MARAKEGA
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.809,00 |
105.075,00 |
| I.
Sachanlagen |
85.809,00 |
105.075,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
108.720,06 |
82.404,67 |
| I.
Vorräte |
17.889,45 |
28.989,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.308,03 |
21.075,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
647,46 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.522,58 |
32.340,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
742,49 |
1.404,59 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.361,86 |
91.334,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
282.633,41 |
280.218,67 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
116.334,41 |
116.957,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.972,55 |
622,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.361,86 |
91.334,41 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.633,41 |
278.218,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
145.196,65 |
127.119,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
133.436,76 |
151.099,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
282.633,41 |
280.218,67 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2019
1. Allgemeine Angaben
Die MARAKEGA GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am
16.06.2016 gegründet. Sie ist im Handelsregister in
Stendal unter der Nummer HRB 23261 eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016.
Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens
zwei der drei dort genannten Größenkriterien an
zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
überschreitet.
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich
der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften
nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die
Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von
€ 87.361,86. Die Gesellschaft ist damit bilanziell
überschuldet. Weil jedoch Verbindlichkeiten ggü.
dem Gesellschafter-Geschäftsführer von €
31.305,56 bestehen, durch die diese bilanzielle
Überschuldung teilweise ausgeglichen wird und weil der
Gesellschafter-Geschäftsführer trotz der
behördlichen Corona-Maßnahmen von einer
positiven Unternehmensfortführung ausgeht, liegt zum
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses kein
Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang
der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem
niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr
zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der
steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze
abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG")mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 (bis 2017:
bis zu € 410,00) wurden im Zugangsjahr bis auf
einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.
Die
Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zu Bilanzposten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese werden
nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
besichert.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 31.305,56 ausgewiesen (Vorjahr: €
31.305,56). Für diese Verbindlichkeiten liegt eine
Rangrücktrittserklärung vor (Hinweis auf die
Anhangangaben zum "nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag".
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Während des Geschäftsjahres hat die
Gesellschaft im Durchschnitt zwölf Arbeitnehmer
beschäftigt.
Herr Matthias Nawroth (Hotelfachmann) war im
Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt. Er ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 29.06.2020
gez. Matthias Nawroth
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
MARAKEGA GmbH
für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von uns geführten Bücher und
die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt
haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Die Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von
€ 87.361,86. Die Gesellschaft ist damit bilanziell
überschuldet. Weil jedoch Verbindlichkeiten ggü.
dem Gesellschafter-Geschäftsführer von €
31.305,56 bestehen, durch die diese bilanzielle
Überschuldung teilweise ausgeglichen wird und weil der
Gesellschafter-Geschäftsführer trotz der
behördlichen Corona-Maßnahmen von einer
positiven Unternehmensfortführung ausgeht, liegt zum
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses kein
Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor.
Magdeburg, den 29.06.2020
gez. Dipl. Kfm. Bernd Hasselmann (StB)
FRANZ + PARTNER MAGDEBURG GMB
H
S t e u e r b e r a t u n g s g e s e l l s c h a f t
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 31.005,56 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 31.305,56 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2020 festgestellt.
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