Rumpf-Türk Grundstücks-eGbR
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gloria Isabell Weeke seit 6.8.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Bastian seit 14.12.2015 | Prokura |
Andrea Türk seit 14.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 98.09% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vernhold GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Fa. Vernhold GmbH, Münster, gegründet im Januar 2002 (Amtsgericht Münster, HRB 4845), hat den Großhandel mit Baumaschinen und Baugeräten sowie deren Vermietung zum Unternehmensgegenstand. Wesentliche Betriebsgrundlagen wie Baumaschinen und Baugeräte werden von der organschaftlich verbundenen Vernhold GmbH & Co. KG gehalten. Die Nutzung durch die GmbH wird mittels eines Pachtvertrages mit der GmbH geregelt. In 2023 hat es keine wesentlichen Änderungen der Betriebsgrundlagen gegeben. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingung Nach den Mitteilungen des Statistischen Bundeamtes hat das Jahr 2023 mit einem realen Rückgang der Aufträge im Bauhauptgewerbe (preisbereinigt) im Vergleich zum Vorjahr von 4,4% abgeschlossen. Die Baupreise sind auch in 2023 weiter gestiegen, so dass nominal ein Anstieg der Auftragsbestände von 3,3% zu verzeichnen ist. b. Geschäftsverlauf Die Vernhold GmbH konnte den Umsatz gegenüber 2022 leicht steigern (plus 0,35%, im Vorjahr plus 0,45%). Aufgrund eines Großauftrages konnte der Anteil der Maschinenverkäufe auf 49% gesteigert werden (Vorjahr 39%). Im Bereich der Baugeräte inkl. Ersatzteile und Service sank der Anteil auf 39% (Vorjahr 49%). Der Anteil der Mieten am Gesamtumsatz betrug 10% (Vorjahr 11,4%). c. Ertragslage Der Jahresüberschuss in 2023 beträgt 296,7 T€ (gegenüber 1445,9 T€ im Vorjahr). Die nach wie vor im Verhältnis zu den vorherigen Jahren verringerte Rohertragsspanne ist zu einem Großteil auf das bereits erwähnte Maschinen-Großgeschäft mit den damit zusammenhängenden geringeren Margen zurückzuführen. Ein weiterer Einflussfaktor ist darin zu sehen, dass die Einkaufsvorteile, die sich in 2022 positiv auf die Margen ausgewirkt haben, in 2023 nicht mehr genutzt werden konnten. d. Finanzlage Alle anfallenden finanziellen Verpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden. Die Skontoziehungen verringerten sich um 12,4% auf 339 T€ (Vorjahr 387 T€). Die Kreditlinien waren zum Stichtag 31.12.23. zu 66 % ausgelastet. Der operative Cash Flow betrug in 2023 -55 T€ gegenüber -1635 T€ in 2022. Dagegen lag der Cash Flow aus Finanzierungen mit 681 T€ gegenüber 2022 um 56 T€ höher. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich hat sich gegenüber dem Vorjahr (16.724 T€) um 509 T€ auf 16.215 T€ leicht reduziert. Beeinflusst wurde diese Entwicklung per Saldo insbesondere durch den Anstieg des Vorratsvermögens um T€ 2.064 und dem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um T€ 2.557. Das Eigenkapital ist um 4,2% gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 45,3 (im Vorjahr 42,1 %). 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1. Chancen- und Risikosituation Das bei der Vernhold GmbH für das Geschäftsjahr 2023 identifizierte Gesamtrisiko besteht hauptsächlich aus den im Folgenden erläuterten, den einzelnen Kategorien zugeordneten Risiken: a. Marktrisiken Der andauernde Ukraine-Krieg, verbunden mit den hohen Baukosten und dem weiterhin hohen Zinsniveau führte 2023 zu einer anhaltenden Flaute auf dem Bausektor. Die Baugenehmigungen für neue Bauten gingen lt. den Veröffentlichungen