ZVO Energie GmbH
Sierksdorf
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2023
FIDES Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bilanz
AKTIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
12.077,00 |
14.493,00 |
|
12.077,00 |
14.493,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
994.550,31 |
1.061.491,31 |
| 2. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen |
2.957.460,00 |
3.420.727,00 |
| 3.
Verteilungsanlagen |
69.052.621,00 |
70.514.710,00 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.599.116,00 |
1.926.668,00 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
27.791.851,28 |
16.636.445,72 |
|
102.395.598,59 |
93.560.042,03 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
15.655,38 |
18.941,15 |
|
15.655,38 |
18.941,15 |
|
102.423.330,97 |
93.593.476,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
|
|
| Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
4.017.134,06 |
3.793.656,33 |
|
4.017.134,06 |
3.793.656,33 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
19.059.672,82 |
33.097.993,01 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
607.970,81 |
262.423,67 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
3.931.981,53 |
2.884.663,95 |
|
23.599.625,16 |
36.245.080,63 |
| III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
3.508.464,21 |
7.514.142,33 |
|
31.125.223,43 |
47.552.879,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
211.012,50 |
227.331,78 |
|
133.759.566,90 |
141.373.687,25 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
|
|
| I. Stammkapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
43.617.000,00 |
43.617.000,00 |
| III. Bilanzgewinn |
4.305.217,96 |
2.294.214,66 |
|
48.922.217,96 |
46.911.214,66 |
| B. Empfangene
Ertragszuschüsse |
12.729.545,68 |
12.484.321,86 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Steuerrückstellungen |
2.013.917,00 |
2.056.956,00 |
| 2. Sonstige
Rückstellungen |
14.056.643,26 |
19.461.936,35 |
|
16.070.560,26 |
21.518.892,35 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
28.555.233,65 |
28.787.500,00 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
4.723.800,46 |
19.231.180,96 |
| 3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
9.144.998,01 |
8.902.550,33 |
| 4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.935.661,49 |
172.908,51 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
7.677.549,39 |
3.365.118,58 |
|
56.037.243,00 |
60.459.258,38 |
|
133.759.566,90 |
141.373.687,25 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
|
| a)
Umsatzerlöse |
107.527.490,05 |
87.106.633,47 |
| b) abzüglich
Energiesteuer |
-3.609.767,81 |
-3.785.999,42 |
|
103.917.722,24 |
83.320.634,05 |
| 2. Andere aktivierte
Eigenleistungen |
841.941,86 |
680.720,50 |
| 3. Sonstige betriebliche
Erträge |
9.453.272,81 |
5.166.531,07 |
| 4. Materialaufwand |
|
|
| a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
-71.180.264,30 |
-48.799.399,04 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-9.836.355,39 |
-10.145.468,47 |
|
-81.016.619,69 |
-58.944.867,51 |
| 5. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
-7.135.317,30 |
-7.062.974,21 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
-1.793.738,22 |
-1.875.185,99 |
|
-8.929.055,52 |
-8.938.160,20 |
| 6. Abschreibungen |
|
|
| auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
-4.715.830,26 |
-4.881.723,96 |
|
-4.715.830,26 |
-4.881.723,96 |
| 7. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-11.558.720,81 |
-9.212.634,15 |
| 8. Erträge aus
anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
388,56 |
509,27 |
| 9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
87.322,96 |
23.341,97 |
| 10. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
-326.054,56 |
-473.110,65 |
| 11. Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag |
-3.415.655,47 |
-4.354.341,14 |
| 12. Ergebnis nach
Steuern |
4.338.712,12 |
2.386.899,25 |
| 13. Sonstige
Steuern |
-33.494,16 |
-92.684,59 |
| 14.
Jahresüberschuss |
4.305.217,96 |
2.294.214,66 |
Anhang
der ZVO Energie GmbH für das Geschäftsjahr
2023
I. Allgemeine Angaben
Die ZVO Energie GmbH hat ihren Sitz in Sierksdorf und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Lübeck (HR B Reg.Nr. 16446 HL).
Der Jahresabschluss der ZVO Energie GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des
§ 266 HGB gegliedert. Hinzugefügt wurden für
Versorgungsbetriebe geschäftsbedingt erforderliche
eigene Bilanzposten.
Ein separater Tätigkeitenabschluss nach §
6b EnWG mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anlagenspiegel sowie gesondertem Berichtsteil ist ebenfalls
Bestandteil des Jahresabschlusses.
Die Gesellschaft ist eine große
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen über die wirtschaftliche
Nutzungsdauer, bewertet. Die Nutzungsdauern liegen in der
Bandbreite von drei Jahren bis 20 Jahren.
Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, reduziert um planmäßige
Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer
bzw. außerplanmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Dabei werden bei den Herstellungskosten neben
den Einzelkosten auch Gemeinkosten berücksichtigt. Die
Nutzungsdauern für Bauten betragen 20 Jahre bis 50
Jahre, für Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen
zehn Jahre bis 25 Jahre, für Verteilungsanlagen neun
Jahre bis 50 Jahre und für Betriebs- und
Geschäftsausstattung vier Jahre bis 25 Jahre.
