Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 27624
Eingetragen
19.1.2015
Branche
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Die Herstellung von Präzisionsteilen und Baugruppen von feinmechanischen Dreh- und Fräßteilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Werner
seit 19.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oliver Werner
Bad Sulza
18.750 €
75.00%
Detlef Werner
Bad Sulza
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KEIL Feinmechanik GmbH

Werder (Havel)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 997.425,24 1.183.979,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 817,00
II. Sachanlagen 997.421,24 1.183.162,00
B. Umlaufvermögen 637.284,52 427.587,60
I. Vorräte 205.960,00 205.960,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 409.791,08 175.001,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.533,44 46.625,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 122,03 122,03
Summe Aktiva 1.634.831,79 1.611.688,63

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 1.031.212,07 827.364,33
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 802.364,33 471.642,39
III. Jahresüberschuss 203.847,74 330.721,94
B. Rückstellungen 39.751,87 49.582,92
C. Verbindlichkeiten 563.867,85 734.741,38
Summe Passiva 1.634.831,79 1.611.688,63

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs.2a EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR) wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht gemäß § 6 Abs.2a EStG berücksichtigt. Es wurde von der Option Gebrauch gemacht, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR als Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs.2 EStG zu behandeln und Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 800,00 EUR werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen gegenüber Gesellschaftern zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von 42.246,66 EUR.

II. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum Bilanzstichtag bestehen in Höhe von 7.362,49 EUR.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 479.192,32 EUR.

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse oder sonstige finanziellen Verpflichtungen.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Für das Geschäftsjahr 2020 wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Oliver Werner

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Werder, Havel, den 12.07.2022

gezeichnet
Herr Oliver Werner
Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2022.

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