Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 16446 HL
Vorher
ZVO Versorgungs GmbH
Eingetragen
19.10.2005
Branche
Wärme- und KältehandelSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) die Bereitstellung von Netzen zur Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme und der Betrieb und die Unterhaltung solcher Netze in eigener Regie oder durch Dritte; b) die Durchführung der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme sowie die Durchführung von Handels- und Dienstleistungsaktivitäten, die einen Bezug zu den vorgenannten Tätigkeiten aufweisen; c) der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie mittels regenerativer Techniken, die Beteiligung an Unternehmen, der Betrieb entsprechender Anlagen betreiben und die Tätigung von Investitionen aller Art in entsprechende Anlagen; d) die Beschaffung und der Vertrieb von und der Handel mit Energie aus regenerativen Quellen; e) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit der ressourcenschonenden Versorgung der Bevölkerung mit Energie, der Förderung umweltfreundlicher Energienutzung, der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz stehen, insbesondere Beratungsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Pascal Burmeister
seit 2.1.2025
Prokura
Sven Bäumler
seit 29.11.2022
Geschäftsführer
Sven Christensen
seit 26.11.2018
Prokura
Swen Tewes
seit 12.1.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Zweckverband Ostholstein Körperschaft des öffentlichen Rechts
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zweckverband Ostholstein Körperschaft des öffentlichen Rechts
Germany
1.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ZVO Energie GmbH

Sierksdorf

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023


FIDES Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.077,00 14.493,00
12.077,00 14.493,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 994.550,31 1.061.491,31
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 2.957.460,00 3.420.727,00
3. Verteilungsanlagen 69.052.621,00 70.514.710,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.599.116,00 1.926.668,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27.791.851,28 16.636.445,72
102.395.598,59 93.560.042,03
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 15.655,38 18.941,15
15.655,38 18.941,15
102.423.330,97 93.593.476,18
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.017.134,06 3.793.656,33
4.017.134,06 3.793.656,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.059.672,82 33.097.993,01
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 607.970,81 262.423,67
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.931.981,53 2.884.663,95
23.599.625,16 36.245.080,63
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.508.464,21 7.514.142,33
31.125.223,43 47.552.879,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 211.012,50 227.331,78
133.759.566,90 141.373.687,25

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 43.617.000,00 43.617.000,00
III. Bilanzgewinn 4.305.217,96 2.294.214,66
48.922.217,96 46.911.214,66
B. Empfangene Ertragszuschüsse 12.729.545,68 12.484.321,86
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.013.917,00 2.056.956,00
2. Sonstige Rückstellungen 14.056.643,26 19.461.936,35
16.070.560,26 21.518.892,35
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.555.233,65 28.787.500,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.723.800,46 19.231.180,96
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.144.998,01 8.902.550,33
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.935.661,49 172.908,51
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.677.549,39 3.365.118,58
56.037.243,00 60.459.258,38
133.759.566,90 141.373.687,25

Gewinn- und Verlustrechnung

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse
a) Umsatzerlöse 107.527.490,05 87.106.633,47
b) abzüglich Energiesteuer -3.609.767,81 -3.785.999,42
103.917.722,24 83.320.634,05
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 841.941,86 680.720,50
3. Sonstige betriebliche Erträge 9.453.272,81 5.166.531,07
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -71.180.264,30 -48.799.399,04
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -9.836.355,39 -10.145.468,47
-81.016.619,69 -58.944.867,51
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.135.317,30 -7.062.974,21
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.793.738,22 -1.875.185,99
-8.929.055,52 -8.938.160,20
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.715.830,26 -4.881.723,96
-4.715.830,26 -4.881.723,96
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.558.720,81 -9.212.634,15
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 388,56 509,27
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 87.322,96 23.341,97
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -326.054,56 -473.110,65
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.415.655,47 -4.354.341,14
12. Ergebnis nach Steuern 4.338.712,12 2.386.899,25
13. Sonstige Steuern -33.494,16 -92.684,59
14. Jahresüberschuss 4.305.217,96 2.294.214,66

Anhang der ZVO Energie GmbH für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben


Die ZVO Energie GmbH hat ihren Sitz in Sierksdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck (HR B Reg.Nr. 16446 HL).


Der Jahresabschluss der ZVO Energie GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Hinzugefügt wurden für Versorgungsbetriebe geschäftsbedingt erforderliche eigene Bilanzposten.


Ein separater Tätigkeitenabschluss nach § 6b EnWG mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel sowie gesondertem Berichtsteil ist ebenfalls Bestandteil des Jahresabschlusses.


Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, bewertet. Die Nutzungsdauern liegen in der Bandbreite von drei Jahren bis 20 Jahren.


Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, reduziert um planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Dabei werden bei den Herstellungskosten neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten berücksichtigt. Die Nutzungsdauern für Bauten betragen 20 Jahre bis 50 Jahre, für Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen zehn Jahre bis 25 Jahre, für Verteilungsanlagen neun Jahre bis 50 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung vier Jahre bis 25 Jahre.


Die beweglichen Vermögensgegenstände wurden bis 2007 degressiv abgeschrieben, die Zugänge ab 2008 werden zeitanteilig linear ab Zugangsdatum abgeschrieben, wobei bei den Zugängen in der Wasserversorgung bis 2010 von der Möglichkeit, degressiv abzuschreiben, Gebrauch gemacht wurde. Der Restbuchwert bzw. die Abschreibungen der Anlagen, die degressiv abgeschrieben werden, belaufen sich auf 10.214 T€ bzw. 1.152 T€. Im Vergleich zur linearen Abschreibung ist das Jahresergebnis um 722 T€ verbessert. Für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250 € bis 1.000 € wird ein Sammelposten, dessen Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, gebildet und über fünf Jahre abgeschrieben.


Erhaltene Kapitalzuschüsse für das Anlagevermögen vermindern die Anschaffungskosten. Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für Anschlüsse und Netzanlagen wurden ab dem 1.1.2003 und bis zum 31.12.2009 als Anschaffungskostenminderungen gebucht.


Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet.


Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen des Zentrallagers erfolgt die Bewertung zu den Anschaffungskosten nach der Methode des gewogenen Durchschnitts, sofern kein niedrigerer Marktpreis zum Ansatz kommt.


Die Gas- und Wasserbestände im Rohrnetz und in Behältern werden zu den durchschnittlichen Bezugspreisen des Vorjahres bewertet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen finden individuelle Risiken durch Einzelwertberichtigungen Berücksichtigung. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Verbrauchsabgrenzung erfolgt kundenindividuell für gelieferte Gas- und Wassermengen.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.


Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen von temporären und quasi permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen unter Berücksichtigung von in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen ein aktiver Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung kein Gebrauch gemacht.


Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert


Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 und ab dem 1.1.2010. Sie werden in analoger Anwendung nach § 20 Abs. 2 EigVO jährlich in Höhe von 5 % aufgelöst.


Die Rückstellungen werden zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit größer einem Jahr entsprechend abgezinst.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen


Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen


Ausgewiesen werden in den sonstigen Ausleihungen an Mitarbeiter gewährte Darlehen sowie eine Mietkaution.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 608 T€ (Vorjahr 262 T€) sind mit 371 T€ (Vorjahr 176 T€) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 237 T€ (Vorjahr 86 T€) Sonstige Vermögensgegenstände. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen 598 T€ (Vorjahr 252 T€) gegen den Zweckverband Ostholstein (Gesellschafterin).


Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen ein Guthaben aus Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern (1.197 T€), Forderungen aus Abschlagszahlungen (504 T€) sowie Umsatzsteuer-Forderungen (1.564 T€).

Gezeichnetes Kapital


Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 1.000 T€.


Das Stammkapital der Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 wie folgt gehalten:

Zweckverband Ostholstein, Sierksdorf 1.000 T€ 100,0 %

Sonstige Rückstellungen


Darin enthalten sind Rückstellungen für Energieverpflichtungen (4.516 T€), diese betreffen u. a. Drohverlustrückstellungen, den Zukauf von Ausgleichsenergie, Prozessrisiken sowie noch zu erwartende Kosten aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung inklusive Vorjahre.


Weiter bestehen Rückstellungen in Höhe von 2.239 T€ für das Gasnetz sowie Rückstellungen für Co2 Emissionszertifikate in Höhe von 3.532 T€.


Die restlichen Positionen über insgesamt 3.770 T€ betreffen u. a. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie eine Rückstellung für die Grundwasserentnahmeabgabe.


Die Errechnung der langfristigen Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 0,99 % p.a. (Vorjahr 0,43 % p.a.) und einem Einkommenstrend von unverändert 2,00 % p.a. Die Ermittlung der Rückstellung für Jubiläen erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und eines Zinssatzes von 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) und einem Einkommenstrend von unverändert 2,00 % p.a. Fluktuationen werden nicht unterstellt.

Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten setzen sich entsprechend der Fälligkeiten wie folgt zusammen:

Gesamtbetrag Fälligkeiten
Art der Verbindlichkeit 31.12.2023
(31.12.2022)
bis zu 1 Jahr größer 1 Jahr davon größer 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.555 3.066 25.489 17.973
(28.788) (1.915) (26.873) (9.350)
2. Erhaltene Anzahlungen 4.724 4.724 - -
(19.231) (19.231)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.145 9.145 - -
(8.903) (8.903)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.936 5.936 - -
(173) (173)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.678 7.678 - -
(3.365) (3.365)
56.038 30.549 25.489 17.973


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 5.936 T€ (Vorjahr 173 T€) sind mit 194 T€ (Vorjahr 165 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 5.742 T€ (Vorjahr 8 T€) sonstige Verbindlichkeiten. Sie bestehen mit 5.936 T€ (Vorjahr 165 T€) gegenüber dem Zweckverband Ostholstein (Gesellschafterin).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und sonstige Angaben

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse


Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im Inland erzielt wurden, stellen sich wie folgt dar:

Mio. €
Erdgas-/Wärmeversorgung (nach Abzug Energiesteuer) 82,9
Wasserversorgung 19,5
Sonstige Aktivitäten 1,5
Insgesamt: 103,9


In den Umsatzerlösen sind Auflösungsbeträge aus den empfangenen Ertragszuschüssen in Höhe von 1.023 T€ enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge


Hierin sind maßgeblich periodenfremde Erträge, resultierend aus der Auflösung von Rückstellungen (8.438 T€) und aus Erträgen aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (218 T€) enthalten.

Materialaufwand


In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind im Wesentlichen die Kosten für den Energiebezug enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen


Im Wesentlichen sind in dieser Position enthalten:

- Dienstleistungen vom Zweckverband Ostholstein 5.306 T€
- Grundwasserentnahmeabgabe 1.168 T€
- Mieten/Leasing 883 T€
- Konzessionsabgabe 329 T€
- Versicherungsleistungen 210 T€


In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein Betrag in Höhe von 350 T€ für periodenfremde Aufwendungen insbesondere für Abschreibungen auf Forderungen enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen


Der Aufwand aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen betrug 12 T€ (Vj. 18 T€).

Nachtragsbericht


Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bisher keine Geschäftsvorfälle eingetreten, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023 haben, sowie zukünftig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen werden.

Sonstige Angaben


Bei der ZVO Energie GmbH waren im Jahr 2023 119 Mitarbeiter zzgl. 8 Auszubildende beschäftigt. Am Jahresende entsprach dies 123,81 Vollzeitkräften inkl. Auszubildende darunter befanden sich zum 31. Dezember 2023 41 Mitarbeiter in der kaufmännischen Verwaltung, 86 Mitarbeiter im gewerblich-/technischen Bereich.


Die Gesellschaft ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die Zusatzversorgung umfasst eine Erwerbsminderungsrente sowie ein Altersruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Der Beitrag (Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder) beträgt 5,49 %.


Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beträgt 13.333 T€, davon 448 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen.


Auf die Angabe über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.


Im Geschäftsjahr 2023 hatte der Beirat folgende Zusammensetzung:

1. Frank Spreckels Verbandsvorsteher Zweckverband Ostholstein
2. Oliver Kirpal Arbeitnehmervertreter / Sachgebietsltr. Elektroinst. ZVO Energie GmbH
3. Regina Voß Bürgermeisterin (bis 06/2023) Kasseedorf
4. Mario Bielarz Bürgermeister (ab 07/2023) Kasseedorf
5. Michael Robien Bürgermeister Lensahn
6. Jan Cords Arbeitnehmervertreter / Sachgebietsltr. Priv.- u. Geschäftskunden ZVO Energie GmbH
7. Thomas Keller Bürgermeister Ratekau
8. Bettina Schäfer Bürgermeisterin Scharbeutz
9. Andreas Zimmermann Bürgermeister Ahrensbök
10. Jörg Weber Bürgermeister Fehmarn


Die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 680,00 €.


Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:


Herr Sven Bäumler, Geschäftsführer, Ammersbek


Die gemäß § 285 Nr. 17, 21 und 29 notwendigen Angaben zum Abschlussprüferhonorar, zu den Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen und zu den Steuerlatenzen ergeben sich wie folgt:

Abschlussprüferhonorar
Abschlussprüfung: 13,80 T€
Andere Bestätigungsleistungen 6,80 T€
Sonstige Leistungen 0,00 T€
Gesamt 20,60 T€


Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen nach § 285 Nr. 21 HGB sowie § 6b Abs. 2 EnWG:


Mit dem Zweckverband Ostholstein wurden Umsätze in Höhe von 1.344 T€ getätigt, diese beinhalten Tätigkeiten aus Dienstleistungen für die Bereiche Lager, Einkauf und Zentralwarte sowie Energielieferungen. Leistungen von dem Zweckverband Ostholstein wurden in Höhe von 6.156 T€ in Anspruch genommen, u.a. für Administrative Dienstleistungen (5.306 T€) wie z.B. Personalwesen, Controlling, Finanzbuchhaltung, IT und juristische Beratung sowie für Mieten (448 T€).


Mit der ZVO Entsorgung GmbH wurden Umsätze in Höhe von 910 T€ getätigt, die aus Gas- und Wasserlieferungen resultieren. Leistungen wurden von der ZVO Entsorgung in Höhe von 0 T€ in Anspruch genommen.

Steuerlatenzen


Aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern, die gemäß § 274 Abs. 1 HGB nicht in der Bilanz ausgewiesen wurden. Es handelt sich um unterschiedliche Bewertungen bei den Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläen sowie Rückstellungen für drohende Verluste. Der Steuersatz beträgt rd. 28 %.


Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:


Der Jahresüberschuss wird in Höhe EUR 4,0 Mio. an die Gesellschafterin ausgeschüttet und in Höhe von EUR 0,3 Mio. auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Sierksdorf, den 27. Mai 2024


Sven Bäumler Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 966.914,64 0,00 0,00 0,00 966.914,64
966.914,64 0,00 0,00 0,00 966.914,64
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.994.997,17 0,00 0,00 0,00 5.994.997,17
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 26.712.885,64 0,00 0,00 0,00 26.712.885,64
3. Verteilungsanlagen 253.121.658,67 1.432.139,39 1.775,82 934.346,23 255.486.368,47
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.326.470,15 27.079,64 0,00 0,00 7.353.549,79
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16.636.445,72 12.089.751,79 0,00 -934.346,23 27.791.851,28
309.792.457,35 13.548.970,82 1.775,82 0,00 323.339.652,35
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 18.941,15 0,00 3.285,77 0,00 15.655,38
18.941,15 0,00 3.285,77 0,00 15.655,38
310.778.313,14 13.548.970,82 5.061,59 0,00 324.322.222,37
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 952.421,64 2.416,00 0,00 954.837,64
952.421,64 2.416,00 0,00 954.837,64
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.933.505,86 66.941,00 0,00 5.000.446,86
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 23.292.158,64 463.267,00 0,00 23.755.425,64
3. Verteilungsanlagen 182.606.948,67 3.828.574,62 1.775,82 186.433.747,47
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.399.802,15 354.631,64 0,00 5.754.433,79
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
216.232.415,32 4.713.414,26 1.775,82 220.944.053,76
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
217.184.836,96 4.715.830,26 1.775,82 221.898.891,40
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.077,00 14.493,00
12.077,00 14.493,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 994.550,31 1.061.491,31
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 2.957.460,00 3.420.727,00
3. Verteilungsanlagen 69.052.621,00 70.514.710,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.599.116,00 1.926.668,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27.791.851,28 16.636.445,72
102.395.598,59 93.560.042,03
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 15.655,38 18.941,15
15.655,38 18.941,15
102.423.330,97 93.593.476,18

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlagen der ZVO Energie GmbH

Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit


Die ZVO Energie GmbH hat ihren Sitz in Deutschland, Sierksdorf, und ist als kommunales Energie-Dienstleistungsunternehmen operativ tätig.


Der Zweckverband Ostholstein hält zum 31.12.2023 direkt einen Anteil von 100 % an der ZVO Energie GmbH. Der vorliegende Einzelabschluss 2023 der ZVO Energie GmbH wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt.


Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören die Versorgung mit Trinkwasser und Energie inkl. entsprechender Dienstleistungen mit Neben-, Hilfs- und Ergänzungsgeschäften in diesem Umfeld. Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG ist die Gesellschaft im Bereich Gasverteilung tätig und übt auch andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie weitere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors aus. Kernaufgabe ist die umweltschonende, zuverlässige, sichere und preisgünstige Versorgung in den betriebenen Geschäftsfeldern.