Die beweglichen Vermögensgegenstände wurden
bis 2007 degressiv abgeschrieben, die Zugänge ab 2008
werden zeitanteilig linear ab Zugangsdatum abgeschrieben,
wobei bei den Zugängen in der Wasserversorgung bis
2010 von der Möglichkeit, degressiv abzuschreiben,
Gebrauch gemacht wurde. Der Restbuchwert bzw. die
Abschreibungen der Anlagen, die degressiv abgeschrieben
werden, belaufen sich auf 10.214 T€ bzw. 1.152
T€. Im Vergleich zur linearen Abschreibung ist das
Jahresergebnis um 722 T€ verbessert. Für
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 250 € bis 1.000 € wird ein Sammelposten,
dessen Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung
ist, gebildet und über fünf Jahre abgeschrieben.
Erhaltene Kapitalzuschüsse für das
Anlagevermögen vermindern die Anschaffungskosten.
Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für
Anschlüsse und Netzanlagen wurden ab dem 1.1.2003 und
bis zum 31.12.2009 als Anschaffungskostenminderungen
gebucht.
Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag
bewertet.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen des
Zentrallagers erfolgt die Bewertung zu den
Anschaffungskosten nach der Methode des gewogenen
Durchschnitts, sofern kein niedrigerer Marktpreis zum
Ansatz kommt.
Die Gas- und Wasserbestände im Rohrnetz und in
Behältern werden zu den durchschnittlichen
Bezugspreisen des Vorjahres bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Bei den Forderungen finden individuelle Risiken
durch Einzelwertberichtigungen Berücksichtigung. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die
Verbrauchsabgrenzung erfolgt kundenindividuell für
gelieferte Gas- und Wassermengen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen
von temporären und quasi permanenten Differenzen
zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen unter Berücksichtigung von in den
nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren
steuerlichen Verlustvorträgen ein aktiver
Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der
Aktivierung dieser Steuerentlastung kein Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert
bilanziert
Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen
Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter für
Anschlüsse und Netzanlagen bis zum 31.12.2002 und ab
dem 1.1.2010. Sie werden in analoger Anwendung nach §
20 Abs. 2 EigVO jährlich in Höhe von 5 %
aufgelöst.
Die Rückstellungen werden zu dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer
Restlaufzeit größer einem Jahr entsprechend
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im
Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Finanzanlagen
Ausgewiesen werden in den sonstigen Ausleihungen an
Mitarbeiter gewährte Darlehen sowie eine Mietkaution.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 608
T€ (Vorjahr 262 T€) sind mit 371 T€ (Vorjahr
176 T€) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
mit 237 T€ (Vorjahr 86 T€) Sonstige
Vermögensgegenstände. Von den Forderungen gegen
verbundene Unternehmen bestehen 598 T€ (Vorjahr 252
T€) gegen den Zweckverband Ostholstein
(Gesellschafterin).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten im Wesentlichen ein Guthaben aus Gewerbesteuern
und Körperschaftsteuern (1.197 T€), Forderungen
aus Abschlagszahlungen (504 T€) sowie
Umsatzsteuer-Forderungen (1.564 T€).
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2023
unverändert 1.000 T€.
Das Stammkapital der Gesellschaft wird zum 31.
Dezember 2023 wie folgt gehalten:
| Zweckverband
Ostholstein, Sierksdorf |
1.000 T€ |
100,0 % |
Sonstige Rückstellungen
Darin enthalten sind Rückstellungen für
Energieverpflichtungen (4.516 T€), diese betreffen u.
a. Drohverlustrückstellungen, den Zukauf von
Ausgleichsenergie, Prozessrisiken sowie noch zu erwartende
Kosten aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung inklusive
Vorjahre.
Weiter bestehen Rückstellungen in Höhe von
2.239 T€ für das Gasnetz sowie
Rückstellungen für Co2 Emissionszertifikate in
Höhe von 3.532 T€.
Die restlichen Positionen über insgesamt 3.770
T€ betreffen u. a. Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen sowie eine Rückstellung
für die Grundwasserentnahmeabgabe.
