Volksbank Ostlippe eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Nierhoff seit 9.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Susanne Hanke seit 5.4.2018 | Prokura |
Andreas Weber seit 2.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Ostlippe eGBlombergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, LippeGliederung des Lageberichts Vorbemerkung A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht Vorbemerkung Bei den im Text und in den Tabellen angegebenen Werten zu den Vorjahresveränderungen kann es aufgrund der Berechnung anhand der exakten Werte aus dem Jahresabschluss zu Rundungsdifferenzen kommen. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon ausgegangen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die nachstehend gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Wir unterhalten ein Bankstellennetz, das sich über die Marktbereiche Blomberg, Schieder-Schwalenberg und Lügde-Rischenau erstreckt. Die Hauptstelle ist in Blomberg (Lippe) ansässig. Nachstehende Zweigniederlassungen sind beim Genossenschaftsregister (GenR-Nr. 131) des Amtsgerichtes Lemgo eingetragen, jeweils mit dem Zusatz "Zweigniederlassung der Volksbank Ostlippe eG": · Volksbank Schieder-Schwalenberg · Volksbank Lügde-Rischenau. Unsere Mitglieder und Kunden sind Firmenkunden, Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatkunden. Als Geschäftsgebiet definieren wir das Gebiet, in dem unsere Bank Geschäftsstellen unterhält, sowie die umliegenden Regionen. Unsere Produkte und Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen aus der Annahme von Einlagen, der Ausreichung von Krediten sowie der Durchführung des Zahlungsverkehrs und der Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten. Durch die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten wir neben den bankeigenen Produkten auch Produkte unserer Verbundpartner und anderer Vertriebspartner im Versicherungsbereich an. Den Vertrieb führen wir sowohl in unseren Bankstellen als auch digital durch. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung betreibt die Bank das Eigengeschäft. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i.V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR-Institutssicherung (BVR-ISG Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaft Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 Prozent, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 Prozent). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 Prozent im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 Prozent 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und dem wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 Prozent gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 Prozent zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,3 Prozent) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 Prozent) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 Prozent gestiegen war, sank um deutliche 1,5 Prozent. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 Prozent nach +4,0 Prozent). Hier stützen die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 Prozent gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 Prozent. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 Prozent den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 Prozent, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 Prozent markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 Prozent und 3,7 Prozent gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 Prozent, nach einem enormen Anstieg um 29,7 Prozent im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 Prozent, nach einer Erhöhung um 13,4 Prozent im Vorjahr. Finanzmärkte Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahre 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 Prozent, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 Prozent gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 Prozent auf 2,9 Prozent gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 Prozent und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 Prozent. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Kurserholung von Staatsanleihen. In der Folge fielen ihre Renditen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 02. Februar 2023 auf 2,07 Prozent, nach noch 2,56 Prozent an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 02. März 2023 eine Rendite von 2,75 Prozent. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 Prozent zurück. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im Vorfeld der geldpolitischen Sitzungen der Notenbanken, vor allem der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen teils deutlich. Im Nachgang der Sitzungen setzte in der Regel eine zum Vorfeld gegenläufige Korrektur ein. Gleiches galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Bis Ende September tendierten die Renditen dabei aufwärts und die Kurse abwärts. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 Prozent am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erbrachte zum Jahresende mit 2,03 Prozent ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt durch mehrere kräftige Leitzinsanhebungen und damit als Folge höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie einen deutlichen Kaufkraftentzug als Ergebnis der nach wie vor hohen Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6 Prozent). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Milliarden Euro (-0,2 Prozent). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Entwicklung im Geschäftsgebiet Der IHK-Konjunkturklimaindikator für Lippe ist von 106,1 Punkten im Dezember 2022 auf 82,8 Punkte im Sommer 2023 gesunken. Insgesamt bewerten nur 30 Prozent der befragten Unternehmen die aktuelle Lage mit gut (Frühjahr 2023: 32 Prozent). Zum Jahresende überwiegt in der lippischen Wirtschaft insgesamt der Pessimismus hinsichtlich der Geschäftsaussichten. Die Gründe liegen in den weiterhin hohen Preisen für Rohstoffe und Energie, höheren Arbeitskosten sowie höheren Risiken aus wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Hinzu kommen der Fachkräftemangel und gestiegenen Finanzierungskosten. Dennoch sind die Auftragsbücher voll und die Kapazitäten gut ausgelastet. Zum Bilanzstichtag ist die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vorjahr mit 5,2 Prozent annähernd gleich geblieben. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftswachstum, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Die durchschnittliche Bilanzsumme wird auf monatlicher Basis ermittelt. Die Ermittlung der durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt anhand der Monatsendwerte des Berichtsjahres aus der Meldung der Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) an die Deutsche Bundesbank. Das Betriebsergebnis vor Bewertung errechnet sich aus dem Überschuss der normalen Geschäftstätigkeit korrigiert um das Bewertungsergebnis und um periodenfremde Erfolgsposten bzw. Einmaleffekte. