S - B Bau
GmbH
Warendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.062,00 |
34.479,00 |
| I.
Sachanlagen |
32.062,00 |
34.479,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
659.574,70 |
356.106,50 |
| I.
Vorräte |
555.150,26 |
205.472,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.786,91 |
120.778,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.272,84 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.637,53 |
29.855,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
562,11 |
2.651,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.880,92 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
731.079,73 |
393.236,50 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.636,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-1.500,00 |
-12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
23.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
1.863,44 |
43.400,61 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
60.517,48 |
-41.537,17 |
| VI.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.880,92 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
725.579,73 |
377.099,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
731.079,73 |
393.236,50 |
Anhang
der S - B Bau GmbH, 48231 Warendorf
für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die S - B Bau GmbH, 48231 Warendorf ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das abgelaufene
Geschäftsjahr ist - wie im Vorjahr - nach den
Vorschriften des HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Form der
Darstellung werden unverändert zum Vorjahr
beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00
Euro wurden sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
IV. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beläuft sich
auf T€ 726.
V. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Frau Alena Tuz, Warendorf.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird gemäß § 288
HGB verzichtet.
Warendorf, den 09.02.2017
Geschäftsführerin
Alena Tuz
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.4.2017.
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