VSP 57 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Natalie Maier seit 29.12.2025 | Prokura |
Moritz Dr. Weltgen seit 29.12.2025 | Geschäftsführer |
Lars Bachus seit 7.2.2025 | Prokura |
Frank Necker seit 13.1.2023 | Prokura |
Amir Hossein Roughani seit 23.11.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 85.60% | |
| 9.60% | |
| 4.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CARSYNC GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023CARSYNC GmbH, MünchenA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Das Geschäftsmodell basiert auf der Digitalisierung und Steuerung von Firmenfahrzeugen mithilfe von Software, Service-Leistungen und Telematik-Lösungen. CARSYNC GmbH agiert als Partner für die Automatisierung der Prozesse und Verwaltung des Fuhrparks für über 350 Kunden. Das Kernangebot von CARSYNC GmbH umfasst: Flottenmanagement-Software (ECO SMART & ECO INDIVIDUAL): CARSYNC bietet eine leistungsstarke Flottenmanagement-Software an, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Fahrzeugflotten effizient zu verwalten. Die Software umfasst Funktionen für die Bereiche Beschaffung, Reparatursteuerung, Schadenmanagement, Compliance, Rechnungsprüfung, Aussteuerung und Zahlungsmanagement. Service-Leistungen (ECO PREMIUM): CARSYNC bietet zusätzliche Service-Leistungen an, um im Flottenmanagement eine effiziente und transparente Verwaltung von Fahrzeugflotten zu ermöglichen und die täglichen Aufgaben des Flottenmanagements zu übernehmen. Kunden profitieren von Zeit- und Kostenersparnisse, schnellere Entscheidungsfindung und eine proaktive Planung, um ihre Flottenziele zu erreichen. Connected Technologie (ECO CONNECTED): Durch die Integration von Connected Technologie in die Fahrzeuge erhalten Unternehmen Echtzeitdaten über den Zustand der Fahrzeuge und das Fahrernutzungsverhalten. Telematik-Systeme erfassen Informationen wie Geschwindigkeit und Standzeiten. Diese Daten dienen der Vernetzung, um beispielsweise Corporate Carsharing anzubieten oder zur Optimierung der Fuhrparkkosten und zunehmend auch für die Fuhrparktransformation der Geschäftsmobilität, die intermodal, vernetzt, autonom und emissionsfrei betrieben wird. Partnernetzwerk (ECO MARKET PLACE): Der Marketplace, über den Werkstattpartner für Schadenmanagementfälle eingebunden werden, ist eine Plattform, auf der Werkstätte und Dienstleister für Reparatur- und Wartungsarbeiten an Firmenfahrzeugen zusammenkommen. 2. Forschung und Entwicklung In der CARSYNC wurde im Jahr 2023 weiterhin intensiv in die Entwicklung investiert: Insbesondere die Entwicklung der CARSYNC Plattform, ECO, forderte weitere Investitionen. Mit CARSYNC ECO werden digitale Lösungen sowie ein Partnernetzwerk für die Transformation von klassischen Fuhrparks in die neue Generation der Businessmobilität - intermodal, emissionsfrei, vernetzt, geteilt und KI-basiert ermöglicht. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Entwicklungskosten aktiviert. Dies beruht auf einer konzernweiten Entscheidung, um einen klareren und übersichtlicheren Jahresabschluss zu erhalten. Somit erfolgte in 2022 letztmalig die Aktivierung von Eigenleistungen. Die bisher aktivierten Entwicklungskosten unterliegen der linearen Abschreibung.
