K + F Hausbau GmbHLiquidiert
91757 Treuchtlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kralik seit 3.6.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Ulrich Fuß | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
K + F Hausbau GmbHTreuchtlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 13.05.2013BilanzAKTIVA
AnhangK+F Hausbau GmbH, TreuchtlingenJahresabschluß zum 13.05.2013Rechtliche Verhältnisse
Am 14.05.2013 beschloß die Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft, deswegen endete das Geschäftsjahr zum 13.05.2013 Wirtschaftliche Verhältnisse Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von 5.341,37 Euro ab. Im Vorjahr betrug das Ergebnis - 36.895,80 Euro. Das entspricht einer absoluten Veränderung von 31.553,63 Euro. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsraum 0 Euro. Personalkosten fielen keine an, es wurden im Jahr 2013 laut eines Gesellschafterbeschlusses keine Gehälter ausbezahlt. Die Gesellschafter haben wegen Liquiditätsmangel auf Zinsen für hingegebene Darlehen verzichtet. Andere Kosten haben sich nur unwesentlich geändert. Es steht noch ein Grundstück zum Verkauf an. Steuerrechtliche Verhältni sse Das Unternehmen unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerpflicht gem. §2 Abs.1 GewStG. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung bzw. die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle wurde von dem Geschäftsführer Herrn Kralik erstellt. Jahresabschluß Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsüblichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 6 EStG. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge betreffen nur noch ein unbebautes Grundstück in der Rappenbergstraße. Die Forderungen werden, soweit vorhanden, mit dem Nennbetrag, die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die jeweiligen Beträge zum 31.12. eines jeden Jahres sind einzeln aufgegliedert in einer Anlage zur Bilanz zusammengestellt. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um Einlagen der Gesellschafter und einer Privatperson. Rückstellungen wurden für die Kosten der Ausfertigung der Bilanz und der Steuererklärungen gebildet. Die Höhe richtet sich nach den zu erwartenden Ausgaben. Vorgänge von besonderer Bedeutung Am 14.05.2013 wurde durch die Gesellschafter die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.06.2013 |
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