Zimmer Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuela Allmann seit 24.5.2022 | Prokura |
Udo Trinkaus seit 24.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ramstein-Miesenbach | 5.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zimmer Bau GmbHSteinwendenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Zimmer Bau GmbH1. Wirtschaftsbericht- Gegenstand des Unternehmens- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2023 - Geschäftsverlauf der Zimmer Bau GmbH 2023 2. Prognosebericht- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2024- Aussichten für die Zimmer Bau GmbH 2024 3. Chancen- und Risikenbericht1. WirtschaftsberichtGegenstand des UnternehmensDie Zimmer GmbH ist ein im rheinlandpfälzisch-saarländischen Einzugsgebiet tätiges mittelständisches Bauunternehmen, dessen Leistungsspektrum folgende Bereiche der Bautätigkeit abgedeckt: - Tiefbau: Erschließungsmaßnahmen, Straßen und Wegebau - Rohrleitungsbau: Hoch- und Niederdruckbereich sowie Wärmeträger für verschiedene Energien Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Baubranche 2023Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 begann die Trendwende in der bis dato florierenden deutschen Baukonjunktur. Den enormen Anstieg der Energiepriese, Sanktionen gegen Russland und Produktionsausfälle in der Ukraine hätte die deutsche Bauwirtschaft vielleicht - wie vorher die Coronakrise - meistern können; gleichzeitig sind jedoch die stabilen politischen Rahmenbedingungen weggefallen: - eine hohe Inflation und damit steigende Lebenshaltungskosten, die den Spielraum der Verbraucher und Bauherren deutlich einengen, - unaufhaltsam steigende Material- und Energiepreise, getriggert durch das politische Vorantreiben der Klimawende Im Wirtschaftstiefbau hat es im gesamten Jahr 2023 deutliche Investitionsimpulse gegeben. Projekte der Mobilitätswende und auch der Energiewende sind an den Markt gegangen, Großprojekte im Öffentlichen Nahverkehr, aber auch für den Stromtrassenausbau beauftragt worden. Und die Deutsche Bahn investiert weiter in ihr Schienennetz. Der Auftragseingang im Wirtschaftstiefbau legte 2023 nominal um 26% zu. Für 2023 lag der Umsatz im Wirtschaftstiefbau bei 27,6 Mrd. Euro (real +5%). Im öffentlichen Tiefbau stiegen die Umsätze dagegen nur leicht auf 35 Mrd. Euro (nominal fast +4%, real -3%). Geschäftsverlauf und Lage des UnternehmensDie Zimmer Bau GmbH startete mit einer guten Auftragslage und einem Bestand von 4,3 Mio. Euro in das neue Jahr 2023. Lieferschwierigkeiten gab es kaum noch. Die Materialpreise bewegten sich zwar auf hohem Niveau, schwankten aber nicht mehr so stark. Auf hohem Niveau stabil waren auch die Energiepreise, obwohl auf dem Energiemarkt bereits wieder zu geringeren Preisen gehandelt wurde. Insgesamt führte die Geschäftstätigkeit 2023 zu Umsatzerlösen von 6.130 T€ bei einer Bestandsveränderung von in Ausführung befindlichen Bauaufträgen von insgesamt 440 T€. Die Gesamtleistung betrug somit 6.569 T€ (prognostiziert für 2023: 6.825 T€ / für 2022: 3.383 T€). Der Jahresüberschuss belief sich auf 364 T€ (nach Steuern), das entspricht 5% der Gesamtleistung (prognostiziert: 5%). Dies stellt eine Erhöhung von 112 T€ gegenüber dem Vorjahr dar (2022: 252 T€ nach Steuern) - die Erhöhung ist auf die Geschäftseröffnung zum 01.06.2022 zurückzuführen. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist 2023 durch ein Bilanzvolumen von 2.664 T€ gekennzeichnet, wovon 765 T€ auf das Eigenkapital entfallen. Dies entspricht 29% des Bilanzvolumens (Vorjahr 21%). Als wesentliche Aktivposten sind das zum Bilanzstichtag bestehende Sachanlagevermögen mit 481 T€ (Vorjahr 647 T€), die Vorräte - u.a. die teilfertigen Arbeiten (nach Saldierung mit den erhaltenen Anzahlungen) - mit 480 T€ (Vorjahr 91 T€), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (inkl. Rechnungsabgrenzung) mit 440 T€ (Vorjahr 668 T€) sowie die flüssigen Mittel mit 1.263 T€ (Vorjahr 469 T€) zu nennen. Zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt. Die ausgewiesenen Forderungen werden als werthaltig angesehen. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Die bestehenden Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. Insgesamt ist die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft geordnet. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 im Sommer 2023 hat sich die Gesellschaft einem Unternehmensrating durch die Sparkasse Kaiserslautern unterzogen. Die Sparkasse erteilte der Zimmer Bau GmbH die Note1 (A). Insgesamt bestätigt die derzeitige Marktlage eine gute Marktpositionierung der Gesellschaft durch das Leistungsspektrum: • Rohrleitungsbau mit 24% Umsatzanteil • Tief- und Straßenbau mit 76% Umsatzanteil Mit den zwei Geschäftsfeldern sind wir gut aufgestellt und können auf Marktentwicklungen flexibel reagieren. Wir bemühen uns insgesamt um mehr Tiefbauprojekte. Die letzten Projekte waren ausschlaggebend für den Erfolg. Die Transformation der Zimmer Bau GmbH hin zu einem nachhaltigen Unternehmen geht voran. Seit 2023 haben wir mit der Umsetzung und Kontrolle verschiedener Maßnahmen begonnen (weitere Informationen im Chancen- und Risikobericht). Im abgelaufenen Jahr tätigte die Zimmer Bau GmbH notwendige Ersatzanschaffungen in Höhe von 46 T€. Die Investitionen wurden aus dem Cashflow finanziert. Die Zimmer Bau GmbH beschäftigte 2023 durchschnittlich 3 kaufmännische und 3 technische Angestellte sowie 23 gewerbliche Arbeitnehmer, außerdem drei gewerbliche Auszubildenden. Die Personalquote liegt bei 33%. Die Geschäftsleitung hat wiederholt festgestellt, dass die eine Auftragsvergabe in erster Linien auf die Kundenzufriedenheit mit der Zimmer Bau GmbH zurückzuführen ist. Um dem eigenen Anspruchsdenken und den Anforderungen unserer Kunden im privaten und öffentlichen Bereich gerecht zu werden, bieten wir unseren Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung. Unser Angebot an unterschiedlichen Schulungen zur Qualitätssicherung und fachlichen Weiterbildung teilzunehmen, wurde von einer Vielzahl unserer Mitarbeiter angenommen. Insgesamt sind wir mit der Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2023 zufrieden. Unsere wirtschaftliche Lage ist nach wie vor gut. Durch unseren Aufbau eines Kundenstamms der letzten Jahre sehen wir uns gut aufgestellt für ein absehbar schwieriges Jahr 2024. 2. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2024 Durch die nachlassende Dynamik bei den Einkaufspreisen und den anziehenden Wettbewerb um Aufträge lässt zwar der Druck auf die Baupreise allmählich nach. Andererseits bleiben aber die Einkaufspreise hoch, steigende Mautgebühren und CO 2 -Aufschläge versteuern den Bau noch einmal; hinzu kommen die anstehenden Tarifverhandlungen. Alles in allem rechnen die Spitzenverbände der Bauwirtschaft 2024 dennoch mit einem Preisrückgang für Bauleistungen um 2%. Nach dem Nachfrageeinbruch im letzten Jahr erwarten die Bauverbände 2024 wegen der nach wie vor ungünstigen Rahmenbedingungen einen weiteren Rückgang des Umsatzes im Bauhauptgewerbe auf 154 Mrd. € (nominal -5%; unter der Annahme sinkender Baupreise: real -3%). Verantwortlich dafür ist vor allem der Wohnungsbau, der seinen Sinkflug fortsetzen wird und mit real -13% zu der schlechten Entwicklung beiträgt. Unter der Voraussetzung, dass es bei der für 2024 geplanten Investitionslinie in Höhe von 10 Mrd. € für die Infrastruktur (Straße und Wasserstraße) bleibt, gehen die Bauverbände für 2024 im öffentlichen Tiefbau von einem Umsatz in gleicher Höhe aus wie 2023 (35 Mrd. €, real +2%), im öffentlichen Hochbau dagegen von einem leichten Zuwachs auf 9,7 Mrd. € (real +5%). Die anhaltend prekäre Finanzsituation vieler Kommunen lässt Mehrausgaben zum Abbau des Investitionstaus nicht zu. Insgesamt rechnen die Bauverbände mit einem Umsatz von 44,9 Mrd. € im öffentlichen Bau (nominal +1%, real +3%). Aussichten für die Zimmer Bau GmbH 2024Wettertechnisch war der Winter milde, wenn auch nass. In den