A.S.A.
Engineering GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
870,00 |
1.487,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
183.650,47 |
170.681,60 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
37,54 |
224,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.884,28 |
2.183,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.404,75 |
174.352,47 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.272,30 |
121.619,54 |
| B.
Rückstellungen |
16.545,68 |
27.375,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.586,77 |
25.357,18 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
7.781,93 |
4.863,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.586,77 |
25.357,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.404,75 |
174.352,47 |
Anhang
zu dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
Inhaltsübersicht:
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
C. Ergänzende Angaben
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gesellschaft
(Amtsgericht Lübeck, HRB 5488) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte waren nicht auszuüben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von EUR 250,01 bis zu EUR 1.000,00 wurden nach § 6
Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und
über fünf Jahre aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten sind
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Ergänzende Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr war ein Arbeitnehmer
beschäftigt. Geschäftsführer im
Geschäftsjahr 2019 war Herr Rudolf Sawallich.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Inhaltsübersicht:
D. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
E. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
F. Ergänzende Angaben
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gesellschaft
(Amtsgericht Lübeck, HRB 5488) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungswahlrechte waren nicht auszuüben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von EUR 250,01 bis zu EUR 1.000,00 wurden nach § 6
Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und
über fünf Jahre aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeiten sind
mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Ergänzende Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr war ein Arbeitnehmer
beschäftigt. Geschäftsführer im
Geschäftsjahr 2019 war Herr Rudolf Sawallich.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Rudolf Sawallich
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2020 festgestellt.
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