PV - Invest
Oberempfenbach GmbH
Mainburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.164.525,00 |
2.334.294,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.150.525,00 |
2.320.294,00 |
| II.
Finanzanlagen |
14.000,00 |
14.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.724,86 |
248.708,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.283,89 |
16.809,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.440,97 |
231.898,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
205.956,78 |
222.842,56 |
| Aktiva |
2.520.206,64 |
2.805.844,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
464.999,04 |
50.291,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
450.000,00 |
450.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
424.708,24 |
395.990,81 |
| IV.
Jahresüberschuss |
414.707,28 |
-28.717,43 |
| B.
Rückstellungen |
3.911,30 |
4.128,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.051.296,30 |
2.751.425,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.229,86 |
176.315,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.003.066,44 |
2.575.109,72 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
274.000,00 |
674.000,00 |
| Passiva |
2.520.206,64 |
2.805.844,80 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Gesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Vorjahreszahlen wurden bezüglich der
Auswirkungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz
nicht angepasst.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € Euro
wurde mit dem Nennbetrag angesetzt
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
48.229,86 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
|
1.729.066,44 Euro
|
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
274.000,00 Euro
|
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Mag. Günter Grabner
Herr Mag. Gerhard Rabensteiner
Mainburg, 15.12.2023
gez.
Herr Doktor Christoph Glanzer, Geschäftsführer
ab 12.09.2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2023
festgestellt.
|