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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Hoppenz seit 17.1.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energie-Rhein-Sieg GmbHSankt AugustinJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Geschäftsmodell des Unternehmens Die am 22.07.1998 gegründete Energie-Rhein-Sieg GmbH (ehemals: ESA Energiedienstleistungsgesellschaft Sankt Augustin mbH) hat ihren Sitz in Sankt Augustin. Der Zweck des Unternehmens beinhaltet die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, die Erbringung von Energiedienstleistungen sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Strom und Gas in Sankt Augustin und Umgebung. Seit 01.01.2008 ist das Stromnetz an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH verpachtet. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Im Jahr 2023 ist die deutsche Wirtschaft vor dem Hintergrund der Folgen der Energiepreiskrise, gestiegener Zinsen, einem außergewöhnlich hohen Krankenstand sowie der schwachen Weltwirtschaft um 0,3 Prozent geschrumpft. Für das Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung gemäß des Jahreswirtschaftsberichts 2024 eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und geht von einem minimalen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2% aus. Übermäßige Bürokratie, der Fach- und Arbeitskräftemangel, sowie nicht ausreichende private und öffentliche Investitionen bremsen derzeit die wirtschaftliche Entwicklung. Die Inflation ist im Laufe des Jahres 2023 merklich zurückgegangen und betrug im Durchschnitt 5,8 %. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2024 einen deutlich geringeren Anstieg der Inflationsrate von 2,8 %. Damit kommt diese dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent wieder deutlich näher. Die Energiepreise sind sowohl in Bezug auf Strom als auch auf Gas nach der Reduzierung der Abhängigkeit von dem Import fossiler Energieträger aus Russland wieder deutlich gesunken, liegen zum Teil jedoch noch über dem Vorkrisenniveau. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erreichte 2023 mit über 46 Millionen Personen einen Höchststand.
1 Gemäß dem Jahreswirtschaftsbericht
2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet für das Jahr 2024 mit einem unterdurchschnittlichen Wachstum der Weltwirtschaft von durchschnittlich +3,1 % sowie einem Anstieg des Welthandelsvolumens von +0,4 % im Jahr 2023 auf +3,3 % im Jahr 2024. Zur Sicherung des Wohlstandes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Investitionstätigkeit sowie Innovationsfähigkeit zu steigern, Bürokratie abzubauen sowie die digitale Transformation voranzutreiben. Zugleich soll nachhaltiger und bezahlbarer Wohnraum geschaffen, die Verkehrsinfrastruktur modernisiert und nachhaltige Mobilität gestärkt werden. Neben der durch die derzeitige geopolitische Lage erforderlichen Erneuerung der militärischen Wehrhaftigkeit, soll auch die Wirtschaftssicherheit durch die Reduzierung von Abhängigkeiten u.a. bei Rohstoffen, medizinischen Produkten, Batterien und Halbleitern erhöht werden. Um die Transformation zur Klimaneutralität zu fördern und gleichzeitig das Wachstumspotenzial zu stärken, sollen Investitionen in Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung gefördert werden. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele finanziert. Insgesamt werden im Jahr 2024 rund 49,1 Milliarden Euro für die Programmausgaben des KTF bereitgestellt. Davon sind rund 15,0 Milliarden Euro für Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, rund 16,9 Milliarden Euro für die Gebäudeförderung, rund 3,6 Milliarden Euro für die Dekarbonisierung der Industrie und den Aufbau der Wasserstoffindustrie, rund 3,2 Milliarden Euro Förderung der Elektromobilität mit Batterie und Brennstoffzelle sowie zur Weiterentwicklung der Tank- und Ladeinfrastruktur und rund 4,8 Milliarden Euro für die Förderung der Mikroelektronik vorgesehen. Im Zuge der Dekarbonisierung gewinnt die Bepreisung von CO 2 zunehmend an Bedeutung. Für die sichere Versorgung mit bezahlbarer und zunehmend treibhausgasneutraler Energie sieht die Bundesregierung einen schnellen, flächendeckenden und kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Flexibilität auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite, den Aus- und Aufbau aller dazugehörigen Infrastrukturen, die kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz sowie Anpassungen des Stromsystems, insbesondere des Strommarktes, als notwendig an. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 u.a. Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie das neu verfasste Wind-an-Land-Gesetz auf den Weg gebracht. Der Photovoltaikausbau lag mit mehr als 14 GW deutlich über dem Jahresziel für das Jahr 2023 und die Leistung der genehmigten Windprojekte stieg mit rund 8 GW gegenüber dem Jahr 2022 um mehr als 80 Prozent. Geschäftsverlauf Der Betrieb des Stromversorgungsnetzes erfolgte auch im Geschäftsjahr 2023 durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall, welche das Netz gegen Pachtzahlung von der Gesellschaft gepachtet hat. Begründet in einem weiterhin stabilen Bestand an Strom-, Gas- und Fernwärmekunden in Verbindung mit dem Betrieb von Kraftwerken und dem örtlichen Stromnetz, konnte die Energie-Rhein-Sieg GmbH auch 2023 ein positives Ergebnis erwirtschaften. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind um 705 T€ auf 3.435 T€ gesunken. Im Stromvertrieb wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.120 T€ (Vj.: 2.127 T€) erzielt. Die Erlöse aus der Verpachtung des Stromnetzes betragen 80 T€ (Vj.: 71 T€). Im Gasvertrieb wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.109 T€ (Vj.: 1.042 €) und in der Fernwärmeversorgung in Höhe von 664 T€ (Vj.: 462 T€) erzielt. Durch die Verpachtung des Blockheizkraftwerks konnten wie bisher Erlöse von 258 T€ erreicht werden. Entwicklung weiterer wesentlicher Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung Der Materialaufwand ist von 3.651 T€ auf 2.572 T€ gesunken. Dies resultiert aus dem Rückgang des Stromvertriebs. Die Materialaufwandsquote ist von 88,2 % auf 74,87 % zurückgegangen. Der Personalaufwand stieg von 54 T€ auf 57 T€. Ursache ist die tarifliche Entgelterhöhung. Die Abschreibungen sind um 18 T€ auf 70 T€ gesunken. Ergebnis Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 307 T€ (Vj.: T€ 95) ab. Insbesondere Stabilisierung der den Bezugskosten nachlaufenden Fernwärmepreise führten zu einer über den Planansatz liegenden Ergebnisverbesserung. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im Berichtsjahr um 0,1 Mio. € auf 2,7 Mio. € gestiegen. Aktiva Das Sachanlagevermögen erhöhte sich von 317 T€ auf 588 T€. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Inbetriebnahme eines neuen Motors im Kraftwerksbereich. Das Umlaufvermögen sank von 2.254 T€ auf 2.102 T€. Im Wesentlichen ist dies auf den Rückgang der Forderungen gegenüber Gesellschafter zurückzuführen. Passiva Das Eigenkapital liegt zum 31. Dezember 2023 bei 2.066 T €. Damit erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 68,4 % auf nunmehr 76,8 %. Die Rückstellungen sind um 89 T€ auf 255 T€ gesunken. Ursächlich ist vor allem der Rückgang der Sonstigen Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 100 T€ auf 369 T€ zurückgegangen. Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten verursacht. Soll-Ist-Vergleich Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 hat die Umsatzerlöse um ca. 291 T€ niedriger veranschlagt als eingetreten, wodurch Steigerungen im Materialaufwand überkompensiert werden konnten. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 307 T€ und liegt damit unter dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Ergebnis (Plan: 380 T€). Dies liegt maßgeblich an den gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, da 2023 ein vorzeitiger Abgang des Motors anfiel. Prognose, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Die Energie-Rhein-Sieg GmbH hat in den vergangenen Jahren eine sehr gute Entwicklung genommen, welche trotz gestiegener Preise auf dem Beschaffungsmarkt nach wie vor anhält. Hierzu trägt nicht nur die gute Außendarstellung, die faire und übersichtliche Preispolitik und die persönliche Erreichbarkeit, sondern auch die positive Begleitung des Gesellschafters bei. Die hohe Eigenkapitalquote sowie die gute Liquidität und die positiven Jahresergebnisse sind ein Ausdruck dieser positiven Entwicklung. Begründet in einer weiteren moderaten, aber gleichmäßigen Bebauung des BG 113 erwarten wir sowohl in der Grund- und Ersatzversorgung als auch im Tarifkundenbereich weiterhin stabile bis leicht steigende Vertriebsergebnisse. Zur Gewährleistung der Wärmeversorgung sind zukünftig Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen in die Wärmeerzeugung erforderlich, welche jedoch im operativen Betrieb umgesetzt werden können. Trotz der in den nächsten Jahren zu erwartenden Veräußerung des Stromnetzes, rechnen wir durch die Sparten Strom- und Wärmevertrieb sowie Contracting mit weiterhin positiven Ergebnissen in den kommenden Jahren. Risikobericht Risikomanagementsystem Das Unternehmen hat ein Risikomanagement aufgebaut, in dem alle wesentlichen Risiken der Gesellschaft erfasst und überwacht werden. Das Handbuch ist seit Anfang 2004 in Kraft; es werden jährliche Bestandsaufnahmen vorgenommen. Als wesentlicher Risikofaktor wurde der Wegfall von Großkunden identifiziert. Mögliche Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken wurden analysiert und - wo erforderlich und möglich - eingeleitet. Nach Aufnahme und Auswertung aller bekannten Risiken wurde festgestellt, dass der Fortbestand