SBG Service-Bau GmbHLiquidiert

Seidelbastring 36, 36381 Schlüchtern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90571
Eingetragen
11.7.1996
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Architekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Ist die Ausführung von Altbausanierung, Hoch- und Tiefbau.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schlüchtern-Herolz
25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SBG Service-Bau GmbH

Steinau an der Straße

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 36.226,50 55.579,50
I. Sachanlagen 36.226,50 55.579,50
B. Umlaufvermögen 29.667,12 44.822,85
I. Vorräte 2.000,00 2.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.088,50 42.245,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.578,62 577,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.686,36 1.648,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.579,98 102.051,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 9.301,21 13.343,44
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 12.256,56 14.775,27
III. Jahresfehlbetrag 4.042,23 -2.518,71
B. Rückstellungen 3.446,45 3.020,75
C. Verbindlichkeiten 56.832,32 85.687,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.579,98 102.051,23

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
1. Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.
 
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen ( § 253 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Position umfasst auch teilfertige Erzeugnisse ohne selbständig abrechenbare Teilleistungen. Die Bewertung erfolgt zu den Herstellungskosten, die auf der Grundlage der Vollkosten ermittelt wurden ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.
  
C. Sonstige Angaben
  
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.
  
2. Die Geschäftsführung war in 2010 Herrn Helmut Schleich übertragen.
  
3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

4. Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in folgender Höhe: 15.352,60 Euro.

Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.

Schlüchtern, den 09.11.2011

gez. Helmut Schleich, Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2011 festgestellt.

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