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Institutes wurde die Aufwands-Ertrags-Relation oder Cost-Income-Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Die CIR ermittelt die Bank als Verhältnis der Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen. In Bezug auf die Vermögenslage stellt die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel nach CRR einen Leistungsindikator dar, der für unsere Wachstums- und Vertriebsstrategie eine grundlegende Bedeutung hat. Im Rahmen der Erörterung der Strategie mit dem Aufsichtsrat wurden am 12.03.2024 die strategischen Kennzahlen überprüft und neu adjustiert. Neben der Cost-Income-Ratio gelten ab dem Jahr 2024 die nachfolgenden finanziellen Leistungsindikatoren: Für die Sicherstellung, dass die Bank jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, haben wir die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Requirement - LCR) ebenfalls als wesentlichen Leistungsindikator bestimmt. Zur Ermittlung dieser Kennziffer erfolgt eine Gegenüberstellung der liquiden Vermögenswerte und der Nettomittelabflüsse. Die Bank hat eine Untergrenze von 120 Prozent festgelegt. Das Betriebsergebnis nach Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (dBS) als Leistungsindikator misst die Ertragskraft der Bank vor Steuern und sonstigen außerordentlichen Ergebnissen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank wird als bedeutsamster Leistungsindikator für die Vermögenslage, Stabilität und Resilienz die erwirtschaftete Eigenkapitalquote herangezogen. Die erwirtschaftete Eigenkapitalquote ist als Verhältnis der Summe aus Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und Bilanzgewinn zum Gesamtrisikobetrag i. S. v. Art. 92 Abs. 3 CRR definiert. Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Zum 31.12.2023 übertrafen das realisierte Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 0,67 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme und die CIR von 69,1 Prozent deutlich die im Vorjahr berichteten Prognosen von 0,58 Prozent für das Betriebsergebnis vor Bewertung und 70,9 Prozent für die CIR (vgl. Abschnitt 4a Ertragslage). Der Anstieg der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel nach CRR (vgl. Abschnitt 4c Vermögenslage) erfolgte im Rahmen der Erwartungen. Die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Hauses verliefen im Jahr 2023 unter Berücksichtigung des herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeldes insofern günstig. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Die Bilanzsumme der Volksbank Ostlippe eG verminderte sich im Geschäftsjahr 2023 um 4,2 Prozent insbesondere durch die Verringerung der Spareinlagen von Kunden (P 2) und der damit einhergehenden Reduzierung der Wertpapieranlagen (A 5 + A 6). Die im Vorjahr prognostizierte Steigerung der Bilanzsumme von 0,9 Prozent haben wir nicht erreicht, da wir die Höhe unserer Verbindlichkeiten an Kunden (Spar) aufgrund der starken Zinsverändungen am Markt (Wettbewerb) nicht halten konnten. Gleichzeitig erhöhten sich die bilanzunwirksamen Kundengelder um 19,7 Prozent auf 51 Mio. EUR. Die durchschnittliche Bilanzsumme (dBS) veänderte sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von TEUR 238.041,25 auf TEUR 232.349,25.
Die bilanzwirksamen Kundenforderungen sind durch ein gesteigertes Baufinanzierungsgeschäft und ebenfalls gesteigerte gewerbliche Investitionskredite erfreulich gestiegen. Diese Steigerung ist auf eine erhöhte Investitionsbereitschaft von unseren Bestandskunden und dazugewonnenen Neukunden zurückzuführen. Das angestrebte Wachstumsziel von 2,1 Prozent haben wir daher überschritten. Die Forderungen an Kreditinstitute haben wir nach der Erhöhung um 7,2 Mio. EUR im Vorjahr nochmals um 4,0 Mio. EUR erhöht. Das geht neben einer Erhöhung unserer Kundenforderungen um 4,1 Mio. EUR und der Verringerung unserer Wertpapieranlagen um 17,3 Mio. EUR auf der Aktivseite einher mit einer Verringerung der Kundeneinlagen um 10,7 Mio. EUR auf der Passivseite unserer Bilanz. Die Wertpapiere des Anlagevermögens haben sich insbesondere durch Einlösungen insgesamt um 1,7 Mio. EUR auf 47,8 Mio. EUR reduziert. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve haben sich per Saldo durch Verkäufe und Einlösungen zum Bilanzstichtag um 15,9 Mio. EUR auf nunmehr 36,7 Mio. EUR verringert. Die Struktur unseres Wertpapierportfolios hat sich stärker zu Lasten nicht festverzinszlicher Wertpapiere (Investment-fonds) verringert, so dass festverzinsliche Wertpapiere (A 5) nunmehr mit 48,2 Mio. EUR (Vorjahr: 51,0 Mio. EUR) und nicht festverzinslichen Wertpapieren (Investmentfonds) (A 6) mit 36,7 Mio (Vorjahr: 51,2 Mio. EUR) aktiviert sind. Unser Spezialfonds, der "UIN-Fonds-Nr. 1084", bildet als alleinige Position die Buchwerte in den nicht festverzinslichen Wertpapieren (A 6) ab. Die Wertpapiere des Anlagevermögens resultieren aus der auf die Dauerhalteabsicht ausgerichteten Anlagestrategie. Diese Wertpapiere haben wir nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet, dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR vermieden. Einen Handelsbestand haben wir nicht gehalten.
Die Bankrefinanzierungen haben wir gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Tilgungen von Fördermitteln überstiegen die Nachfrage in 2023. Die Kundengelder sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Abfluß beläuft sich insgesamt auf 10,7 Mio. EUR. Während die Spareinlagen im Vergleich zum Vorjahr stark um 17,9 Mio. EUR und die täglich fälligen Einlagen um 6,4 Mio. EUR gesunken sind, haben sich die Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist um 153,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 22,3 Mio. EUR erhöht. Mit Blick auf die unsichere Lage mit relativ stark gestiegenen Marktzinsen haben unsere Kunden zu Lasten der kurzfristigen Verfügbarkeit, Einlagen hin zu Sparbriefen und Festgeldanlagen mit längeren Laufzeiten präferiert. Das im Vorjahr mit 1,0 Prozent geplante Wachstum der Kundengelder wurde mit den tatsächlichen Abflüssen von 5,7 Prozent nicht erreicht, da der Zufluß von neuen Kundengeldern aufgrund der Zinsentwicklung am Markt nahezu versiegte und die Abflüsse die Zuflüsse deutlich überstiegen. Außerbilanzielle Geschäfte Neben den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen bestehen keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte. Dienstleistungs- und Provisionsgeschäft Wesentliche Bestandteile des Dienstleistungs- und Provisionsgeschäftes sind der Zahlungsverkehr sowie das Vermittlungsgeschäft. Der Kurswert der von den Kunden bei uns und unserem Verbundpartner (UNION-Investment) gehaltenen Wertpapier- und Fondseinlagen betrug am 31. Dezember 2023 39,9 Mio. EUR (Vorjahr 30,8 Mio. EUR). Der deutlich erhöhte Bestand ist einerseits auf Umschichtungen aus bilanzwirksamen Anlageformen und andererseits auf Kursgewinne zurückzuführen. Die Provisionserträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 140 erhöht. Der erfreuliche Zuwachs ist trotz niedrigerer Erträge aus dem Versicherungs- und Bausparvermittlungsgeschäft auf höhere Erträge aus dem Zahlungsverkehr sowie aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft und dem Immobilienvermittlungsgeschäft zurückzuführen und übertrifft damit unsere Erwartungen eines leicht rückläufigen Provisionsergebnisses deutlich. Personal- und Sozialbereich Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten (gewichtet) war mit 24,6 Mitarbeitenden im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht niedriger. Die Fluktuation ist niedrig. Auszubildende werden in der Regel übernommen. Um den ständig steigenden Anforderungen im Bankgeschäft gerecht zu werden, haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt durch externe und interne Schulungsmaßnahmen aus- und weitergebildet. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Ermittlung wie unter Abschnitt 2 beschrieben 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit unserer Bank hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.082 (399,1 Prozent) verbessert. Das Zinsergebnis ist wieder angestiegen. Trotz deutlich höherer Zinsaufwendungen von TEUR 217 (Vorjahr: TEUR 11), eines Rückgangs der Wertpapiererträge im Depot A um TEUR 66 und einer Reduzierung der laufenden Erträge um 127 TEUR haben die um TEUR 490 gestiegenen Zinserträge im Kundengeschäft zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses von TEUR 91 auf TEUR 3.594 geführt. Ursächlich hierfür sind gestiegene Durchschnittsverzinsungen und ein erhöhtes Kundenkreditvolumen, das höher als geplant ausfiel. Diese Effekte auf der Aktivseite überkompensierten insbesondere die zinsinduzierten Mehraufwendungen bei den Kundeneinlagen, die insgesamt indes unter unsere Plananwert lagen. Die laufenden Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr verringert, da sich im Verlauf des Geschäftsjahres vornehmlich die Volumina des "Spezialfonds "UIN-Fonds-Nr. 1084" durch Verkäufe reduziert haben. Neben dem Zinsüberschuss, der um insgesamt 2,6 Prozent angestiegen ist, konnte auch der Provisionsüberschuss um 8,0 Prozent gesteigert werden. Die Personalaufwendungen haben sich um TEUR 84 (4,2 Prozent) und die anderen Verwaltungsaufwendungen um TEUR 140 (11,7 Prozent) erhöht. Ursächlich für die höheren Personalaufwendungen waren höhere Zuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen. Bei den übrigen Verwaltungsaufwendungen machten sich insbesondere höhere Unterhaltungsaufwendungen unseres Immobilienbestandes bemerkbar. Das Bewertungsergebnis verbesserte sich um TEUR 1.054 was insbesondere auf Zuschreibungen unserer Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Investmentfonds) zurückzuführen ist. Das Betriebsergebnis vor Bewertung (Leistungsindikator: "BE vor Bewertung/dBS") hat sich 2023 auf TEUR 1.807 (Vorjahr: TEUR 1.568) bzw. auf 0,67 Prozent (Vorjahr: 0,66 Prozent) der durchschnittlichen Bilanzsumme verbessert und somit das geplante Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,58 Prozent deutlich überschritten, was insbesondere auf das verbesserte Zins- und Provisionsergebnis zurückzuführen ist. Die CIR als Leistungsindikaktor für die Wirtschaftlichkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 67,9 Prozent auf 69,1 Prozent verändert, jedoch die Vorjahresprognose von 70,9 Prozent übertroffen. Ursächlich hierfür sind die vorgenannten Entwicklungen. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,09 Prozent (Vorjahr: 0,05 Prozent). b) Finanzlage Unsere Bank war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. In Anbetracht der derzeit vorhandenen Liquiditätsreserven und der Einbindung der Bank in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund ist mit Störungen der Zahlungsfähigkeit nicht zu rechnen. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen für den Berichtszeitraum stets einen Wert von mindestens 100,0 Prozent aus. Zum 31.12.2023 liegt die LCR bei 193,41 Prozent (Vorjahr 149,82 Prozent), womit unsere hochliquiden Aktiva die zu erwartenden Nettomittelabflüsse deutlich übersteigen. Refinanzierungsmöglichkeiten bei der genossenschaftlichen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank stehen zur Verfügung. Die Wertpapieranlagen des Anlagevermögens der Genossenschaft reduzierten sich zum Stichtag 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.035 (-3,4 Prozent) auf TEUR 47.832. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve reduzierten sich zum gleichen Zeitpunkt gegenüber dem Vorjahr um TEUR 15.935 auf TEUR 36.735 (-30,3 Prozent). Die Aktivstruktur ist weiterhin geprägt durch hohe Wertpapier- und Geldmarktanlagen. Das erfreuliche Wachstum derKundenforderungen hat zu einer weiteren Verschiebung der Struktur zu Gunsten der Kundenforderungen geführt. Im Eigendepot werden seit dem Geschäftsjahr 2016 neben den Wertpapieren der Liquiditätsreserve auch Wertpapiere des Anlagevermögens gehalten. Zum Bilanzstichtag waren 56,7 Prozent unserer Wertpapiere dem Anlagevermögen und 43,3 Prozent der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Liquiditätsreserve und das Anlagevermögen haben sich gegenüber dem Vorjahr zu Gunsten der Geldmarktanlagen und Kundenforderungen reduziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Hinblick auf das gestiegene Zinsniveau wurde zwecks Ausweitung der Durationen Transaktionen niedrigverzinslicher Wertpapiere zugunsten höherverzinslicher Wertpapiere der genossenschaftlichen Zentralbank mit längeren Laufzeiten vorgenommen. Im Anlagevermögen befinden sich ferner nachrangige Wertpapiere in Form von AT1-Anleihen der DZ BANK AG in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden in einem Spezialfonds der UNION-Investment unterhalten. Im Kreditgeschäft beurteilen wir die Größenklassen- und Branchengliederung unverändert zum Vorjahr als ausgewogen. Knapp die Hälfte der Kundenfinanzierungen liegt in den Größenklassen bis zu 250 TEUR. 64,7 Prozent der Kundenforderungen entfallen auf Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre und 15,2 Prozent auf den Dienstleistungssektor. Von den Kundenforderungen sind ferner 13,1 Prozent durch Grundpfandrechte bzw. die öffentliche Hand gesichert. Die Passivstruktur ist weiterhin durch hohe Kundeneinlagen, die vorrangig auf Spareinlagen und täglich fällige Einlagen entfallen, gekennzeichnet. Die aufsichtsrechtliche Kennzahl für die strukturelle Liquidität (Net Stable Funding Ratio - NSFR; Mindestwert 100,0 Prozent) wurde ebenfalls eingehalten und lag zum Jahresultimo bei 119,6 Prozent. Die Mindestreserve wurde über die DZ BANK AG bei der Deutschen Bundesbank gehalten. Das Mindestreservesoll wurde im Berichtsjahr stets eingehalten. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Vermögenslage unserer Bank ist geordnet. Das bilanzielle Eigenkapital hat sich leicht um TEUR 637 erhöht und erreicht somit 17,2 Prozent der Bilanzsumme. Die Eigenmittelanforderungen wurden jederzeit eingehalten. Zum Stichtag 31.12.2023 beläuft sich die Gesamtkapitalquote auf 27,6 Prozent und liegt damit über den Mindestanforderungen, welche zusätzlich zu den Eigenmittelanforderungen nach Art. 92 der Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) auch den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen des bankenaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) angeordneten Kapitalzuschlag beinhaltet, der für unser Haus auf 2,25 Prozent festgelegt wurde. Die Gesamtkapitalquote entspricht der Kernkapitalquote. Die Entwicklung der Eigenmittel entspricht unseren Planungen. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Vermögenslage der Bank ist mit Eigenmitteln (Art. 72 CRR) in Höhe von TEUR 38.479 bzw. einer Gesamtkapitalquote von 27,6 Prozent solide und zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Geschäftsjahr übererfüllt wurden. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken sind durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Zur Sicherung der besonderen Risiken des Geschäftszweiges ist ferner ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB im Bestand. Die Finanzlage und die Liquiditätsausstattung der Bank entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Hauses verliefen im Jahr 2023 unter Berücksichtigung des herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeldes günstig, da sich die Eigenmittel gemäß CRR im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben und die Effizienz gemessen an der Aufwands-Ertrags-Relation (CIR) bzw. die Rentabilität, dargestellt durch das Betriebsvergebnis vor Bewertung/dBS, besser als erwartet ausfielen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Es wird sich dabei an dem ICAAP-Leitfaden der Deutschen Bundesbank orientiert. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser Zeitspanne wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertnah ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertnahen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist eine indirekte Berechnung, die auf Bilanzgrößen bzw. aufsichtlichen Kapitalgrößen aufsetzt und diese Werte um stille Lasten und Reserven aus ökonomischer Sicht korrigiert. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 Prozent-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz vierteljährliche Stress-Liquiditätsablaufbilanzen erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindestüberlebenshorizont von einem Monat und eine Frühwarngrenze von 6 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress- Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Der Mindestüberlebenshorizont wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Die aus dem Gesamtbankrisikolimit abgeleiteten Teillimite werden zum 31.12.2023 wie folgt ausgelastet:
Adressenausfallrisiken Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft, sowie das Beteiligungsrisiko. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts hat das Risiko ein Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Strukturkennzahlensystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikorisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPMKG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Bei der Ermittlung der Einzelrisiken haben wir die nachhaltige Schulddienstfähigkeit berücksichtigt, um alle vorhersehbaren Risiken abzudecken und im Bedarfsfall den nach kaufmännisch vorsichtiger Sicherheitenbewertung verbliebenen Blankoanteil der Kundenforderung wertberichtigt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft die Positionen Forderungen an Kreditinstitute (außerhalb Verbund), Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen werden mit Hilfe von beteiligungsspezifischen Risikofaktoren gemäß Empfehlung der parcIT ermittelt. Marktpreisrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Fonds-, Aktien- und Währungsrisiken sowie Immobilienrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk mit einer Haltedauer von 250 Tagen und dem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Das Fondsrisiko wird mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten korrelierten Ex-ante-Value-at-Risk Kennziffer berücksichtigt, die das komplette Fondsrisiko beinhaltet Relevante Währungsrisiken bestehen für die Bank nicht. Immobilienrisiken werden mit Hilfe historischer Wertschwankungen ermittelt. Bei der Risikomessung der Immobilieninvestments im Direktbestand wird der Risikofaktor Wertänderungsrisiko betrachtet. Das Wertänderungsrisiko wird anhand historischer Jahreswertschwankungen bestimmt und einem Limit gegenübergestellt. Nach den zum 31.12.2023 gemessenen Zinsänderungsrisiken (einschließlich Kursrisiken in festverzinzlichen Wertpapieren) wird die Ergebnisentwicklung nur im Fall ungewöhnlich hoher Marktzinsveränderungen wesentlich beeinträchtigt. Die Basel-II-Kennziffer zur Messung des Zinsänderungsrisikos bewegte sich im Geschäftjahr zwischen 6,5 Prozent und 8,59 Prozent. In der zweiten Jahreshälfte zeichnete sich eine sinkende Tendenz ab. Die Reduzierung der Kennziffer läst sich vor allem durch den Verkauf von niedrigverzinslichen Eigenanlagen begründen. Im Rahme der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches nach IDW RS BFA 3 n.F. konnten per 31.12.2023 Nettoreserven ermittelt werden. Auf die Bildung einer Drohverlustrückstellung konnte daher verzichtet werden. Wir haben unseren Wertpapierbestand zum 31.12.2023 teilweise der Liquiditätsreserve zugeordnet und dementsprechend nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Davon entfällt ein Teil auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (vornehmlich Investmentfonds). Liquiditätsrisiko bzw. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Großeinleger implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. (z.B. Betriebsrisiken im IT-Bereich, fehlerhafter Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken). Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Den Betriebs- und Rechtsrisiken begegnen wir auch durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z.B. im EDV Bereich oder im Formular-und Rechtswesen). Versicherbare Gefahrenpotenziale, z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken, haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichen Umfang abgesichert. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken vierteljährlich die Eigenmittelanrechnung aus dem Basisindikatoransatz nach CRR als konservativer Risikoansatz berechnet. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Bestandsgefährdende Risiken sind aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Ver-mögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. D. Prognosebericht Die nachfolgenden Prämissen und Prognosen basieren auf unseren Planungsanalysen zum Stichtag 31.12.2023. Die weitere Entwicklung der Konjunktur, der Inflation sowie der geopolitischen Lage und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, die weitere Zinsentwicklung sowie die erwartete Entwicklung der Insolvenzen und mögliche Zunahme von Kreditausfällen bilden in diesem Jahr die Herausforderungen bei unserer Gesamtbankplanung. Wir rechnen mit einer Abschwächung der konjunkturellen Dynamik in Deutschland. Im Geschäftsgebiet unseres Hauses gehen wir von einer stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung aus, die sich auch bei den Arbeitsmarktdaten zumindest mit einem ähnlich hohen Beschäftigungsniveau niederschlagen wird. Die gegenwärtige Zinsstruktur am Geldmarkt folgt der geänderten Geldpolitik der EZB. So verläuft die Strukturkurve am Geldmarkt für die kommenden 12 Monate inzwischen