des Unternehmens dadurch nicht gefährdet ist. Risikolage Finanz-/Kosten- und Marktrisiken Die Energie-Rhein-Sieg bewegt sich in der Sparte Strom- und Gasvertrieb auf einem Wettbewerbsmarkt und muss sich mit ihren Konditionen somit gegenüber der Konkurrenz behaupten. Es besteht jedoch immer die Gefahr, dass preissensitive Kunden zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Die Konkurrenzsituation im Vertrieb und der damit verbundene Preisdruck werden auch weiterhin groß sein. Die Gesellschaft wird jedoch auch in Zukunft für eine faire und transparente Preisgestaltung stehen und dies gegenüber ihren Kunden entsprechend kommunizieren. Ein weiterer nennenswerter Risikofaktor im Vertrieb sind Zahlungsausfälle von Kunden, die sich unmittelbar auf das Unternehmensergebnis durchschlagen. Trotz mittlerweile gesunkener Energiepreise und installierter Gegenmaßnahmen ist dieses Risiko aufgrund der weiterhin hohen Volatilität auf der Seite der Energiebeschaffung hoch. Beschaffungsseitig stellt sich die Situation so dar, dass voraussichtlich benötigte Energiemengen bereits deutlich vor dem tatsächlichen Lieferzeitraum beschafft werden. Im Falle sinkender Großhandelspreise können aufgebaute Long-Positionen daher zu Verlusten beim Wiederverkauf an der Börse oder zu nicht marktgerechten Preisen für Endkunden führen. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass im Falle steigender Großhandelspreise und bei zu geringer Eindeckung Mengen am Spotmarkt zu hohen Preisen nachgekauft werden müssen, was die Rohmarge negativ beeinflusst. Aus diesem Grund hat die Energie-Rhein-Sieg GmbH bereits vor einiger Zeit ein Beschaffungskonzept eingeführt, durch das diese Risiken minimiert werden sollen. In der Sparte Stromnetz bestehen aufgrund der Verpachtung der Netze an die Stadtwerke Schwäbisch Hall für die Gesellschaft keine (direkten) wirtschaftlichen Risiken. Technologische Risiken Nennenswerte Risiken bestehen hier v.a. in der Sparte Kraftwerke. Das verpachtete BHKW der Energie-Rhein-Sieg GmbH ist in dieser Sparte angesiedelt. Auftretende Schäden an den Anlagen können zu Mindererträgen und Mehrkosten führen. Zur Minimierung dieser Risiken wurden entsprechende Serviceverträge mit klar definierten Wartungszyklen für die Anlagen abgeschlossen. Außerdem werden die Anlagen fernüberwacht. Etwaige Störungen werden somit zügig erkannt, wodurch Stillstandzeiten minimiert werden können. Des Weiteren wurden entsprechende Versicherungen abgeschlossen. In der Sparte Stromnetz bestehen aufgrund der Verpachtung der Netze an die Stadtwerke Schwäbisch Hall keine technischen Risiken. Politische und energiewirtschaftliche Risiken Für die Gesellschaft bestehen in diesem Bereich Risiken, die von uns nicht beeinflussbar sind. Dies kann neue gesetzliche oder regulatorische Vorgaben oder nachträgliche Auflagen für Stromlieferanten und Anlagenbetreiber betreffen, was zu Mehrkosten und somit zu einer sinkenden Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft führen kann. IT- und Informationssicherheitsrisiken Unter Anwendung technischer, physischer und organisatorischer Maßnahmen begegnet die Gesellschaft möglichen Gefährdungen, die sich auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen auswirken können. Kritische Informationssysteme und ihre unterstützenden Komponenten der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sind redundant ausgelegt. Zudem verfügt insbesondere die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als kaufmännischer Dienstleister über ein systematisches Störungs- und Notfallmanagement. Die IT der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH verfügt in weiten, zentralen Bereichen über zertifizierte Service-, Sicherheits- und Qualitätsmanagementsysteme. Gesamtbeurteilung Nach Aufnahme und Auswertung aller bekannten Risiken wurde festgestellt, dass der Fortbestand des Unternehmens dadurch nicht gefährdet ist. Chancenbericht Durch die weitere Entwicklung der Bebauung im Fernwärmesatzungsgebiet BG 113 wird sich die Absatzentwicklung der Energie-Rhein Sieg GmbH im Bereich Fernwärme auch in den nächsten Jahren positiv darstellen. Auch sollte es möglich sein einen großen Teil der kommenden Stromkunden als Kunden gewinnen zu können. Zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten ergeben sich in der Wärmeerschließung und - versorgung eines von der Stadt Sankt Augustin geplanten angrenzenden Neubaugebietes, wofür jedoch ein Ausbau der Erzeugungskapazitäten erforderlich wäre. Gesamtaussage Das Unternehmen entwickelt sich sowohl beim Ergebnis als auch in der Geschäftsperspektive weiterhin positiv und baut insbesondere in der Wärmeversorgung das Geschäftsfeld weiter aus. Auf Grund der guten Perspektiven einer nachhaltigen Wärmeversorgung sowie dem geringen Risikopotenzial der Gesellschaft wird auch weiterhin mit stabil positiven Ergebnissen gerechnet, auf einem Niveau im Bereich zwischen 180 T€ und 240 T€.