Die Errechnung der langfristigen Rückstellungen
für Altersteilzeit erfolgt versicherungsmathematisch
unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit
einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 HGB
von 0,99 % p.a. (Vorjahr 0,43 % p.a.) und einem
Einkommenstrend von unverändert 2,00 % p.a. Die
Ermittlung der Rückstellung für Jubiläen
erfolgt versicherungsmathematisch nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung
der Heubeck-Richttafeln 2018 G und eines Zinssatzes von
1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) und einem Einkommenstrend
von unverändert 2,00 % p.a. Fluktuationen werden nicht
unterstellt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich entsprechend der
Fälligkeiten wie folgt zusammen:
|
Gesamtbetrag |
Fälligkeiten |
| Art der
Verbindlichkeit |
31.12.2023
(31.12.2022) |
bis zu 1 Jahr |
größer 1
Jahr |
davon größer
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
28.555 |
3.066 |
25.489 |
17.973 |
|
(28.788) |
(1.915) |
(26.873) |
(9.350) |
| 2. Erhaltene
Anzahlungen |
4.724 |
4.724 |
- |
- |
|
(19.231) |
(19.231) |
|
|
| 3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
9.145 |
9.145 |
- |
- |
|
(8.903) |
(8.903) |
|
|
| 4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.936 |
5.936 |
- |
- |
|
(173) |
(173) |
|
|
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
7.678 |
7.678 |
- |
- |
|
(3.365) |
(3.365) |
|
|
|
56.038 |
30.549 |
25.489 |
17.973 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen von 5.936 T€ (Vorjahr 173 T€) sind
mit 194 T€ (Vorjahr 165 T€) Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und mit 5.742 T€ (Vorjahr 8
T€) sonstige Verbindlichkeiten. Sie bestehen mit 5.936
T€ (Vorjahr 165 T€) gegenüber dem
Zweckverband Ostholstein (Gesellschafterin).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung und sonstige Angaben
Erläuterung zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im
Inland erzielt wurden, stellen sich wie folgt dar:
|
Mio. € |
|
Erdgas-/Wärmeversorgung (nach Abzug
Energiesteuer) |
82,9 |
| Wasserversorgung |
19,5 |
| Sonstige
Aktivitäten |
1,5 |
| Insgesamt: |
103,9 |
In den Umsatzerlösen sind
Auflösungsbeträge aus den empfangenen
Ertragszuschüssen in Höhe von 1.023 T€
enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge
Hierin sind maßgeblich periodenfremde
Erträge, resultierend aus der Auflösung von
Rückstellungen (8.438 T€) und aus Erträgen
aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen
(218 T€) enthalten.
Materialaufwand
In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sind im Wesentlichen die Kosten für den
Energiebezug enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Wesentlichen sind in dieser Position enthalten:
| - Dienstleistungen vom
Zweckverband Ostholstein |
5.306 T€ |
| -
Grundwasserentnahmeabgabe |
1.168 T€ |
| - Mieten/Leasing |
883 T€ |
| - Konzessionsabgabe |
329 T€ |
| -
Versicherungsleistungen |
210 T€ |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein
Betrag in Höhe von 350 T€ für periodenfremde
Aufwendungen insbesondere für Abschreibungen auf
Forderungen enthalten.
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Der Aufwand aus der Aufzinsung langfristiger
Rückstellungen betrug 12 T€ (Vj. 18 T€).
Nachtragsbericht
Im laufenden Geschäftsjahr 2024 sind bisher
keine Geschäftsvorfälle eingetreten, die
Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023 haben, sowie
zukünftig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich beeinflussen werden.
Sonstige Angaben
Bei der ZVO Energie GmbH waren im Jahr 2023 119
Mitarbeiter zzgl. 8 Auszubildende beschäftigt. Am
Jahresende entsprach dies 123,81 Vollzeitkräften inkl.
Auszubildende darunter befanden sich zum 31. Dezember 2023
41 Mitarbeiter in der kaufmännischen Verwaltung, 86
Mitarbeiter im gewerblich-/technischen Bereich.
Die Gesellschaft ist Mitglied in der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Die
Zusatzversorgung umfasst eine Erwerbsminderungsrente sowie
ein Altersruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung,
für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt
sein muss. Der Beitrag (Arbeitgeberanteil zur
Zusatzversorgung des Bundes und der Länder)
beträgt 5,49 %.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen
beträgt 13.333 T€, davon 448 T€
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Auf die Angabe über die Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2023 hatte der Beirat folgende
Zusammensetzung:
| 1. Frank Spreckels |
Verbandsvorsteher |
Zweckverband
Ostholstein |
| 2. Oliver Kirpal |
Arbeitnehmervertreter /
Sachgebietsltr. Elektroinst. |
ZVO Energie GmbH |
| 3. Regina Voß |
Bürgermeisterin
(bis 06/2023) |
Kasseedorf |
| 4. Mario Bielarz |
Bürgermeister (ab
07/2023) |
Kasseedorf |
| 5. Michael Robien |
Bürgermeister |
Lensahn |
| 6. Jan Cords |
Arbeitnehmervertreter /
Sachgebietsltr. Priv.- u. Geschäftskunden |
ZVO Energie GmbH |
| 7. Thomas Keller |
Bürgermeister |
Ratekau |
| 8. Bettina
Schäfer |
Bürgermeisterin |
Scharbeutz |
| 9. Andreas
Zimmermann |
Bürgermeister |
Ahrensbök |
| 10. Jörg Weber |
Bürgermeister |
Fehmarn |
Die Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder
betrug im Geschäftsjahr 680,00 €.
Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt
zusammen:
Herr Sven Bäumler, Geschäftsführer,
Ammersbek
Die gemäß § 285 Nr. 17, 21 und 29
notwendigen Angaben zum Abschlussprüferhonorar, zu den
Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen
und zu den Steuerlatenzen ergeben sich wie folgt:
|
Abschlussprüferhonorar |
|
|
Abschlussprüfung: |
13,80 T€ |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
6,80 T€ |
| Sonstige Leistungen |
0,00 T€ |
| Gesamt |
20,60 T€ |
Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen
und Unternehmen nach § 285 Nr. 21 HGB sowie § 6b
Abs. 2 EnWG:
Mit dem Zweckverband Ostholstein wurden Umsätze
in Höhe von 1.344 T€ getätigt, diese
beinhalten Tätigkeiten aus Dienstleistungen für
die Bereiche Lager, Einkauf und Zentralwarte sowie
Energielieferungen. Leistungen von dem Zweckverband
Ostholstein wurden in Höhe von 6.156 T€ in
Anspruch genommen, u.a. für Administrative
Dienstleistungen (5.306 T€) wie z.B. Personalwesen,
Controlling, Finanzbuchhaltung, IT und juristische Beratung
sowie für Mieten (448 T€).
Mit der ZVO Entsorgung GmbH wurden Umsätze in
Höhe von 910 T€ getätigt, die aus Gas- und
Wasserlieferungen resultieren. Leistungen wurden von der
ZVO Entsorgung in Höhe von 0 T€ in Anspruch
genommen.
Steuerlatenzen
Aus den unterschiedlichen Bilanzansätzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive
latente Steuern, die gemäß § 274 Abs. 1 HGB
nicht in der Bilanz ausgewiesen wurden. Es handelt sich um
unterschiedliche Bewertungen bei den Rückstellungen
für Altersteilzeit, Jubiläen sowie
Rückstellungen für drohende Verluste. Der
Steuersatz beträgt rd. 28 %.
Die Geschäftsführung schlägt die
folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird in Höhe EUR 4,0
Mio. an die Gesellschafterin ausgeschüttet und in
Höhe von EUR 0,3 Mio. auf neue Rechnung vorgetragen.
Sierksdorf, den 27. Mai
2024
Sven Bäumler Geschäftsführer
Entwicklung des
Anlagevermögens
|
Anschaffungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
966.914,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
966.914,64 |
|
966.914,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
966.914,64 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
5.994.997,17 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
5.994.997,17 |
| 2. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen |
26.712.885,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
26.712.885,64 |
| 3.
Verteilungsanlagen |
253.121.658,67 |
1.432.139,39 |
1.775,82 |
934.346,23 |
255.486.368,47 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
7.326.470,15 |
27.079,64 |
0,00 |
0,00 |
7.353.549,79 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
16.636.445,72 |
12.089.751,79 |
0,00 |
-934.346,23 |
27.791.851,28 |
|
309.792.457,35 |
13.548.970,82 |
1.775,82 |
0,00 |
323.339.652,35 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
18.941,15 |
0,00 |
3.285,77 |
0,00 |
15.655,38 |
|
18.941,15 |
0,00 |
3.285,77 |
0,00 |
15.655,38 |
|
310.778.313,14 |
13.548.970,82 |
5.061,59 |
0,00 |
324.322.222,37 |
|
Abschreibungen |
|
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
952.421,64 |
2.416,00 |
0,00 |
954.837,64 |
|
952.421,64 |
2.416,00 |
0,00 |
954.837,64 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
4.933.505,86 |
66.941,00 |
0,00 |
5.000.446,86 |
| 2. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen |
23.292.158,64 |
463.267,00 |
0,00 |
23.755.425,64 |
| 3.
Verteilungsanlagen |
182.606.948,67 |
3.828.574,62 |
1.775,82 |
186.433.747,47 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
5.399.802,15 |
354.631,64 |
0,00 |
5.754.433,79 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
216.232.415,32 |
4.713.414,26 |
1.775,82 |
220.944.053,76 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
217.184.836,96 |
4.715.830,26 |
1.775,82 |
221.898.891,40 |
|
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
12.077,00 |
14.493,00 |
|
12.077,00 |
14.493,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
994.550,31 |
1.061.491,31 |
| 2. Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen |
2.957.460,00 |
3.420.727,00 |
| 3.
Verteilungsanlagen |
69.052.621,00 |
70.514.710,00 |
| 4. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.599.116,00 |
1.926.668,00 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
27.791.851,28 |
16.636.445,72 |
|
102.395.598,59 |
93.560.042,03 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
15.655,38 |
18.941,15 |
|
15.655,38 |
18.941,15 |
|
102.423.330,97 |
93.593.476,18 |
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
A. Grundlagen der ZVO Energie GmbH
Gesellschaftsstruktur und
Geschäftstätigkeit
Die ZVO Energie GmbH hat ihren Sitz in Deutschland,
Sierksdorf, und ist als kommunales
Energie-Dienstleistungsunternehmen operativ tätig.