fast horizontal und am langen Ende abfallend. Anstatt weiteren Leitzinserhöhungen erwarten wir an den Märkten Zinssenkungen ab der Jahresmitte des laufenden Geschäftsjahres. Mit Blick auf den anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt, weiteren geopolitische Spannungen und die Unsicherheit im Hinblick auf die Inflations- und Zinsentwicklung besteht weiterhin eine erhöhte Prognoseunsicherheit. Die im Abschnitt C. dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung werden nach unserer Einschätzung keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage im Jahr 2024 haben. Die erwirtschaftete Eigenkapitalquote als Leistungsindikator für die Solvenz im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken wird nach unseren Planungen unter Berücksichtigung der avisierten Dotierungen bei 28,3 Prozent liegen. Unter Berücksichtigung unserer Liquiditätsplanung und -steuerung erwarten wir für die für unsere Bank als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die Liquiditätslage festgelegte Liqudity Coverage Ratio (LCR) ein Ergebnis in einer Bandbreite von 130 - 300 Prozent. Auf der Grundlage unserer Erfolgsvorschaurechnung sowie unter Berücksichtigung unser dargestellten Prämissen erwarten wir ein Betriebsergebnis nach Bewertung von 0,68 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Cost-Income-Ratio prognostizieren wir mit 67,8 Prozent. Die in Zusammenhang mit der prognostizierten Ertragslage stehenden Risiken resultieren insbesondere aus den Zinsänderungsrisiken und den Adressenausfallrisiken. Chancen für einen gegenüber der Prognose verbesserten Geschäftsverlauf sehen wir in einer positiven Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die zu einer niedrigeren Risikovorsorge führen kann sowie einem Anstieg der Marktzinsen, welche das Betriebsergebnis nach Bewertung in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme ebenfalls positiv beeinflussen können. Wir erwarten unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, dass sich Geschäftsverlauf und die Lagen der Bank insgesamt günstig entwickeln werden. Die Basis für Investitionen und eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung ist damit unverändert gegeben.
VOLKSBANK OSTLIPPE eG - V O R S T A N D - Volker Nierhoff Andreas Weber 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe Genossenschaftsregisternummer 131 beim Amtsgericht LemgoAktivseite
Passivseite
2.
Gewinn- und Verlustrechnung
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| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 2.425.489,13 | 1.936 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 732.323,63 | 3.157.812,76 | 798 | ||
| darunter: in a) und b)
angefallene negative Zinsen |
0,00 | (0) | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 216.592,73 | 2.941.220,03 | 11 | ||
| darunter: erhaltene
negative Zinsen |
64,94 | (19) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 474.607,89 | 597 | |||
| b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften | 177.833,22 | 183 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 652.441,11 | 0 | ||
|
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen |
0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 1.609.812,58 | 1.470 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 170.322,10 | 1.439.490,48 | 137 | ||
| 7. Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands | 0,00 | 0 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 420.909,55 | 355 | |||
| 9. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 1.535.357,48 | 1.703 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 537.506,92 | 2.072.864,40 | 286 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 262.841,07 | (10) | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 1.338.529,47 | 3.411.393,87 | 1.198 | ||
|
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
135.099,27 | 129 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 99.159,50 | 94 | |||
|
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
395.161,89 | 556 | |||
|
14. Erträge aus Zuschreibungen zu
Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus
der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
0,00 | -395.161,89 | 0 | ||
|
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
602.721,92 | 1.496 | |||
|
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
0,00 | -602.721,92 | 0 | ||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 810.524,72 | -271 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | (0) | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 92.519,12 | -406 | |||
| darunter: latente Steuern | 0,00 | (0) | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 23.492,25 | 116.011,37 | 23 | ||
| 24a. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 500.000,00 | 0 | |||
| 25. Jahresüberschuss | 194.513,35 | 112 | |||
| 26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 53.678,86 | 0 | |||
| 248.192,21 | 112 | ||||
| 27. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen | |||||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) aus anderen Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 248.192,21 | 112 | ||||
| 28. Einstellungen in Ergebnisrücklagen | |||||
| a) in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 12 | |||
| b) in andere Ergebnisrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 29. Bilanzgewinn | 248.192,21 | 100 | |||
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Volksbank Ostlippe eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapier-institute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt:
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).
Die Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt; der Bewertung der Sortenbestände liegen die zum Jahresende gültigen Marktkurse zugrunde.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie in anderen Aktivposten enthaltene Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit der Nennwert über dem Auszahlungsbetrag liegt, wird der Unterschiedsbetrag im Bedarfsfall in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, er wird planmäßig aufgelöst. Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch ausreichende Wertkorrekturen ebenso Rechnung getragen wie dem allgemeinen Kreditrisiko. Bei der Ermittlung der Einzelrisiken haben wir die nachhaltige Schuldendienstfähigkeit berücksichtigt, um alle vorhersehbaren Risiken abzudecken und im Bedarfsfall den nach kaufmännischer Sicherheitenbewertung verbliebenen Blankoanteil der Kundenforderung wertberichtigt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft die Positionen Forderungen an Kreditinstitute (außerhalb Verbund), Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien (Bewertungsvereinfachungsverfahren). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte zum 31.12.2023 erstmalig über ein LGD-Modell (Loss Given Default). In der Berechnung zum 31.12.2023 auf Basis des neuen Verfahrens sind die Pauschalwertberichtigungen für Kunden um insgesamt TEUR 168 niedriger Bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist ausreichend Rechnung getragen.
Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegen, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.
Investmentanteile des Umlaufvermögens (Liquiditätsreserve) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip (Anschaffungskosten oder niedrigerer Kurswert bzw. Marktpreis/Rücknahmepreis) bewertet. Soweit der alte Buchwert unter dem Kurswert des Stichtages lag, wurden die Wertpapiere mit dem Kurswert bzw. maximal mit den Anschaffungskosten angesetzt. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresabschlusskurse herangezogen.
Für eine AT1-Anleihe als Eigenemission der DZ Bank AG, Frankfurt am Main, wurde der beizulegende Wert mittels eines Bewertungsmodells ermittelt. Dabei wurden die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen prognostiziert und mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren derzeitigen Barwert abgezinst (Discounted Cashflow-Verfahren). Die verwendeteten Diskontierungszinssätze setzen sich aus drei Komponenten zusammen: dem risikofreien Basiszins, dem Zuschlag für das Kreditrisiko (Credit Spread) und dem Zuschlag für das Liquiditätsrisiko (Liquidity Spread). Bei dem risikofreien Basiszins und dem Liquiditätsrisiko handelt es sich um in der Regel am Kapitalmarkt beobachtbare Parameter. Im Falle von AT1-Emissionen werden die Credit Spreads einer Spreadkurve entnommen, die regelmäßig von der Emittentin überprüft und beschlossen werden. Darüber hinaus ergibt sich eine Abhängigkeit des Bewertungsniveaus der AT1-Emissionen von den harten Kernkapitalquoten der Emittentin. Bei Festlegung des Bewertungsspreads wird das aktuelle Verhältnis der harten Kapitalquote zum Trigger der AT1-Anleihe berücksichtigt.
Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Eine Abschreibung erfolgt nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Zu den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verweisen wir auf die Seite 11. Anschaffungskosten über pari werden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Anhaltspunkte dafür, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist, sind weiterhin Ratings im Investment Grade.
Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögenswert nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet.
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und Postenentgelte sowie Bestandsprovisionen angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten anteilig berücksichtigt. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird, sofern notwendig, eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 war keine Rückstellung zu bilden.
Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert.
Die Sachanlagen wurden zu den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Auf Gebäude wurden lineare Abschreibungen verrechnet. Bewegliche Anlagengegenstände und Betriebsvorrichtungen wurden linear abgeschrieben. Renditeimmobilien wurden nach den Grundsätzen des IDW IFA 2 mit einem Niederstwertverfahren bewertet. Bei Zu- und Abgängen wurde eine zeitanteilige Abschreibung vorgenommen. Die vorgesehene Nutzungsdauer der Anlagengegenstände orientiert sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen.
Angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerabzug, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.
Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips.
Über die Höhe der passiven Steuerlatenzen hinausgehende aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 247 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert (vgl. Erläuterungen in Abschnitt D.).
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode).
Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der Richttafeln 2018 G (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde, die auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsverordnung (RückAbzinsV) beruhen. Die Vereinfachungsregeln des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung wurden in Anspruch genommen. Bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren wurden die Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,82 Prozent (Vorjahr 1,78 Prozent) abgezinst. Weiterhin wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) und eine Rentendynamik von 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) zugrunde gelegt. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) und laufende Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 63.
Die Erfolgsauswirkungen aus der Veränderung des für die Abzinsung der Altersversorgungsrückstellungen maßgeblichen Zinssatzes sind unter Ausübung des Wahlrechts unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst (vgl. Abschnitt E.).
Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für die Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Auch die übrigen Rückstellungen sind ausreichend bemessen und tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung.
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betroffenen Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht (vgl. Abschnitt D. II).
Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter- Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
A. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
| Anschaffungs- / | Zugänge (a) | Umbuchungen (a) | Anschaffungs- / | |
| Herstellungskosten zu | Zuschreibungen (b) | Abgänge (b) | Herstellungskosten | |
| Beginn des | am Ende des | |||
| Geschäftsjahres | im Geschäftsjahr | Geschäftsjahres | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||
| b) entgeltlich erwor- | 15.608 | 0 (a) | 0 (a) | 15.608 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | ||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||
| c) Geschäfts- oder | 48.400 | 0 (a) | 0 (a) | 48.400 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | ||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | ||
| Sachanlagen | ||||
| a) Grundstücke und | 6.099.762 | 511.429 (a) | 0 (a) | 6.327.031 |
| Gebäude | 0 (b) | 284.160 (b) | ||
| b) Betriebs- und | 1.057.505 | 86.186 (a) | 0 (a) | 1.021.265 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 122.426 (b) | ||
| Summe a | 7.221.275 | 597.615 (a) | 0 (a) | 7.412.304 |
| 0 (b) | 406.586 (b) | |||
| Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit | ||||||
| Abschreibungen zu | Abschreibungen | Zugängen (a) | Umbuchungen (a) | Abschreibungen am | Buchwerte | |
| Beginn des | Geschäftsjahr (a) | Zuschreibungen (b) | Abgängen (b)
|
Ende des | Bilanzstichtag | |
| Geschäftsjahres (gesamt) | Zuschreibungen
Geschäftsjahr (b)
|
Geschäftsjahres (gesamt) | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| a) Selbstgeschaffene | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| gewerbliche | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte | ||||||
| b) entgeltlich erwor- | 14.697 | 911 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 15.608 | 0 |
| bene Konzessio- | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||||||
| c) Geschäfts- oder | 48.400 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 48.400 | 0 |
| Firmenwert | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| d) geleistete | 0 | 0 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 0 | 0 |
| Anzahlungen | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| Sachanlagen | ||||||
| a) Grundstücke und | 4.242.277 | 56.061 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 4.298.338 | 2.028.694 |
| Gebäude | 0 (b) | 0 (b) | 0 (b) | |||
| b) Betriebs- und | 727.127 | 78.128 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 740.703 | 280.562 |
| Geschäftsausstattung | 0 (b) | 0 (b) | 64.551 (b) | |||
| Summe a | 5.032.501 | 135.100 (a) | 0 (a) | 0 (a) | 5.103.049 | 2.309.256 |
| 0 (b) | 0 (b) | 64.551 (b) | ||||
|
Anschaffungskosten zu Beginn
des Geschäftsjahres
|
Veränderungen
(saldiert)
|
Buchwerte
am Bilanzstichtag
|
|||
| EUR | EUR | EUR | |||
| Wertpapiere des | 49.722.300 | -1.889.985 | 47.832.315 | ||
| Anlagevermögens | |||||
| Beteiligungen und | 7.193.379 | -17.163 | 7.176.216 | ||
| Geschäftsguthaben | |||||
| bei Genossenschaften | |||||
| Summe b | 56.915.679 | -1.907.148 | 55.008.531 | ||
| Summe a und b | 64.136.954 | 57.317.787 |
D. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Neben Sortenbeständen in Höhe von EUR 1.031,17 enthalten die Vermögensgegenstände keine Fremdwährungsposten.
