Autohaus
Schmidt GmbH
St.
Blasien
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.008,00 |
184.756,00 |
| I.
Sachanlagen |
195.008,00 |
184.756,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
805.115,95 |
668.514,11 |
| I.
Vorräte |
72.243,00 |
64.878,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.931,89 |
151.790,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
538.941,06 |
451.845,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
118,22 |
118,22 |
| Aktiva |
1.000.242,17 |
853.388,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
590.745,57 |
543.857,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
103.000,00 |
103.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
153.387,56 |
153.387,56 |
| III.
Gewinnvortrag |
287.470,39 |
228.523,13 |
| IV.
Jahresüberschuss |
46.887,62 |
58.947,26 |
| B.
Rückstellungen |
21.377,77 |
20.331,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
388.118,83 |
289.198,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
388.118,83 |
289.198,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
157.545,71 |
164.927,41 |
| Passiva |
1.000.242,17 |
853.388,33 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Autohaus Schmidt GmbH hat ihren Sitz in St.
Blasien. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter der Nr. HRB 650197 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 2,5 % und 33,3 % Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von 0,00 EUR.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
- bis zu einem Jahr beträgt 230.573,12 EUR
- von über einem Jahr bis zu fünf Jahren
beträgt 100.000,00 EUR
- von mehr als fünf Jahren beträgt
57.545,71 EUR.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB
Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von 0,00 EUR. Dem
gegenüber schuldete die Gesellschaft Gesellschaftern
aus erhaltenen Darlehen insgesamt 157.545,71EUR.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
4,12 % vom 01-06/2024 und vom 07-12/2024 5,62 % aus dem
jeweiligen Darlehensstand.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
St. Blasien, 10. Dezember 2024.
Thomas Schmidt, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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