Wintermonaten Januar bis März 2024 wurden für insgesamt 1.756 Stunden Saison-Kurzarbeitergeld beantragt und genehmigt. Durch das nasse Wetter konnte die Zimmer Bau GmbH ihren Auftragsbestand von 1.026 T€ nicht komplett abarbeiten. Die Geschäftsleitung plant für 2024 die Gesamtleistung um 13% auf rd. 7.425 T€ zu erhöhen. Für das erste Quartal 2024 wurde gemäß der betriebswirtschaftlichen Auswertung eine Gesamtleistung von rd. 825 T€ erzielt, die 58 % der zeitanteiligen Planleistung entspricht. Bei einer Gewinnerwartung von 6 % auf die Gesamtleistung, die thesauriert werden soll, ist mit einer entsprechenden Verbesserung der Eigenkapitalquote zu rechnen. Bei den speziellen Risiken, die wir auf Grund der rückläufigen Mittel der Kommunen erwarten, sind die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Unternehmung ungewiss. Im Moment gehen wir davon aus, dass im öffentlichen Bau im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen und örtlichen Energieversorger die Auftragslage leicht zurück geht. Im Investitionsplan werden 174 T€ für notwendige Ersatzanschaffung im Bereich der Leistungsgeräte und Geschäftsausstattung bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Cash-Flow. Weiteren Fremdkapitalbedarf sehen wir aktuell nicht. Die Gesellschaft ist personell, finanziell und technisch solide aufgestellt. Die aktuellen Auftragsverhandlungen und die Projektentwicklung bei unseren Stammkunden veranlassen uns daher, trotz schwacher Konjunkturaussichten auch für 2024 von einer moderat positiven Geschäftsentwicklung auszugehen. 3. Chancen und RisikoberichtDie Zimmer Bau GmbH konnte über viele Jahre auf eine ausgewogene und vom Erfahrungspotential getragenen Risiko- und Chancenabwägung zurückgreifen. Bauverträge werden im Vorfeld regelmäßig überprüft, ggf. juristisch, die Bonität der Auftraggeber während der Bauzeit überwacht. Für das Geschäftsjahr hat die Gesellschaft einen Rentabilitätsplan aufgestellt, deren Einhaltung anhand quartalsweise erstellter Soll-Ist-Vergleiche kontrolliert wird. Mit Hilfe Leistungsmeldungen und Projektabrechnungen sowie Baubesprechungen, werden die Bauvorhaben gesteuert und kontrolliert. Die Qualität von Lieferanten und Nachunternehmern unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle durch die Bauleiter und Poliere. Der starke Wettbewerb erfordert aktuell eine äußerst sorgfältige Kalkulation der Projekte, um bei Ausschreibungen erfolgreich zu sein. Das Vieraugenprinzip und gründliche Abstimmung rund um die Verhandlungstermine sichern die Auskömmlichkeit der Vertragsabschlüsse. Die Zimmer Bau GmbH hat sich selbst das Ziel gesetzt, bis 2025 nachhaltig zu werden. In Gesprächen mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten haben wir die größten Eckpunkte festgestellt und die wesentliche Nachhaltigkeitsthemen herausgefiltert. Diese sind: CO 2 -Emissionen und Energieverbrauch, Abfallwirtschaft, Fachkräftesicherung, Arbeitssicherheit und Gesundheit. Wir haben bereits erste Maßnahmen eingeleitet, die uns besonders wichtig erschienen. Durch die Digitalisierung zahlreicher betrieblicher Prozesse haben wir deutliche Effizienzvorteile erzielt, die uns helfen, die Qualität zu verbessern, Abstimmungsdefizite zu vermeiden und gleichzeitig Zeit und Kosten zu sparen. Die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung für die Belegschaft wurde umgesetzt. Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit auch im Zuge des Klimawandels wurden angegangen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit unserem IT-Dienstleister und jährlichen Schulungen sehen wir die IT-Sicherheit bei der Zimmer Bau GmbH als gewährleistet an. Die Fachkräftesicherung bleibt ein Risiko für die Geschäftsentwicklung. Wir werden daher keine Entlassungen vornehmen, ggf. die Kurzarbeit zum Ausgleich nutzen. Rechtsstreitigkeiten bestehen aktuell nicht. Die hier im Lagebericht dargestellten Risiken haben derzeit weder einzeln noch kumuliert bestandsgefährdenden Charakter.