Zum Kerngeschäftsgebiet der ZVO Energie GmbH gehört der Kreis Ostholstein mit den dortigen Kommunen inkl. der angrenzenden Kreise Plön, Bad Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Die angrenzende Stadt Lübeck und der Einzugskreis der Metropolregion Hamburg beeinflussen das Geschäftsumfeld ebenso wie die zu erwartende Anbindung von Dänemark über eine feste Beltquerung von der Insel Fehmarn. Unter der Dachmarke ZVO, mit Energie in die Zukunft, werden Trinkwasser und Energie in Schleswig-Holstein angeboten. Energielieferungen für Geschäfts- und Privatkunden werden darüber hinaus überwiegend in der norddeutschen Region vorgenommen. Der Umsatz der Gesellschaft wird somit im Inland erwirtschaftet.


Geschäftsfeld Wasser: Die Tätigkeiten zur regionalen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sind in dem Geschäftsfeld gebündelt. Dabei werden sämtliche Aktivitäten von der Rohwassergewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Endkundenabsatz durch Einsatz von eigenen Anlagen in der Region bewirtschaftet. Außerdem werden Endverteilungsunternehmen mit Trinkwasser beliefert.


Geschäftsfeld Gas: Die Tätigkeiten im Geschäftsbereich Gas umfassen die Wertschöpfungsstufen regulierte Verteilung und sonstige Aktivitäten Gas. Für die in Versorgung befindlichen Kunden erfolgt eine Kundenportfoliobewirtschaftung als Grundversorger bzw. Sondervertragspartner.


Geschäftsfeld Erneuerbare Energien und Wärme: Hier bündeln sich die Strom-, Wärme- und Dienstleistungsaktivitäten.

Steuerungsrelevante Kennzahlen


Die ZVO Energie GmbH wird durch den Gesellschafter grundsätzlich auf der Basis des Jahresüberschusses nach HGB gesteuert. Damit soll eine Sicherstellung der geplanten Ausschüttung ermöglicht werden. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet die Gesellschaft den finanziellen Leistungsindikator EBIT (earnings before interest and taxes = operatives Ergebnis).


Das EBIT setzt sich wie folgt zusammen:


Das Jahresergebnis abzüglich Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, zuzüglich Zinsen und ähnliche Aufwendungen, zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag.


Als wesentliche Einflussgröße auf das operative Ergebnis sind in der Gesellschaft die Gesamtleistung (Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und ggf. andere aktivierte Eigenleistungen) und Aufwendungen anzusehen. Weitere, den Geschäftsverlauf direkt beeinflussende Faktoren in Form nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, stellen die Mengenabsatzentwicklungen in den Sparten dar.

B. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 2023

Gesamtwirtschaftliche, politische und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen


Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3% niedriger als im Jahr 2022, kalenderbereinigt um 0,1% niedriger. Insbesondere konnten die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausweiten und so die Wirtschaft im Jahr 2023 stützen. Nichtsdestotrotz kam die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2023 durch das krisengeprägte Umfeld ins Stocken. So sind die Verbraucherpreise trotz der zuletzt erkennbaren Rückgänge um durchschnittlich 5,9% gegenüber 2022 gestiegen. Damit lag die Jahresteuerungsrate nur moderat unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022.


Im Jahresverlauf zeigte sich bei Energieprodukten von März bis Dezember 2023 eine deutliche Entspannung bei der Preisentwicklung. So verteuerten sich Energieprodukte im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 5,3%. Im vierten Quartal 2023 war sogar eine rückläufige Preisentwicklung ausgewiesen. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Teuerungsrate 2023 bei +6,0% gelegen. Während die Teuerung von Energie durch Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2023 abgemildert wurde, haben sich insbesondere die Preise für Nahrungsmittel (+12,4%) verteuert. Auch die Preise für Waren erhöhten sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 7,3%. Neben einem weiterhin hohen Preisniveau kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland hinzu.


Der Primärenergieverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2023 insgesamt 10.791 Petajoule oder 368,2 Mio. Tonnen Steinkohleeinheit; gegenüber dem Vorjahr nahm er damit um 7,9% ab. Der Rückgang lässt sich vor allem auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung, die hohen Energiepreise und die gegenüber 2022 wärmere Witterung zurückzuführen.


Das Niveau des Energieverbrauchs sowie seine Zusammensetzung (Energiemix) werden auch politisch und regulatorisch beeinflusst. So verringerten sich die Stromerzeugungskapazitäten aus Braunkohle im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs und mit der endgültigen Stilllegung der letzten drei Kernkraftwerke leistet die Kernenergie seit 15.04.2023 keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung. Ebenso wurde durch einen bis 15. April 2023 befristeten Streckbetrieb der bis Ende 2022 geplante Kernenergieausstieg verschoben. Leichte Anteilserhöhungen am Energiemix gab es beim Mineralöl und Erdgas mit jeweils 0,9% und bei den erneuerbaren Energien mit knapp 2%. Für die mittel- bis längerfristige Entwicklung sind u.a. der geplante Ausstieg aus der Kohleverstromung (bis Ende 2038), die fortgesetzte Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Ausstieg aus der Verbrennung von Gas ab 2045 bedeutsam. Mit der Zustimmung der EU-Staaten zu einer Reihe von Klimagesetzen zum europäischen Green Deal soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 42,5% bis 2030, möglichst aber auf 45% anwachsen. Damit soll auf europäischer Ebene der Ausbau von Solar- und Windenergie massiv beschleunigt werden. Das beschlossene EU-Klimaschutzpaket "Fit For 55" beinhaltet auch die Reform des EU-Emissionshandelssystems, wodurch die CO2-Emissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 sinken sollen.


Wichtigster Energieträger blieb auch 2023 das Mineralöl mit einem Anteil von 35,9%. Es folgte das Erdgas mit einem auf 24,5 % gestiegenen Anteil (2022: 23,6%). Die Position an dritter Stelle belegten die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 19,6%, 2022 waren es noch 17,7% gewesen. Der Primärenergieverbrauch von Stein- und Braunkohle ist 2023 gesunken, so dass Braunkohle mit 8,5% und Steinkohle mit 8,7% in 2023 den Primärenergiebedarf deckten. Die Kernenergie deckte in 2023 noch 0,7% des Primärenergiebedarfs (2022: 3,2%).


Durch gestiegene Preise und damit einhergehende Einsparungsmaßnahmen der Verbraucher hat sich der Gasverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5% und gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021 um 17,5% verringert. Private Haushalte und Gewerbebetriebe haben dabei 16,4% gespart. Im Mittel lagen die Temperaturen im Jahr 2023 0,58 °C über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021.


Insgesamt wurden im Jahr 2023 968 TWh (2022: 1.437 TWh) nach Deutschland importiert. Dem stehen im Jahr 2023 187 TWh (2022: 499 TWh) exportierte Mengen gegenüber. Insgesamt wurden im Jahr 2023 69.656 GWh Erdgas über deutsche LNG-Terminals nach Deutschland importiert.


Im Jahr 2023 galt weiterhin die am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des "Notfallplan Gas". Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Lagebewertung zur Gasversorgung welche täglich aktualisiert wird. Die Versorgungslage galt insgesamt als stabil. Eine Gasmangellage konnte, auch durch vergleichsweise milde Temperaturen im vierten Quartal 2023, abgewendet werden.


Der Primärenergieträger Erdgas bildete im Wärmemarkt weiterhin eine tragende Säule, sowohl in Deutschland als auch in Ostholstein.

Geschäftsentwicklung der Gesellschaft


Die ZVO Energie GmbH war 2023 nicht direkt von dem allgemeinen deutschen Konjunkturumfeld betroffen, da das Kundenportfolio schwerpunktmäßig aus Privatkunden sowie dienstleistungsnahen Gewerbekunden besteht, bei denen sich die allgemeine deutsche Wirtschaftsentwicklung nicht in gleichem Maße auf den Energie- und Wasserverbrauch ausgewirkt hat.


Nicht nur witterungsbedingt, sondern auch durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Einsparungen von Gas in privaten Haushalten sowie Gewerbebetrieben, war der Absatz geringer als im Vorjahr.


Die Kundenforderungen konnte die ZVO Energie GmbH mit marktkonformen Gas-Produkten erfüllen.


Im laufenden Geschäftsjahr 2023 wurden die Preise in der Grundversorgung sowie bei Privat- und Gewerbegas aufgrund der steigenden Marktpreise angepasst. Auch die Preise für Trinkwasser wurden zum 01.01.2023 aufgrund steigender Betriebskosten angepasst.


Das Wettbewerbsumfeld im Geschäftsfeld Gasvertrieb ist mit zum Teil aggressiven Preisangeboten im Massenmarkt in Ostholstein grundlegend stark ausgeprägt. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Anzahl der Wettbewerber bei der Belieferung mit Gas zugenommen. Insgesamt liegt die Anzahl der Kunden im Privat- und Geschäftskundensegment, insbesondere in der Grundversorgung, unter dem Vorjahr. Verträge mit verbrauchsstarken Groß- und Gewerbekunden für die Belieferung mit Gas konnten insbesondere auch überregional gewonnen werden.


