at work
Werbeagentur GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.102,00 |
93.666,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
87.094,00 |
93.658,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.472,34 |
157.314,72 |
| I.
Vorräte |
4.093,85 |
5.017,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.013,44 |
139.636,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.400,58 |
48.684,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.365,05 |
12.660,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
107,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.574,34 |
251.088,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
141.286,96 |
126.705,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.141,07 |
76.216,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.581,30 |
24.924,96 |
| B.
Rückstellungen |
13.689,03 |
64.489,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.131,95 |
58.427,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.922,60 |
7.500,73 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.466,40 |
1.466,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.574,34 |
251.088,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der at work Werbeagentur GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 43.400,58
(Vorjahr: Euro 48.684,17).
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen
erfolgte die versicherungsmathematische Berechnung unter
Anwendung des Teilwertverfahrens. Dabei wurde ein Zinssatz
von 5,15 % zugrundegelegt. Lohn- und Gehaltssteigerungen
waren nicht erforderlich. Der Rententrend wurde mit 1
% angesetzt. Der Berechnung lagen die Sterbetafeln nach
Heubeck 2005 G zu Grunde. Eine Fluktuationsrate wurde
nicht berücksichtigt, da es sich bei allen
Zusageberechtigten um Gesellschafter handelt und insoweit
ein Ausscheiden für unwahrscheinlich gehalten wird.
Zum 1. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in
Höhe von € 22.647,95. Dieser Betrag wurde
im Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe
zugeführt und als außerordentlicher Aufwand
ausgeswiesen.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden (Pensionsrückstellung)
|
93.800,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
81.810,97
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 2.209,35 (Vorjahr: Euro 2.524,97).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Axel Bethke
|
ausgeübter Beruf:
|
Verlagskaufmann
|
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber dem Gesellschafter besteht die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
566,62
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Wiesbaden,
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29.04.2011
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Axel Bethke
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2011 festgestellt.
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