B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 in eine Rezension gerutscht, wobei das reale BIP gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % gesunken ist. Dabei erhoffte sich die deutsche Wirtschaft nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 eine Regeneration in den Folgejahren, welche durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation von 6,9% in 2022 und 5,9% in 2023 jedoch geringer ausfiel als erwartet. Der andauernde Krieg in der Ukraine und der Konflikt im Nahen Osten stellen weiterhin er- hebliche Risikofaktoren für die Weltwirtschaft dar und somit auch für Deutschland als stark exportierendes Land. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Energiepreise erneut steigen und die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Für das Jahr 2024 rechnen die meisten Fachleute für Deutschland mit einer Stagnation bzw. einer weiter andauernden Rezession mit einer Wachstumsrate zwischen -0,2% und 0,4%. Die Inflationsrate ist im 1. Halbjahr 2024 weiter gesunken, wodurch es zu Zinssenkungen kommen kann, was wiederum die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen verbessern und somit Investitionen wahrscheinlicher machen kann. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin robust und die Erwerbstätigkeit ist in den letzten Quartalen bis Mitte 2024 weiter gestiegen. Diese Gegebenheiten könnten im Jahresverlauf 2024 zu höheren privaten Konsumausgaben führen. Das IfW erwartet für 2025 ein Wachstum von 1,3%. Quelle: de.statista.com 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Markt für den Bereich Fuhrparkdigitalisierung und -Management zeigt weiterhin positive Entwicklungen. Das Thema Mobilität ist in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor sehr präsent. Es besteht ein steigendes Bedürfnis nach ganzheitlichen Systemen, die alle Daten und Prozesse für das Fuhrparkmanagement und die Mobilität abdecken können. Insbesondere die Transformation von konventionellen Fahrzeugflotten zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen gewinnt an Bedeutung. Dies beinhaltet die entsprechende Ladeinfrastruktur, den Einsatz von Ökostrom und neue Mobilitätskonzepte wie Carsharing. Zunehmend werden KI- basierte Funktionen für die Optimierung und Automatisierung eingesetzt. Die Nachfrage nach Anbietern, die das Thema ganzheitlich bedienen und alle Anforderungen abdecken können, wird voraussichtlich weiter steigen. Dies umfasst Aspekte wie Datenschutz, Privatsphäre sowie eine technisch hochwertige All-In-One-Lösung mit umfassenden Serviceleistungen aus einer Hand. Die Branche wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter technologische Entwicklungen, staatliche Vorschriften und Kundenbedürfnisse. Die steigende Bedeutung der Elektromobilität und die damit verbundenen Infrastrukturanforderungen bieten Chancen für Unternehmen wie CARSYNC, die Lösungen in diesem Bereich anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Branche auch vor Herausforderungen steht. Der Wettbewerb in diesem Marktsegment nimmt zu, da immer mehr Anbieter ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Um erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen wie CARSYNC ihre Angebote kontinuierlich weiterentwickeln, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden und einen differenzierten Mehrwert zu bieten. Darüber hinaus können auch externe Faktoren wie wirtschaftliche Entwicklungen, politische Entscheidungen und Umweltauflagen die Rahmenbedingungen beeinflussen. Eine genaue Analyse dieser Faktoren und eine fortlaufende Marktbeobachtung sind entscheidend, um den Erfolg in diesem dynamischen Markt sicherzustellen. 