Der Jahresüberschuss liegt bei T€ 4.305 und somit über dem im Prognosebericht des Vorjahres genannten Planwert. Die Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen beliefen sich auf T€ 1.023 (Vorjahr T€ 960) und die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen T€ 9.453 (Vorjahr T€ 5.167).


Die insgesamt verkaufte Absatzmenge (incl. Geschäfte am Virtuellen Punkt (VP)) ist um rund 5,8 % von 682,9 GWh auf 643,6 GWh gesunken. Die Handelsmengen Gas am VP sind von 7,0 GWh auf 6,0 GWh um 1,0 GWh gesunken. Die Abgabemenge nur an Endkunden einschließlich des Eigenverbrauchs beträgt für 2023 637,6 GWh (Vorjahr: 675,9 GWh).


In der Wasserversorgung ist das abgesetzte Volumen auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Aktivitäten ermöglichten weiterhin einen guten Ergebnisbeitrag.


Die Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz) in 2023 beträgt 7,0 % (Vorjahr 7,4 %). Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf insgesamt als positiv.

Gasbeschaffung


Zu Beginn des Jahres 2023 gaben die Gaspreise nach. Milde Temperaturen und vergleichsweise hohe Speicherfüllstände zum Jahresbeginn nahmen den Druck aus der Nachfrage. Auch die asiatische LNG-Nachfrage fiel zu Beginn des Jahres moderat aus. Zur Mitte des Jahres erlebten wir in Teilen eine sehr volatile Seitwärtsbewegung des Gasmarktes. Für einen anhaltenden Ausschlag der Preise in die eine oder andere Richtung fehlten jedoch die Impulse. Nach einzelnen Preisanstiegen beruhigte sich der Markt meist auch schnell wieder. Zum Ende des Sommers sorgten drohende Streiks in der australischen LNG-Wirtschaft für Verunsicherungen.


Einsparmaßnahmen und die gute Versorgungslage haben 2023 jedoch zu hohen Füllständen der Gasspeicher beigetragen. Der gemäß der Verordnung der Gasspeicherfüllstände geforderte Schwellenwert von 95% zum 01. November 2023 konnte bereits im September 2023 erfüllt werden.


Mit Beginn der Wintersaison zeigte sich der Gasmarkt hin- und hergerissen zwischen der guten Versorgungslage und den geopolitischen Risiken. Ende November zeigte sich die Versorgungslage auch ohne Nennenswerte Mengen aus Russland sehr stabil und trotz einer kurzen Kältewelle konnte der Gasmarkt weiter Risikoprämien im Terminhandel abbauen und die Preise gaben deutlich nach.


Im Dezember zeigte sich der Markt erneut von seiner volatilen Seite, obwohl sich das fundamentale Umfeld nicht verändert hatte, verdeutlichte der Nahost-Konflikt mit den Einschränkungen im Suez-Kanal die bestehende Nervosität vor Lieferbeschränkungen. Zum Ende des Kalenderjahres waren die Speicher noch zu über 90 % gefüllt. Mildes Wetter und die gute Versorgungslage ließen die Gaspreiskontrakte für das Folgejahr sinken.

Gasnetzbetrieb


Auf Grundlage des Genehmigungsbescheides der Bundesnetzagentur erfolgte in 2023 eine Bewirtschaftung des regionalen Gasverteilnetzes mit vorgegebenen Erlösobergrenzen. Die für das Jahr 2023 relevante Vorgabe ist entsprechend zur Anwendung gekommen. In das Gasnetz der ZVO Energie GmbH wurden im Jahr 2023 1.274,9 GWh (Mio. kWh) eingespeist. Der Netzdurchsatz lag damit um 1,1 % unter dem Vorjahresniveau. An Letztverbraucher wurden insgesamt 1.049,1 GWh (Vorjahr: 1.057,0 GWh) ausgespeist, an die nachgelagerten Netze 224,4 GWh (Vorjahr: 230,4 GWh).


Die Umsatzerlöse der Gasverteilung sind mit T€ 20.475 (Vorjahr T€ 20.423) nahezu unverändert. Der Materialaufwand ist mit T€ 10.461 (Vorjahr T€ 10.948) leicht gesunken. Das Ergebnis weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 35 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ 497) auf. Es wurden Baukostenzuschüsse in Höhe von T€ 356 (Vorjahr T€ 351) ertragswirksam aufgelöst.


In 2023 gab es im Erdgasnetz keine meldepflichtigen Ereignisse, die mit Personenschaden, Explosion, Verpuffung, Brand oder ähnlichem verbunden sind. Bei der Erdgas-Rohrnetzkontrolle gab es wenige Undichtigkeiten. Ein gesonderter Schwerpunkt auf die Sanierung von Mitteldruckleitungen musste nicht gelegt werden.


Die abgeschlossenen direkten Investitionen im Netzbereich Gas der ZVO Energie GmbH betrugen im Berichtsjahr rund 0,5 Mio. €. Durch die geopolitischen Unsicherheiten und Diskussionen um die zukünftige Versorgung mit leitungsgebundenem Erdgas ist die Erstellung und Erneuerung von Gasnetzanschlüssen rückläufig. So wurden im Jahr 2023 145 Gasnetzanschlüsse aktiviert sowie Erweiterungen im Verteilnetz vorgenommen.

Energievertrieb


Die Gaspreisentwicklung im Geschäftsjahr 2023 hat sich etwas entspannt und das vertriebliche Handeln daraufhin wieder zugenommen. Zum 01.01.2024 konnte eine Preissenkung an die grundversorgten Kunden, Privatgaskunden sowie Biogaskunden kommuniziert werden.


Das Produkt ZVO Privatgas wurde im Jahr 2023 wieder auf den Markt genommen und im November 2023 konnte das beliebte Festpreisprodukt ZVO Privatgas24FIX wieder angeboten werden. Darüber hinaus nahm das Interesse an der Belieferung mit Biogas aufgrund der gesetzlichen Vorschriften für Hausbesitzer deutlich zu.


Mit den sinkenden Preisen nahm auch die Zahl der Wettbewerber und damit der verfügbaren Vertriebsprodukte für Endkund:innen im zweiten Halbjahr deutlich zu. Dies zeigt sich in den leicht sinkenden Kundenzahlen im Vergleich zu 2022. Gleichzeitig konnten grundversorgte Kunden in ZVO Privatgasprodukte überführt und gebunden werden, sodass sich Verschiebungen innerhalb der Haushaltskundensegmente ergeben. Weiterhin sinkende Börsenpreise werden sukzessive in den Endkundenpreis einfließen und an die Kundinnen weitergegeben. Den Energiemarkt beobachten wir durchgängig und werden bei weiterer Marktberuhigung monatlich neue Festpreisangebote für Privatkunden veröffentlichen und Maßnahmen zur Kundenbindung und -gewinnung planen.


Während unsere Großkund:innen in 2022 noch hohe Belastungen mit einem Börsenpreismodell erfuhren, profitierten diese in 2023 als Erstes von sinkenden Preisen. Die Angebotsanfragen über Ausschreibungen nahmen zu und so konnten im Jahr 2023 Mengen von bedeutenden Großkund:innen gebunden und neu gewonnen werden. Großkund:innen erhalten wieder Festpreisangebote als Alternative zu unserem Börsenpreismodell. Gasmengen werden hierfür teilweise back to back beschafft.


Das Thema "Energiesparen" in Verbindung mit der Diskussion über die Folgen des Klimawandels hat auch weiterhin eine langfristig hohe Bedeutung. Im Wettbewerb mit alternativen Heizungsenergien, aber auch mit anderen Anbietern, konnte sich die ZVO Energie GmbH im Jahr 2023 mit ihrem Dienstleistungspaket auf dem Wärme- und Erdgasmarkt weiter gut behaupten. Beispiele sind hierfür Angebote für eine langfristig günstige und effiziente Wärmeversorgung sowie nachgefragte Energieausweise, Thermographien und individuelle Sanierungsfahrpläne. Der Absatz an den Erdgastankstellen mit 100 Prozent Biomethan ist im Jahr 2023 mit rund 4 GWh/a weiterhin hoch.


Die ZVO Energie GmbH hat im Jahr 2023 ein Quartierskonzept mit zentraler Wärmeversorgung unter Einsatz verschiedener Technologien in Ostholstein in Betrieb genommen. Dieses dient als Pilotprojekt für weitere Projekte in der Region.

CO2-neutrale Mobilität und Treibhausgasminderung


Das Angebot, Erdgas (CNG) als Treibstoff einzusetzen, findet aus wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen heraus weiterhin das Interesse der Kunden.


Der Erdgasabsatz in den Tankstellen Neustadt und Oldenburg war mit 3,97 GWh in 2023 erneut hoch und lag damit nur knapp unter dem Vorjahresniveau.


