Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 8423
Eingetragen
11.7.2000
Branche
Betrieb von KläranlagenBetrieb der SammelkanalisationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung, insbesondere der Erwerb, die Planung, der Bau, der Betrieb, die Unterhaltung und die Finanzierung von Systemen zur Abwasserbeseitigung der Kläranlage Parum.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Zimmermann
seit 10.3.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Barlachstadt Güstrow
52.00%
Barlachstadt Güstrow
40.00%
Barlachstadt Güstrow
8.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Barlachstadt Güstrow
Germany
13.000 €
52.00%
Barlachstadt Güstrow
Germany
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Abwasser Parum GmbH

Güstrow

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I Grundlagen der Gesellschaft

Die Abwasser Parum GmbH wurde am 27.03.2000 gegründet und in das Handelsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung insbesondere der Erwerb, die Planung, der Bau, der Betrieb, die Unterhaltung und die Finanzierung von Systemen zur Abwasserbeseitigung der Kläranlage Parum.

Im Jahre 2001 wurde der Ausbau der Kläranlage abgeschlossen. Mit der Sanierung der Kläranlage Güstrow-Parum wurde die Voraussetzung geschaffen, die Abwässer der Stadt Güstrow sowie der Gemeinden des Umlandes den hohen Anforderungen des Umweltstandards entsprechend zu reinigen. Die Anlage ist ausgelegt für eine Kapazität von 60.000 Einwohnergleichwerten.

Mit dem Ausbau wird insbesondere eine weitgehende Reduzierung der Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphor bewirkt. Dadurch wird eine wesentliche Verbesserung der Wassergütesituation des Gewässersystems Nebel / Warnow mit Entlastungseffekt bis in die Ostsee erreicht.

Durch die Gewährleistung einer qualitätsgerechten und wirtschaftlich zu betreibenden Abwasserbehandlung im Raum Güstrow wird ein wesentlicher Beitrag für die Regionalentwicklung des Standortes Güstrow geleistet.

Die EURAWASSER Nord GmbH ist auf der Grundlage eines langfristigen Vertrages für die Betriebsführung der Gesellschaft verantwortlich.

II Wirtschaftsbericht

1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Barlachstadt Güstrow geht davon aus, dass die Bevölkerungszahlen in den nächsten Jahren leicht sinken werden. Der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) rechnet in der Zukunft mit nahezu gleichbleibenden Einwohnerwerten. Der daraus sich ergebende Trinkwasserverbrauch führt bei der Abwasser Parum GmbH zu keiner signifikanten Veränderung der Abwassermengen. Entsprechend Abrechnungsmethode hat die jährliche Niederschlagsmenge einen wesentlichen Einfluss auf die gereinigte Abwassermenge.

2 Geschäftsverlauf

2.1 Produktion

Im Geschäftsjahr 2023 wurden auf der Kläranlage Parum 2.201.812 m³ Abwasser gereinigt, im Vorjahr waren es 2.051.706 m³ (7,3 %). Die Veränderung ist im Wesentlichen witterungsbedingt.

Die Überwachungswerte des Kläranlagenablaufes wurden im Jahr 2023 eingehalten.

2.2 Beschaffung

Die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde über den Betriebsführer EURAWASSER Nord GmbH im Jahre 2023 kontinuierlich sichergestellt.

2.3 Investitionen

Im Jahre 2023 wurden auf der Kläranlage Investitionen in Höhe von TEUR 572 getätigt (Plan TEUR 238). Hierbei handelt es sich um Planungskosten der Leistungsphasen 4 - 6 für die Errichtung einer Faulung auf der Kläranlage.

Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen wurden im Rahmen von Reparaturaufträgen sichergestellt.

2.4 Personal- und Sozialbereich

Die Abwasser Parum GmbH ist eine reine Besitzgesellschaft und beschäftigt somit kein Personal.

2.5 Umweltschutz

Die Reinigungsleistung der Kläranlage und die Ablaufwerte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.

