SINOI
GmbH
Nordhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
516.378,30 |
1.950.799,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
516.375,30 |
1.950.796,28 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
329.980,54 |
1.410.277,28 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
138.861,66 |
394.893,00 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
47.533,10 |
145.626,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
183.291,39 |
672.052,05 |
| I.
Vorräte |
|
129.238,22 |
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|
129.238,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.985,80 |
192.269,30 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
9.150,78 |
174.033,86 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
28.835,02 |
18.235,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.305,59 |
350.544,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
1.678,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
2.988.841,16 |
2.148.722,74 |
| Summe
Aktiva |
3.688.510,85 |
4.773.252,07 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.400.000,00 |
2.400.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
17.513,28 |
17.513,28 |
| 1.
andere Gewinnrücklagen |
17.513,28 |
17.513,28 |
| III.
Verlustvortrag |
4.566.236,02 |
4.449.691,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
840.118,42 |
116.544,60 |
| V.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-2.988.841,16 |
-2.148.722,74 |
| B.
Rückstellungen |
512.415,00 |
663.500,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
512.415,00 |
663.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.176.095,85 |
4.109.752,07 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
|
345.000,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.844,22 |
1.273.998,68 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
3.170.251,63 |
2.490.753,39 |
| Summe
Passiva |
3.688.510,85 |
4.773.252,07 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2019 - 31.12.2019
EUR |
1.1.2018 - 31.12.2018
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
1.081.229,91 |
19.438.781,51 |
| 2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
|
-1.130.000,00 |
| 3.
sonstige betriebliche Erträge |
157.773,78 |
1.039.643,18 |
| 4.
Materialaufwand |
73.018,36 |
13.510.696,33 |
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
67.970,96 |
8.880.339,47 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
5.047,40 |
4.630.356,86 |
| 5.
Personalaufwand |
200.570,55 |
2.780.492,39 |
| a)
Löhne und Gehälter |
178.975,94 |
2.392.792,00 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
21.594,61 |
387.700,39 |
| 6.
Abschreibungen |
1.385.006,07 |
1.355.997,47 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
1.385.006,07 |
1.355.997,47 |
| 7.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
266.361,25 |
1.699.958,88 |
| 8.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
|
28.153,07 |
| 9.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
9.350,00 |
| 10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
143.217,52 |
132.909,08 |
| 11.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
11.469,85 |
| 12.
Ergebnis nach Steuern |
-829.170,06 |
-105.596,24 |
| 13.
sonstige Steuern |
10.948,36 |
10.948,36 |
| Jahresfehlbetrag |
840.118,42 |
116.544,60 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss der SINOI GmbH,
Nordhausen (Amtsgericht Jena, HR B 501003), ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 242
ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
sowie des GmbHG aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang
statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2019 erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der
Gesellschaft wäre deren Fortbestand ohne die
finanzielle Unterstützung der Gesellschafterin auf
Grund angespannter Liquidität gefährdet. Daher
hat die Gesellschafterin zur Aufrechterhaltung der
Zahlungsfähigkeit eine Patronatserklärung
abgegeben, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Der
Fortbestand der Gesellschaft ist von der unveränderten
finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin
abhängig.
II.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen) werden
im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear über die voraussichtliche
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums zu
Anschaffungskosten vermindert um, soweit abnutzbar,
nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen zeitanteilig auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Gegenstände nach der linearen Methode bzw. nach
Leistung. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung
pro-rata-temporis.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig um lineare Abschreibungen in Anlehnung
an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen bzw. anderer branchenüblichen
Abschreibungstabellen mit den zulässigen
Höchstsätzen bzw. Mindestsätzen vermindert.
Für eine aktivierte Form erfolgt die
Abschreibung entsprechend der produzierten Blätter
unter Beachtung der voraussichtlichen Nutzbarkeit der Form.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten weniger als 800 EUR betragen, werden im
Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Außerdem wurden außergewöhnliche
Abschreibungen i. S. d. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
vorgenommen.
Fremdbezogene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der
Verwertbarkeit am Bilanzstichtag (Niederstwertprinzip)
angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse waren zum Abschlussstichtag
nicht vorhanden, da die Produktion eingestellt wurde.
Zum Bilanzstichtag waren keine erhaltenen Anzahlungen
auf Bestellungen vorhanden.
Gegen die Gesellschafterin bestehen zum
Bilanzstichtag keine Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt.
Ausfall- und Kreditrisiken der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen werden
bei Notwendigkeit durch Einzelwertberichtigungen und
generell durch Pauschal-wertberichtigungen
berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des aufgrund vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen 7 Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten außerdem
Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen
(Kulanzen) erbracht werden. Die Rückstellungen
für Gewährleistungen werden pauschal in Höhe
von 2% der (gewährleistungspflichtigen)
Umsatzerlöse gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Berichtszeitraum ist dem als Anlage
beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin betreffen Finanzierungs-verbindlichkeiten
in Höhe von 3.170 TEUR (Vorjahr: 3.034 TEUR).
IV.
SONSTIGE ANGABEN
Innerhalb des Geschäftsjahres waren - ohne
Geschäftsführung - durchschnittlich
2 Arbeitnehmer (Vorjahr: 55 Arbeitnehmer)
beschäftigt.
Die Firma Lianyungang Zhongfu Lianzhong Composites
Group Co. Ltd., 195 Hailian East Road, Lianyungang, Jiangsu
Province, VR China, hält als alleinige
Gesellschafterin die Anteile an der SINOI GmbH.
Die Firma China National Building Material Co. Ltd.
(CNBM), NO A - 11 Sanlihe Road, Haidian District Beijing,
VR China, stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss auf.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.3.2020.
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