Der Kraftstoff der beiden von der ZVO Energie GmbH betriebenen Erdgastankstellen stammt seit 2019 aus Produktion deutscher Biomethananlagen. Damit ist der Kraftstoff CNG CO2-neutral erzeugt.


Der eigene Fuhrpark wird deshalb zu einem Teil ebenfalls mit CNG-Fahrzeugen betrieben, die an den eigenen Tankstellen betankt werden. Der Anteil an Fahrzeugen mit Benzin-/Dieselantrieben wird zugunsten von Elektrofahrzeugen schrittweise reduziert.


Die Alternative für CO2-neutralen Mobilität besteht aus Elektrofahrzeugen und Wasserstofffahrzeugen. Elektrofahrzeuge werden beim ZVO bereits seit mehreren Jahren eingesetzt.


Die Entwicklung einer CO2-freien Wasserstoffwirtschaft sowohl im Bereich Mobilität als auch im Wärmebereich und die daraus resultierenden Geschäftsfelder werden weiterhin erkundet.


Auf dem Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien werden Reduktionen bei Treibhausgasemissionen und die Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen zur Primärenergieverbrauchssenkung, ebenso wie die Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien unterstützt. Hierbei steht die lokale Energieproduktion in Verbindung mit dem ortsnahen Verbrauch innerhalb der eigenen Liegenschaften im Vordergrund der Projektentwicklung.

Trinkwasserversorgung


Die Trinkwasserversorgung im Netzgebiet der ZVO Energie GmbH, ausgehend vom Kreisgebiet Ostholstein und einigen Umlandgemeinden, war im gesamten Jahr 2023 unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen gesichert. Aus den Wasserwerken der ZVO Energie GmbH wurde Trinkwasser in ausreichender Menge und den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entsprechend den direkten Kunden als öffentlicher Trinkwasserversorger bereitgestellt.


Die Gesellschaft gewährleistet in ihrem Versorgungsgebiet einen langfristig gesicherten Qualitätsstandard des Trinkwassers. Die Trinkwassersparte führte deshalb routinemäßig eine Reihe von Maßnahmen zum Erhalt der technischen Leistungsfähigkeit der Wasserversorgungsanlagen durch. Neben diesen grundlegenden Einflussgrößen hat die Tourismusauslastung in der Region und die Wettersituation im Sommer für die Entwicklung der Abgabemenge eine wesentliche Bedeutung.


Die nutzbare Wasserverkaufsmenge 2023 liegt mit rd. 8,9 Mio. cbm auf Vorjahresniveau (2022 rd. 8,9 Mio. cbm). Die Umsatzlöse der Wasserversorgung betrugen im Geschäftsjahr 2023 19,6 Mio. € (Vorjahr 14,6 Mio. €).


Schadensauffällige Transport- und Verteilungsleitungen wurden identifiziert und werden einem zukünftigen Investitionsprogramm zugeführt. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sind bei den Wasserversorgungsanlagen und bei den Transportleitungen mehrere Maßnahmen in den Bereichen Aufbereitung, Elektrotechnik und Rohrnetz durchgeführt worden.


Die abgeschlossenen direkten Investitionen in den Wasserversorgungseinrichtungen erreichten in 2023 rd. 1,8 Mio. €. Der größte Teil diente zur planmäßigen Erneuerung im Bestandswasserrohrnetz. Weiterhin wurden Neubaugebiete erschlossen. Die Anzahl der aktivierten Hausanschlüsse lag in 2023 bei 255.


Die kurzfristige Durchführung von Reinvestitionsmaßnahmen aufgrund von Störungen im Wasserverteilnetz konnte auch in den Sommermonaten ohne Beeinträchtigung der touristischen Wirtschaft in den Gemeinden planmäßig durchgeführt werden.

Personal


Zum Jahresende 2023 wurden in der ZVO Energie GmbH folgende Mitarbeiter beschäftigt:

Beschäftigte

GFs 1
MA 118
Auszubildende 8


Auszubildende werden nach erfolgreichem Abschluss in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. In Abhängigkeit der beruflichen Ausbildung und Bewertung wird eine Entfristung im Rahmen des Stellenplans ermöglicht.


Der bestehende Haustarifvertrag führte in 2023 zu einer Entgeltsteigerung analog TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen).


Die Personalaufwendungen sind u.a. bedingt durch die Tarifanpassung um T€ gestiegen.


Die Gesamtpersonalaufwendungen betrugen 2023 T€ 8.929 (Vorjahr T€ 8.938). Darin enthalten sind Aufwendungen für die Altersversorgung von T€ 368 (Vorjahr T€ 429).


Gemäß analogen Regelungen zum Tarifvertrag (TV-V) haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZVO Energie GmbH Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes als Pflichtversicherung des Arbeitgebers. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eigene Beiträge in Form einer Entgeltumwandlung eine freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge bei einer Zusatzversorgungskasse aufzubauen.

C. Geschäftsentwicklung

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Ertragslage

Absatzentwicklung


Die Absatzentwicklung war gekennzeichnet durch einen Rückgang bei der Portfoliobewirtschaftung und bei der Absatzmenge an Endkunden.


Nachfolgender Energie- und Wasserabsatz hat sich somit im Geschäftsjahr für die Gesellschaft ergeben.

- Energie- und Wasserabsatz

in Mio. kWh / Mio. m 3 (Wasser) 2023 2022 Veränderung %
Erdgas 643,6 682,9 -39,4 -5,8
Wärme 6,6 6,9 -0,2 -3,4
Wasser 8,9 8,9 -0,0 -0,4


Der Gasabsatz (incl. VP-Geschäfte) betrug 643,6 GWh und lag somit um 39,4 GWh unter dem Wert des Vorjahres in Höhe von 682,9 GWh und über dem Planwert.


Der Wärmeabsatz verringerte sich um 0,2 GWh auf 6,6 GWh.


Der Wasserabsatz liegt mit 8,9 Millionen Kubikmeter auf Vorjahresniveau.

- Energie- und Wasserpreise


Die Endkundenpreise für Erdgas wurden zum 01.01.2023 erhöht.


Der Arbeitspreis in dem beliebten Produkt ZVO Privatgas (im Tarif M mit 10.001-30.000 kWh/a eines Durchschnittshaushalts) betrug

zum 01.01.2023: 15,442 Cent/kWh netto


Die Wärmeabrechnung für Wärmelieferungen im Mietwohnungsbereich wird in einzelnen Nahwärmeinseln seit mehreren Jahren bei Wohnungsverwaltern unterstützt. Ausgehend von den vereinbarten Einzelvertragsregelungen der Wärmeversorgungsgebiete veränderten sich die Abgabepreise. Zum 01.10.2023 sank der Preis, beispielsweise für die Wärmeversorgung Techau. Der aktuelle Nettoarbeitspreis beträgt 8,53 ct/kWh. Die durch die Gasspeicherumlage und den CO2 Preis zusätzlich entstandenen Kosten wurden komplett an den Kunden durchgereicht. Diese sind nicht in den 8,53 ct/kWh enthalten.

Der Allgemeine Preis je m 3 Trinkwasser im Netzgebiet Ostholstein lag zum 01.01.2023 bei 2,40 Euro (netto). Die Preissteigerung liegt in den gestiegenen Energie- und Betriebskosten begründet.

- Erträge


Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Gesellschaft eine Gesamtleistung von T€ 114.316 (Vorjahr T€ 89.168) im Inland erwirtschaften. Die erwirtschafteten Umsatzerlöse im Jahr 2023 betragen T€ 103.918 Damit hat sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um T€ 20.596 ergeben. Der Anstieg resultiert überwiegend aus der Erhöhung der Verkaufspreise Gas und Wasser.


Die Entwicklung der Umsatzerlöse mit Dritten bildet sich in den einzelnen Geschäftsbereichen wie folgt ab:

Umsatzerlöse nach Geschäftsfeld
in Mio. €
2023
Ist
2022
Ist
Delta %
Erdgas-/Wärmeversorgung (ohne Energiesteuer) 82,3 66,9 +15,4 +23,1
Wasser 19,5 14,5 +5,0 +34,3
Sonstige Aktivitäten 2,2 1,9 +0,3 +13,3
Gesamt 104,0 83,3 +20,7 +24,8

- Materialaufwand

Energie- und Wasserbezüge, Netznutzungsentgelte


Der Materialaufwand incl. der Aufwendungen für den Energie- und Wasserbezug einschließlich Netznutzungsentgelten beträgt im Berichtsjahr T€ 81.017 (Vorjahr T€ 58.945). Auf den Gasbezug entfallen T€ 69.009 (Vorjahr T€ 45.304). Die deutliche Steigerung ist vor allem auf die im Vorjahr stark gestiegenen Gasbeschaffungskosten am Markt zurückzuführen.


