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VR BANK Dinklage-Steinfeld eGLiquidiert
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VR BANK Dinklage-Steinfeld eGDinklageJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Dinklage. Sie ist ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes und Mitglied der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft umfasst das Bankgeschäft und Finanzdienstleistungen auf Grundlage der Erlaubnis nach § 32 KWG. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Abgeleiteter Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist dabei die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden in Allfinanzfragen. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an unser Geschäftsgebiet, das wir grundsätzlich in der Region Weser-Ems sehen. Die Bank hat als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft im Kredit- und Einlagenbereich sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft definiert. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe im Rahmen des Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäftes. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir zur Erschließung weiterer Ertragspotenziale bei überschaubarem Risiko begonnen, im Privatkundengeschäft Baufinanzierungskredite über die internetbasierte Kreditvermittlerplattform GENOPACE anzubieten. In diesem Geschäftsbereich geht unser Geschäftsgebiet über die Region Weser-Ems hinaus. Zum 31.12.2021 besteht die Genossenschaft aus 6.982 Mitgliedern (Vorjahr: 6.446 Mitglieder). Die Prüfung nach § 53 GenG i. V. m. der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts gemäß § 340k HGB und die nach § 29 KWG vorgeschriebenen Prüfungen werden durch den Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., Oldenburg durchgeführt. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Darüber hinaus ist die Bank der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Im Jahr 2021 erholte sich die deutsche Wirtschaft weiter von dem durch die Coronapandemie ausgelösten Konjunktureinbruch des 1. Halbjahres 2020. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt expandierte im Vorjahresvergleich um deutliche 2,9 %, nachdem es 2020 um massive 4,6 % zurückgegangen war. Das Wirtschaftswachstum hätte allerdings noch höher ausfallen können, wenn die Konjunktur nicht weiter durch die Folgen der anhaltenden Pandemie gedämpft worden wäre. Das Wirtschaftsgeschehen wurde 2021 einerseits durch die abermaligen Coronawellen und die im Zuge dieser Wellen zeitweise verschärften Infektionsschutzmaßnahmen merklich beeinträchtigt. Anderseits bremsten die im Jahresverlauf zunehmenden Rohstoffpreise und Materialknappheiten spürbar die Aktivitäten, insbesondere im produzierenden Gewerbe. Die kräftige und geographisch breit angelegte Konjunkturerholung führte nämlich zu einem ungewöhnlich starken Anstieg der globalen Nachfrage nach Rohstoffen und Vorleistungsgütern, wie Halbleitern, Plastik und Metallen, sowie zu erheblichen Logistikproblemen. Wegen der pandemiebedingt schwierigen Lage im 1. und 4. Quartal konnte der preisbereinigte Privatkonsum auf Jahressicht lediglich um 0,1 % zulegen. Die privaten Konsumausgaben verharrten damit im Wesentlichen auf dem niedrigen Vorjahresniveau. Im Jahr 2020 waren sie um 5,9 % eingebrochen. Der Staatsverbrauch legte hingegen 2021 erneut zu. Die staatlichen Konsumausgaben stiegen um 3,1 % und damit in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr. Nach dem starken Rückgang des Vorjahres um 11,2 % stabilisierten sich die Ausrüstungsinvestitionen 2021 ebenfalls. Angesichts des verbesserten globalen Konjunkturumfelds, der steigenden Auslastung der Wirtschaft und der insgesamt nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen, mit anhaltend niedrigen Zinsen, erhöhten sich die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge um 3,4 %. Der langjährige Aufwärtstrend bei Bauinvestitionen setzte sich abgeschwächt fort (+0,7 % nach +2,5 % im Vorjahr). Wichtigste Wachstumsstütze blieb der Wohnungsbau, der weiterhin vom enormen Bedarf an Wohnraum und dem günstigen Finanzierungsumfeld Rückenwind erfuhr. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Erholung ging die Arbeitslosigkeit etwas zurück. Die Arbeitslosenzahl sank im Jahresdurchschnitt 2021 gegenüber dem Vorjahr auf rund 2,6 Mio. Menschen. Dies führte zu einem minimalen Rückgang der Arbeitslosenquote von 5,9 % auf 5,7 %. Nach vielen Jahren mit moderater Entwicklung haben die Verbraucherpreise 2021 merklich angezogen. Die Inflationsrate stieg nahezu stetig von 1,0 % im Januar auf 5,3 % im Dezember. Im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise um 3,1 % und damit so kräftig wie seit 1993, im Nachgang des Wiedervereinigungsbooms, nicht mehr. 2020 hatte die Inflationsrate noch bei 0,5 % gelegen. Gemäß ersten amtlichen Schätzungen konnte der Einzelhandel seinen preisbereinigten Umsatz 2021 lediglich um 0,7 % steigern. Im Vorjahr (+4,6 %) war der Absatz noch deutlich kräftiger expandiert. In vielen Einzelhandelsbereichen wurden die Aktivitäten durch Materialknappheiten und Lieferschwierigkeiten beeinträchtigt. Zudem belasteten die zeitweise verschärften Infektionsschutzmaßnahmen den stationären Handel, wie die zum Jahresende bundesweit eingeführte 2G-Regel, die grundsätzlich nur geimpften und genesenen Menschen den Besuch von Geschäften erlaubte. Im Zuge der Schutzmaßnahmen gab der in Verkaufsräumen erzielte Umsatz um 1,3 % nach. Demgegenüber konnte der Internet- und Versandhandel (+12,4 %) abermals ein überdurchschnittliches Plus erzielen. Die ökonomische Situation der Landwirte im Wirtschaftsjahr 2020/2021 verschlechterte sich. Dämpfend auf die Ertragslage wirkten unter anderem die allgemein deutlich gestiegenen Aufwendungen für Düngemittel, zugekaufte Futtermittel und Energie. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Wirtschaftsbereichs sank um 1,6 %, nachdem sie im Vorjahr um 1,7 % gestiegen war. Die EZB hat ihren ultralockeren geldpolitischen Kurs im Jahr 2021 fortgesetzt. Ein wesentlicher Pfeiler hierfür waren massive Anleihekäufe im Rahmen des seit dem Jahr 2014 laufenden Anleihekaufprogramms und der im März 2020 beschlossenen zusätzlichen Käufe im Rahmen des pandemiebedingten Notfall-Anleihekaufprogramms. Die europäische Gemeinschaftswährung schwächte sich im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar moderat ab. Zum Jahresschluss notierte die Gemeinschaftswährung bei 1,1326 US-Dollar, das waren 7,7 % weniger als ein Jahr zuvor. Das Aktienjahr 2021 war zweigeteilt. In der ersten Jahreshälfte konnte der DAX substanzielle Zuwächse erzielen. Der DAX überwand Ende März erstmals die Marke von 15.000 Punkten und lag am Ende der ersten Jahreshälfte bei 15.531,04 Punkten, dies entspricht einem Plus zum Jahresbeginn um 13,2 %. In der zweiten Jahreshälfte blieb die Aufwärtstendenz zwar erhalten, die Dynamik flachte jedoch deutlich ab. Die Impfkampagnen verloren nach anfänglichen Erfolgen merklich an Fahrt. Auch bremsten die ausgeprägten Materialknappheiten aufgrund von Störungen der internationalen Lieferketten und der außergewöhnlich hohen globalen Nachfrage die Wirtschaft deutlich stärker als noch im Frühjahr erwartet. Die Inflation erwies sich infolgedessen als langwieriger als erwartet. Trotz dieser belastenden Entwicklungen erzielte der DAX im November mit 16.251 Punkten noch einen historischen Höchststand. Negativ auf die Aktienkurse wirkte zum Ende des Jahres vor allem die neue Coronavariante Omikron, die zwar schon früh mit weniger schweren Krankheitsverläufen verbunden wurde, sich gleichzeitig aber als deutlich ansteckender herausstellte. Daher wurde mit Omikron die Sorge breiter Produktionsausfälle verbunden, ähnlich wie bei einem wirtschaftlichen Lockdown. Zum Jahresende schloss der DAX mit 15.884,86 Punkten. Die Genossenschaftsbanken in der Region Weser-Ems konnten ihre Bilanzsummen im Jahr 2021 um 7,5 % erhöhen. Dabei stiegen die Kredite an Kunden in 2021 um 9,4 % und der Bestand der Kundeneinlagen um 6,1 %. Die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaftsbanken im Landkreis Vechta stellt sich unter Bezug auf die vorläufigen Ergebnisse im Jahr 2021 wie folgt dar: Die Bilanzsumme erhöhte sich um 9,2 % auf 4,08 Mrd. EUR. Das Volumen der betreuten bilanziellen Kundenkredite hat sich um 11,5 % auf 3,17 Mrd. EUR erhöht. Das bilanzielle Kundeneinlagenvolumen erhöhte sich in 2021 um 6,7 % auf 2,73 Mrd. EUR. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf der Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Das Wachstum der bilanziellen Kundenkredite definieren wir als Indikator zur Generierung von Erträgen und damit als Indikator für die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Wachstum ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Für das Geschäftsjahr 2021 haben wir in unserer Eckwertplanung einen Anstieg der bilanziellen Kundenkredite in Höhe von knapp 9 % p. a. erwartet. Der bedeutsamste Leistungsindikator für die Ertragskraft der Bank ist das Betriebsergebnis nach Bewertung, häufig gemessen in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Der Zielwert beläuft sich auf mindestens 0,7 %. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Die Bank hat es sich zum Ziel gesetzt, die CIR auf dem aktuellen Niveau für die Zukunft zu stabilisieren. Für den Leistungsindikator der Liquidität in Form der LCR (Liquidity Coverage Ratio) hat die Bank ein Mindestniveau festgelegt, dass 30%- Punkte über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dienen sowohl die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote als auch die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Wir gehen davon aus, in den kommenden Jahren Gesamtkapitalquoten in Höhe von rund 15,5 % zu erreichen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Neben den finanziellen Leistungsindikatoren wird der Erfolg wesentlich durch die Qualifikation, die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter beeinflusst. Um den Anforderungen des Wettbewerbs sowie der umfangreichen Anforderungen der Bankenaufsicht begegnen zu können, haben wir unsere Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2021 umfangreich geschult und gecoacht. Zum 31.12.2021 beschäftigen wir neben 4 Vorständen 34 Vollzeitkräfte, 40 Teilzeitkräfte und 8 Auszubildende. Aufgrund der Betriebsgröße wurden bislang keine Kennzahlen für nichfinanzielle Leistungsindikatoren zur internen Steuerung unserer Bank herangezogen. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Für das deutliche Wachstum der Bilanzsumme im Jahr 2021 in Höhe von 12,1 % waren insbesondere die deutliche Zunahme der Kundenforderungen und die Refinanzierung bei Kreditinstituten verantwortlich. Auch die außerbilanziellen Geschäfte stiegen deutlich an. Diese Entwicklung resultiert aus einem Anstieg der Kreditzusagen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 24.942 sowie aus dem Anstieg des Nominalvolumens der Derivate um TEUR 16.000.
