HÜFA
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.751,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.044,00 |
| II.
Sachanlagen |
707,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.482,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.726,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.756,23 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.770,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.004,34 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
62.770,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.770,92 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.704,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.104,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.004,34 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Die Gliederung des Jahresabschlusses sowie der Ansatz
und die Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (in der Fassung des BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie
flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen werden zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt, wenn ausreichend
objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihrem
Erfüllungsbetrag.
B.
Informationen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 34. Die übrigen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
TEUR 34.
C.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 38 aus.
Am 18. Oktober 2008 ist das
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMSTG), in dem u. a. auch
der Überschuldungstatbestand neu geregelt wurde, in
Kraft getreten. Gemäß § 19 Abs. 2 InsO ist
demnach eine insolvenzrechtliche Überschuldung
gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die
bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei
denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Da die gesetzlichen Vertreter davon ausgehen, dass
die Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist, haben sie einen Insolvenzantrag nicht
gestellt. Es erfolgte daher eine Bilanzierung unter der
going-concern Prämisse.
D. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von
Herrn Nezih Hensgens
geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Köln, den 31.08.2012
Der Geschäftsführer:
gez. Nezih Hensgens
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2012 festgestellt.
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