Der Energiebezug wurde langfristig und teilweise am Spotmarkt bei verschiedenen Energiehändlern gedeckt. Die Netznutzungsentgelte Dritter (T€ 6.203; Vorjahr T€ 5.354) beziehen sich auf die Inanspruchnahme des der ZVO Energie GmbH vorgelagerten Netzes sowie fremder Netze durch den Vertrieb. Weiterhin kam es zu einer Verringerung der Materialaufwendungen in den Wasseraktivitäten durch geringere Fremdleistungen durch Externe.


Die in der Wassersparte bereitgestellten Mengen stammen nahezu vollständig aus der Eigenförderung, damit einhergehend enthält der Materialaufwand keine wesentlichen Bezugskosten von Dritten Wasserlieferanten.

- Ertragslage

in Mio. EUR 2023 2022 Veränderung %
Rohüberschuss 33,3 30,2 +3,1 +10,1
davon akt. Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge 10,3 5,9 +4,5 +75,9
davon Materialaufwand und Fremdleistungen -81,0 -58,9 +22,1 +37,4
Personalaufwand -8,9 -8,9 -0,0 -0,1
Abschreibungen -4,7 -4,9 -0,2 -3,4
sonstige betriebliche Aufwendungen -11,6 -9,2 +2,4 +25,5
EBIT 8,1 7,2 +0,9 +12,2
Finanzergebnis -0,2 -0,5 -0,1 -27,9
Steuern -3,5 -4,4 -1,0 -22,4
Jahresüberschuss 4,3 2,3 +2,0 +87,7


Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben T€ 8.929 (Vorjahr T€ 8.938). Die Abschreibungen beliefen sich auf T€ 4.716 (Vorjahr T€ 4.882).


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Betrachtungsjahr mit T€ 11.559 um T€ 2.346 höher als im vorherigen Geschäftsjahr mit T€ 9.213. Auf die Wassersparte entfallen T€ 2.178.


Der Zinsaufwand ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und der Zinsertrag gestiegen. Das negative Finanzergebnis mit T€ 238 verringerte sich daher um T€ 211.


Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von T€ 3.416 verringerten sich trotz eines höheren Vorsteuerergebnisses aufgrund eines Sondereffekts im Vorjahr um T€ 939.


Im Ergebnis beläuft sich der Jahresüberschuss auf T€ 4.305. Der Jahresüberschuss hat sich damit aufgrund der zuvor genannten Effekte um 87,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (T€ 2.294) verbessert. Das Ergebnis liegt damit über dem Planwert von T€ 4.173, das EBIT liegt ebenso über dem Planwert von T€ 6.404.

Ertragslage in der Gasverteilung


In der Gasverteilung liegen die Umsatzerlöse mit T€ 20.475 (Vorjahr T€ 20.423) nahezu auf Vorjahresniveau. Im Jahr 2023 haben die gesunkenen Preise für Mehr- und Mindermengen zu einer Verringerung der Erlöse aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen geführt. Dagegen haben die gestiegenen Netznutzungsentgelte Gas zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse geführt. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von T€ 234 auf T€ 208 gesunken.


Dem gegenüber stehen geringere Materialaufwendungen in Höhe von T€ 10.461 (Vorjahr T€ 10.948), die trotz erhöhter vorgelagerter Netznutzungsentgelte aufgrund geringerer Aufwendungen aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen gesunken sind. Im Weiteren lagen leicht geringere Personalaufwendungen in Höhe von T€ 3.199 (Vorjahr T€ 3.326) sowie verringerte Abschreibungen von T€ 1.860 (Vorjahr T€ 1.940) und eine Erhöhung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von T€ 156 auf T€ 984 vor.


Das Jahresergebnis in der Gasverteilung hat sich um T€ 462 erhöht und zeigt damit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 35 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von T€ 497).

2. Finanz- und Vermögenslage

- Vermögenslage


Die Bilanzsumme der ZVO Energie GmbH hat sich im Berichtsjahr von T€ 141.374 auf T€ 133.760 verringert.


Der Anteil des Anlagevermögens von T€ 102.423 an der Bilanzsumme beträgt damit 76,6%.


Der Forderungsbestand einschließlich der sonstigen Vermögensgegenstände zum Bilanzierungsstichtag hat sich gegenüber dem letzten Geschäftsjahr um T€ 12.645 auf T€ 23.600 verringert. Ursache ist die abrechnungstechnisch bedingte hohe Abgrenzungsforderung im Vorjahr, der eine entsprechend hohe Anzahlung aus Abschlägen auf der Passivseite gegenüberstand.


Auf der Passivseite hat sich das bilanzielle Eigenkapital von T€ 46.911 auf T€ 48.922 erhöht.


Das unveränderte Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 1.000, die unveränderte Kapitalrücklage T€ 43.617.


Der bestehende Sonderposten für Zuwendungen aus empfangenen Ertragszuschüssen erhöht sich vom Vorjahresbilanzstichtag um T€ 245 auf T€ 12.730.


Die Rückstellungen sind in Summe um T€ 5.448 auf T€ 16.071 gesunken. Sie setzen sich aus Steuerrückstellungen mit T€ 2.014 (Vorjahr T€ 2.057) und sonstigen Rückstellungen mit T€ 14.057 (Vorjahr T€ 19.462) zusammen.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen T€ 28.555 (Vorjahr T€ 28.788).


Stichtagsbezogen verringerten sich die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf T€ 4.724 (Vorjahr T€ 19.231). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag T€ 9.145 (Vorjahr T€ 8.903). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf T€ 5.936 (Vorjahr T€ 173). Sonstige Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag T€ 7.678 (Vorjahr T€ 3.365).


Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt T€ 56.037 (Vorjahr T€ 60.459).


Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt damit die bilanzielle Eigenkapitalquote 36,6% (Vorjahr 33,2%). Als Gasnetzbetreiber wird mittelfristig wieder eine Eigenkapitalquote von ≥ 40% angestrebt. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Der Gesellschafter wurde regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft und über alle wichtigen Geschäftsvorfälle informiert.

- Finanzlage


Die Gesellschaft kam im Jahr 2023 ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nach und die Liquidität zur Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war über das gesamte Geschäftsjahr gesichert.


Grundlage hierfür bildeten der positive Geschäftsverlauf und die freien Kapitalzuflüsse. Die Veränderungen des Finanzmittelbestands werden durch die nachstehende Übersicht verdeutlicht:


Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)

in Mio. EUR 2023 2022
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 11,0 13,1
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -13,4 -9,0
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -1,6 -4,7
Veränderung der Liquidität -4,0 -0,6


Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fiel im Berichtszeitraum niedriger aus als im Vorjahr. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde zur Finanzierung des Cashflows aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit verwendet.


Die Gesellschaft verfügte am Bilanzstichtag über Flüssige Mittel in Höhe von T€ 3.508. Daneben bestanden kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von T€ 3.066.

Vermögens- und Finanzlage in der Gasverteilung


Die Bilanzsumme der Gasverteilung hat sich um T€ 2.208 von T€ 43.167 auf T€ 45.375 erhöht. Dabei stieg das Anlagevermögen um T€ 2.989. Die Verringerung des Umlaufvermögens um T€ 781 entfällt mit T€ 831 auf die Flüssigen Mittel. Die Passivseite ist von einer Erhöhung des Eigenkapitals um T€ 1.602 und einer Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 2.420 geprägt.

- Investitionen


Die Zugänge zum Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen) betrugen im Berichtsjahr T€ 13.549 (Vorjahr: T€ 12.049). Dabei erhöhten sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten mit T€ 1.827 in der Trinkwasserversorgung und mit T€ 538 in der Gassparte. Weiterhin wurden Veränderungen der im Bau befindlichen Anlagen mit T€ 3.603 in der Gassparte und T€ 5.901 in der Trinkwasserversorgung sowie mit T€ 1.651 in den gemeinsamen Anlagen gebucht.


In 2023 wurden grundsätzlich nur die notwendigen, betriebsbedingten Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Die Ausgaben für Neuhausanschlüsse Wasser wurden überschritten und die Ausgaben für Gas waren unter Planniveau. Aufgrund der größtenteils bestehenden Kundenrückvergütung für Neuhausanschlüsse Wasser bestehen nur geringe langfristige wirtschaftliche Effekte.


Neuhausanschlüsse Gas bis 20m verlegter Rohrleitung werden seit 01. August 2023 als Kundenbindungsmaßnahme kostenlos verlegt.


Nachfolgende Erläuterungen zeigen die Schwerpunkte der getätigten Investitionen.


Zu den wichtigsten Einzelprojekten 2023 in der Wasserversorgung zählten:


Netzanschlüsse: Neubau und Ersatz von Wasser-Netzanschlüssen


Rohrnetzerneuerung /Rohrnetzmaßnahmen

Pönitz, Pönitzer Weg, Gerhardt-Hauptmann-Str.