2.6 Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr wurden folgende Gesellschafterbeschlüsse gefasst:

-       Beschluss 39/23 - Abruf Planungsleistungen Leistungsphase 6 und 7

-       Beschluss 40/23 - 42/23 Jahresabschluss 2022 der Abwasser Parum GmbH

-       Beschluss 43/23 - Wirtschaftsplan 2024 der Abwasser Parum GmbH

3 Ertragslage

Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.826 (Vorjahr: TEUR 1.939) realisiert.

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus:

-       dem Einleitvertrag der Gesellschaft mit dem Städtischen Abwasserbetrieb der Stadt Güstrow vom 01.01.1996 und dessen erster Ergänzungsvereinbarung vom 27.03.2000,

-       dem Einleitvertrag mit dem WAZ vom 28.08.2000,

-       der Vereinbarung zur Abrechnung der Abwasserabgabe für die Kläranlage Parum der Abwasser Parum GmbH zwischen der Stadt Güstrow, dem WAZ und der Abwasser Parum GmbH von Mai/Juli 2007,

-       sowie dem Änderungsvertrag zu Verträgen über die Behandlung und Einleitung von Schmutzwasser zwischen der Abwasser Parum GmbH und der Stadt Güstrow vom 24.04.2014.

Die aus der ersten Ergänzungsvereinbarung zum Einleitvertrag resultierenden Entgelte (Abrechnung seit dem 01.04.2000) wurden auf der Grundlage von Mengenprognosen kalkuliert. Sie sind bei wesentlichen Abweichungen von den prognostizierten Mengen bzw. wesentlichen Kostenänderungen in der Betriebsführung entsprechend der vertraglichen Festlegungen anzupassen. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Weiterberechnung an den Städtischen Abwasserbetrieb der Stadt Güstrow und den WAZ in Höhe von TEUR 651 (Vorjahr: TEUR 779).

Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2023 den Einleitern die angefallenen Abschreibungen auf Forderungen aus Restwertvergütungsansprüchen aufgrund von Investitions- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 93) in Rechnung gestellt (entsprechend § 5 Abs. 3a der ersten Ergänzungsvereinbarung zum Einleitvertrag).

Weitere Umsatzerlöse resultieren aus der Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von TEUR 135 (Vorjahr: TEUR 135) und des Mietvertrages mit dem WAZ TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10).

Aufwandsseitig wirkt sich insbesondere das Betriebsführungsentgelt aus, welches gemäß Betriebsführungsvertrag mit der EURAWASSER Nord GmbH bei wesentlichen Kostenänderungen anzupassen ist. Die Kostenanpassungen korrespondieren mit den Anpassungen des Einleitentgeltes.

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 128) ab und liegt damit unter der Planung.

4 Finanzlage

Für die Finanzierung des Ausbaus der Kläranlage wurde die Anwendung der Forfaitierung zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Als finanzierende Bank wurde die Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) beauftragt. Mit dieser war eine Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.03.2011 geschlossen. Zum 31.03.2011 wurde die Fremdfinanzierung gegenüber der HELABA durch die Stadt Güstrow abgelöst.

Die Stadt Güstrow hatte sich mit Abschluss der Forfaitierungsvereinbarung gegenüber der HELABA verpflichtet im Hinblick auf die an die HELABA mit dem Rahmenvertrag und den dazu gehörigen Einzelforderungsverträgen verkauften und abgetretenen Forderungen eine Einrede- und Einwendungsverzichts-erklärung abzugeben und damit ausdrücklich und uneingeschränkt ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der HELABA anerkannt.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden zwei Darlehen bei der Ostseesparkasse Rostock aufgenommen. Zum einen ein Investitionsdarlehen in Höhe von TEUR 200 und zum anderen ein Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 90 zur Sondertilgung eines Kredites bei der HSH Nordbank AG. Beide Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden zwei weitere Annuitätendarlehen in Höhe von TEUR 170 und TEUR 250 mit einer Laufzeit von 8 Jahren und einer Zinsbindung bis zum 31.12.2024 aufgenommen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Annuitätendarlehen in Höhe von TEUR 300 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Zinsbindung bis zum 31.12.2024 aufgenommen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Annuitätendarlehen in Höhe von TEUR 350 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Zinsbindung bis zum 31.12.2024 aufgenommen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 132 getilgt.

Die Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen.