Der Zweckverband Ostholstein hält zum 31.12.2023
direkt einen Anteil von 100 % an der ZVO Energie GmbH. Der
vorliegende Einzelabschluss 2023 der ZVO Energie GmbH wurde
nach den handelsrechtlichen Vorschriften und
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des
Energiewirtschaftsgesetzes erstellt.
Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören die
Versorgung mit Trinkwasser und Energie inkl. entsprechender
Dienstleistungen mit Neben-, Hilfs- und
Ergänzungsgeschäften in diesem Umfeld. Im Sinne
des § 6b Abs. 3 EnWG ist die Gesellschaft im Bereich
Gasverteilung tätig und übt auch andere
Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und
Gassektors sowie weitere Tätigkeiten außerhalb
des Elektrizitäts- und Gassektors aus. Kernaufgabe ist
die umweltschonende, zuverlässige, sichere und
preisgünstige Versorgung in den betriebenen
Geschäftsfeldern.
Zum Kerngeschäftsgebiet der ZVO Energie GmbH
gehört der Kreis Ostholstein mit den dortigen Kommunen
inkl. der angrenzenden Kreise Plön, Bad Segeberg,
Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Die angrenzende Stadt
Lübeck und der Einzugskreis der Metropolregion Hamburg
beeinflussen das Geschäftsumfeld ebenso wie die zu
erwartende Anbindung von Dänemark über eine feste
Beltquerung von der Insel Fehmarn. Unter der Dachmarke ZVO,
mit Energie in die Zukunft, werden Trinkwasser und Energie
in Schleswig-Holstein angeboten. Energielieferungen
für Geschäfts- und Privatkunden werden
darüber hinaus überwiegend in der norddeutschen
Region vorgenommen. Der Umsatz der Gesellschaft wird somit
im Inland erwirtschaftet.
Geschäftsfeld Wasser: Die Tätigkeiten zur
regionalen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser
sind in dem Geschäftsfeld gebündelt. Dabei werden
sämtliche Aktivitäten von der Rohwassergewinnung,
Aufbereitung, Verteilung und Endkundenabsatz durch Einsatz
von eigenen Anlagen in der Region bewirtschaftet.
Außerdem werden Endverteilungsunternehmen mit
Trinkwasser beliefert.
Geschäftsfeld Gas: Die Tätigkeiten im
Geschäftsbereich Gas umfassen die
Wertschöpfungsstufen regulierte Verteilung und
sonstige Aktivitäten Gas. Für die in Versorgung
befindlichen Kunden erfolgt eine
Kundenportfoliobewirtschaftung als Grundversorger bzw.
Sondervertragspartner.
Geschäftsfeld Erneuerbare Energien und
Wärme: Hier bündeln sich die Strom-, Wärme-
und Dienstleistungsaktivitäten.
Steuerungsrelevante Kennzahlen
Die ZVO Energie GmbH wird durch den Gesellschafter
grundsätzlich auf der Basis des
Jahresüberschusses nach HGB gesteuert. Damit soll eine
Sicherstellung der geplanten Ausschüttung
ermöglicht werden. Zur internen Steuerung und als
Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet
die Gesellschaft den finanziellen Leistungsindikator EBIT
(earnings before interest and taxes = operatives Ergebnis).
Das EBIT setzt sich wie folgt zusammen:
Das Jahresergebnis abzüglich Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge, zuzüglich Zinsen und
ähnliche Aufwendungen, zuzüglich Steuern vom
Einkommen und Ertrag.
Als wesentliche Einflussgröße auf das
operative Ergebnis sind in der Gesellschaft die
Gesamtleistung (Summe aus Umsatzerlösen,
Bestandsveränderungen und ggf. andere aktivierte
Eigenleistungen) und Aufwendungen anzusehen. Weitere, den
Geschäftsverlauf direkt beeinflussende Faktoren in
Form nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, stellen die
Mengenabsatzentwicklungen in den Sparten dar.
B. Rahmenbedingungen und
Geschäftsverlauf 2023
Gesamtwirtschaftliche, politische und
energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im
Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) um 0,3% niedriger als im Jahr 2022,
kalenderbereinigt um 0,1% niedriger. Insbesondere konnten
die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen
Aktivitäten ausweiten und so die Wirtschaft im Jahr
2023 stützen. Nichtsdestotrotz kam die konjunkturelle
Entwicklung im Jahr 2023 durch das krisengeprägte
Umfeld ins Stocken. So sind die Verbraucherpreise trotz der
zuletzt erkennbaren Rückgänge um durchschnittlich
5,9% gegenüber 2022 gestiegen. Damit lag die
Jahresteuerungsrate nur moderat unter dem historischen
Höchststand des Jahres 2022.