3. Geschäftsverlauf CARSYNC verzeichnete mit 27,2% eine deutliche Umsatzsteigerung auf 11,5 Mio. EUR von im Vorjahr 9,1 Mio. EUR. Damit übertrifft das Unternehmen die Erwartungen aus der Prognose für 2023 um rund 1,5 Mio. EUR, was vor allem auf die zusätzlichen Umsätze aus dem THG- Quoten-Geschäft zurückzuführen ist. Das EBIT lag bei -0,6 Mio. EUR (Vj: -1,5 Mio. EUR); das negative Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass CARSYNC weiterhin stark in die Entwicklung der Plattform ECO SMART in- vestiert hat, geplante Umsätze bei Neukunden sich jedoch voraussichtlich auf das kommende Geschäftsjahr verschieben. Im Vergleich zum Vorjahr und auch zur Planung für das Geschäftsjahr (-1 Mio. EUR) verbesserte sich das EBIT deutlich. Das Ergebnis vor Abschreibungen und Zinsen (EBITDA) lag bei 872 TEUR und somit um 1.346 TEUR höher als im Vorjahr (-474 TEUR). Der Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) ist im Vergleich zum Vorjahr um 15,2% auf 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,8 Mio. EUR) gestiegen. Gemessen an der Gesamtleistung liegt der Rohertrag damit wie im Vorjahr bei 77,3% (Vj. 77,0%) der Gesamtleistung. 4. Mitarbeiter Bei der Gesellschaft waren zum 31.12.2023 insgesamt 104 Mitarbeiter (Vj. 124 Mitarbeiter) beschäftigt. Die Anpassung erfolgte insbesondere im Bereich ECO PREMIUM. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a) Vermögenslage Die Bilanzsumme liegt zum Ende des Berichtszeitraums bei 12,2 Mio. EUR (Vj.12,3 Mio. EUR). Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber 2022 um 1,5 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR im Wesentlichen durch Abschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2023 keine Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten vorgenommen. Das Umlaufvermögen gesamt beläuft sich auf 5,7 Mio. EUR (Vj. 4,4 Mio. EUR). Vorräte mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse sind mit 0,6 Mio. EUR gleichgeblieben gegenüber dem Vorjahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich mit 25,4% um 0,5 Mio. EUR gegenüber Vorjahr und damit in etwa proportional zum Anstieg der um 27,2% gestiegenen Umsatzerlöse. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vj. 1,6 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen die Verlustübernahme aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bleiben mit 0,1 Mio. EUR unverändert gegenüber dem Vorjahr. Das Eigenkapital i.H.v. 1,6 Mio. ist gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben aufgrund des Er- gebnisabführungsvertrags. Damit liegt die Eigenkapitalquote bei gleichzeitig leicht gesunkener Bilanzsumme bei 13,5% (Vj. 13,4%). Zusammen mit den langfristigen Finanzkrediten ist das Anlagevermögen fristenadäquat finanziert. Die Rückstellungen verringerten sich auf 0,2 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) maßgeblich durch die Auflösung der Rückstellungen für sonstige Rückstellungen und einer geringeren Rückstellung für Urlaub und Überstunden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich durch Tilgungen auf 2,4 Mio. EUR (Vj. 3,1 Mio. EUR) während sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen durch Valutierungen auf 6 Mio. EUR (Vj. 4,3 Mio. EUR) erhöhten. Die Konditionen der Wandeldarlehen von 2,9 Mio. EUR blieben mit 7,0% gleich wie im VJ. Für ein neues kurzfristiges Darlehen wurden die Konditionen auf 6,0% festgelegt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen mit 0,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Verbindlichkeiten bleiben ebenfalls unverändert bei 1 Mio. EUR (Vj. 1,1 Mio. EUR). Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf 0,4 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten resultieren aus der Abgrenzung von Kundenrechnungen vor dem Bilanzstichtag, welche erst nach dem Bilanzstichtag ertragswirksam werden. Es ist anzumerken, dass die langfristigen Investitionen im Wesentlichen durch Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten finanziert sind. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass durch den Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VISPIRON GmbH und der CARSYNC GmbH eine enge finanzielle Verbindung besteht. Dieser Vertrag regelt, dass die VISPIRON GmbH im Falle von eventuellen Liquiditätsengpässen die CARSYNC GmbH unterstützen wird, um die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Unternehmensaktivitäten sicherzustellen. b) Finanzlage Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes der Gesellschaft erfolgt zu einem großen Teil durch Eigenkapital sowie durch Gesellschafterdarlehen. Daneben bestehen stichtagsbe- zogen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2.391 TEUR. Folgende Zahlen ergeben sich aus der Kapitalflussrechnung (Angaben in TEUR):