5 Vermögenslage

Die Bilanzsumme liegt mit TEUR 4.249 um TEUR 610 über dem Vorjahreswert von TEUR 3.639. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital zuzüglich 50 % Sonderposten) beträgt zum Bilanzstichtag 43,1 % (Vorjahr: 46,5 %).

Vom Gesamtvermögen entfallen 66,9 % auf das Anlagevermögen, welches zu 64,4 % durch das Eigenkapital (einschließlich 50 % Sonderposten) gedeckt ist.

Die am Bilanzstichtag kurzfristig fälligen Fremdmittel in Höhe von TEUR 280 sind durch kurzfristig gebundenes Vermögen in Höhe von TEUR 595 zu 212 % gedeckt.

6 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes beurteilt die Geschäftsleitung die Gesamtentwicklung weiterhin positiv. Die Abwasser Parum GmbH weist eine solide Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auf.

III Prognose-, Chancen-und Risikobericht

1 Prognosebericht- Künftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen    und Risiken

Durch den Vergleich im Mediationsverfahren vom 09.12.2015 enden der Einleit- und der Betriebsführungsvertrag zum 31.12.2024 mit der Folge, dass die Endschaftsregelungen des § 7 des Einleitvertrages in der Fassung der ersten und zweiten Ergänzungsverträge unmittelbar Anwendung finden. Somit wird das Eigentum an der Kläranlage auf die Stadt Güstrow übergehen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese zum Kauf anzubieten. Die Bewertung erfolgt nach den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten (Restwert). Die Stadt Güstrow leistet für die Verschaffung des Eigentums eine Restwertvergütung. Aufgrund dessen endet die Abwasser Parum GmbH per 31.12.2024 mit einem positiven Finanzmittelbestand. Ab dem 01.01.2025 fehlt es der Gesellschaft an einer Geschäftstätigkeit und dient voraussichtlich nur noch der Abwicklung von bestehenden Verpflichtungen.

Für das Geschäftsjahr 2024 werden Gesamterträge in Höhe von TEUR 6.085 und Gesamtaufwendungen in Höhe von TEUR 6.168 erwartet. Somit ergibt sich ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR - 83. Grundlage für die Prognose stellt der Wirtschaftsplan dar. Die Erträge und Aufwendungen entstehen im Wesentlichen aus der Übertragung der Kläranlage zum 31.12.2024 und dem damit verbundenen Anlagenabgang zum Restbuchwert. Der Verlust entsteht durch die zu erwartenden Körperschafts- und Gewerbesteueraufwendungen.

Investitionen sind für 2024 nicht geplant. Durch eine im Jahr 2019 durchgeführte Machbarkeitsstudie wurde die Umstellung der Verfahrenstechnik der Kläranlage von aerober hin zu anaerober Schlammstabilisierung geprüft.

Zur Entscheidungsfindung wurde in der Gesellschafterversammlung am 21.05.2019 ein Konzept vorgestellt und die Durchführung einer Messkampagne in den Jahren 2019 und 2020 beschlossen. Das Konzept wurde im Jahr 2020 konkretisiert.

Auf Basis einer europaweiten Ausschreibung erfolgte im Juni 2021 der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistungen für den Bau einer Faulung und der Abruf der Leistungsphasen 2 - 3. Im Jahr 2022 wurden die Leistungsphasen 4 - 5 begonnen. Mit Beschluss vom 21.02.2023 wurde der Abruf der Leistungsphasen 6 und 7 beschlossen. Die Leistungsphase 6 wird im 1. Quartal 2024 abgeschlossen und die Baugenehmigung erteilt. Die Bearbeitung des Fördermittelantrages durch die ZUG wird erst im 2. Halbjahr 2024 erwartet.

2 Risikobericht- Wesentliche Risiken der voraussichtlichen Entwicklung

Risiken der Betriebsführung trägt als Betriebsführer die EURAWASSER Nord GmbH. Der Betrieb von Kläranlagen gehört zum Kerngeschäft des Betriebsführers. Die EURAWASSER Nord GmbH verfügt zur Bearbeitung jeglicher Risiken über ein integriertes Managementsystem und ist dazu entsprechend zertifiziert. Dies umfasst umfangreichen Qualitäts- und Umweltstandards nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001, die hohen Forderungen an die Trinkwassersicherheit als Lebensmittelnorm nach DIN EN ISO 22000, die Vorgaben der Energiemanagement Norm DIN RN ISO 50001 sowie die Anforderungen der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz Norm OHSAS.

