Fischer & Schultz Transport GmbH

Poststraße 56, 73072 Donzdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 541176
Eingetragen
28.4.1998
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der Hochsee- und KüstenschifffahrtGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
Nationaler und internationaler Nah- und Fernverkehr, Aus- und Einrollen von Sendungen aller Art im genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Güterverkehr, sowie speditionelle Handhabung von Sendungen, Beratung von logistischen Abläufen für Transport und Verkehrsbetriebe und deren Gestaltung

Historie

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Management

NameRolle
Benedikt Fischer
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fischer & Schultz Transport GmbH

Donzdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017

Bilanz

Aktiva

30.4.2017
EUR
30.4.2016
EUR
A. Anlagevermögen 33.591,39 37.847,39
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 33.590,39 37.846,39
B. Umlaufvermögen 894.208,01 735.251,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 894.208,01 735.251,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.761,92 635,00
Summe Aktiva 934.561,32 773.733,76

Passiva

30.4.2017
EUR
30.4.2016
EUR
A. Eigenkapital 534.119,49 442.944,81
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 417.380,22 356.277,41
III. Jahresüberschuss 91.174,68 61.102,81
B. Rückstellungen 56.009,75 52.811,47
C. Verbindlichkeiten 344.432,08 277.977,48
Summe Passiva 934.561,32 773.733,76

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname lautet lt. Registergericht: Fischer & Schulz Transport GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Donzdorf

Registergericht: Ulm

Register-Nr.: HRB 541176

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschiften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Angaben zur Aktivseite

Forderungen gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 737.130,84 €.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Passivseite

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 344.432,08 €.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Fischer Benedikt Kaufmann allein, befreit von Beschränkungen gemäß § 181 BGB

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.8.2019.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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