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist wie im Vorjahr negativ. Unter Berücksichtigung des Mittelabflusses aus der Investitionstätigkeit und des Mittelzuflusses aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich der Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr um 206 TEUR auf 20 TEUR. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit beruht im Wesentlichen auf angeschafftem Sachanlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Valutierung eines Darlehens der Hauptgesellschafterin VISPIRON GmbH, welcher Tilgungen von Bank- und Gesellschafterdarlehen gegenüberstehen. Im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2024 ist zu beachten, dass weitere Gesellschafterdarlehen nicht in Betracht gezogen werden, da die derzeitige Planung keine Notwendigkeit solcher Darlehen vorsieht. Die Fähigkeit zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen bleibt stabil und wird durch die Einbindung in den Konzern sowie die bestehenden Gesellschafterdarlehen unterstützt. Die Finanzmittel und Ressourcen werden kontinuierlich überwacht und im Einklang mit den Unternehmenszielen und -bedürfnissen verwaltet, um sicherzustellen, dass alle Zahlungsverpflichtungen, einschließlich der Tilgung von Darlehen, fristgerecht erfüllt werden können. Die finanzielle Solidität des Unternehmens wird weiterhin sorgfältig gewahrt, um langfristige Stabilität und Liquidität sicherzustellen. c) Ertragslage Der Umsatz im CARSYNC GmbH erhöhte sich im Jahr 2023 um 27,2% auf 11,5 Mio. EUR (Vj. 9,1 Mio. EUR). Im Gegensatz zum Vorjahr wurden keine Eigenleistungen für Entwicklung aktiviert (Vj. 1,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber Vorjahr um 39,3% auf 170 TEUR (Vj. 281 TEUR). Der Materialaufwand stieg auf 2,6 Mio. EUR (Vj. 2,3 Mio. EUR) wobei die Aufwendungen für bezogenen Leistungen einen Anteil von 1,3 Mio. EUR (Vj. 1,6 Mio. EUR) ausmachen. Die Personalaufwendungen sanken um 7,0% auf 6 Mio. EUR (Vj. 6,5 Mio. EUR) aufgrund von Optimierungsmaßnahmen. Die Abschreibungen sind mit 1,5 Mio. EUR (Vj.1,0 EUR) um 44,0% gestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Abschreibungen auf selbstgeschaffene immateriellen Vermögensgegenständen zurückzuführen. Von der gesamten Abschreibung entfallen 1,2 Mio. (Vj. 0,8 Mio.) auf die Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichnen einen leichten Anstieg von im Vorjahr 2,1 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR. Das Ergebnis (EBIT) der CARSYNC hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert, von im Vorjahr -1,5 Mio. EUR auf -0,6 Mio. EUR. Das bessere Ergebnis wurde durch den deutlichen Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr um 27,2% erzielt. Das EBITDA beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 0,9 Mio EUR (Vj. -0,5 Mio. EUR). 6. Steuerungssystem und Steuerungsgrößen Die konsequente Ausrichtung auf die Unternehmensziele spiegelt sich auch im internen Steuerungssystem der CARSYNC wider, welches auf finanziellen Steuerungskennzahlen beruht. Unterjährig wird das Unternehmen nicht als eine Einheit gesteuert, sondern lediglich die einzelnen Geschäftsbereiche monatlich separat überprüft. Bedeutende finanzielle Steuerungsgrößen Zu den bedeutendsten finanziellen Steuerungskennzahlen der CARSYNC GmbH zählen die wertorientierten Kennzahlen Umsatz und EBIT, welche unmittelbaren Einfluss auf die Wertschöpfung der CARSYNC GmbH haben:
