Newtex
Textilvertriebs GmbH
Lindau
(B)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
114.984,39 |
121.965,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
343,01 |
2.223,01 |
| III.
Finanzanlagen |
114.638,88 |
119.740,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.110.030,86 |
1.157.774,70 |
| I.
Vorräte |
950.625,12 |
980.944,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
158.951,59 |
176.231,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
454,15 |
598,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.703,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.225.015,25 |
1.281.443,77 |
Passiva
|
|
30.6.2019
EUR |
30.6.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.563,06 |
130.397,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
156.000,00 |
156.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.602,69 |
33.163,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.834,25 |
-7.560,44 |
| B.
Rückstellungen |
344.317,89 |
302.960,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
802.134,30 |
848.085,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
688.134,30 |
848.085,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.225.015,25 |
1.281.443,77 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden auf
5 Jahre abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Der Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren wurde
auskunftsgemäß zu Einkaufspreisen bewertet.
Die Geschäftsführung hat die Bewertung unter der
Annahme der Unternehmensfortführung zu Marktpreisen
bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die
Schwestergesellschaft hat erklärt, dass ihre
Forderungen nur insoweit zu erfüllen sind, wie ein
Jahresüberschuss, ein Liquidationsüberschuss oder
ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes
Vermögen der Gesellschaft hierfür zur
Verfügung steht.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Für die Pensionsrückstellungen bestehen
Rangrücktrittserklärungen. Danach können die
Pensionsberechtigten erst nach Befriedigung
sämtlicher Gesellschaftsgläubiger, und nur
zugleich mit, im Rang jedoch vor, den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter von der Gesellschaft die Erfüllung
ihrer Ansprüche verlangen.
2. Währungsumrechnung
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die ursprünglich
auf fremde Währungen lauteten, wurden diese
Beträge zum Tageskurs umgerechnet.
3. Sonstige Pflichtangaben
Zu Geschäftsführern sind bestellt:
Herr Thomas Elben, Industriekaufmann, Lindau
Herr Reinhard Pollner, Textiltechniker, Dornbirn
(Österreich)
Herr Hans-Peter Fallmann, Textilingenieur, Gaissau
(Österreich)
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Lindau, den 31.01.2020
Gez.
Thomas Elben
Reinhard Pollner
Hans-Peter Fallmann
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2018 -
30.6.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.000,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.734,26
EUR.
1.7.2017 -
30.6.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2020 festgestellt.
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