Im Jahresverlauf zeigte sich bei Energieprodukten von
März bis Dezember 2023 eine deutliche Entspannung bei
der Preisentwicklung. So verteuerten sich Energieprodukte
im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 5,3%. Im vierten
Quartal 2023 war sogar eine rückläufige
Preisentwicklung ausgewiesen. Ohne Berücksichtigung
der Energiepreise hätte die Teuerungsrate 2023 bei
+6,0% gelegen. Während die Teuerung von Energie durch
Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2023 abgemildert wurde,
haben sich insbesondere die Preise für Nahrungsmittel
(+12,4%) verteuert. Auch die Preise für Waren
erhöhten sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 um
7,3%. Neben einem weiterhin hohen Preisniveau kamen
ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende
Zinsen und eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland
hinzu.
Der Primärenergieverbrauch in Deutschland betrug
im Jahr 2023 insgesamt 10.791 Petajoule oder 368,2 Mio.
Tonnen Steinkohleeinheit; gegenüber dem Vorjahr nahm
er damit um 7,9% ab. Der Rückgang lässt sich vor
allem auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung, die
hohen Energiepreise und die gegenüber 2022
wärmere Witterung zurückzuführen.
Das Niveau des Energieverbrauchs sowie seine
Zusammensetzung (Energiemix) werden auch politisch und
regulatorisch beeinflusst. So verringerten sich die
Stromerzeugungskapazitäten aus Braunkohle im Zuge des
schrittweisen Kohleausstiegs und mit der endgültigen
Stilllegung der letzten drei Kernkraftwerke leistet die
Kernenergie seit 15.04.2023 keinen Beitrag mehr zur
Energieversorgung. Ebenso wurde durch einen bis 15. April
2023 befristeten Streckbetrieb der bis Ende 2022 geplante
Kernenergieausstieg verschoben. Leichte
Anteilserhöhungen am Energiemix gab es beim
Mineralöl und Erdgas mit jeweils 0,9% und bei den
erneuerbaren Energien mit knapp 2%. Für die mittel-
bis längerfristige Entwicklung sind u.a. der geplante
Ausstieg aus der Kohleverstromung (bis Ende 2038), die
fortgesetzte Förderung des Ausbaus erneuerbarer
Energien und der Ausstieg aus der Verbrennung von Gas ab
2045 bedeutsam. Mit der Zustimmung der EU-Staaten zu einer
Reihe von Klimagesetzen zum europäischen Green Deal
soll der Anteil der erneuerbaren Energien am
Bruttostromverbrauch auf mindestens 42,5% bis 2030,
möglichst aber auf 45% anwachsen. Damit soll auf
europäischer Ebene der Ausbau von Solar- und
Windenergie massiv beschleunigt werden. Das beschlossene
EU-Klimaschutzpaket "Fit For 55" beinhaltet auch die Reform
des EU-Emissionshandelssystems, wodurch die CO2-Emissionen
bis 2030 um 55% gegenüber 1990 sinken sollen.
Wichtigster Energieträger blieb auch 2023 das
Mineralöl mit einem Anteil von 35,9%. Es folgte das
Erdgas mit einem auf 24,5 % gestiegenen Anteil (2022:
23,6%). Die Position an dritter Stelle belegten die
erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 19,6%, 2022
waren es noch 17,7% gewesen. Der
Primärenergieverbrauch von Stein- und Braunkohle ist
2023 gesunken, so dass Braunkohle mit 8,5% und Steinkohle
mit 8,7% in 2023 den Primärenergiebedarf deckten. Die
Kernenergie deckte in 2023 noch 0,7% des
Primärenergiebedarfs (2022: 3,2%).
Durch gestiegene Preise und damit einhergehende
Einsparungsmaßnahmen der Verbraucher hat sich der
Gasverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem
Vorjahr um 5% und gegenüber dem Durchschnitt der Jahre
2018-2021 um 17,5% verringert. Private Haushalte und
Gewerbebetriebe haben dabei 16,4% gespart. Im Mittel lagen
die Temperaturen im Jahr 2023 0,58 °C über dem
Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 968 TWh (2022: 1.437
TWh) nach Deutschland importiert. Dem stehen im Jahr 2023
187 TWh (2022: 499 TWh) exportierte Mengen gegenüber.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 69.656 GWh Erdgas über
deutsche LNG-Terminals nach Deutschland importiert.
Im Jahr 2023 galt weiterhin die am 23. Juni 2022
ausgerufene Alarmstufe des "Notfallplan Gas". Die
Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Lagebewertung
zur Gasversorgung welche täglich aktualisiert wird.
Die Versorgungslage galt insgesamt als stabil. Eine
Gasmangellage konnte, auch durch vergleichsweise milde
Temperaturen im vierten Quartal 2023, abgewendet werden.