Alle finanziellen Steuerungsgrößen werden in den Konzerngesellschaften geplant und fortlaufend überwacht. Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich erreichten Zielen werden monatlich verfolgt. Die detaillierte Geschäftsplanung wird regelmäßig auf Basis der vorliegenden Monats- und Quartalsergebnisse und unter Annahme verschiedener Szenarien prognos tiziert 7. Gesamtaussage Die Geschäftsführung bewertet die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 als sehr positiv, da das EBITDA Ergebnis auf 872 TEUR sprunghaft angestiegen ist. Die Kosten konnten substanziell und über das Jahr 2023 reduziert werden. Die Produktentwicklung der neuen Plattform hat große Fortschritte erzielt und wird nun bei Bestandskunden sowie neuen Kunden eingeführt. Der Einsatz wird für Ressourceneffizienz auf CARSYNC Seite und hohe Digitalisierungs- vorteile auf der Kundenseite sorgen. Die Einstellung des THG-Handels eliminiert Komplexität und wirtschaftliche Risiken. Für das kommende Jahr stellt die CARSYNC GmbH weiterhin eine positive Entwicklung in Aussicht. C. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir, dass der Umsatz nahezu unverändert bei etwa 11,2 Mio. EUR liegen wird. Dies entspricht einer Veränderung von -2,7% im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr. Die Umsätze für das Geschäftsjahr 2023, enthielten etwa 1 Mio. EUR Umsätze aus dem THG-Geschäft. Dieses wird für das Geschäftsjahr 2024 vollständig entfallen und durch Kerngeschäft ersetzt werden. Die Umsätze bereinigt um die Umsätze aus THG- Geschäft belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf circa 10,5 Mio. EUR. Für die Umsätze aus dem Kerngeschäft der Carsync bedeutet dies eine Steigerung von rund 6,7% für das Geschäftsjahr 2024. Hinsichtlich des EBIT-Ziels streben wir einen Wert von ca. 0,2 Mio. EUR an, was einer Steigerung von 0,8 Mio. EUR gegenüber dem aktuellen Geschäftsjahr entspricht. Als EBITDA-Ziel peilen wir einen Wert von etwa 1,7 Mio. EUR an, was einer Steigerung von 95,0% gegenüber dem aktuellen Geschäftsjahr entspricht. Unsere Prognose basiert auf einer Fortsetzung des derzeitigen Geschäftstrends. Wir gehen davon aus, dass die Cashflow-Generierung ausreichend ist, um unsere Finanzverpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der geplanten Tilgung von Darlehen und Zinsen. Für den Fall von Liquiditätsengpässen ist über eine Ergebnisabführungsvereinbarung eine Unterstützung durch die VISPIRON GmbH geregelt. Um die Plattform- und Automatisierungsziele zu erreichen, wird CARSYNC zusätzliche IT-Entwickler einstellen. Dies ist notwendig, um die Entwicklung und Implementierung der geplanten Funktionen voranzutreiben. Eine bedeutende Veränderung ist die bereits im Vorjahr vorgenommene Segmentierung, die das Unternehmen als reines Software-as-a-Service (SaaS)-Unternehmen positioniert. Die Segmente umfassen: • ECO SMART und ECO INDIVIDUAL: Software-as-a-Service für Fuhrparkmanagement und Fuhrpark-Compliance. • ECO PREMIUM: Zusatzservices für große Flotten. • ECO CONNECTED: Telematik-Hardware wie CAN-Boxen und OBD-Stecker, Schlüsselschränke, Lesegeräte für Führerscheinkontrollen und deren Installation. • ECO MARKET PLACE: Handel mit THG-Quoten und ein Partnermarktplatz für Reparaturen und andere Fuhrparkdienstleistungen. • Sonstiges: Entwicklungsdienstleistungen für individuelle Kundenwünsche und sonstige Umsätze. Diese Segmentierung ermöglicht es CARSYNC, ihr Portfolio gezielter anzubieten und ihre Positionierung als Anbieter von Software-as-a-Service-Lösungen zu stärken. Basierend auf diesen Maßnahmen und der Segmentierung erwartet das Unternehmen für das kommende Geschäftsjahr eine weitere Steigerung des Umsatzes im Kerngeschäft. Im Gesamtumsatz wird ein sehr geringer Umsatzrückgang erwartet, da das THG-Geschäft eingestellt wurde. Gleichzeitig wird eine verbesserte Kostenstruktur angestrebt, die zu einem positiven Ergebnisbeitrag führen soll. Es ist wichtig zu beachten, dass externe Faktoren und unvorhergesehene Ereignisse die tatsächlichen Ergebnisse beeinflussen können. Die CARSYNC GmbH wird ihre Maßnahmen kontinuierlich überwachen, um auf Veränderungen zu reagieren und den Erfolg langfristig zu gewährleisten. D. Chancen- und Risikobericht 1. Angaben zu Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Risiken: 1. Herausforderungen bei der Platzierung der ECO-Plattform: Die erfolgreiche Platzierung der ECO-Plattform bei Bestandskunden und die Gewinnung neuer Kunden können Zeit und Ressourcen erfordern. Verzögerungen in diesem Prozess könnten sich auf die Umsatzgenerierung und die Profitabilität auswirken. 