Handels GmbH TIENDALiquidiert
Habenschadenstraße 28A, 82049 Pullach im Isartal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna Zarth seit 5.6.2023 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Handels GmbH TIENDAMünchen(vormals: Pullach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Handels GmbH TIENDA ist für das Geschäftsjahr 2010 nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften i.S.d. § 264 HGB unter Beachtung des Handelsgesetzbuches und der entsprechenden Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen werden die Abschreibungen vom Monat der Aktivierung anteilig auf das Jahr berechnet ("pro-rata-temporis"). Geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu Euro 410,00, werden im Jahr des Zugangs aktiviert und direkt voll abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und der geänderten Verwertbarkeit ergeben können, waren nicht erforderlich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellun gen wurden für sämtliche ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Des Weiteren haben sich keine abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Vorjahr ergeben. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wird gem. § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (TEuro 1). 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind unbesichert. D. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Zur Geschäftsführerin war im Berichtsjahr die folgende Person bestellt: Anna Zarth, Kauffrau, Pullach Bzgl. der Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge früherer Geschäftsführer macht die Gesellschaft Gebrauch von § 286 Abs. 4 HGB.
Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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