Bellingrodt Reisebüro GmbH

Kölner Straße 18, 50171 Kerpen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 57120
Eingetragen
8.2.2006
Branche
ReisebürosErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
der Verkauf sowie die Vermittlung von Reisegeschäften jeglicher Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Iris Bellingrodt
seit 8.2.2006
Geschäftsführer
Mario Bellingrodt
seit 8.2.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bellingrodt Reisebüro GmbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 31.987,00 9.356,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 31.986,00 9.355,00
B. Umlaufvermögen 691.222,33 603.099,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.834,11 61.008,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 626.388,22 542.090,92
Aktiva 723.209,33 612.455,30

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 436.193,36 370.510,36
I. eingefordertes Kapital 12.600,00 12.600,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.400,00 -12.400,00
II. Gewinnvortrag 357.910,36 299.873,46
III. Jahresüberschuss 65.683,00 58.036,90
B. Rückstellungen 63.432,37 52.957,04
C. Verbindlichkeiten 223.583,60 188.987,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 223.583,60 188.987,90
Summe Passiva 723.209,33 612.455,30

Anhang

Angaben zum Unternehmen:

Firma: Bellingrodt GmbH
Sitz: Kerpen
Registergericht: Köln
Handelsregister-Nummer: HRB 57120

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Sämtliche Vermögengegenstände und Schulden wurden zum 1. Januar 2023 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse, da dieses bereits im Vorjahr angewendet wurde.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800,00 wurde die Sofortabschreibung gewählt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den abzugrenzenden Werten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

C. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

D. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB

überschritten:

- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)

- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als 50 Mitarbeiter

Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HBG besteht nicht.

Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Iris Bellingrodt (Geschäftsführerin) und Herrn Mario Bellingrodt (Geschäftsführer) geführt.

Im Berichtsjahr waren folglich zwei Geschäftsführer bestellt. Diese erteilten mir den Auftrag, den Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft zu erstellen.

 

Kerpen, den 29.03.2025

Geschäftsführung:

Gez. Iris Bellingrodt

Gez. Mario Bellingrodt

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. die Geschäftsführung:

Frau Iris Bellingrodt

und

Herr Mario Bellingrodt

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2025 festgestellt.

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