2. Umstellung auf automatisierte Workflows: Die Umstellung von manuellen Prozessen auf automatisierte Workflows kann komplex sein und mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet. Eine verzögerte Implementierung kann die Effizienzsteigerung und die Kostenreduzierungspotenziale beeinträchtigen. 3. Wettbewerb von kapitalstarken Unternehmen: Das Vorhandensein von wenigen Wettbewerbern, die über beträchtliches Venture-Kapital verfügen, stellt eine Herausforderung dar. Diese Unternehmen könnten aggressive Wachstumsstrategien verfolgen und möglicherweise mit umfangreichen Ressourcen in den Markt eintreten. Chancen: 1. Große Nachfrage nach Workflow-Digitalisierung: Die hohe Nachfrage nach der Digitalisierung und KI-basierten Workflows bietet CARSYNC gute Chancen. Insbesondere im Flottenmarkt besteht noch erhebliches Potenzial für die Automatisierung von Prozessen. Mit über 360 Kunden hat CARSYNC bereits eine solide Marktposition. 2. Konsolidierung des Marktes: Die begonnene Konsolidierung des Marktes, bei der kapitalstarke Investoren eine Buy-and-Build-Strategie umsetzen, kann CARSYNC Chancen bieten. Durch strategische Partnerschaften, Übernahmen oder Kooperationen könnte CARSYNC seine Position im Markt stärken und von Synergieeffekten profitieren. 3. Frühzeitiger Markteintritt: Durch den frühzeitigen Markteintritt hat CARSYNC bereits eine gewisse Erfahrung und Kundenbasis aufgebaut. Dies gibt dem Unternehmen einen Vorteil gegenüber späteren Wettbewerbern, insbesondere wenn es gelingt, die Kundenbeziehungen weiter zu festigen und eine hohe Kundenzufriedenheit aufrechtzuerhalten. 4. Durch die positive Geschäftsentwicklung in 2023 konnten die Verbindlichkeiten weiterhin reduziert werden. In 2024 werden einige Darlehen vollständig zurückgeführt werden. Um mit den genannten Risiken umzugehen und die Chancen zu nutzen, ist es wichtig, dass CARSYNC eine klare und effektive Marktstrategie verfolgt. Dies umfasst die Stärkung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, den Ausbau des Produktangebots, die kontinuierliche Weiterentwicklung der ECO-Plattform sowie eine effiziente Ressourcenallokation. Eine solide Finanzplanung und die Suche nach Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung können ebenfalls dazu beitragen, die zukünftige Entwicklung abzusichern und das Wachstum voranzutreiben. 2. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die CARSYNC GmbH nutzt verschiedene Finanzinstrumente, darunter Gesellschafterdarle- hen, Nachrangdarlehen und Bankendarlehen, um ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren. Im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Finanzinstrumente sind bestimmte Risiken zu beachten: 1. Liquiditätsrisiko: Die Abhängigkeit von Darlehen als Finanzierungsmittel birgt ein Liquiditätsrisiko. Bei unvorhergesehenen finanziellen Herausforderungen oder einer unzu- reichenden Kapitalstruktur könnte die Verfügbarkeit von ausreichend Liquidität beein- trächtigt werden. Dies könnte dazu führen, dass die CARSYNC GmbH Schwierigkeiten hat, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. 2. Zinsänderungsrisiko: Bei Darlehen, insbesondere Bankendarlehen, besteht ein Zinsänderungsrisiko. Änderungen der Zinssätze können sich auf die Rückzahlungsverpflichtungen der CARSYNC GmbH auswirken und die Zinskosten erhöhen. Wenn die Zinssätze steigen, könnten sich die Finanzierungskosten erhöhen und die Rentabilität des Unternehmens beeinträchtigen. Allerdings hat die CARSYNC bei allen wesentlichen Krediten langfristige und niedrige Zinssicherungen vereinbart. 3. Risiko der Nichterfüllung von Verpflichtungen: Die Verwendung von Finanzinstrumenten wie Gesellschafterdarlehen und Nachrangdarlehen kann zu zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern führen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz der CARSYNC GmbH könnten diese Verpflichtungen möglicherweise nicht vollständig erfüllt werden, da andere Gläubiger vorrangige Ansprüche haben. 4. Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen: Die Nutzung von Darlehen, insbesondere von Bankendarlehen, macht die CARSYNC GmbH abhängig von externen Finanzierungsquellen. Das Fehlen einer angemessenen Diversifizierung der Finanzierungsquellen könnte zu erhöhten Risiken führen, insbesondere wenn es Schwierigkeiten gibt, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu finden oder bestehende Darlehen zu refinanzieren. Für den Fall von Liquiditätsengpässen ist über eine Ergebnisabführungsvereinbarung eine Unterstützung durch die VISPIRON GmbH geregelt. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, werden folgende Maßnahmen angewendet: 1. Liquiditätsmanagement: Es findet ein effektives Liquiditätsmanagement statt, um sicherzustellen, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Eine regelmäßige Überwachung der Cashflows und eine rea- listische Finanzplanung sind dabei entscheidend. 2. Zinsrisikomanagement: Durch langfristige Laufzeiten und Zinsfestschreibungen liegt ein effektives Zinsrisikomanagement vor, um mögliche Auswirkungen von Zinsände- rungen zu minimieren. Im Folgenden werden die Risiken, bestehend aus Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus zukünftigen Zahlungsstromschwankungen und das Risikomanagement näher beschrieben: Preisänderungsrisiken Zinsrisiken: Das Unternehmen ist gut gegen Zinsrisiken abgesichert, da langfristige Zinsfestschreibungen auf niedrigem Niveau bestehen. Preisänderungsrisiken: Im Hinblick auf die Preisänderungsrisiken ist es wichtig zu erwähnen, dass CARSYNC langfristige Vereinbarungen mit den Kunden getroffen hat, in der Regel über 3-Jahresverträge. Durch diese langfristigen Verträge sind die Preise für die erbrachten Produkte und Dienstleistungen über einen definierten Zeitraum festgelegt. Dies reduziert das Risiko von kurzfristigen Preisänderungen und schafft Stabilität in der Umsatzplanung. Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zahlungsstromschwankungen CARSYNC ist den Risiken von Ausfall von Liquidität ausgesetzt, die sich auf ihre finanzielle Stabilität und Liquiditätsposition auswirken können. Es besteht das Risiko, dass Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können oder zahlungsunfähig werden, was zu einem Ausfall von Forderungen führen könnte. Dies könnte die Liquidität des Unternehmens beein- trächtigen und zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Es ist jedoch zu erwähnen, dass ein nennenswerter Anteil der Kunden der CARSYNC GmbH aus dem halböffentlichen Bereich stammt, was bedeutet, dass sie von staatlichen oder öffent- lichen Institutionen unterstützt werden. In der Regel haben diese Kunden eine höhere Bonität und eine geringere Wahrscheinlichkeit, zahlungsunfähig zu werden. Dies verringert das Risiko von Ausfällen und trägt zur Stabilität der Cashflows bei. Darüber hinaus besteht ein weiterer Großteil der Kundenbasis der CARSYNC aus ertragsstarken Konzernen. Diese Unternehmen verfügen in der Regel über eine solide finanzielle Grundlage und eine höhere Wahrscheinlichkeit, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies verringert ebenfalls das Risiko von Ausfällen und trägt zur Sicherheit der Zahlungsströme bei. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind derzeit nicht ersichtlich. Gesamtaussage Chancen und Risiken Die Gesellschaft sieht sowohl Chancen als auch Risiken für die zukünftige Entwicklung, bewertet die Risiken jedoch insgesamt als gering. Zu den Hauptrisiken gehören Herausforderungen bei der Platzierung der ECO-Plattform, die Umstellung auf automatisierte Workflows und der Wettbewerb durch kapitalstarke Unternehmen. Finanzielle Risiken, wie Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken, werden durch solide Finanzplanung und langfristige Zinssicherungen gut abgesichert. Chancen ergeben sich vor allem aus der wachsenden Nachfrage nach Work-flow-Digitalisierung, der frühen Marktpositionierung sowie der Möglichkeit, von Markt-Konsolidierungen und strategischen Partnerschaften zu profitieren. Langfristige Kundenverträge und eine stabile Kundenbasis tragen zusätzlich zur Risikominderung bei.