Der Primärenergieträger Erdgas bildete im
Wärmemarkt weiterhin eine tragende Säule, sowohl
in Deutschland als auch in Ostholstein.
Geschäftsentwicklung der
Gesellschaft
Die ZVO Energie GmbH war 2023 nicht direkt von dem
allgemeinen deutschen Konjunkturumfeld betroffen, da das
Kundenportfolio schwerpunktmäßig aus
Privatkunden sowie dienstleistungsnahen Gewerbekunden
besteht, bei denen sich die allgemeine deutsche
Wirtschaftsentwicklung nicht in gleichem Maße auf den
Energie- und Wasserverbrauch ausgewirkt hat.
Nicht nur witterungsbedingt, sondern auch durch die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Einsparungen von Gas
in privaten Haushalten sowie Gewerbebetrieben, war der
Absatz geringer als im Vorjahr.
Die Kundenforderungen konnte die ZVO Energie GmbH mit
marktkonformen Gas-Produkten erfüllen.
Im laufenden Geschäftsjahr 2023 wurden die
Preise in der Grundversorgung sowie bei Privat- und
Gewerbegas aufgrund der steigenden Marktpreise angepasst.
Auch die Preise für Trinkwasser wurden zum 01.01.2023
aufgrund steigender Betriebskosten angepasst.
Das Wettbewerbsumfeld im Geschäftsfeld
Gasvertrieb ist mit zum Teil aggressiven Preisangeboten im
Massenmarkt in Ostholstein grundlegend stark
ausgeprägt. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Anzahl
der Wettbewerber bei der Belieferung mit Gas zugenommen.
Insgesamt liegt die Anzahl der Kunden im Privat- und
Geschäftskundensegment, insbesondere in der
Grundversorgung, unter dem Vorjahr. Verträge mit
verbrauchsstarken Groß- und Gewerbekunden für
die Belieferung mit Gas konnten insbesondere auch
überregional gewonnen werden.
Der Jahresüberschuss liegt bei T€ 4.305 und
somit über dem im Prognosebericht des Vorjahres
genannten Planwert. Die Erträge aus der Auflösung
von Baukostenzuschüssen beliefen sich auf T€
1.023 (Vorjahr T€ 960) und die sonstigen betrieblichen
Erträge betrugen T€ 9.453 (Vorjahr T€
5.167).
Die insgesamt verkaufte Absatzmenge (incl.
Geschäfte am Virtuellen Punkt (VP)) ist um rund 5,8 %
von 682,9 GWh auf 643,6 GWh gesunken. Die Handelsmengen Gas
am VP sind von 7,0 GWh auf 6,0 GWh um 1,0 GWh gesunken. Die
Abgabemenge nur an Endkunden einschließlich des
Eigenverbrauchs beträgt für 2023 637,6 GWh
(Vorjahr: 675,9 GWh).
In der Wasserversorgung ist das abgesetzte Volumen
auf Vorjahresniveau. Die sonstigen Aktivitäten
ermöglichten weiterhin einen guten Ergebnisbeitrag.
Die Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss
vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz) in 2023
beträgt 7,0 % (Vorjahr 7,4 %). Die
Geschäftsführung beurteilt den
Geschäftsverlauf insgesamt als positiv.
Gasbeschaffung
Zu Beginn des Jahres 2023 gaben die Gaspreise nach.
Milde Temperaturen und vergleichsweise hohe
Speicherfüllstände zum Jahresbeginn nahmen den
Druck aus der Nachfrage. Auch die asiatische LNG-Nachfrage
fiel zu Beginn des Jahres moderat aus. Zur Mitte des Jahres
erlebten wir in Teilen eine sehr volatile
Seitwärtsbewegung des Gasmarktes. Für einen
anhaltenden Ausschlag der Preise in die eine oder andere
Richtung fehlten jedoch die Impulse. Nach einzelnen
Preisanstiegen beruhigte sich der Markt meist auch schnell
wieder. Zum Ende des Sommers sorgten drohende Streiks in
der australischen LNG-Wirtschaft für Verunsicherungen.
Einsparmaßnahmen und die gute Versorgungslage
haben 2023 jedoch zu hohen Füllständen der
Gasspeicher beigetragen. Der gemäß der
Verordnung der Gasspeicherfüllstände geforderte
Schwellenwert von 95% zum 01. November 2023 konnte bereits
im September 2023 erfüllt werden.
Mit Beginn der Wintersaison zeigte sich der Gasmarkt
hin- und hergerissen zwischen der guten Versorgungslage und
den geopolitischen Risiken. Ende November zeigte sich die
Versorgungslage auch ohne Nennenswerte Mengen aus Russland
sehr stabil und trotz einer kurzen Kältewelle konnte
der Gasmarkt weiter Risikoprämien im Terminhandel
abbauen und die Preise gaben deutlich nach.