Interkommunales Gewerbegebiet Oldenburg in Holstein/Gremersdorf

Jahnshof-Neukirchen

Brücke BW206/A1, Gemeindestr. Gronenberg

Heiligenhafen, Am Wachtelberg

Sierksdorf, Gartenweg

Sereetz, Schillerberg

Bujendorf, B-Plan 42, Erweiterung Wassernetz

Schulcampus Oldenburg in Holstein

Oldenburg/H., Rosittenstr.

Schönwalde, Radwegneubau

Heiligenhafen, Am Wachtelberg, Postland-/Lerchenstr.

Niendorf, 4. BA

Pansdorf, Schulstr.


Wartung und Instandsetzungsarbeiten an Hydranten, Schiebern, Klappen und Beschilderungen

Timmendorfer Strand

Ahrensbök

Süsel

Klötzin

Farve

Oldenburg


Zu den wichtigsten Einzelprojekten 2023 in der Gasversorgung gehörten:


Anschaffung Zweifachblasensetzgerät


Anschaffung Mobile Heizzentrale


Gaszähler für Turnuswechsel und Neuanschlüsse (Turnusleistungen werden über Erfolgsplan abgedeckt).


Gasdruckregler für Austausch und Neuanschlüsse.


GDRM: Erneuerung Gasregler.


Rohrnetz:

Netzanschlüsse: Neubau und Ersatz von Gas-Netzanschlüssen

Bujendorf, B-Plan 42: GVL-Verlegung im Zuge Erschließung

Sereetz, Schillerberg: Erneuerung der GVL und teilweise Netzanschlüsse (2022/2023)

Sierksdorf, Gartenweg: Erneuerung der GVL und teilweise Netzanschlüsse (2022/2023)

Gmd. Riepsdorf, Beschendorf und Manhagen, wegen Konzessionsübertragung: GVL-Verlegung (Weiterführung in 2024)

Niendorf, Strandstraße: Fortführung 4. BA, Erneuerung der GVL und teilweise Netzanschlüsse (Weiterführung in 2024)

Wärme Pansdorf, B-Plan 69 (Fortführung)

Heiligenhafen, Am Wachtelberg 2. BA

Grömitz, Blankwasserweg (2022/2023)

Pönitz, Pönitzer Weg u Gerhart-Hauptmann-Str. (Weiterführung in 2024)

BAB A 1 Pansdorf-Groß Timmendorf (Weiterführung in 2024)

Interkommunales Gewerbegebiet Oldenburg in Holstein/Gremersdorf


Im Vergleich zu der ursprünglichen Wirtschaftsplanung für 2023 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von T€ 15.971 wird im Berichtsjahr ein Ausschöpfungsgrad von 84,8 % verzeichnet.


Die Gesellschaft beabsichtigt im Folgewirtschaftsjahr einen Betrag von T€ 16.988 zu investieren.

D. Risiken und Chancen der weiteren Entwicklung


Eine kontinuierliche und verlässliche Steuerung von potenziellen Risiken und Chancen sieht die ZVO Energie GmbH als Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dabei gilt es, sowohl potenzielle Risiken als auch Chancen zu identifizieren und das Risiko-/Chancenprofil der Geschäftstätigkeit zu optimieren.


In der ZVO-Unternehmensgruppe und damit bei der ZVO Energie GmbH wird dies durch ein systematisches Risikomanagementsystem erreicht, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist.


Im Zuge einer Vereinheitlichung und gleichzeitiger Vereinfachung innerhalb der ZVO-Gruppe wurden im 1. Quartal 2020 die Inhalte der bisherigen Risikostammblätter mit angepassten Bewertungskriterien zur Parametrisierung in ein neues Layout übergeleitet und eine Umbenennung in "Risikosteckbriefe" durchgeführt.


Die Risiken wurden folgenden Risiko-Bereichen zugeordnet:

Managementrisiken

Personalrisiken

Operative Prozess-, IT-risiken (z.B V-OP-IT-3.15)

Produkt-, Invest Projektrisiken

Markt- und Branchenrisiken

Finanz- und Rechtsrisiken (z.B. V-FR-6.5)

Reputationsrisiken


Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Risikolandschaft nicht wesentlich verändert. Die Anpassung des angenommenen durchschnittlichen Beschaffungspreises und damit auch die Anpassung der Gasverkaufspreise hat bei mehreren Risiken zu einer Verringerung der Risikowerte geführt. Durch den überwiegenden Abschluss der Konzessionsverfahren besteht für die Laufzeit (20 Jahre) der Verträge das Risiko der Konzessionsvergabe nicht weiter.


Als die drei bedeutendsten Risiken mit dem höchsten Risikoerwartungswert sind zu nennen:

V-FR-6.5 Forderungsausfall durch (drohende) Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz (Risikoerwartungswert: 1.680 T€)
Aufgrund der weiter anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase bzw. damit zuletzt wieder steigenden Preisen für Erdgas an den Spotmärkten und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einbrüchen, insbesondere in der Binnenwirtschaft, aber auch im Privatkundensegment, ist zu vermuten, dass die bereits erhöhte Forderungsausfallquote voraussichtlich nicht absinken wird. Die Tragweite in Geldgröße wurde gegenüber 2022 aufgrund gesunkener Gasverkaufspreise reduziert.

V-FR-6.2 Marktpreisrisiken (Risikoerwartungswert: 800 T€)
Als Marktpreisrisiken bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen. Da die ZVO Energie GmbH durch den langfristigen Gaseinkauf bis zum Weiterverkauf der Gasmengen an Endkunden Handelspositionen hält, sieht sie sich nach erfolgter Beschaffung -vorwiegend bei fallenden Preisen- Marktpreisrisiken ausgesetzt.

V-OP-IT-3.15 Informationssicherheit (Risikoerwartungswert: 450 T€)
Die ZVO Energie GmbH ist aufgrund der rechtlichen Forderungen durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Einführung und Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach dem internationalen Standard DIN ISO/IEC 27001 verpflichtet (Bereich Gasversorgung). Bei Verstößen gegen die Anforderungen oder bei Cyberangriffen durch Dritte besteht die Gefahr des Verlustes der drei obersten Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität.


Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass es keine Anhaltspunkte für Risiken gab oder gibt, die den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder über diesen hinaus gefährden könnten.

Chancen


Einige der oben genannten Risiken beinhalten auf der anderen Seite aber auch Chancen. Hier sind beispielhaft Chancen auf der Vertriebsseite durch die Energiewende zu nennen.


Insgesamt sehen wir die Energiewirtschaft als entscheidenden Treiber für die Transformation hin zur Klimaneutralität.


Aus der Energiewende ergeben sich Potenziale und Chancen für die ZVO Energie GmbH. Insbesondere aufgrund der Anforderungen zur Treibhausgasreduzierung und damit verbundenen sektorenübergreifenden Aufgabenstellungen in Schleswig-Holstein sehen wir ein erhebliches Potenzial im Bereich der zentralisierten Wärme- und Stromerzeugung. Ausgangspunkt für die Wärmewende in der Region kann die kommunale Wärmeplanung sein. Abhängig von den technologischen Fortschritten planen wir standortabhängig individuelle Lösungskonzepte und begegnen so den herausfordernden Aufgabenstellungen.


Hierbei betrachten wir mögliche Fusionen von Erneuerbaren Energien zur Gas-Wärme- und Stromproduktion.


Für die nachhaltige und effiziente Gestaltung des zukünftigen Verkehrssystems sehen wir die weitere Entwicklung der Elektromobilität als wesentlichen Faktor. Als Energiedienstleister für die Region Ostholstein sehen wir Möglichkeiten durch den Aufbau weiterer Ladeinfrastrukturen an einem Marktwachstum zu partizipieren.


Als moderner Energiedienstleister positionieren und stellen wir uns neuen Geschäftsmodellen und können so den gesellschaftlichen und politischen Aufgaben begegnen.

E. Ausblick


Gemäß dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Für diese klimaverträgliche Zukunft soll die Energieversorgung in Deutschland grundlegend umgestellt werden. Spätestens mit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen zu einem zentralen Thema für 2024.


Die Bundesregierung hat in dem Rahmen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch die Wärmewende beschleunigt. So wird ab Mitte des Jahres 2028 die Nutzung eines Anteils erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen verbindlich. Wir erwarten in Zukunft keine Einheitslösungen für alle Gebäude. Vielmehr werden hybride Wärmeanlagen, die verschiedene Technologien wie Photovoltaik, Wärmepumpen und konventionelle sowie neue Technologien für Spitzenlasten kombinieren, vermehrt zum Einsatz kommen.


Der Gasabsatz und die Wärmemengen unterliegen zusätzlich den witterungsbedingten Schwankungen. Aufgrund der Klimaerwärmung ist mittelfristig eine rückläufige Entwicklung wahrscheinlich. Dieser Effekt zeigte sich bereits in den Absatzmengen der vorangegangenen Geschäftsjahre. Daher ist mit Absatzmengen zu rechnen, die deutlich unter den Vorjahreswerten liegen. Aufgrund der beschriebenen Situation besteht für die folgenden Geschäftsjahre das Risiko, dass bereits eingedeckte Mengen nicht an Letztverbraucher abgesetzt, sondern auf dem Spotmarkt zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen.