München, 18. Oktober 2024 CARSYNC GmbH, München Amir Roughani, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Kapitalflussrechnung nach DRS 21Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 01.01.2023 bis 31.12.2023CARSYNC GmbH, München
Anhang für das Geschäftsjahr 2023CARSYNC GmbH, MünchenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der CARSYNC GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind teilweise im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen, ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vom Wahlrecht zur Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen wurde Gebrauch gemacht. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird von dem eingehend genannten Wahlrecht nicht mehr Gebrauch gemacht, somit wurden keine neuen selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in Bezug auf die Aktivierung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurde nach § 252 Abs. 2 HGB durchbrochen um einen klareren und übersichtlicheren Jahresabschluss zu erhalten. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wird dadurch übersichtlicher und klarer. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags hat die Änderung des Wahlrechts keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die bis 31.12.2022 aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert wurde im Jahr 2020 aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 10 Jahre festgelegt, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden konnte (§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB). Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern betragen:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 netto wurden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen mit den bis zum Bilanzstichtag eingezahlten Beiträgen Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den Netto-Forderungsbestand gebildet. Für das Geschäftsjahr 2023 waren keine Steuerrückstellungen zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur BilanzAnlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Angaben gemäß § 284 Abs. HGB zum Anlagevermögen sind dem anhängenden Anlagespiegel zu entnehmen. In den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 6.020.410,68 (Vorjahr: EUR 7.365.561,55) sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 5.454.265,68 (Vorjahr: EUR 6.705.059,55) enthalten. Angaben zu den Forderungen Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 4.935.821,84 (Vorjahr EUR 3.541.036,59) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zu EUR 2.513.065,04 (Vorjahr: EUR 1.524.115,30) die Forderung aus der Verlustübernahme der Hauptgesellschafterin VISPIRON GmbH und zu EUR 47.181,08 (Vorjahr EUR 122.973,03) sonstige Forderungen ebenfalls gegenüber der Hauptgesellschafterin VISPIRON GmbH. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Abgrenzungsposten in Höhe von EUR 32.527,71 (Vorjahr: EUR 11.580,24) enthalten. Diese betreffen im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge. Ausschüttungssperre Zum 31.12.2023 unterliegt der Buchwert der aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 5.454.265,88 der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Angaben zu den Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.250 sind durch selbstschuldnerische Bürgschaften und der Abtretung der Lebensversicherung besichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 2.873.889,29 (Vorjahr: EUR 2.685.844,24) aus Wandeldarlehen und zu EUR 2.926.058,76 (Vorjahr: EUR 1.609.871,23) aus sonstigen Darlehen, jeweils gegenüber der Hauptgesellschafterin VISPIRON GmbH. Ein weiteres kurzfristiges Darlehen gegenüber der mobility first GmbH besteht in Höhe von EUR 200.468,49 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im Vorjahr 312 TEUR Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen für latente Steuern enthalten. Im Geschäftsjahr betragen die Aufwendungen 0 EUR. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse.Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Versicherungs-, Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen für das Jahr 2023 in Höhe von 599 T€ und für die Folgejahre in Höhe von 646 T€. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden in der CARSYNC GmbH insgesamt 119 Mitarbeiter beschäftigt. Davon 106 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 13 geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte. Die Gesellschaft ist nicht von den Mindeststeuerregelungen (MinStG) betroffen, da der Außenumsatz des VISPIRON Konzerns weniger als EUR 750 Mio. beträgt. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2023 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Amir Roughani, Dipl. Wirtschaftsingenieur Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Konzernzugehörigkeit Die CARSYNC GmbH wurde in den Konzernabschluss der VISPIRON GmbH einbezogen. Die VISPIRON GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis auf. Der Sitz der VSIPIRON GmbH befindet sich in München. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de erhältlich. Beteiligungsunternehmen nach § 285 Nr. 11 HGB:
Die CARSYNC GmbH ist von der Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit, da die VISPIRON GmbH einen Konzernabschluss aufstellt. Vorgänge von besonderer Bedeutung: Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung:Aufgrund des mit der Hauptgesellschafterin VISPIRON GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Jahresfehlbetrag von der VISPIRON GmbH ausgeglichen. Honorar des Abschlussprüfers: Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 18.000,00 EUR. Anlagenspiegel zum 31.12.2023CARSYNC GmbH, München
sonstige BerichtsbestandteileCARSYNC GmbH, München Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. § 264 Abs. 2, Satz 3 HGB (Bilanzeid) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023 Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss der CARSYNC GmbH unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CARSYNC GmbH vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der CARSYNC GmbH so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
München, den 24. Oktober 2024 Amir Roughani, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CARSYNC GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CARSYNC GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CARSYNC GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. "
München, den 18.Oktober 2024 RISE
PARTNERS Audit GmbH
Friedl, Wirtschaftsprüfer |
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