JK Pneumatik GmbHLiquidiert

56220 Urmitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 12888
Eingetragen
16.3.1992
Branche
Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und SystemenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Der Handel mit pneumatischen und fluidtechnischen Steuergeräten als Einzelkomponenten und in Form von komplexen Steuerungen bzw. Baugruppen sowie die Entwicklung, Konstruktion, Design und industrielle Herstellung von Sondergeräten und Bauteilen im Bereich Pneumatik/ Fluidtechnik. Darüberhinaus die Erstellung von pneumatischen und elektropneumatischen Steuerungssystemen in rein pneumatischer oder Speicherprogrammierbarer Ausführung. Ferner gehört dazu die fachliche einschlägige technische und betriebswirtschaftliche Beratung (Consulting) und fachliche Betreuung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jürgen Kreutz
seit 24.2.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

JK Pneumatik GmbH

Urmitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 128.055,00 84.454,00
I. Sachanlagen 128.055,00 84.454,00
B. Umlaufvermögen 417.536,93 394.725,06
I. Vorräte 59.294,60 54.663,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.668,88 141.808,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.573,45 198.252,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 545.591,93 479.179,06

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 390.617,20 402.459,55
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 256.894,96 378.049,83
III. Jahresüberschuss 108.157,65 -1.154,87
B. Rückstellungen 104.421,23 33.076,00
C. Verbindlichkeiten 50.553,50 43.643,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 545.591,93 479.179,06

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

JK Pneumatik GmbH

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 14.406,54 €.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst.

Ansatzvorschriften

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,01 bis € 1.000,00 wurden im Vorjahr analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. In 2010 wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,00 € bis 410,00 € sofort abzuschreiben.

Das Vorratsvermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde die sog. FIFO-Methode angewendet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten des Vorratsvermögens einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Laufzeit der Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten gegenüber Laufzeit
Gesamt bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Lieferanten 31 31 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 13 13 0 0
44 44 0 0

In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind:

Verbindlichkeiten aus Steuern 13 T€

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1 T€

§ 285 Nr. 1b HGB

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 b und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Den Geschäftsführern wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt, Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten wurden nicht eingegangen.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010:

Herr Jürgen Kreutz, Geschäftsführer

Herr Christoph Faßbender, Geschäftsführer

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 15 HGB

Die Gesellschaft ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB.

§ 285 Nr. 16 HGB

Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

§ 285 Nr. 19 und 20HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine derivativen Finanzinstrumente.

§ 325 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Urmitz, den 09. Mai 2011

Geschäftsführer

Jürgen Kreutz

Christoph Faßbender

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2011.

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