In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 30.864.897,43 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 929.291,46 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.
Nachrangige Vermögensgegenstände gemäß § 4 Abs. 2 RechKredV sind im Aktivposten 5 in Höhe von EUR 3.508.833,49 (Vorjahr: EUR 3.508.881,57) und im Aktivposten 3b) in Höhe von 2 Mio. EUR in Form von Tier 2 Nachrang Schuldscheindarlehen der DZ BANK AG enthalten.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 6.490.224,04 fällig.
In folgenden Posten sind enthalten:
| börsenfähig
|
davon: | |||
| börsennotiert
|
nicht börsennotiert
|
nicht mit dem Niederstwert bewertete börsenfähige Wertpapiere | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 48.204.943,81 | 47.213.657,31 | 991.286,50 | 38.963.776,19 |
| Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften (A 7) | 40.903,35 | 0,00 | 40.903,35 | |
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet.
Der Buchwert der Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens (ohne
Stückzinsen) beträgt insgesamt EUR 47.832.314,67 der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR
45.914.500,00. Die unterlassene Abschreibung beträgt EUR 1.977.958,03.
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Anhaltspunkte dafür, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist, sind weiterhin Ratings im Investment Grade.
In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Unternehmen sind, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
| Geschäftsjahr
EUR |
Vorjahr
EUR |
|||
| Forderungen an Kreditinstitute (A 3) | 30.864.897,43 | 26.862.540,34 | ||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) | 10.545.882,10 | 13.516.675,09 | ||
Wir halten folgende Anteile am Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 KAGB im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) mit Anteilsquoten von mehr als 10 Prozent. Die Anlage erfolgt zu Risikostreuung.
| Bezeichnung und
Anlageziele
|
Wert der
Anteile (Zeitwert)
EUR |
Differenz
zum Buchwert (Reserve) EUR |
Erfolgte
Ausschüttung für das Geschäftsjahr EUR |
| 1. UIN-Fonds Nr. 1084 (Renten, Aktien, Immobilien) | 36.996.993,00 | 261.606,00 | 474.608,00 |
Anlagen mit höheren Risiken und Ertragserwartungen halten wir grundsätzlich innerhalb unseres Spezialfonds. Hier nutzen wir zur dauerhaften Ertragsstabilisierung Chancen, Diversifikationseffekte und das Know-How der Union Institutional Investment GmbH in diesen Märkten und Anlageklassen.
Die Anteilsscheine lauten auf den Inhaber. Dieser kann die Rücknahme der Anteile von der Gesellschaft verlangen. Die Gesellschaft ist dann verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnung des Sondervermögens zurückzunehmen. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rücknahme der Anteilsscheine auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhber erforderlich erscheinen lassen (§ 98 KAGB).
Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
|
|
Anteil am Gesellschafts- | Eigenkapital der Gesellschaft | Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses | ||
| Name und Sitz | kapital % | Jahr | TEUR | Jahr | TEUR |
| a) DZ BANK AG - Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Frankfurt/Main | 0,00 | 2023 | 10.758.000 | 2023 | 478.000 |
| b) WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 0,19 | 2023 | 3.549.641 | 2023 | 88.744 |
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.
Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4).
Im Aktivposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 859.693,82 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 280.562,00 enthalten.
Passive Steuerlatenzen bestehen nicht. Die aktiven latenten Steuern haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Die aktiven Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Forderungen an Kunden (A 4) und beruhen überwiegend auf Vorsorgereserven nach § 340f HGB sowie aufgrund zinsinduzierter Abschreibungen bei den festverzinslichen Wertpapieren der Liquditätsreserve (A5). Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 31,2 Prozent zugrunde gelegt.
In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 2.511.326,55 (Vorjahr: EUR 2.736.104,01) als wesentlicher Einzelposten enthalten.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen):
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) (ohne Bausparguthaben) | 0,00 | 0,00 | 5.000.000,00 | 11.000.000,00 |
| Forderungen an Kunden (A 4) | 3.106.855,17 | 5.969.766,32 | 23.400.826,10 | 64.925.842,73 |
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen):
|
|
bis 3 Monate
EUR |
mehr als 3 Monate bis
ein Jahr
EUR |
mehr als ein Jahr bis 5
Jahre
EUR |
mehr als 5 Jahre
EUR |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) | 56.980,73 | 263.937,62 | 1.167.431,43 | 2.917.280,99 |
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) | 56.907,81 | 1.078.348,04 | 69.633,00 | 1.760,06 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) | 7.994.633,95 | 11.653.685,27 | 2.344.500,00 | 271.500,00 |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) entfallen EUR 4.449.840,71 auf die genossenschaftliche Zentralbank und sind somit auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten (P 1).
Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind EUR 4.405.630,77 durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert (P 1).
Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
| EUR | |||
| Geschäftsguthaben | |||
| a) der verbleibenden Mitglieder | 1.264.000,00 | ||
| b) der ausscheidenden Mitglieder | 42.850,00 |
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Gesetzliche Rücklage | andere Ergebnisrücklagen | |
| EUR | EUR | |
| Stand 01.01.2023 | 23.391.000,00 | 10.300.000,00 |
| Stand 31.12.2023 | 23.391.000,00 | 10.300.000,00 |
Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Sie betreffen Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Für vorhersehbare, noch nicht konkretisierte Adressenausfallrisiken werden Rückstellungen gebildet.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Zinserträgen (GV 1) sind EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) negative Zinsen aus Einlagen bei der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GV 8) sind EUR 400,00 (Vorjahr EUR 990,00) Erträge aus der Abzinszung von Rückstellungen enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
| Art | EUR |
| Auflösung von Rückstellungen (P 07) | 212.861,43 |
| Miet- und Pachterträge | 93.978,96 |
Der Umfang der für Dritte erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung von Immobilien sowie im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft hat im Bezug auf die Gesamttätigkeit der Bank eine wesentliche Bedeutung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 82.513,00 (Vorjahr EUR 86.539,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge enthalten:
Hiervon entfallen auf:
| lfd. Posten der GuV
- Art
|
Betrag
Aufwand EUR |
Betrag
Ertrag EUR |
| 8 - Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 0,00 | 212.861,43 |
| 23 - Steueraufwand Nachzahlung KöSt. und SolZ. Vorjahr | 26.409,46 | 0,00 |
E. Sonstige Angaben
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 16.109,60.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Bezüge von ehemaligen Vorständen beliefen sich auf EUR 169.031,85.
Für frühere Mitglieder des Vorstands bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 4.399.508,00.
Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 146,86 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 1.563.718,13.
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 63.226,00. Dem Unterschiedsbetrag stehen ausreichende frei verfügbare Rücklagen im mindestens gleicher Höhe gegenüber.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 556.765,00 in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund). Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstitutes im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
| Vollzeitbeschäftigte | Teilzeitbeschäftigte | |
| Prokuristen | 1 | 0 |
| Sonstige kaufmännische Mitarbeiter | 18 | 6 |
| 19 | 10 |
Außerdem wurden durchschnittlich 1 Auszubildender beschäftigt.
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
| Anzahl der
Mitglieder |
Anzahl der
Geschäftsanteile |
Haftsummen
EUR |
||
| Anfang | 2023 | 5.456 | 25.818 | 6.454.500,00 |
| Veränderung aus geänderter Haftsumme | 2023 | -6.454.500,00 | ||
| Zugang | 2023 | 56 | 336 | 0,00 |
| Abgang | 2023 | 164 | 874 | 0,00 |
| Ende | 2023 | 5.348 | 25.280 | 0,00 |
Der Abgang bei der Haftsumme ist auf die Reduzierung der satzungsmäßigen Haftsumme zurückzuführen.
| Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr vermindert um | EUR | 26.900,00 |
| Die Haftsummen haben sich im Geschäftsjahr vermindert um | EUR | 6.454.500,00 |
| Höhe des Geschäftsanteils | EUR | 50,00 |
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten:
Genoverband e.V.
Ludwig-Erhard-Allee 20 40227
Düsseldorf
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates
Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf
| Nierhoff, Volker, Bankleiter Marktfolge und Überwachung, (seit 1.10.2023) |
| Weber, Andreas, Bankleiter Markt und Handel |
| Bress, Achim, Bankleiter Marktfolge, (bis 31.1.2023) |
Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf
Klinge, Thorsten (Vorsitzender), Lügde, Landwirt
Trompeter, Falk (stellvertr. Vorsitzender), Blomberg, geschäftsführender Gesellschafter
Eichmann, Ulrich, Schieder-Schwalenberg, Teamleiter, Westfalen-Weser Netz GmbH, Paderborn
Köller, Jennifer, Lügde, Projektleiterin, Phoenix Contact GmbH & Co. KG, Blomberg
Möhring, Reinhard, Lügde, Bezirksschornsteinfegermeister
Ridder, Kathrin, Blomberg, selbstständige Apothekerin
Schmidtmeier, Tanja, Bad Pyrmont, selbstständige Steuerberaterin
Schröder, Jürgen, Schieder-Schwalenberg, Technischer Zeichner Phoenix Contact GmbH & Co. KG, Blomberg
Wächter, Tobias, Blomberg, selbstständiger Tischlermeister
Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 194.513,35 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 53.678,86 (Bilanzgewinn von EUR 248.192,21) - wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
| Ausschüttung einer Dividende von 5,00 % | 64.795,81 |
| Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen | |
| b) Andere Ergebnisrücklagen | 183.396,40 |
| 248.192,21 |
| Blomberg, 7. Juni 2024 |
VOLKSBANK OSTLIPPE eG
- V o r s t a n d -
Andreas Weber Volker Nierhoff
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Sachverhalt und Problemstellung
Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Risikovorsorgebedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Risikovorsorge von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Darüber hinaus haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in ausgewählten Einzelfällen überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft siind im Anhang Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:
- Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts gemäß § 84 WpHG
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marco Gövert.
Düsseldorf, 7. Juni 2024
Genoverband e.V.
| Christian Friedrich | Marco Gövert | ||
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 194.513,35 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 53.678,86 - wie vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen beschlossen.
Bericht des Aufsichtsrates
Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt.
Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht ist vom Genoverband e.V. (vorher: Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V) geprüft worden. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und den Lagebericht haben wir entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung.
Ein Prüfungsschwerpunkt wurde nicht gesetzt.
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert. Solche traten nicht auf.
Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungemäß erfolgt.
Der Genoverband e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt.
Der Aufsichtrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Kathrin Ridder und die Herren Thorsten Klinge und Falk Trompeter aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Blomberg, 7. Juni 2024
VOLKSBANK OSTLIPPE eG
- D e r A u f s i c h t s r a t -
Thorsten Klinge, Vorsitzender
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")
Volksbank Ostlippe eG, Blomberg, Lippe
Die Volksbank Ostlippe eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Ostlippe eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Volksbank Ostlippe eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 5.454.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 22,7.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 811.
Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 93 und betreffen laufende Steuern.
Die Volksbank Ostlippe eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
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