Der deutliche Anstieg der Kundenforderungen in Höhe von 16,6 % stammt sowohl aus dem Segment der Privatkunden als auch aus dem Segment der Firmenkunden. Vor dem Hintergrund eines erwarteten rückläufigen Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie waren wir von einer positiven Entwicklung im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2020 ausgegangen. Das Ausmaß des Kreditwachstums übertraf jedoch unsere Erwartungen. Die Veränderung der Wertpapieranlagen ist maßgeblich geprägt durch Fälligkeiten und vorzeitige Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren der Liquiditätsreserve. Frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden überwiegend zur Finanzierung der Kundenforderungen eingesetzt bzw. als Forderungen an Kreditinstitute geparkt.
Eine Nachfrage nach Programmkrediten war mit einem Anstieg von 11,9 % bzw. 10,9 Mio. EUR auch in 2021 deutlich gegeben. Darüber hinaus wurden in 2021 Globaldarlehen in Höhe von 10,0 Mio. EUR und Termingelder in Höhe von 12,5 Mio. EUR zur anteiligen Finanzierung der Entwicklung im Kundenkreditgeschäft aufgenommen. Als Resultat der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank gibt es für sichere Anlageformen weiterhin keine ansprechende Rendite, sodass unsere Kunden überschüssige Liquidität im Bereich der anderen, täglich fälligen Einlagen geparkt haben. Umschichtungsanreize in Spareinlagen waren nicht vorhanden. Das Volumen des Produktes "Wachstumssparen" war auf Grund von Fälligkeiten im Jahr 2021 mit TEUR 938 erneut rückläufig; dieses entspricht einem Rückgang um 93 %. Der Anstieg im Bereich der anderen Einlagen um 7,6 % resultiert hauptsächlich aus dem Wachstum der Sichteinlagen. Der Anstieg der - kurzfristigen - Kundeneinlagen übertraf unsere Vorjahreserwartungen. Wir hatten damit gerechnet, dass die Erweiterung des Kundenkreises für die Berechnung von Verwahrentgelten im IV. Quartal 2021 zu einer Konsolidierung des Einlagenwachstums führen wird.
Bei den Erträgen aus dem Dienstleistungsgeschäft wurden im Vergleich zum Vorjahr deutliche Steigerungen erwirtschaftet. Im Bereich der Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft hält der Trend zur Umschichtung von Einlagen in Fonds, vorrangig bei der Union Investment sowie in Wertpapier- und Aktienanlagen weiter an. Die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft konnten - wie im Vorjahr erwartet - deutlich gesteigert werden. Der Anstieg resultiert vor allem aus den Erträgen aus der Vermittlung von Krediten aufgrund der Zusammenarbeit mit der internetbasierten Kreditvermittlerplattform GENOPACE. Im Zahlungsverkehr waren die Erträge leicht steigend. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss des Geschäftsjahres 2021 ist trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase im Vergleich zum Vorjahr - über unsere Erwartungen hinaus - deutlich angestiegen. Treiber für diese Entwicklung waren das deutliche Kreditwachstum, die gesunkenen Zinsaufwendungen (TEUR 86) und die wieder aufgenommene Ausschüttung der im Vorjahr gemäß der Weisung der Europäischen Zentralbank bei den Beteiligungen innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken nicht ausgeschütteten Beteiligungserträge (TEUR 290). Die Bank konnte den Provisionsüberschuss deutlich steigern. Insbesondere im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft sowie im Vermittlungsgeschäft von Kreditverträgen waren deutliche Ertragsausweitungen festzustellen. Die Verwaltungsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2021 um 8,7 % gestiegen. Ursache waren im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Umbau der Bankstelle Dinklage. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur der Bank ist insbesondere durch einen hohen Anteil an breit gestreuten und auf Euro lautenden Kundeneinlagen gekennzeichnet. Im Verhältnis zur Bilanzsumme beträgt dieser Anteil 66 %. Von diesem Anteil beträgt der Anteil der täglich fälligen Einlagen 67 % und der Anteil mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten 25 %. Darüber hinaus bestehen Refinanzierungen bei Banken in Form von Programmkrediten (18 % der Bilanzsumme), die sich auf der Aktivseite betragsgleich in Form von Kundenforderungen widerspiegeln. Die übrigen Kredite gegenüber unserer Zentralbank (Globaldarlehen, aufgenommene Termineinlagen) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 22.500 erhöht. Investitionen Folgende wesentlichen Investitionsvorhaben in Sachanlagen wurden im Geschäftsjahr getätigt: Die Bank hat im Geschäftsjahr das Erdgeschoss der Bankstelle Dinklage umfassend modernisiert. Bei dieser Maßnahme fielen aktivierungspflichtige Ausgaben in Höhe von TEUR 236 an. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.221 für im Bau befindlichen nicht dem Bankgeschäft dienende Grundstücke und Gebäude (Renditeimmobilien) getätigt. In Steinfeld soll darüber hinaus ein Baugebiet von der Bank erschlossen werden. Insgesamt sind in diesen Projekten zum Bilanzstichtag Ausgaben in Höhe von rund 5,0 Mio. EUR aktiviert. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum Januar bis Dezember einen Wert von mindestens 146 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 166 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Das bilanzielle Eigenkapital konnte im Geschäftsjahr 2021 durch Zuführung zu den Rücklagen, zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie durch die Ausgabe eines nachrangigen Schuldscheindarlehens und die deutliche Zunahme der Geschäftsguthaben deutlich gestärkt werden. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme blieb im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. Ein angemessenes Eigenkapital, auch als Bezugsgröße für eine Reihe aufsichtsrechtlicher Normen, bildet die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Die in der Capital Requirement Regulation (CRR) gestellten Anforderungen an die Eigenmittelausstattung wurden im Geschäftsjahr 2021 stets eingehalten. Die Gesamtkapitalquote als Verhältnis zwischen den Eigenmitteln und den risikogewichteten Aktiva war in 2021 - trotz der Ausgabe des nachrangigen Schuldscheindarlehens und der deutlichen Zunahme der Geschäftsguthaben - rückläufig, weil durch die deutliche Ausweitung des Kreditgeschäfts weitere aufsichtsrechtliche Eigenmittel gebunden wurden. Darüber hinaus ist auch im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der Übergangsbestimmungen der CRR die Anrechnung eines weiteren Teilbetrags der Haftsummen aus den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln ausgelaufen. Die Eigenmittel gemäß Art. 72 CRR werden nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 3,3 Mio. EUR und - vorbehaltlich der Zustimmung der Generalversammlung zur Gewinnverwendung - insbesondere durch die Rücklagendotierung um weitere 0,3 Mio. EUR ansteigen. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,08 %. Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebiets ermöglichen uns weiterhin eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen im Kundenkreditgeschäft. Unsere Kreditvergaben betreffen schwerpunktmäßig Unternehmensfinanzierungen des regionalen Mittelstands und im Privatkundenbereich die klassische Baufinanzierung. Im gewerblichen Bereich (rund 55 % des gesamten Kreditvolumens) dominieren Kreditvergaben an die Branchen Landwirtschaft, sowie Bau-, Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Finanzierung unserer Kundenforderungen erfolgte dabei im Wesentlichen durch Kundeneinlagen sowie über Bankenrefinanzierungen in Form von Programmkrediten. 40 % der von uns ausgereichten Kredite bewegen sich in den Größenklassen bis TEUR 500. Im Kreditgeschäft besteht regional bedingt eine branchenbezogene Konzentration im Bereich der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind vor allem die Kredite im Bereich der Baubranche und den diese ergänzenden Dienstleistungsbereichen von Bedeutung. Bei einer überdurchschnittlichen Absicherungsquote bestehen in Einzelfällen hohe Blankoanteile. Ansonsten bestehen keine besonderen strukturellen Risiken im Kundenkreditgeschäft sowie bei den Eigenanlagen. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer und sämtliche Kreditgrenzen des KWG wurden in 2021 eingehalten. Die Forderungen an Kunden haben wir zum Jahresende 2021 nach den handelsrechtlichen Grundsätzen bewertet. Erkennbaren Adressenausfallrisiken in den Kundenforderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen vollständig Rechnung getragen; für latente Risiken im Kreditgeschäft besteht ein ausreichendes Deckungspotenzial in Form versteuerter Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 84 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 16 % auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden überwiegend der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand sind zu 83 % festverzinsliche und zu 17 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten guter Bonität enthalten. Davon entfallen TEUR 3.968 auf öffentliche Emittenten, TEUR 41.072 auf Kreditinstitute, TEUR 3.450 auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden überwiegend von europäischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Darüber hinaus wurde ein Wertpapier mit Nachrangklausel dem Anlagevermögen zugeordnet. Der Aktivposten 6 beinhaltet ausschließlich Anteile an Investmentfonds welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. In Anbetracht des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wurde bei den Anlagen auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag (Buchwert ohne Zinsabgrenzung) in Höhe von TEUR 8.295 wie Anlagevermögen bewertet. Abschreibungen auf diesen Teilbestand wurden in Höhe von TEUR 186 vermieden. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Neben den Auswirkungen des aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik weiterhin schwierigen Marktumfelds waren im Geschäftsjahr 2021 nach wie vor die Herausforderungen der Corona-Pandemie auf das Bankgeschäft sowie auch auf die Betriebsabläufe zu bewältigen. Mit der Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 und der wirtschaftlichen Lage zum Bilanzstichtag sind wir unter Berücksichtigung des Marktumfelds zufrieden. Das Wachstum im Kundenkredit- und im Kundeneinlagengeschäft lag oberhalb der für das Geschäftsjahr erwarteten Zielgrößen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung als Saldo der GuV-Posten 1 bis 12 lag mit 5,1 Mio. EUR um 7,3 % über dem Niveau des Vorjahres und damit auch über unseren Vorjahreserwartungen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung beläuft sich nach unseren internen Ermittlungen auf rund 0,9 % (Vorjahr: 0,8 %) in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2021 bei 62,9 % (Vorjahr 62,8 %) und damit ungefähr auf dem Vorjahresniveau. Zusammenfassend beurteilen wir die Ertragslage als gut. Die Vermögenslage unseres Instituts ist geordnet. Die Eigenkapitalstruktur und Ausstattung sind gut. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Im Kundenkreditgeschäft sind bislang noch keine nennenswerten pandemiebedingten Kreditrisiken akut geworden. Zu möglichen Auswirkungen der nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Entwicklung in Bezug auf den Ukraine-Krieg und den in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen auf die wirtschaftliche Lage der Bank verweisen wir auf den Risiko- und Chancenbericht sowie den Prognosebericht. Wir gehen weiterhin davon aus, dass eine Zuordnung erwarteter pandemiebedingter bzw. kriegs- und sanktionsbedingter Ausfallrisiken zu einzelnen Engagements erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung möglich ist und halten die hierfür zur Verfügung stehenden versteuerten Reserven für ausreichend. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Organisationshandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserem Geschäftsgebiet. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils. Die Begrenzung von Risiken aus Geschäften begegnen wir durch Limitierung von Risikoarten und -strukturen. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze: Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Daneben nimmt ein spezieller Mitarbeiter zusammen mit dem Vorstand die intensive Betreuung problembehafteter Engagements sowie die Sicherheitenverwertung und Engagementabwicklung von gekündigten bzw. insolventen Krediten vor. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept basiert auf einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials aus der Geschäftsstrategie und dem Kapitalplanungsprozess. Die Risikomessung erfolgt bei den Adress- und Marktpreisrisiken mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR und sind mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Im Management der Risiken unterscheiden wir zwischen Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken, wobei die Adressrisiken einen Schwerpunkt bilden. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und / oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Das Adressrisiko aus Kundengeschäft stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Mit Hilfe der Steuerungssoftware VR-Control können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Die Bank ermittelt vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG). Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Der berechnete erwartete Verlust wird bei der Ermittlung des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt und regelmäßig mit dem aufgelaufenen Bewertungsergebnis verglichen. Sofern höhere Belastungen als erwartet auftreten, wird der Überschreitungsbetrag als zusätzliches Risiko in der Auslastung des Limits für die Adressenausfallrisiken angesetzt. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Das Marktpreisrisiko stuft die Bank als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Die Risiken werden nach der Veränderung des Barwertes des Zinsbuches mit dem Value-at-Risk-Ansatz gemessen. Der Value-at-Risk für das strategische Zinsbuch basiert auf der historischen Simulation mit einem Beobachtungszeitraum von 250 Tagen. Das Konfidenzniveau ist mit 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen festgelegt. Zusätzlich wird vierteljährlich die Veränderung des Zinsergebnisses rollierend für 12 Monate unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Grundlage der Berechnung sind überwiegend eigene statistisch ermittelte Zinselastizitäten sowie die erwartete Geschäftsstruktur. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Dabei nutzt die Bank die von der parcIT zur Verfügung gestellten Zinsszenarien. Diese beschreiben Zinsanstiege und Zinsrückgänge sowie eine Versteilerung und eine Verflachung der Zinsstrukturkurve. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests führen wir anhand institutseigener Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Liquiditätsrisiken werden darüber hinaus von der Bank anhand von Fälligkeitslisten überwacht. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote von 130 % definiert. Die Anrechnung der Liquiditätsrisiken erfolgt im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes der Bank durch die Berücksichtigung in einem Puffer. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Bezogen auf das Refinanzierungsrisiko steht uns der genossenschaftliche Liquiditätsverbund zur Verfügung. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in Form eines Limits in der Risikotragfähigkeitskonstellation berücksichtigt. Für IT - Risiken besteht ein Abzugsposten von der Risikotragfähigkeit. Die operationellen Risiken stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken sowie Immobilienrisiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Als Sicherungsinstrument im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung hat die Bank im Geschäftsjahr 2019 ein Zinsswapgeschäft im Nominalvolumen von 5.000 TEUR und im Geschäftsjahr 2021 vier Zinsswapgeschäfte mit einem Nominalvolumen von insgesamt 16.000 TEUR abgeschlossen. Diese Derivate sicheren das Zinsbuch der Bank gegen steigende Zinsen ab, so dass insgesamt eine Bewertungseinheit vorliegt und Marktpreisrisiken erst bei einem Entfall der Sicherungsbeziehung entstehen würden. Das Adressenausfallrisiko in Form des Gegenparteienrisikos erachten wir als gering, da wir ausschließlich die Zentralbank aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund als Gegenpartei haben. Gesamtbild der Risikolage Die Risiken der künftigen Entwicklung bewegen sich nach unserer derzeitigen Einschätzung - trotz der nach wie vor noch nicht vollständig absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges - in einem für unser Haus tragbaren Rahmen. Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns simulierten Standard- und Stressszenarien gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum des auf das aktuelle Jahr folgenden Geschäftsjahres gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Mit dem Angriff durch Russland am 24.02.2022 hat die Ukraine nach dem Bilanzstichtag den Kriegszustand ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben z. B. die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende dieser durch Ungewissheit geprägten Situation ist nicht absehbar. Es ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso stärker sind, je länger der Ukraine-Krieg anhält. Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar. Aktuell beobachten und analysieren wir Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch den Ukraine-Krieg. Wir überprüfen derzeit unsere institutsindividuellen Risikoindikatoren und das Erfordernis neuer Stresstests. Den dargestellten Risiken stehen folgende Chancen gegenüber: Das aktuelle Marktumfeld der Bank ist derzeit von einer hohen Nachfrage nach Krediten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gekennzeichnet. Durch die Verbesserung der Wettbewerbssituation an beiden Standorten der Bank nehmen wir eine Zunahme der Kundenverbindungen wahr, aus denen weitere Ertragspotenziale entstehen werden. Chancen sehen wir zudem in einer weiteren Stärkung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit durch die geplante Verschmelzung mit der Volksbank Lohne-Mühlen eG. Durch den Zusammenschluss können Synergien gehoben, Doppelarbeiten vermieden sowie gesetzliche und prüfungsrelevante Aufgaben gemeinsam leichter erfüllt werden. Das schafft Handlungsspielräume für weitere Investitionen in digitale Lösungen sowie in den Aufbau von Spezial-Know-how. Die Verschmelzung soll in der Generalversammlung 2023 beschlossen werden und rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen. D. Prognosebericht Der Ukraine-Krieg (vgl. auch Risiko- und Chancenbericht) und die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte und damit auf das von uns betriebene Eigengeschäft sowie auch auf die Wertschöpfungsketten und betrieblichen Prozesse unserer Kunden. In welchem Umfang sich diese Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Mögliche Auswirkungen auf die Bank werden laufend analysiert. Soweit erforderlich, werden wir unsere Prognosen anpassen. Die hier dargestellten Erwartungen beruhen auf unseren Einschätzungen vor Beginn des Ukraine-Krieges. Insgesamt gehen wir von einem deutlichen Anstieg des Kundenkreditvolumens aus. Laut Eckwertplanung beziffern sich die Wachstumsraten in 2022 und 2023 im Mittel auf knapp 6,5 %. Kreditnachfrage erwarten wir dabei gleichermaßen im privaten wie auch gewerblichen Sektor. Die Rahmendaten lassen noch auf eine gute Auftragslage der Unternehmen schließen. Im Segment Wohnungsbaus erwarten wir, dass Kunden aufgrund der gegebenen Zinssituation und der anhaltenden hohen Inflationsrate verstärkt in Sachwerte investieren werden. Weitere Nachfrage erwarten wir aus der Erschließung des Baugebietes in Steinfeld sowie aus dem Anfang 2021 begonnenen Plattformgeschäft. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass unsere Kunden trotz des niedrigen Zinsniveaus das verfügbare Einkommen nicht vollumfänglich konsumieren bzw. investieren. Daher gehen wir grundsätzlich weiterhin von steigenden Einlagenvolumina hauptsächlich im Bereich der kurzfristigen Sicht- und Spareinlagen aus. Hier erwarten wir für 2022 und 2023 im Mittel ein Wachstum von gut 4 %. Bei unseren Planungen sind wir von einem konstanten Zinsniveau ausgegangen. Die Zinsentwicklung hängt dabei jedoch von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen aller Euroländer und den globalen Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine ab. Sollten die Auswirkungen negativ auf den Marktteilnehmern lasten, sind für uns auch leicht steigende Zinsen denkbar. Den Zinsüberschuss erwarten wir im aktuellen Jahr auf der Grundlage der aktuellen Zinsstrukturkurve und unter Annahme von Bilanzstrukturveränderungen leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2021. Auf Basis einer vorsichtigen Planung erwarten einen um TEUR 419 rückläufigen Provisionsüberschuss. Vor dem Hintergrund bestehender Kundenbedürfnisse und -potenziale werden wir unseren Fokus auf die Intensivierung der Kundenbeziehung und insbesondere die Steigerung des Provisionsergebnisses ausrichten. Dabei wollen wir uns an dem Grundsatz der "Genossenschaftlichen Beratung" orientieren, um maßgeschneiderte Finanzlösungen für unsere Kunden zu erarbeiten. Die Verwaltungsaufwendungen und die innerbetrieblichen Prozesse werden wir fortwährend auf Einsparpotenziale untersuchen und einzelne Kostenarten über Budgets überwachen. Die Regulierungsmaßnahmen der europäischen und nationalen Bankenaufsicht in Form von aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldungen und weitgehenden sowie unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten haben mittlerweile ein Ausmaß angenommen, dass es unser Bestreben, die Verwaltungsaufwendungen zu senken, deutlich einschränken wird. Wir nehmen dabei zur Kenntnis, dass externe Stakeholder mit stetig steigender Dynamik einen direkten Einfluss auf die Steuerung des Bankensystems und auf die Nutzung der vorhandenen Ressourcen ausüben. Dieses führt praktisch dazu, dass wir in Zukunft stetig mehr Personalkapazitäten für aus unserer Sicht nicht wertschöpfende Tätigkeiten im Rahmen der Bankenaufsicht und für die Einflussnahme der Aufsicht bereitstellen müssen. Strategisch werden wir diese stetig zunehmenden Kostenpositionen in unsere Produktkalkulationen aufnehmen müssen. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens von Mitarbeitern, erwarten wir - mit Ausnahme tariflicher Steigerungen - einen Rückgang der Personalkosten. Wir rechnen unter Berücksichtigung unserer Anlagen- und Ratingstruktur in den nächsten Jahren mit keinen wesentlichen bonitätsinduzierten Belastungen aus dem Wertpapiergeschäft. Aufgrund von nur minimalen Renditen bei Wertpapieren in kurzen Laufzeiten, erfolgt unser Investment von freier Liquidität demnach in Laufzeiten von mehr als fünf Jahren. Daher entstehen uns bei einem Anstieg der Kapitalmarktzinsen spürbare handelsrechtliche Abwertungsnotwendigkeiten bei den der Liquiditätsreserve zugeordneten Wertpapieren. Wegen der vorhandenen Durchhalteabsicht bei Wertpapierinvestments werden wir Wertpapiere der Liquiditätsreserve ins Anlagevermögen umwidmen bzw. Wertpapierzukäufe dem Anlagevermögen zuordnen. Die im Bestand befindlichen Derivate sichern dabei in Teilbereichen das Risiko steigender Zinsen ab. Insgesamt gehen wir für das laufende Geschäftsjahr von einer zufriedenstellenden Ertragslage aus, die es uns ermöglichen wird, die Eigenmittel weiter adäquat zu stärken. Die BaFin hat nach dem Bilanzstichtag mit Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,0 % auf 0,75 % erhöht. Darüber hinaus hat die BaFin im Januar 2022 eine Anhörung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2,00 % auf im Inland belegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, eingeleitet. Bei Verabschiedung des Maßnahmenpakets sind beide Kapitalpuffer ab dem 01.02.2023 verpflichtend einzuhalten. Wir haben die erwarteten Auswirkungen analysiert und kommen zu dem Ergebnis, dass unsere Kapitalausstattung auch nach dem 01.02.2023 die Weiterverfolgung unserer strategischen Wachstumsziele ermöglicht. Aus den erwarteten Kredit- und Einlagenstrukturen wird sich die Finanzlage nicht wesentlich verändern. Mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit rechnen wir im Prognosezeitraum nicht.
