G-EAS GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
13.818,00 |
23.653,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
295,00 |
| II. Sachanlagen |
13.816,00 |
23.358,00 |
| B. Umlaufvermögen |
900.676,68 |
456.277,32 |
| I. Vorräte |
776.850,84 |
350.836,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
123.825,84 |
56.934,08 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
|
48.507,24 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.220,29 |
12.667,12 |
| Aktiva |
919.714,97
|
492.597,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
517,67 |
14.408,40 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
40.000,00 |
|
| III. Verlustvortrag |
10.591,60 |
-46.640,02 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
53.890,73 |
57.231,62 |
| B. Rückstellungen |
53.869,20 |
42.249,91 |
| C. Verbindlichkeiten |
865.328,10 |
435.939,13 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
787.124,82 |
365.939,15 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
78.203,28 |
69.999,98 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
36.885,33 |
18.533,98 |
| Summe Passiva |
919.714,97 |
492.597,44 |
sonstige Berichtsbestandteile
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der G-EAS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
in Anspruch genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
I. Aktiva
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich
der nach amtlichen Tabellen berücksichtigten Abschreibung bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände
mit einem Anschaffungswert von 100,- € bis 1.000,- € netto und dem Anschaffungszeitraum
2008 und 2009 wurden entsprechend der steuerlichen Regelung in einem Sammelposten
eingestellt und über einem Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Für 2010 wurde von
dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und Vermögensgegenstände mit den Anschaffungswert bis
410,- € sofort abgeschrieben. Ab 2018 beträgt die Grenze 800,- €.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Wertberichtigungen wurden im notwendigen Ausmaß gebildet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von weniger
als einem Jahr. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden separat ausgewiesen.
Sonstige Aktivposten
Sonstige Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
II. Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
sowie künftige Preis- und Kostenverhältnisse berücksichtigt. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurde eine entsprechende Abzinsung vorgenommen. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer des laufenden Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über
dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren beträgt 0,- € ( § 285 Nr. 1 HGB)
Latente Steuer
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuer
wurde in Anspruch genommen.
C. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind
nicht vorhanden.
D. Sonstige Angaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
| Ausleihungen |
0,- € |
| Forderungen |
0,- € |
| Verbindlichkeiten |
36.885,33 € |
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Hans-Georg Gebhardt, Kaufmann.
Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am festgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom wurde der Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
_______________________ Hagen, 03.09.2025 gez. Hans-Georg Gebhardt als Geschäftsführer
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