des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie nominal um 19 Prozent zurück. Der negative Trend betrifft alle Bereiche des Wohnungsbaus, wobei besonders stark der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern (-41,5%) betroffen ist. Durch diese Faktoren werden aktuell auch die Wachstumsperspektiven in dem für Vernhold GmbH bedeutenden Markt reduziert und die Geschäftsentwicklung beeinträchtigt. Einen Ausgleich dieser negativen Entwicklungen auf dem Hochbausektor bietet sich der Vernhold GmbH in der Konzentration auf andere, derzeit wachsende und/oder krisenfeste Segmente der Bauindustrie. Insbesondere der Glasfaserausbau sowie der Tiefbau sind hierfür Beispiele. Im Bereich des Wirtschaftshochbaus sieht die Vernhold GmbH ebenfalls Chancen auf eine positive Entwicklung. b. Beschaffungsrisiken Der Beschaffungsmarkt hat sich in 2023 weiterhin entspannt. Lieferprobleme sind aktuell nicht abzusehen. c. Finanzielle Risiken Das Finanzmanagement zielt darauf, den Finanzbedarf innerhalb der Gesellschaft zu koordinieren und die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens jederzeit langfristig sicherzustellen. Dafür arbeitet die Vernhold GmbH auf Basis einer stabilen, die nächsten Jahre absichernden Unternehmensfinanzierung und mit der Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Zinsrisiken auf der Passivseite der Bilanz betreffen insbesondere die Finanzverbindlichkeiten. Dank unseres effizienten Finanzmanagements schätzen wir unsere Finanzrisiken insgesamt als gering ein. Die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr 2023 nicht wesentlich verändert. Die Vernhold GmbH wird weiterhin intensiv daran arbeiten, die Risikosituation immer weiter zu optimieren. Dazu wird der Risikomanagementansatz kontinuierlich überprüft und bedarfsweise angepasst, um auf diese Weise eine mögliche Volatilität der wesentlichen Steuerungsgrößen von Vernhold GmbH zu vermeiden. Die konsequente Umsetzung unserer Strategie hilft Vernhold GmbH, die sich ergebenden Chancen zu realisieren. Wir gehen davon aus, möglichen Risiken positiv entgegenwirken und so die negativen Auswirkungen auf das unternehmerische Handeln vermeiden oder mildern zu können. Aus derzeitiger Sicht stellen die im vorangegangenen Bericht beschriebenen Risiken aufgrund ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer potenziellen Auswirkungen für Vernhold GmbH keine Risiken dar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Aufgrund unserer Analysen sowie der guten Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 20232 schätzen wir die Risikotragfähigkeit von Vernhold GmbH weiterhin als robust ein. 4.2. Prognose Für das Jahr 2024 wird erneut mit einem realen Rückgang der Umsätze im Bauhauptgewerbe gerechnet, wenngleich sich der Rückgang gegenüber 2023 voraussichtlich abschwächen wird. (Quelle Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.). Bei den Baupreisen wird nicht mit einer weiteren Steigerung gerechnet. Aufgrund einer Ausgliederung des Kranbereiches in ein neu gegründetes Unternehmen zum 1. April 2024 wird der Umsatz in 2024 voraussichtlich um 15 - 20 Prozent sinken. Dagegen stehen aber auch Kostensenkungen in entsprechender Höhe, sodass mit einem Jahresüberschuss in gleicher Höhe wie 2023 gerechnet wird. 5. Sonstige Angaben Die Fa. Vernhold GmbH hat ihren Hauptsitz in Münster/Westf. Sie unterhält Niederlassungen in Osnabrück, Nordhorn und Leer/Ostfr. Der Geschäftszweig Vermietung, Service und Verkauf von Baukranen war bis zum 31. März 2024 zentral in Osnabrück angeordnet.