Der Betriebsführer hat ergänzenden Versicherungsschutz abgeschlossen.

Es bestehen keine bestandsgefährdenden Risiken.

 

Güstrow, den 16. Februar 2024

Hanno Nispel

Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A 31.12.2023 31.12.2022
EUR  EUR 
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.860.724,93 1.954.236,31
2. Technische Anlagen und Maschinen 58.181,65 79.587,10
3. Rohr‑/Kanalnetze 134.282,34 143.009,89
4. Wasserzähler und Messgeräte 6,63 6,63
5. Andere Anlagen, Betriebs‑ und Geschäftsausstattung 8,16 8,16
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 788.629,50 216.667,50
2.841.833,21 2.393.515,59
2.841.833,21 2.393.515,59
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh‑, Hilfs‑ und Betriebsstoffe
2.791,18 2.791,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 781,14 893,63
2. Forderungen gegen Gesellschafter 1.010.460,97 743.920,73
3. Sonstige Vermögensgegenstände 33.209,32 49.463,11
1.044.451,43 794.277,47
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 355.593,87 444.326,97
1.402.836,48 1.241.395,62
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 4.284,00 4.284,00
4.248.953,69 3.639.195,21
P A S S I V A 31.12.2023 31.12.2022
EUR  EUR 
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 406.974,02 406.974,02
III. Gewinnvortrag 1.224.549,22 1.096.503,17
IV. Jahresüberschuss 150.720,29 128.046,05
1.807.243,53 1.656.523,24
B. SONDERPOSTEN FÜR VERRECHENBARE ABWASSERABGABE 42.766,21 72.327,10
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 3.691,94 9.177,94
2. Sonstige Rückstellungen 341.000,58 14.939,43
344.692,52 24.117,37
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 968.194,04 750.578,92
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.468,11 4.284,06
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 45.455,84 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 21.383,43 17.614,51
1.075.501,42 772.477,49
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 978.750,01 1.113.750,01
4.248.953,69 3.639.195,21

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR  EUR 
1. Umsatzerlöse 1.826.354,45 1.939.143,93
2. Sonstige betriebliche Erträge 30.647,19 30.311,84
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh‑, Hilfs‑ und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ‑1.470.052,78 ‑1.544.523,40
4. Abschreibungen
Abschreibungen auf Sachanlagen ‑123.644,38 ‑124.534,80
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen ‑128.721,83 ‑111.121,39
6. Betriebsergebnis 134.582,65 189.276,18
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.806,72 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ‑5.033,30 ‑4.226,77
9. Finanzergebnis ‑2.226,58 ‑4.226,77
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20.420,00 ‑54.947,58
11. Ergebnis nach Steuern 152.776,07 130.101,83
12. Sonstige Steuern ‑2.055,78 ‑2.055,78
13. Jahresüberschuss 150.720,29 128.046,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Amtsgericht Rostock, HRB 8423

Die Bestimmungen der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO - des Landes Mecklenburg-Vorpommern) wurden beachtet. Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften. Das gesetzliche Gliederungsschema gem. § 266 HGB wurde hinsichtlich der Sachanlagen gem. § 265 Abs. 5 HGB erweitert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten­verfahren vorgenommen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungs­nebenkosten abzüglich Skonti bzw. zu Herstellungskosten bewertet und vermindert um planmäßige Abschreibungen dargestellt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden gemäß § 253 Absatz 3 HGB unter Zu­grundelegung der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern (12,5 Jahre bis 40 Jahre) vorgenommen. Für alle Anlagengegenstände wurde die lineare Ab­schreibungsmethode gewählt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet und beinhalten Forderungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden zum Barwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen wurden berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag dargestellt, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

