis hatte. Mit der Prüfung des Sachverhalts haben die Vertreter der genisos AG im November 2006 die Kanzlei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft, München beauftragt. Diese kam zu dem Ergebnis, daß für eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter gemäß §133 InsO wesentliche Voraussetzung ist, daß die DAIDALOS Software GmbH die betreffende Zahlung mit dem Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung tätigte. Der entsprechende Nachweis ist durch den Insolvenzverwalter zu erbringen. Trotz vorliegender kongruenter Deckung (der Zahlung standen wertmäßig entsprechende Leistungen durch die genisos AG gegenüber und die beglichenen Rechnungen waren sämtlich fällig) erachtet HEUSSEN das Risiko für die Durchsetzbarkeit der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auf über 50%. Über sämtliche, in dieser Angelegenheit vorliegenden Informationen sowie die Stellungnahme durch HEUSSEN haben die Vertreter der genisos AG ihrem Aufsichtsrat berichtet. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 13.02.2007 wurde der Sachverhalt sowie die Behandlung der Anfechtung in den Büchern der Gesellschaft ausführlich erörtert. Die Vertreter der genisos AG haben den Aufsichtsratsvorsitzenden der genisos AG, Herrn Hugo Christian Rieß in seiner Funktion als Geschäftsführer der DAIDALOS Software GmbH um schriftliche Stellungnahme zur Anfechtungsdrohung gebeten. In seiner Stellungnahme, legt Herr Rieß dar, daß weder zum Zeitpunkt der strittigen Zahlung am 28.05.2004 Zahlungsunfähigkeit gegeben war, noch zu diesem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit gedroht habe. Aus diesen Gründen ist aus seiner Sicht ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nicht haltbar und somit die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit gemäß § 133 InsO nicht gegeben. Neben der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzenden der genisos AG und Geschäftsführers der DAIDALOS Software GmbH ist Herr Hugo Christian Rieß auch Vorstand der finanzfabrik AG und vertritt somit auch die Interessen der Mehrheitsgesellschafterin (70%) der genisos AG. Unter Berücksichtigung aller Aspekte, der Stellungnahmen durch HEUSSEN einerseits sowie der Darstellung durch Herrn Hugo Christian Rieß andererseits, wird von einer Passivierung der angedrohten Anfechtung abgesehen. Wesentlich für diese Entscheidung war auch, daß aufgrund diverser Kooperationsverträge zwischen der genisos AG und dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der DAIDALOS Software GmbH, die genisos AG die Weiterentwicklung und Wartung der DAIDALOS-Softwareprodukte übernommen hat und dem Insolvenzverwalter die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Projektverträgen gegenüber seinen Kunden ausschließlich durch die genisos AG ermöglicht wird. - Sonstige Angaben Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die genisos AG Anteile von mehr als 20% hat:
Vorstand Zu Vorständen der Gesellschaft sind bestellt:
Herr Stephan Fabian, München, Bürokaufmann Herr Christian Lang, Röhrmoos, Dipl.Ing. f. Elektrotechnik u. Nachrichtentechnik Herr Robert Zellner, Oberhaching, Dipl.-Wirtschaftsingenieur
Aufsichtsrat Zum Aufsichtsrat der Gesellschaft sind bestellt:
Herr Hugo Christian Rieß, Wien, Dipl.Volkswirt, Dipl.Mathematiker Herr Andreas Rieß, München, Kaufmann Frau Barbara Neumayer, Neusäß, Dipl.Ingenieur
Die Aufsichtsräte haben im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.
Ergebnis und Ergebnisverwendung Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2006 mit einem Jahresüberschuß in Höhe von EUR 29.828,00 ab. Das Bilanzergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Das Bilanzergebnis entwickelte sich wie folgt:
Oberhaching, den 31. Mai 2007
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