Elektrotechnik Loitz GmbH
Loitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
605.932,60 |
633.066,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
605.926,60 |
633.060,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
646.076,17 |
903.638,00 |
| I.
Vorräte |
341.500,69 |
619.234,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.871,53 |
283.933,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.000,00 |
2.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.703,95 |
469,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.165,99 |
2.175,22 |
| Aktiva |
1.255.174,76 |
1.538.879,82 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
462.797,64 |
271.401,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
204.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
233.747,64 |
46.351,46 |
| B.
Rückstellungen |
213.901,85 |
105.199,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
558.775,27 |
1.139.378,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
361.786,01 |
876.870,43 |
| D.
Passive latente Steuern |
19.700,00 |
22.900,00 |
| Passiva |
1.255.174,76 |
1.538.879,82 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2022
Elektrotechnik Loitz GmbH, Loitz
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Elektrotechnik Loitz GmbH
wurde auf der Grundlage der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft wurde am 16.09.2013 gegründet.
Sie ist beim Amtsgericht Stralsund unter der Nummer HRB
18054 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand des
Unternehmens ist die Herstellung und Montage von Schalt-
und Steuerungsanlagen, Elektromontageleistungen,
MSR-Anlagen, Datennetze, telekommunikationsanlagen,
Kabelnetze und Blitzschutzanlagen und die Einrichtung von
MS-Anlagen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen. Auf der Passivseite werden
Einnahmen als Rechnungsabgrenzungsposten erklärt, die
Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten" mit davon Vermerk.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind, sofern Anschaffungen im
Wirtschaftsjahr erfolgten, zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert von unter
800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden werden beibehalten.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Diese sind in
der Bilanz als "davon-Positionen" ausgewiesen.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs.
3 GmbHG
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.
III.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft
von:
Herr René Schwiesow, Loitz
geführt.
Alle Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
II.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft erzielt im Jahr 2022 einen
handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von
233.747,64 Euro.
Unterzeichnung gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Loitz, den 03. Mai 2023
gez.
René Schwiesow, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2023
festgestellt.
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