4A Team
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
277.727,76 |
292.203,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.575,00 |
3.124,00 |
| III.
Finanzanlagen |
276.150,76 |
289.077,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
224.530,66 |
181.103,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.385,95 |
32.023,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
186.144,71 |
149.079,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.646,35 |
1.646,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
503.904,77 |
474.952,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.314,83 |
42.403,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
8.725,30 |
13.450,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.089,06 |
-4.725,63 |
| B.
Rückstellungen |
454.509,00 |
411.366,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.080,94 |
21.182,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.080,94 |
21.182,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
503.904,77 |
474.952,44 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die 4 A Team GmbH mit Sitz in Köln ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der
§§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG.
Die bei einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke
sowie Angaben und Hinweise, die wahlweise in der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, wurden grundsätzlich in der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Die für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Erleichterungsvorschriften für die Gliederung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie für
die Pflichtangaben im Anhang (§§ 266, 274 a, 276,
288 HGB) wurden zum Teil in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich unverändert beibehalten. Hiervon
ausgenommen ist die Bewertung der
Pensionsrückstellung,
die aufgrund der zwingenden Anwendungen des BilMoG
geändert wurde. Siehe hierzu die Ausführungen
unter B.I.
B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der
Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der in der Bilanz ausgewiesene
Posten erfolgen nach
folgenden Grundsätzen:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmässige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
auf der Grundlage der steuerlichen Abschreibungssätze
nach der linearen Abschreibungsmethode. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 410,00 Euro wurden im Zugangsjahr sofort als
Betriebsausgabe verbucht. Der für steuerliche Zwecke
gebildete Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2a EStG wurde
wegen Geringfügigkeit in die Handelsbilanz
übernommen.
Die in dem
Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Wertpapiere
wurden mit dem Kurswert bzw. maximal mit den
Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Gründe
für eine in den Vorjahren durchgeführte
außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr
vorlagen, erfolgte eine Zuschreibung zum Kurswert bzw.
maximal bis zu den Anschaffungskosten. Die Wertpapiere
dienen der Absicherung der Pensionszusage und sind zum
langfristigen Verbleib im Unternehmen bestimmt. Die
Wertpapiere wurden nicht verpfändet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Der Ansatz der
liquiden Mittel erfolgte mit dem Nominalwert.
Die
Rückstellung für Pensionsverpflichtung ist
auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend dem Teilwertverfahren errechnet worden. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Hierbei
wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener
durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % bei der Bewertung
zugrunde gelegt.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art 67 Abs. 8 EGHGB
angepasst.
Der aufgrund der Übergangsregelung gem. Art. 67
Abs. 1 EGHGB in der Bilanz nicht ausgewiesene Betrag der
Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag beträgt:
30.970,00 Euro.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Entwicklung der Einzelposten des
Anlagevermögens, die historischen
Anschaffungskosten, die kumulierten Abschreibungen sowie
die Abschreibungen des laufenden Jahres sind im
Anlagenspiegel wiedergegeben, der als Anlage der Bilanz
beigefügt ist. Die im Berichtsjahr zugegangenen
geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungswert bis
zu 410,00 Euro) wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Sie bleiben - entsprechend einer
unterstellten Nutzungsdauer von fünf Jahren - in den
historischen Anschaffungskosten und den kumulierten
Abschreibungen enthalten.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren lt.
§ 275 (2) HGB erstellt.
C. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgenden
Geschäftsführer geführt:
Dipl.-Ing. Hans Piter, Köln
Köln, 15. Dezember 2011
Dipl. Ing. Hans Piter
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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