Dinklage, 18. März 2022 VR
BANK Dinklage-Steinfeld eG
Der Vorstand: Fangmann Niemann Schröder 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021VR BANK Dinklage-Steinfeld eG, DinklageGenossenschaftsregisternummer 110002 beim Amtsgericht OldenburgAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bestehen Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7. Die Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe der als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien in einer vereinfachten Methodik berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und möglicher Forderungsbetrag bei Ausfall geschätzt. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Außerdem besteht eine Globalwertberichtigung nach § 253 Abs. 4 HGB a. F. in Höhe von TEUR 665. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, die zu Kursen über pari erworben wurden, wurde das Agio gemäß § 340e Abs. 2 Satz 3 HGB sofort in voller Höhe abgeschrieben. Hieraus ergaben sich Abschreibungen in Höhe von TEUR 1,3. Die entsprechend IDW RS HFA 22 als strukturiert bezeichneten Vermögensgegenstände werden - soweit sie lediglich ein Zinsänderungs- und Emittentenrisiko enthalten - als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente Sofern Zinsderivate der Absicherung des Zinsänderungsrisikos konkreter Kundenforderungen dienen oder zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung der zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzten derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2021 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Der Einfluss einer in Vorjahren gemäß § 6b EStG i.V.m. § 254 HGB a.F. vorgenommenen und beibehaltenen Abschreibung auf das Jahresergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aktive latente Steuern Die über die Höhe der nur in unbedeutendem Umfang bestehenden passiven Steuerlatenzen hinausgehenden aktiven latenten Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zinszuschlägen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,87 % (Vorjahr 2,30 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,35 % p.a. (Vorjahr 1,60 %) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert bzw. in Höhe der zugrunde liegenden Verbindlichkeit abzüglich einer Einzel- und Pauschalrückstellung angesetzt. Währungsumrechnung Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde in folgendem Fall abgewichen: Bei den im Darunter-Ausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" zu Aktivposten 4 ausgewiesenen Beträgen ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen in der Ermittlungslogik. Die Abweichung resultiert aus einer veränderten programmseitigen Vorgabe hinsichtlich der Reihenfolge der Sicherheitenanrechnung auf den Realkreditausweis. Im Vergleich zur im Vorjahr angewandten Ermittlungslogik ist der Darunter-Ausweis um 6,41 % höher. Weitere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergaben sich aus dieser Änderung nicht. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2021
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 41.955.687 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 7.937.905 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 2.989.550 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. In Aktiva 5 sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB aus marktpreisbezogenen Wertveränderungen für zum Anlagevermögen gehörende Wertpapiere unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 4.000.000, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 3.814.300. Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wertminderung ergaben sich nicht. Beteiligungen Wir halten an folgendem Unternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs.1 HGB:
Bei Beteiligungen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank von untergeordneter Bedeutung sind, wurde gemäß § 286 Abs. 3 HGB auf die Angabe im Anhang verzichtet. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 2.326.716 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 630.739 enthalten. Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten ist ein Vermögensgegenstand, für den eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.337.713 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 117.323.385 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Die aktiven Steuerlatenzen beruhen im Wesentlichen auf Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Wertansatz im Bereich der Forderungen an Kunden sowie den Rückstellungen. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 32.222 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Die getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme einer Kündigungsoption für die Schuldnerin nicht vorzeitig kündbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Schuldnerin hat vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde ein Recht zur vorzeitigen Kündigung der nachrangigen Verbindlichkeit, sofern sich die Anrechnungsmöglichkeiten der Verbindlichkeit als Eigenmittel verschlechtern. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Am Bilanzstichtag bestanden noch fünf nicht abgewickelte Zinsswapgeschäfte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von TEUR 21.000 und einer Restlaufzeit bis zum Jahr 2029 (Nominalbetrag TEUR 5.000), 2031 (TEUR 7.000), 2035 (TEUR 2.000) und 2036 (TEUR 7.000). Der beizulegende Zeitwert der Geschäfte beträgt TEUR 134. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von erfolgte durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Barwert und wird ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.410.951 enthalten. Davon entfallen auf Eventualverbindlichkeiten EUR 73.238. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 47.573 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 53.761 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 2.113 (Vorjahr EUR -2.383) erhöht. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Wertpapieren und Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 3.200 (Vorjahr EUR 0) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 18.224 (Vorjahr EUR 20.160) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstands wurden Gesamtbezüge in Höhe von EUR 764.079 gewährt. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 31.860. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 14.887. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2021 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 259.956. Die Forderungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 59.309 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.282.768. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 7.970. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.635.520. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 7 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr Nachfolgende Tabelle zeigt die Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr:
Nach der Satzungsänderung vom 7. September 2021 ist ab dem 1. Januar 2022 die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. Raiffeisenstraße 26 26122 Oldenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Fangmann, Benno, Geschäftsleiter (Produktions- und Steuerungsbank) Niemann, Thomas, Geschäftsleiter (Produktions- und Steuerungsbank), seit 1.7.2021 Rösler, Harald, Geschäftsleiter (Vertriebsbank), altersbedingt ausgeschieden zum 31.1.2022 Schröder, Ralph, Geschäftsleiter (Vertriebsbank), seit 1.7.2021 Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Schiplage, Cord, - Vorsitzender - , Geschäftsführender Vorstand GS agri eG Echtermann, Alfons, - stellvertretender Vorsitzender - , Verwaltungsfachangestellter (Stadt Dinklage) Dr. Rießelmann, Thomas, selbst. Zahnarzt Wüst, Otto, selbst. Steuerberater / vereidigter Buchprüfer Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres wie folgt eingetreten: Die aktuelle Situation im Krieg zwischen Russland und der Ukraine ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die weltweit in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben z. B. die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Durch die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen können sich negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage bedingt durch Wertpapierabschreibungen, Kreditausfälle und Rückstellungsbildungen ergeben. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anhand von validen Aussagen beurteilt werden. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso größer sind, je länger der Ukraine-Krieg anhält. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 482.283,35 wie folgt zu verwenden:
Dinklage, 18. März 2022 VR BANK Dinklage-Steinfeld eG Der Vorstand Benno Fangmann Thomas Niemann Ralph Schröder Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG, Dinklage Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG, Dinklage (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 488,1 Mio. EUR. Dies entspricht 79,2 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 20,7 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen, insbesondere aufgrund der Unwägbarkeiten im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Corona-Pandemie. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten alle für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbau-, Prozess- und Funktionsprüfungen haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt, um Kreditengagements zu identifizieren, bei denen es Anhaltspunkte für ein akutes Ausfallrisiko gibt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, vereinbarte Stundungen sowie die Gesamtzusage berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kreditgeschäft der Bank, den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts (Anforderungen nach § 84 WpHG) Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr van Mark.
Oldenburg, 9. Juni 2022 Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. Witter, Wirtschaftsprüferin van Mark, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung eines separaten Prüfungsausschusses nach § 38 Abs. 1a GenG keinen Gebrauch gemacht. Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden bei uns vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls vom Aufsichtsrat überwacht. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat ist frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der Aufsichtsrat wird sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befassen. Der vorliegende Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht wird vom Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. In insgesamt elf Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Themen Strategie und Geschäftsentwicklung beschäftigt. Die Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates beinhalten das Kreditgeschäft sowie die turnusmäßige Bearbeitung der Risikoberichte, der Berichte der Compliance und Innenrevision sowie der externen Prüfung. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und damit dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Herr Cord Schiplage aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Dinklage, 31. Mai 2022 Der Aufsichtsrat Schiplage, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2021("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR BANK Dinklage-Steinfeld eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 TEUR 14.112. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 55,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 5.240. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.444 und betreffen laufende Steuern. Die VR BANK Dinklage-Steinfeld eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 28.06.2022 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 482.283,35 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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