Gastro
Unterhaltungs-GmbH
Tutzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.154,00 |
11.681,50 |
| I.
Sachanlagen |
5.154,00 |
11.681,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.582,03 |
15.668,02 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
811,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.622,92 |
10.576,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.959,11 |
4.279,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
745,99 |
2.049,19 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.335,74 |
3.576,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.817,76 |
32.975,15 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.576,44 |
14.369,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.240,70 |
-14.206,90 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.335,74 |
3.576,44 |
| B.
Rückstellungen |
2.030,00 |
3.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.787,76 |
29.225,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.376,76 |
10.497,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.817,76 |
32.975,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gastro
Unterhaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Die Änderungen des BilMoG wurden erstmals
auf den Veranlagungszeitraum 2010 angewandt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
überwiegend im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 und 275 Handelsgesetzbuch aufgestellt
worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Hinweis auf die Vorschrift des § 64 GmbH-Gesetz
Die Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011
zeigt eine rechnerische Überschuldung in Höhe von
1.335,74 EUR. In diesem Zusammenhang wird
pflichtgemäß auf Folgendes hingewiesen:
Zur eindeutigen Feststellung des
Insolvenztatbestandes Überschuldung reicht eine
Jahresschlussbilanz nicht aus. Zu diesem Zweck ist vielmehr
eine Überschuldungsbilanz zu erstellen. Ergibt sich
auch bei der Erstellung der Überschuldungsbilanz, dass
das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt, so hat der
Geschäftsführer entsprechend der Vorschrift des
§ 64 GmbH-Gesetz ohne schuldhaftes Zögern,
spätestens aber drei Wochen nach Feststellung der
Überschuldung, die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 0,00 EUR.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden von den übrigen Verbindlichkeiten getrennt
ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnisse
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Georg
Götz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2012
festgestellt.
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