Münster, den 15.08.2024 Gez. Peter Weeke, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Vernhold GmbH hat ihren Firmensitz in Münster. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 4845 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt und gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt hinsichtlich der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer die Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter der Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die Stetigkeit der angewandten Bewertungsmethoden wurde gewahrt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen bei Nutzungsdauern von 5 bzw. 3 Jahren vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über EUR 250,- bis EUR 800,- wurden aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten mit Hilfe des gleitenden Durchschnittsverfahrens angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Für einzelne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden entsprechend dem voraussichtlichen Ausfallrisiko Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1,5 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen vorgenommen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet, es sei denn, es war der am Bilanzstichtag niedrigere Wert anzusetzen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden und Aufwand im Folgejahr darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die voraussichtlichen Steuernachzahlungen für das Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die Ermittlung der passiven latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern mit dem unternehmensindividuellen Steuersätzen abgegrenzt. Der Betrag wurde im Geschäftsjahr anteilig aufgelöst. Angaben zur Bilanz Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgendem Anlagespiegel.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beläuft sich auf EUR 1.690.927,94 (Vorjahr: EUR 2.858.024,68). Die Forderungen betreffen in voller Höhe Forderungen gegen die Gesellschafterin. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beläuft sich auf EUR 198.225,22 (Vorjahr: EUR 800.835,66). Die Verbindlichkeiten betreffen bis auf einen Betrag von EUR 12,16 Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 805.644,78 (Vorjahr: EUR 405.660,17) - davon sind aus Steuern EUR 428.510,02 (Vorjahr: EUR 32.629,13) - davon sind im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 6.554,26 (Vorjahr: EUR 9.644,48) Im Vorjahr wurden passive latente Steuern in Höhe von € 62.000,00 ausgewiesen. Sie resultierten aus der gegenüber den für den handelsrechtlichen Jahresabschluss zugrunde gelegten Nutzungsdauern der im Geschäftsjahr 2021 angeschafften immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens kürzeren Nutzungsdauer von einem Jahr für steuerliche Zwecke. Der Betrag wurde im Geschäftsjahr anteilig aufgelöst und beträgt € 43.000,00. Dadurch, das im Geschäftsjahr bei den Urlaubsrückstellungen handelsrechtlich eine bereits feststehende Gehaltsanpassung berücksichtigt wurde, die steuerlich nicht zu berücksichtigen ist, ergibt sich zusätzlich eine aktive Steuerlatenz in Höhe von € 3.000,00, die mit den passiven latenten Steuern verrechnet wurde. Es wurde mit einem unternehmensindividuellen Steuersatz von 31 % gerechnet. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 50.000,10 (Vorjahr: EUR 83.333,42) und betrifft die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 7.492.664,44 (Vorjahr: 7.556.813,02). Davon sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 4.464.203,05 (Vorjahr: EUR 3.542.010,94), erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen EUR 0,- (Vorjahr: EUR 19.000,-), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 2.024.591,39 (Vorjahr: EUR 2.789.306,25), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 198.225,22 (Vorjahr: EUR 800.835,66) und Sonstige Verbindlichkeiten EUR 805.644,78 (Vorjahr: EUR 405.660,17). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr und kleiner fünf Jahren beträgt 133.333,28 (Vorjahr: 133.333,28) und betrifft die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Grundschulden und Forderungsabtretungen, diejenigen gegenüber Finanzierungsgesellschaften und der Lieferanten durch die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen. Die jährlichen Pachtaufwendungen betragen EUR 1.008.000 bei einer ursprünglichen Laufzeit bis 2021. Da der Pachtvertrag nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit bis 2026. Durch eine Änderung des Pachtvertrages beträgt die monatliche Pacht ab April 2024 noch EUR 60.000,- Die Mietaufwendungen belaufen sich auf jährlich ca. EUR 270.000. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Leasingverträge haben unterschiedliche Laufzeiten. Die jährliche Belastung beträgt ca. EUR 97.000 in 2024, ca. EUR 50.000 in 2025, ca. EUR 35.000 in 2026 und ca. EUR 22.000 in 2027. Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 75 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 48 Angestellte und 27 gewerbliche Arbeitnehmer. Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Peter Weeke, Dipl.-Kfm., Lienen Frau Andrea Türk, Berlin Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden EUR 367.658,57 gewährt. Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:
Die gewährten Vorschüsse und Kredite betreffen ein Verrechnungskonto in Höhe von EUR 1.016.073,24 und ein Darlehen in Höhe von EUR 227.129,72 Die Kredite sind jederzeit auf Anforderung fällig und wurden mit jeweils 2,2 % verzinst. Vorgänge von besonderer Bedeutung Als Vorgang von besonderer Bedeutung, der nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten ist und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt ist, lässt sich der Verkauf des Krangeschäftes im April 2024 nennen. In Folge des Verkaufs wird der Umsatz in 2024 voraussichtlich um 15 bis 20 Prozent sinken. Dem stehen durch den Verkauf bedingte Kostensenkungen in entsprechender Höhe gegenüber. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Vortrag des Jahresüberschusses von EUR 296.698,64 auf neue Rechnung. Unterschrift der Geschäftsführung
Münster, den 15. August 2024 Herr Peter Weeke, Dipl.-Kfm., Lienen Frau Andrea Türk, Berlin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Vernhold GmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Vernhold GmbH, Münster - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Vernhold GmbH, Münster für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 19. August 2024 Spengler und Partner Partnerschaft (mbB), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter Spengler, Wirtschaftsprüfer |
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