Steinwenden den 13. Mai 2024 Zimmer Bau GmbH Udo Trinkaus, Geschäftsführer Viktor Kramer, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Zimmer Bau GmbHI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Zimmer Bau GmbH hat ihren Sitz in Steinwenden. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Zweibrücken unter HRB 32612 eingetragen. Die Gesellschaftsanteile wurden im notariellen Vertrag vom 11.05.2022 von den Stadtwerken Ramstein-Miesenbach GmbH mit Sitz in Ramstein-Miesenbach in Höhe von Euro 25.500,00 zum Kaufpreis von Euro 12.750,00 erworben. Gegenstand des Unternehmens ist der Tiefbau und der Rohrleitungsbau. Das Stammkapital wurde im Kalenderjahr 2022 um Euro 124.500,00 auf insgesamt Euro 150.000,00 erhöht. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Bürgermeister der Stadt Ramstein-Miesenbach. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist Unternehmen in Privatrechtsform gem. § 87 GemO und hat in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften als große Kapitalgesellschaft nach § 340 Abs. 4 i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 23 Abs. 1 EigAnVO nach Formblatt 1 (Anlage 1 zur EigAnVO). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs. 1 EigAnVO nach Formblatt 4 (Anlage 4 zur EigAnVO) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Ausnahme erhaltenen Anzahlungen (§ 268 Abs. 5 HGB) wurden wie in den Vorjahren von den unfertigen Leistungen abgesetzt, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB, sind ggf. gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. IV. Erläuterungen zu wesentlichen einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung wird linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen und nach. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 Euro bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage) ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Die unfertigen Leistungen wurden mit den noch nicht abgerechneten Herstellkosten (§ 255 Abs. 2 HGB) zum Stichtag bewertet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Zur Abdeckung erkennbarer Risiken und dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Die Forderungen sind mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr fällig.
Die flüssigen Mittel enthalten Kassen- und Bankguthaben, die den Nominalwerten entsprechen.
Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den Nennbeträgen am Bilanzstichtag angesetzt. Sie beinhalten transitorische Posten in Höhe von TEUR 0,1 (Vorjahr: TEUR 6,7). Latente Steuern Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen nicht. Eigenkapital Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, den Gewinnvortrag auf neue Rechnung und den Jahresüberschuss.
Rückstellungen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss ist, sofern sie rechtlich oder wirtschaftlich verursacht sind, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die Verpflichtung quantifizierbar ist. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Beträge für Kosten ausstehender Rechnungen, ausstehenden Personalsonderzahlungen, Urlaubsvergütung, sowie sonstigen erkennbare Risiken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Rechte nach § 285 Nr. 1 b und Nr. 2 HGB gesichert. V. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.569,2 (Vorjahr: TEUR 3.186,2) verteilen sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:
Sie beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für Werbung, Vertrieb und Auslieferung, Verkaufsprovisionen, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltungen sowie allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten.
VI. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Miet- und Pachtverträge Grundstücke Die Summe der künftigen Zahlungsverpflichtungen aus den Miet- und Pachtverträgen beträgt jährlich ca. TEUR 86. Leasing- und Wartungsverträge für bewegliche Vermögensgegenstände Die Summe der künftigen Zahlungsverpflichtungen aus den Leasing- und Wartungsverträgen beträgt jährlich insgesamt TEUR 77. Die Restmietlaufzeiten betragen bis zu 36 Monaten. Geschäftsführung
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat
Herr Hechler ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Aufsichtsratsvergütungen wurden wie im Vorjahr keine in Rechnung gestellt. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
Das Unternehmen beschäftigte im Jahresdurchschnitt 29 Mitarbeiter, davon 5 Angestellte (ohne Geschäftsführung), zzgl. 4 Auszubildende. Honorar Abschlussprüfer Für die Prüfung des Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Abschlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von TEUR 10,0 vereinbart. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 364.220,64 vollständig den Gewinnrücklagen zuzuführen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind haben sich nicht ergeben.
