I.M. SOLAR TEC UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Birgit Jasink seit 5.10.2017 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FfF GmbHVredenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zur Bilanz und GuV-RechnungI. Darstellungsform von Bilanz und GuV-Rechnung: Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß den gesetzlichen Regelungen des HGB. Die Gliederung der GuV-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Die Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz und der GuV-Rechnung entsprechen in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen des laufenden Jahres. Insofern sind die Beträge vergleichbar. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die Handelsbilanz ist zugleich Steuerbilanz. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Die Vorräte sind grundsätzlich mit steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs gebildet. B. Angaben zu speziellen Posten der Bilanz:I. Vermögensgegenstände Die Entwicklung der Anlagepositionen im Geschäftsjahr ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum 31.12.2009 keine. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sind. II. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für:
III. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind bewertet mit Ihrem Nennwert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten, die unter die Angabepflicht des § 268 VII in Verbindung mit § 251 HGB fallen, bestanden nicht. C. Angaben zu speziellen GuV-PostenSind nicht geboten, nicht aus Tatbeständen erforderlich. D. Angaben zu OrganenOrgane: Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:
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