Herbert
Reibstein GmbH
Nauheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
895.617,17 |
1.077.255,30 |
| I.
Sachanlagen |
590.085,17 |
605.942,17 |
| II.
Finanzanlagen |
305.532,00 |
471.313,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.055.136,01 |
4.020.197,10 |
| I.
Vorräte |
823.440,78 |
23.239,64 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.516.867,38 |
4.505.685,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.806.805,77 |
3.140.755,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.424.889,46 |
856.202,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.181,49 |
4.272,80 |
| Aktiva |
4.955.934,67 |
5.101.725,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.575.976,24 |
3.467.111,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
239.986,46 |
239.986,46 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.197.125,29 |
3.181.101,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
108.864,49 |
16.023,75 |
| B.
Rückstellungen |
444.135,88 |
732.673,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
935.248,55 |
901.366,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
935.248,55 |
901.366,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
574,00 |
574,00 |
| Summe
Passiva |
4.955.934,67 |
5.101.725,20 |
Anhang
Allgemeine Grundlagen
Der Jahresabschluss ist nach den vorschriften des HGB
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG zu beachten.
Nach den in $ 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleineKapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB
in der Fassung des am 23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
1. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert.
2. Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
3. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten
am Bilanzstichtag angesetzt..
Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge
werden zu den Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung
erfolgt nach der retrograden Methoden. Dadurch sind die
Einzelkosten und Grundkosten des Material- und
Fertigungsbereichs sowie anteilige Verwaltungsgemeinkosten
einbezogen. Die Bewertung erfolgt verlustfrei.
Die erhaltenen Anzahlungen sind aktivisch bei den
Vorräten gem. § 268 Abs. 5 HGB
abgesetzt (Nettomethode).
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko wird durch einen
pauschalen Abschlag von 1,0 % auf den Forderungsbestand
(netto) berücksichtigt, es werden außerdem
Einzelwertberichtigungen gebildet.
5. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
6. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
in Höhe der abzugrenzenden Beträge
angesetzt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathemathischen Grundsätzen mit dem
Antwartschaftsbarwertverfahren (PUC) ermittelt. Grundlagen
des Gutachtens sind die
Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank
bekannnt gebebene Rechnungszinsfuß von 1,82 %,
der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren entspricht. Zudem
ist ein Gehaltstrend von 2,0 % berücksichtigt.
Der Aufwand aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung gem. § 277 Abs. 5 HGB
wird im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die bei der R+V
Lebensversicherung AG angezeigten
Verpfändungen werden mit dem Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2
HGB gegen die Pensionsrückstellung saldiert. .
Das Saldierungsgebot gem. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB wurde berücksichtigt. Der Aktiv- und Zeitwert
(fortgeführte Anschaffungskosten) der an die
Berechtigten verpfändeten Zeitkontenrückdeckung
und damit die (deckungsgleichen) Rückstellungen
für langfristige Verpflichtungen beträgt zum
Bilanzstichtag 23.922,29 Euro.
Der Ansatz erfolgt mit dem Aktivwert
(Deckungsvermögen), der aus dem zum Schluss der
Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital,
mindestens jedoch mit einem vereinbarten garantierten
Rückkaufswert, bzw. aus dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
abgeleitet wird.
9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
10. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten nach § 251 HGB
Gewährleistungsbürgschaften in Höhe
von 842.261,44 Euro sind banküblich abgesichert.
Die Mietkaution zum Mietvertrag vom 12.09.2013
Beginn: 01.10.2013 in Höhe von 5.000,00 Euro ist durch
eine unbefristete Bürgschaft der Volksbank
Darmstadt-Südhessen eG abgesichert.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Im Kalenderjahr 2023 waren durchschnittlich 65
Personen beschäftigt.
Angabe betreffend Geschäftsführungsorgan
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch den
allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer:
Dr. Sven Herbert, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl.
(FH) Versorungstechnik
Nauheim, den 26.08.2024
Der Geschäftsführer:
Gez.:
Dr. Sven Herbert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024
festgestellt.
|