III. Angaben zur Bilanz

Die Gliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit
unter einem Jahr über einem Jahr gesamt
Forderungen aus Lieferungen 
und Leistungen 781,14 0,00 781,14
(Vorjahr) 893,63 0,00 893,63
Forderungen gegen Gesellschafter 205.221,27 805.239,70 1.010.460,97
(Vorjahr) 204.165,97 539.754,76 743.920,73
sonstige Vermögensgegenstände 33.209,32 0,00 33.209,32
(Vorjahr) 49.463,11 0,00 49.463,11
239.211,73 805.239,70 1.044.451,43
(Vorjahr) 254.522,71 539.754,76 794.277,47

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus Restwertvergütungsanspruch für Investitionen in Höhe von EUR 892.044,59 (Vorjahr: EUR 632.706,24) und Forderungen aus Leistungen in Höhe von EUR 118.416,38 (Vorjahr: EUR 111.214,49).

Dem Sonderposten für verrechenbare Abwasserabgabe werden Zuführungen auf der Grundlage der Abwasserabgabebescheide durchgeführt, soweit sie eine Verrech­nungsmöglichkeit gemäß § 10 Absatz 3 Abwasserabgabengesetz vorsehen. Die Auflösung erfolgt in Höhe des durchschnittlichen AfA-Satzes für die bezuschusste Kläranlage.

Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen für den Jahresabschluss sowie für ausstehende Eingangsrechnungen. Die Steuerrückstellungen wurden für die Gewerbesteuer 2022 gebildet.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr zwischen einem von mehr als fünf gesamt
und fünf Jahren Jahren
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 158.194,54 444.763,31 365.236,19 968.194,04
(Vorjahr) 129.490,11 369.486,33 251.602,48 750.578,92
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 40.468,11 0,00 0,00 40.468,11
(Vorjahr) 4.284,06 0,00 0,00 4.284,06
45.455,84 0,00 0,00  45.455,84
Verbindlichkeiten ggü Gesellschafter 0 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr)
21.383,43 0,00 0,00 21.383,43
sonstige Verbindlichkeiten
(Vorjahr) 17.614,51 0,00 0,00 17.614,51
265.501,92 444.763,31 365.236,19 1.075.501,42
(Vorjahr) 151.388,68 369.486,33 251.602,48 772.477,49

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 3,79 (Vorjahr: EUR 17.614,51) enthalten.

Die Darlehensübernahme seitens des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow wurde als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert. Die Auflösung erfolgt in Höhe des Tilgungsanteils entsprechend dem Änderungsvertrag vom 24.04.2014.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse 2023 gliedern sich wie folgt auf:

- Einleitvertrag mit dem Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow: EUR 1.580.889,93
- Einleitvertrag mit dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg: EUR 100.248,92
- Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten: EUR 135.000,00
- Mietvertrag: EUR 10.215,60

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflö­sung des Sonderpostens für verrechenbare Abwasserabgaben in Höhe von EUR 29.560,45 enthalten. Weiterhin enthalten sind Erträge aus der Annahme von Sanitärabwässern in Höhe von EUR 656,42 und aus der Auflösung einer nicht mehr benötigten Rückstellung von EUR 429,88 für Jahresabschlusskosten für das Jahr 2022.

Der Materialaufwand besteht hauptsächlich aus dem Betriebsführungsentgelt und einer Nachberechnung des WAZ über den Bezug von Trinkwasser für die Jahre 2019-2022 in Höhe von EUR 42.574,25 und der Bildung einer Rückstellung für den Trinkwasserbezug des Jahres 2023 i.H.v. EUR 11.618,09.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Abschreibungen auf Forderungen aus Restwertvergütungsansprüchen.

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen handelt es sich um Zinsen für sechs Darlehen von der Ostseesparkasse Rostock.

In den Zinserträgen sind Zinsen aus der Aufzinsung einer Forderung in Höhe von EUR 2.806,72 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

In den Zinsaufwendungen sind Zinsen aus der Abzinsung einer Forderung in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 528,84) enthalten.

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: EUR 30.812,32) ausgewiesen und die Gewerbesteuer in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 22.348,00).