Sankt Augustin, 02. September 2024 Thomas Hoppenz, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
Passiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Allgemeine Angaben Sitz der Energie-Rhein-Sieg GmbH ist Sankt Augustin. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 8651 im Register des Amtsgerichts Siegburg eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanz wurde entsprechend § 266 Abs. 2 und 3 HGB in Verbindung mit § 265 Abs. 7 HGB aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Als Branchenbesonderheit von Versorgungsunternehmen wurden die in Rechnung gestellten Strom- und Energiesteuern offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Sachanlagen sind nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Nettorechnungsbeträge zuzüglich Nebenkosten und abzüglich Skonti und Rabatte) abzüglich erhaltener Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge bewertet worden. Die nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen wurden vorgenommen. Die Nutzungsdauern der planmäßigen Abschreibungen werden anhand der allgemeinen Erfahrungswerte ermittelt und betragen bis zu 25 Jahre. Die Anlagenzugänge werden pro rata temporis (zeitanteilig) linear abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter dargestellt (Anlage zum Anhang). Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der entgeltlich erworbenen nationalen Emissionszertifikate erfolgt zu Anschaffungskosten sowie etwaiger Anschaffungsnebenkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Restlaufzeiten der aufgeführten Forderungen betragen weniger als ein Jahr. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. Eigenkapital Das Festkapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Für die Berechnung wird ein unternehmensindividueller Steuersatz von 32,527 % zu Grunde gelegt. Die in Ausübung des Aktivierungswahlrechts nicht angesetzten aktiven latenten Steuern beruhen im Wesentlichen auf Differenzen beim Sachanlagevermögen und bei den sonstigen Rückstellungen. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Vorräte
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen saldiert T€ 108 (Vorjahr T€ 594), in Höhe von T€ 39 (Vorjahr T€ 472) betreffen diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 80 (Vorjahr T€ 71) Pachtforderungen. Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 14 (Vorjahr T€ 1). 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen kurzfristige Geldanlagen in Form von Termingeldern und Mitteln auf Kontokorrentkonten. 5. Eigenkapital
Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2014 beträgt das gezeichnete Kapital der Gesellschaft 1.500.000,00 €. Alleiniger Gesellschafter ist Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. 6. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen umfassen die Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen in Höhe von T€ 33 (Vorjahr T€ 45) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse
9. Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr sind periodenfremde bzw. nicht regelmäßig anfallende Erträge in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 2) angefallen. 10. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen im Wesentlichen den Energiebezug. 11. Personalaufwand
Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 2) beschäftigt. 12. Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von 70 T€ (Vorjahr: 87 T€) entfallen auf Sachanlagen. 13. Finanzergebnis
14. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten unter anderem die Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Sonstige Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen nach § 6 b EnWG bestanden im Jahr 2023 wie folgt: mit Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH für erhaltene Dienstleistungen in Höhe von T€ 216, T€ 417 für Strom- und T€ 614 für Gasbezug, und für Netzentgelte Strom 190 T€ sowie Weiterberechnungen 4 T€. Für Stromlieferungen rechnete die Gesellschaft 396 T€, für Gaslieferungen 207 T€ und für die Verpachtung des Stromnetzes 80 T€ an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ab. Sonstige Preissicherungsgeschäfte Im Bereich der Stromversorgung wurden keine Sicherungsgeschäfte vorgenommen. Im Bereich der Gasversorgung gibt es keine Tarifkunden. Für Gas-Sondervertragskunden, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Absatz- und Bezugsverträge (Back-to-Back- Verträge) möglich ist, wurden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Die finanziellen Verpflichtungen (Nominalwert in T€) der im Saldierungsbereich abgesicherten Energiebeschaffungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Sollte ein Verpflichtungsüberschuss bestehen, so wird bei gegebener Imparität eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Für die Geschäftsjahre 2024 ff. werden jedoch für das Portfolio Strom positive Rohmargen erwirtschaftet, so dass die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nicht gegeben ist." Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen ergeben sich wie folgt:
