INOVATOR Schnellauftore GmbH
Langenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
A N H A N G
zum 31. Dezember 2023
INOVATOR Schnellauftore GmbH
Industriestraße 67 40764 Langenfeld A .ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Firma INOVATOR Schnellauftore GmbH für das Geschäftsjahr 2023
ist nach geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
B . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS-UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden, die auf gegebene Posten
der Bilanz angewendet wurden:
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, darunter Software, werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibung auf Zugänge beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens
erfolgt entsprechend den Vereinfachungsregeln des Steuerrechts.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume
linear oder degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt.
Auf das zu Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagevermögen waren keine planmäßigen
oder außerplanmäßigen Abschreibungen vorzunehmen.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern sich am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Zeitwert ergibt, wird dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die saldierungspflichtige Rückdeckungsversicherung wird mit dem vom Versicherer mitgeteilten
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Vertrags als Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden
Verlusten. Die Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht veranlagten Steuern (Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag).
Die Pensionsrückstellung für die Pensionszusagen ist nach der versicherungsmathematischen
Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (sog. PUC-Methode) auf Grundlage eines
Abzinsungssatzes von 1,74 % (10 Jahresdurchschnitt) und der Richttafeln 2018G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Der Rückstellungsbetrag ist versicherungsmathematisch
durch ein Gutachten auf den Bilanzstichtag berechnet. (Ausschüttungssperre gem. §253
Absatz 6 HGB: EUR 6.806)
Im Jahresabschluss erfolgte ein saldierter Vermögensausweis der Rückdeckungsversicherung
und der Pensionsrückstellung gem. § 246 Abs.2 HGB. An Bilanzposten wurden die Rückdeckungsversicherung
zum Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht; in Höhe von EUR 48.546
mit der Pensionsrückstellung von EUR 649.086 verrechnet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Auf die Abgrenzung von latenten Steuern gem. § 274 HGB wurde entsprechend der Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274a Nr.5 HGB verzichtet.
C . ANGABEN ZU EINZELNEN POST DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Bilanzpositionen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Der im Anlagevermögen befindliche Anteilsbesitz mit einer Beteiligungsquote von mindestens
20 Prozent stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Bernaisch Bauelemente GmbH, Mönchengladbach Anteilsbesitz: 100 Prozent, Eigenkapital: EUR 380.873,79, Jahresüberschuss (Wj. 2023):
EUR 64.467,78
Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt EUR 259.138,18.
Der Gesamtbetrag an Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind, beträgt EUR 89.996,44.
Positionen der Gewinn und Verlustrechnung
D . SONSTIGE ANGABEN
durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr: 66 (Vorjahr 63)
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren folgende Personen als Geschäftsführer
bestellt:
Herr Mark Klein, Geschäftsführer, Erkrath
sonstige Berichtsbestandteile
Langenfeld, den 22.07.2024
gez. Mark Klein
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2024 festgestellt.
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