Weiterhin werden in den Steuern vom Einkommen und Ertrag die Erstattung des Vorjahres ausgewiesen. Periodenfremde Erträge für Gewerbesteuer in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR -799,20) und für Körperschaftssteuer inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von EUR 20.420,00 (Vorjahr: EUR -988,06).

 

V. Sonstige Angaben

Die Betriebsführung erfolgt durch die EURAWASSER Nord GmbH, da die Abwasser Parum GmbH keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt.

Die Organe der Abwasser Parum GmbH sind gemäß § 5 und § 7 des Gesellschafter­vertrages die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.

Der Gesellschaftervertrag sieht die Wahl eines Aufsichtsrates oder Beirates nicht vor.

Die Geschäftsführung wurde wie folgt wahrgenommen:

-          Herr Hanno Nispel, Diplom-Ingenieur, Schwerin

Die Geschäftsführung erhielt für ihre Tätigkeit im Jahre 2023 keine Bezüge oder Aufwandsentschädigungen.

Als sonstige betriebliche Verpflichtung ist das Betriebsführungsentgelt für 2024 in Höhe von TEUR 1.481 zu nennen.

Das über eine Rückstellung berücksichtigte Gesamthonorar für vereinbarte Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 7.850,00. Das vereinbarte Honorar für die Offenlegung im Bundesanzeiger beträgt EUR 450. Andere Leistungen wurden nicht erbracht.

Angaben zu nahestehenden Personen

Es bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern wie folgt:

-          mit dem WAZ auf der Grundlage des Einleitvertrages

-          mit der Stadt Güstrow, Städtischer Abwasserbetrieb, auf der Grundlage des Einleitvertrages

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 150.720,29 auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Nachtragsbericht

Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, liegen nicht vor.

 

Güstrow, den 16. Februar 2024

Hanno Nispel

Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

ANSCHAFFUNGS‑ UND HERSTELLUNGSKOSTEN
01. Jan 23 Zugänge Abgänge 31. Dez 23
EUR  EUR  EUR  EUR 
SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.147.705,30 0,00 0,00 6.147.705,30
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.121.204,84 0,00 0,00 3.121.204,84
3. Rohr‑/Kanalnetze 862.560,35 0,00 0,00 862.560,35
4. Wasserzähler und Messgeräte 36.808,92 0,00 0,00 36.808,92
5. Andere Anlagen, Betriebs‑ und Geschäftsausstattung 75.153,50 0,00 0,00 75.153,50
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 216.667,50 571.962,00 0,00 788.629,50
10.460.100,41 571.962,00 0,00 11.032.062,41
10.460.100,41 571.962,00 0,00 11.032.062,41
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
01. Jan 23 Zugänge Abgänge 31. Dez 23 31. Dez 23 31. Dez 22
EUR  EUR  EUR  EUR  EUR  EUR 
SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.193.468,99 93.511,38 0,00 4.286.980,37 1.860.724,93 1.954.236,31
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.041.617,74 21.405,45 0,00 3.063.023,19 58.181,65 79.587,10
3. Rohr‑/Kanalnetze 719.550,46 8.727,55 0,00 728.278,01 134.282,34 143.009,89
4. Wasserzähler und Messgeräte 36.802,29 0,00 0,00 36.802,29 6,63 6,63
5. Andere Anlagen, Betriebs‑ und Geschäftsausstattung 75.145,34 0,00 0,00 75.145,34 8,16 8,16
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 788.629,50 216.667,50
8.066.584,82 123.644,38 0,00 8.190.229,20 2.841.833,21 2.393.515,59
8.066.584,82 123.644,38 0,00 8.190.229,20 2.841.833,21 2.393.515,59

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Abwasser Parum GmbH, Güstrow

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Abwasser Parum GmbH, Güstrow, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abwasser Parum GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

●       entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

●       vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche      oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

●       identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

●       gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

●       beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

●       ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

●       beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

●       beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

●       führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet hat.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Schwerin, 16. Februar 2024

BRB Revision und Beratung PartG mbB                                                   

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

G. Matlok                                   M. Napierski                                 

Wirtschaftsprüfer                        Wirtschaftsprüfer

Ergebnisverwendungsbeschluss

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 30. April 2024 festgestellt.

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