Der Wetterausblick für den Rest des Winters deutete bereits in der ersten Januar Hälfte 2024 auf deutlich überdurchschnittliche Temperaturen hin. Die für die Jahreszeit geringe Nachfrage und eine stabile Versorgungslage bei noch gut gefüllten Speichern sorgte vorerst weiterhin für Druck auf die Preise. Transportrestriktionen bei LNG und wartungsbedingte Ausfälle konnten weitgehend kompensiert werden. Nach neuen Tiefständen zogen die Preise Ende Februar wieder etwas an ohne das es hierfür fundamentale Gründe gab. Geopolitische Risiken und technische Korrekturen sorgten weiterhin für eine gewisse Volatilität an den Märkten. Preistreibend wirkten im März vor allem die Kohlepreise aufgrund einer drohenden US-Sanktion gegen russische Kohlelieferungen. Insgesamt blieb die Versorgungslage über den Winter sehr gut und die fundamentale Lage damit entspannt. Die stabile Liefersituation und die hohen Speicherfüllstände sorgten neben einer schwachen deutschen Wirtschaftsleistung weiterhin für Entspannung. Aktuell gehen wir von einer überwiegend seitwärts gerichteten Tendenz an den Märkten aus. Die Termin-Märkte weisen derzeit am langen Ende eine deutliche Backwardation auf.


Als Unsicherheiten bleiben die ungewisse Lage in der Ukraine und im Nahost-Konflikt.


Die Handelsrichtlinie wurde mit externer Unterstützung - auch mit Blick auf das veränderte Marktumfeld der vergangenen Jahre - überarbeitet und vom Beirat im November 2023 beschlossen. Die Handelsrichtlinie stellt ein belastbares Regelwerk dar und enthält klare, verbindliche Regelungen für alle operativ im Portfolio- und Risikomanagement eingebundenen Mitarbeitenden. Sie ist die Basis für eine marktnahe und risikominimierte Beschaffung.


Von Seiten der ZVO Energie GmbH wird die kommunale Wärmeplanung als entscheidend für eine langfristig bezahlbare Wärme- und Energieversorgung der Kunden sowie für die Dekarbonisierung der Gas- und Wärmenetze betrachtet. Daher unterstützen wir die Verbandsgemeinden umfassend bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung.

- Kommunale Wärmeplanung - ZVO unterstützt Verbandsgemeinden


Die Kommunen sind nach Wärmeplanungsgesetz des Bundes und nach Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet eine Wärmeplanung bis spätestens 2028 durchzuführen. Der ZVO bietet daher eine umfassende Unterstützung bei der Erstellung Kommunaler Wärmepläne an, um eine bezahlbare Wärme- und Energieversorgung in Ostholstein zu gewährleisten und die Dekarbonisierung der Gas- und Wärmenetze voranzutreiben.

- Kommunale Wärmeplanung schafft Planungssicherheit


Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Wärmeversorgung der Gemeinde. Sie unterstützt dabei, Gebiete zu identifizieren, die für eine potenzielle zentrale Wärmeversorgung (Nahwärmenetze) geeignet sind. Gleichzeitig ermöglicht sie eine fundierte Grundlage für die Entwicklungsplanung der Gemeinden, indem Bereiche erkannt werden, die eine eigenständige Wärmeversorgung erfordern.


Der ZVO entwickelt Netzentwicklungs- und Transformationspläne für Gas- und Wärmenetze, damit die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung gewährleistet werden kann. Diese Planungen erfolgen u.a. auf den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung.

- Der ZVO hilft beim Prozess und in der Umsetzung


Der ZVO bietet umfassende Unterstützung für Verbandsgemeinden bei der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung. Unser Ziel ist es, den Prozess zu erleichtern und bei der Umsetzung zu helfen. Der ZVO beabsichtigt 2024 gemeinsam mit einem Fachberater alle Prozessschritte der kommunalen Wärmeplanung anzubieten. Durch das gemeinsame Vorgehen der Kommunen im Konvoi erhöhen wir die Effizienz und Qualität der Ergebnisse. Die Leistungen können in einem Rahmenvertrag zusammengefasst werden, aus dem die Kommunen die für ihre individuelle Wärmeplanung erforderlichen Leistungen abrufen können.


Auf lange Sicht wird mit den genannten Zielen auch ein Umbau der vorhandenen Gasnetzinfrastruktur stattfinden. Angesichts dieser Ziele und damit einhergehenden großen Herausforderung für Gasnetzbetreiber, muss auch das bestehende Regulierungssystem einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden. So wurde von der Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur Diskussion gestellt, welches den Start zur Anpassung des zukünftigen Regulierungsrahmens liefern kann.


Gemäß Wirtschaftsplan wird für das Geschäftsjahr 2024 ein EBIT erwartet, das rund 58 % unter dem Niveau des Vorjahres sowie ein Jahresüberschuss, welcher rund 45 % unter dem Jahresüberschuss 2023 liegt. Die Gesamtleistung wird voraussichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens


Die ZVO Energie GmbH hat zur Entwicklung der zukünftigen strategischen Ausrichtung unter Berücksichtigung der klimapolitischen Zielsetzungen in Deutschland und Europa sowie unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit der Region und der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens eine Vision und damit sieben strategische Themenfelder festgelegt:

Image

Mitarbeitende

Digitalisierung

Versorgungssicherheit

Produkte

Regionale Energiewende

Transformation der Netze


Auf Basis der strategischen Themenfelder wird mittel- und langfristig ein profitables Wachstum des Unternehmens und damit auch die richtige Balance zwischen der Transformation des Kerngeschäfts und dem Aufbau neuer Geschäftsfelder angestrebt.


Im Bestandsgeschäft verfolgt die ZVO Energie GmbH weitere Effizienzsteigerungen und Wachstumsprojekte im Geschäftsfeld Wärme. Hierbei setzt die ZVO Energie GmbH in hohem Maße auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Weiterhin wird das Bestandsgeschäft den Aufbau weiterer Geschäftsfelder stützen.


Um dies zu ermöglichen, wird die ZVO Energie GmbH zwei Tochtergesellschaften gründen.


Die ZVO Energieerzeugung GmbH wird den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie sowie den Vertrieb und Handel mit Energie in einer Gesellschaft bündeln.


Die ZVO Energiedienstleistungen GmbH wird die Versorgung mit Energie und Wärme sowie die Durchführung von Handels- und Dienstleistungsaktivitäten im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Ostholstein (ZVO), die im Zusammenhang mit der ressourcenschonenden Versorgung der Bevölkerung mit Energie, der Förderung umweltfreundlicher Energienutzung, der Energieeinsparung und der Steigerung der Energieeffizienz stehen, insbesondere Beratungsleistungen in einer Gesellschaft bündeln. Durch die Beschränkung der Energiebelieferung der Gesellschaft ausschließlich an den Zweckverband Ostholstein (ZVO) und dessen Verbandsmitglieder wird eine fokussierte Key-Account-Betreuung möglich.

 

Sierksdorf, 27. Mai 2024


ZVO Energie GmbH

gez.
Sven Bäumler

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die ZVO Energie GmbH, Sierksdorf

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der ZVO Energie GmbH, Sierksdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZVO Energie GmbH, Sierksdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG

Prüfungsurteile


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitenabschlusses - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitenabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitenabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG .


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitenabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitenabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.


Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Absatz 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitenabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitenabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Hamburg, den 1. August 2024


FIDES Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft


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Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024

1. Geltungsbereich


(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.


(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags


(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.


(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.


(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.


(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit


(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.


(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte


Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers


(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.


(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung


(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.


(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz


(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.


(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung


(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.


(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.


(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.


(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.


(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.


(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge


(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.


Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.


(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.


(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen


(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtigkeiten hinzuweisen.


(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.


(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärungen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise


b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden


d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern


e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.


Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.


(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.


(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.


(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für


a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,


b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und


d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.


(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation


Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung


(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.


(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen


Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht


Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.


FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft


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ZVO Energie GmbH Beirat am 05.06.2024


Der Beirat beschließt auf Grundlage des vorliegenden schriftlichen Wirtschaftsprüfer-Testats folgendes:


Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 einschließlich Lagebericht wird in der vorgelegten Fassung festgestellt und genehmigt.


Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG wird zur Kenntnis genommen.


Aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird ein Betrag in Höhe von 4.000.000,00 EUR zum 30.11.2024 an den Gesellschafter Zweckverband Ostholstein ausgeschüttet. Die verbleibende Ergebnissumme von ca. 305 TEUR, wird auf neue Rechnungen vorgetragen (thesauriert).


Es wird empfohlen, dass die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Entlastung erteilt.

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