Steinwenden, den 13. Mai 2024 Zimmer Bau GmbH Udo Trinkaus, Geschäftsführer Viktor Kramer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweise zur Hervorhebung besonders wichtiger Sachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am Bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt. Ohne unseren Bestätigungsvermerk einzuschränken, ergänzen wir diesen um folgende Hinweise: • Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages vom 11.05.2022 ist durch die Geschäftsführung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dem die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und die Stellenübersicht. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Wirtschaftsplan und Finanzplanung sind den Gesellschaftern zu übersenden. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages berät der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan vor und billigt ihn. Die Gesellschafterversammlung stellt nach § 17 die Wirtschaftsplan fest. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde kein Wirtschaftsplan bzw. keine Finanzplanung gemäß § 19 erstellt. Allerdings berichtete die Geschäftsführung in den Aufsichtsratssitzungen vom 22.11.2022 und 25.04.2023 ausführlich über die aktuelle Auftragslage/Baustellen, die Personallage, die Angebote bzw. Ausschreibungen und die geplanten Investitionen in das Anlagevermögen in 2023. Ebenfalls wurde die Prognose für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgestellt. • Gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrages vom 11.05.2022 hat die Geschäftsführung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGBs aufzustellen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang des Prüfberichtes der Gesellschafterversammlung zum Zweck der Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen. Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGBs zu prüfen. Der Auftrag an den Abschlussprüfer ist auch auf die sich aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des HGrG ergebenden Aufgaben zu erstrecken. Eine Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch einen Abschlussprüfer wurde nicht beauftragt. Der nicht geprüfte Jahresabschluss 2022 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und von der Gesellschafterversammlung am 25.04.2023 festgestellt. • Ebenfalls gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschaft verpflichtet den Jahresabschluss zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung sowie der beschlossenen Verwendung des Jahresüberschusses bzw. der Behandlung des Jahresfehlbetrages unbeschadet der gesetzlichen Offenlegungspflicht öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Werktagen bei der Stadt Ramstein-Miesenbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt, in der öffentlichen Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Eine öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 mit gleichzeitiger Auslegung wurde nicht vorgenommen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern zutreffend, zur Angabe weiterer Sachverhalte zur Beurteilung der Fortführungsannahme sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung des Unternehmens, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen entweder die Auflösung der Gesellschaft oder die Einstellung der Geschäfte oder es besteht dazu keine realistische Alternative. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Die mit der Überwachung der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht betrauten Personen sind dafür verantwortlich, den gesamten Prozess der Abschlussaufstellung zu überwachen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung mit hinreichender Sicherheit • ein Urteil abzugeben zu diesem Jahresabschluss, dass dieser Jahresabschluss und der Lagebericht frei sind von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, ein Urteil abzugeben, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt und • einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil enthält. Hinreichende Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung immer alle wesentlichen falschen Darstellungen aufdeckt, sofern diese vorhanden sind. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich eingestuft, wenn diese allein oder im Ganzen wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten dieses Abschlusses beeinflussen könnten, die aufgrund dieses Abschlusses getätigt wurden. Der Lagebericht ist dahingehend zu beurteilen, dass er im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Außerdem besteht unsere Prüfung darin: • Die Risiken wesentlicher unzutreffender Angaben zu identifizieren und einzuschätzen, seien sie durch Verstöße oder Unrichtigkeiten entstanden; Prüfungsverfahren zu entwerfen und durchzuführen, die auf solche Risiken ausgerichtet sind; Prüfungsnachweise zu erlangen, die eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Ein Verständnis von den prüfungsrelevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zu erlangen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Urteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens zu fällen. • Die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten Schätzwerte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben zu beurteilen. • Wir beurteilen den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • Eine Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Anwendung der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung durch die gesetzlichen Vertreter zu ziehen und, ausgehend von den erlangten Prüfungsnachweisen, eine Schlussfolgerung darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich Ereignissen und/oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte. Kommen wir zu der Schlussfolgerung, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unseren Bestätigungsvermerk auf die betreffenden Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, sofern diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Unsere Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweisen. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch bewirken, dass die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben ist. • Wir erörtern mit den gesetzlichen Vertretern unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Abschlussprüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen und bedeutsame Mängel bei internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellten. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang Baumeister.
Kaiserslautern, den 25.06.2024 RF
Treuhand GmbH
Baumeister, Wirtschaftsprüfer |
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