Otremba-Wippich GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
211.025,00 |
301.118,00 |
| I.
Sachanlagen |
211.025,00 |
301.118,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
423.636,37 |
347.173,35 |
| I.
Vorräte |
191.879,00 |
121.954,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
229.744,72 |
187.338,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.012,65 |
37.880,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.361,15 |
31.272,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
667.022,52 |
679.563,74 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.423,18 |
32.472,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.422,86 |
5.876,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
82.000,32 |
1.596,39 |
| B.
Rückstellungen |
17.860,00 |
17.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
534.739,34 |
629.240,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
309.751,17 |
309.520,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
667.022,52 |
679.563,74 |
Anhang
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Otremba-Wippich GmbH,
Gelsenkirchen, zum 31. Dezember 2012 ist nach den
Vorschriften der der §§ 268 bis 277 und
§§ 285 bis 288 unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden ‑ wie
im Vorjahr - unverändert angewandt.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 274a Nr. 5, 276 und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 150,-- wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei beweglichen
Vermögensgegenständen wird die
Vereinfachungsregelung des Abschn. 44 Abs. 2 EStR in
Anspruch genommen.
Bei Gegenständen des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 bis €
1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, dieser wird in
dem Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4
Wirtschaftsjahren mit je 20% aufgelöst.
Die
Finanzanlagen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen sind zu den in Rechnung gestellten
Beträgen ausgewiesen. allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in
fremder Währung werden während des Jahres zum
aktuellen Tageskurs umgerechnet. Verluste aus
Kursänderungen zum Stichtag waren nicht zu
berücksichtigen.
3.
Einzelangaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Es bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
4.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch Frau Sabine Otremba-Wippich
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2013 festgestellt.
Gelsenkirchen, den 27.12.2013
Otremba-Wippich GmbH
Frau Sabine Otremba-Wippich
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