Angaben zum Jahresergebnis Es wurde ein Jahresüberschuss von 307 T€ erzielt. Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung. Es wird vorgeschlagen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Abschlussprüferhonorare Das Abschlussprüferhonorar für Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 6 T€. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Thomas Hoppenz. Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Nachtragsbericht Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die zu berichten wäre sind nicht eingetreten.
Sankt Augustin, 02. September 2024 Thomas Hoppenz, Geschäftsführer ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
Allgemeine Erläuterungen Am 30. Juni 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), die am 3. August 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund der geänderten Vorschriften hat die ERS, als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2012 den Tätigkeitsabschluss (§ 6b Absatz 3 EnWG) mit dem geprüften Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen und über die Tätigkeiten gemäß § 6b Absatz 3 EnWG zu berichten (§ 6b Absatz 7 EnWG). Für die Energie-Rhein-Sieg GmbH ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche:
Mit unserem Tätigkeitsabschluss 2023 erfüllen wir die Berichtspflicht nach § 6b der EnWG-Novelle 2012. In der internen Rechnungslegung führen wir gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung sowie für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Für die Elektrizitätsverteilung erstellen wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen § 6b Absatz 3 EnWG. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG: Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Energie-Rhein-Sieg GmbH. Für die Berichterstattung wurden die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten direkt oder durch Schlüsselung progressiv oder retrograd zugeordnet. Das Anlagevermögen, die Umsätze und die Personalaufwendungen sind die wesentlichen Positionen für die Zuordnung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die einzelnen Tätigkeiten. Die Elektrizitätsverteilung ist auf der Grundlage des mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wesentlichen abgeschlossenen Netzpachtvertrags auf die Positionen Aktiva und Passiva sowie Aufwand und Ertrag des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 direkt oder durch Schlüsselung progressiv oder retrograd zugeordnet. Es wurden folgende Schlüssel verwendet: Anschaffungs-/Herstellungskostenschlüssel, Umsatzschlüssel, Anzahl Buchungssätze, Tätigkeitsschlüssel, CashFlowschlüssel, prozentualer Anteil an den Betriebserträgen und Forderungsschlüssel. Die Kontensalden bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:
Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen Kosten bewertet. Tätigkeitsabschluss ElektrizitätsverteilungTätigkeits-Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung Tätigkeits-Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Sonstige Angaben Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen die anteiligen Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ausgewiesen. Verbindlichkeiten
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Der Tätigkeitsabschluss ist nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Schwäbisch Hall, 02. September 2024 Energie-Rhein-Sieg GmbH Thomas Hoppenz, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Energie-Rhein-Sieg GmbH, Sankt Augustin PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Energie-Rhein-Sieg GmbH, Sankt Augustin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energie-Rhein-Sieg GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage-bericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b ABS. 3 ENWG PRÜFUNGSURTEILE Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 6 10 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG [sofern einschlägig: und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG]" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG [sofern einschlägig: und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG] zu dienen.. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DIE EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER PLICHTEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG NACH § 6 Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Stuttgart, 02. September 2024 BW
PARTNER
Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 12.12.2024 festgestellt. |
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