Autohaus
Roger Wendling GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.279,00 |
45.938,00 |
| I.
Sachanlagen |
108.279,00 |
45.938,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.124.280,59 |
1.674.331,70 |
| I.
Vorräte |
1.974.237,46 |
1.429.936,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.965,43 |
87.473,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.077,70 |
156.921,43 |
| Aktiva |
2.232.559,59 |
1.720.269,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
654.410,37 |
446.277,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
421.277,10 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
208.133,27 |
421.277,10 |
| B.
Rückstellungen |
32.980,00 |
158.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.545.169,22 |
1.115.752,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
608.850,04 |
200.564,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
936.319,18 |
915.188,13 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
924.593,91 |
891.814,62 |
| Summe
Passiva |
2.232.559,59 |
1.720.269,70 |
Anhang
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2023
AUTOHAUS ROGER WENDLING GMBH
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma Autohaus Roger Wendling
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Berichtsjahr wurden unter Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in vollem Umfang die
handelsrechtlichen Vorschriften angewandt.
Das Berichtsjahr 2023 entspricht dem Kalenderjahr.
B.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der
Bilanz
1.
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des HGB
gegliedert.
Die Vorjahreszahlen sind wegen der Anwendung des
Bilanzrichtliniengesetzes mit angegeben.
Die Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses soll in Anspruch genommen werden.
2.
Bewertungsmethoden
Als Bewertungsmethode wurde sich an den
handelsrechtlichen Vorschriften
unter Berücksichtigung der für die
Kapitalgesellschaften geltenden Bewertungsvorschriften
ausgerichtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, da
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
In den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Handelswaren zum Einstandspreis
bzw. zu den Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte zum Bilanzstichtag
niedriger lagen, sind diese erfasst. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und aus
geminderter Verwertbarkeit ergaben, sind in angemessenem
und ausreichendem Umfang durch den Ansatz der Tageswerte
(Beachtung Niederstwertprinzip) berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken und dem allgemeinen Risiko bei
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigung
bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
In den Rückstellungen sind mögliche
Einzelrisiken angemessen und ausreichend für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt.
Die Bildung der Garantierückstellung erfolgte in
Höhe von 0,2 v. H. des Jahresumsatzes unter
Berücksichtigung der garantiebehafteten Umsätze
zur Abdeckung der Risiken für entstehende Kosten und
Ansprüche.
Die Rückstellung für Urlaubsansprüche
enthält bewertungsmäßig die
Verpflichtung noch nicht im abgelaufenen
Geschäftsjahr genommene Freizeit, die noch zu
gewähren ist. Die Ermittlung erfolgte nach den Kosten
je Arbeitstag. Der Ansatz resultiert aus Bruttolöhnen
bzw. Gehältern, Arbeitgeber-,
Sozialversicherungsanteilen und Arbeitgeber-nebenkosten.
Im Rahmen der Rückstellungen erfolgte bei
entsprechenden Kosten mit Preissteigerungen und einer
Laufzeit von über einem Jahr unter
Berücksichtigung eines angenommenen
Preissteigerungssatzes von 3 % und dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatzes
entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung die
Ermittlung des Rückstellungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie entsprechen den am
Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen
Kreditbeträgen.
Haftungsverhältnisse aus nichtbilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
insbesondere aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen keine.
C.
Angaben und Erläuterungen zum Jahresergebnis und
zur Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Aufgrund des Jahresergebnisses und der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
weiteren Erläuterungen notwendig.
D.
Ergänzende Angaben
Die Geschäftsführung wurde von Herrn Roger
Wendling wahrgenommen.
Der Abschluss der Firma Autohaus Roger Wendling GmbH
wird in keinen Abschluss einer anderen Firma einbezogen.
E.
Ergebnisverwendung
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss des
Berichtsjahres 2023 in Höhe von EUR 208.133,27
wird laut Beschluss der Gesellschafterversammlung auf das
neue Jahr vorgetragen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, dass das
Jahresergebnis für das Jahr 2023 auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
SCHLUSSBEMERKUNGEN
Bei der Durchführung der Jahresabschlussarbeiten
beschränkte ich mich auf die Prüfungshandlungen,
wie sie bei der Abschlusserstellung zwangsläufig
anfallen. Nicht geprüft wurden somit die
Warenbestandsaufnahmen, die Zusammenstellungen
bezüglich der unfertigen Erzeugnisse und die
Debitoren- und Kreditorenaufstellungen.
Die Berechnung und Abführung der Lohn- und
Kirchensteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge
wurde in meinem Büro nach Grunddaten ermittelt.
Umsatzsteuerliche Tatbestände wurden insoweit
geprüft, als sie sich aus den im Rahmen der
Auftragsdurchführung eingesehenen Belegen ergeben
haben.
Die Überprüfung der Buchführung auf
ordnungsgemäße Verbuchung aller Belege war nicht
Prüfungsauftrag.
Eventuelle sonstige Haftungsverhältnisse,
Rechtsstreitigkeiten und Eventualverpflichtungen, die nicht
aus der Bilanz oder dem Anhang ersichtlich sind, mit
entsprechender Bedeutung bei der Beurteilung der
wirtschaftlichen und steuerlichen Situation, liegen nach
den mir vom Auftraggeber gemachten Angaben nicht vor und
sind auch bei der Bilanzerstellung nicht vorgefunden
worden.
Die Belegablage ist planvoll und geordnet. Die
notwendigen Auskünfte erteilt der
Geschäftsführer der Gesellschaft.
sonstige Berichtsbestandteile
Schweinfurt, den
13.02.2025
gez.
Wendling Roger, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025
festgestellt.
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