Im Dezember zeigte sich der Markt erneut von seiner
volatilen Seite, obwohl sich das fundamentale Umfeld nicht
verändert hatte, verdeutlichte der Nahost-Konflikt mit
den Einschränkungen im Suez-Kanal die bestehende
Nervosität vor Lieferbeschränkungen. Zum Ende des
Kalenderjahres waren die Speicher noch zu über 90 %
gefüllt. Mildes Wetter und die gute Versorgungslage
ließen die Gaspreiskontrakte für das Folgejahr
sinken.
Gasnetzbetrieb
Auf Grundlage des Genehmigungsbescheides der
Bundesnetzagentur erfolgte in 2023 eine Bewirtschaftung des
regionalen Gasverteilnetzes mit vorgegebenen
Erlösobergrenzen. Die für das Jahr 2023 relevante
Vorgabe ist entsprechend zur Anwendung gekommen. In das
Gasnetz der ZVO Energie GmbH wurden im Jahr 2023 1.274,9
GWh (Mio. kWh) eingespeist. Der Netzdurchsatz lag damit um
1,1 % unter dem Vorjahresniveau. An Letztverbraucher wurden
insgesamt 1.049,1 GWh (Vorjahr: 1.057,0 GWh) ausgespeist,
an die nachgelagerten Netze 224,4 GWh (Vorjahr: 230,4 GWh).
Die Umsatzerlöse der Gasverteilung sind mit
T€ 20.475 (Vorjahr T€ 20.423) nahezu
unverändert. Der Materialaufwand ist mit T€
10.461 (Vorjahr T€ 10.948) leicht gesunken. Das
Ergebnis weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
T€ 35 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ 497) auf. Es
wurden Baukostenzuschüsse in Höhe von T€ 356
(Vorjahr T€ 351) ertragswirksam aufgelöst.
In 2023 gab es im Erdgasnetz keine meldepflichtigen
Ereignisse, die mit Personenschaden, Explosion, Verpuffung,
Brand oder ähnlichem verbunden sind. Bei der
Erdgas-Rohrnetzkontrolle gab es wenige Undichtigkeiten. Ein
gesonderter Schwerpunkt auf die Sanierung von
Mitteldruckleitungen musste nicht gelegt werden.
Die abgeschlossenen direkten Investitionen im
Netzbereich Gas der ZVO Energie GmbH betrugen im
Berichtsjahr rund 0,5 Mio. €. Durch die geopolitischen
Unsicherheiten und Diskussionen um die zukünftige
Versorgung mit leitungsgebundenem Erdgas ist die Erstellung
und Erneuerung von Gasnetzanschlüssen
rückläufig. So wurden im Jahr 2023 145
Gasnetzanschlüsse aktiviert sowie Erweiterungen im
Verteilnetz vorgenommen.
Energievertrieb
Die Gaspreisentwicklung im Geschäftsjahr 2023
hat sich etwas entspannt und das vertriebliche Handeln
daraufhin wieder zugenommen. Zum 01.01.2024 konnte eine
Preissenkung an die grundversorgten Kunden, Privatgaskunden
sowie Biogaskunden kommuniziert werden.
Das Produkt ZVO Privatgas wurde im Jahr 2023 wieder
auf den Markt genommen und im November 2023 konnte das
beliebte Festpreisprodukt ZVO Privatgas24FIX wieder
angeboten werden. Darüber hinaus nahm das Interesse an
der Belieferung mit Biogas aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften für Hausbesitzer deutlich zu.
Mit den sinkenden Preisen nahm auch die Zahl der
Wettbewerber und damit der verfügbaren
Vertriebsprodukte für Endkund:innen im zweiten
Halbjahr deutlich zu. Dies zeigt sich in den leicht
sinkenden Kundenzahlen im Vergleich zu 2022. Gleichzeitig
konnten grundversorgte Kunden in ZVO Privatgasprodukte
überführt und gebunden werden, sodass sich
Verschiebungen innerhalb der Haushaltskundensegmente
ergeben. Weiterhin sinkende Börsenpreise werden
sukzessive in den Endkundenpreis einfließen und an
die Kundinnen weitergegeben. Den Energiemarkt beobachten
wir durchgängig und werden bei weiterer
Marktberuhigung monatlich neue Festpreisangebote für
Privatkunden veröffentlichen und Maßnahmen zur
Kundenbindung und -gewinnung planen.
Während unsere Großkund:innen in 2022 noch
hohe Belastungen mit einem Börsenpreismodell erfuhren,
profitierten diese in 2023 als Erstes von sinkenden
Preisen. Die Angebotsanfragen über Ausschreibungen
nahmen zu und so konnten im Jahr 2023 Mengen von
bedeutenden Großkund:innen gebunden und neu gewonnen
werden. Großkund:innen erhalten wieder
Festpreisangebote als Alternative zu unserem
Börsenpreismodell. Gasmengen werden hierfür
teilweise back to back beschafft.
Das Thema "Energiesparen" in Verbindung mit der
Diskussion über die Folgen des Klimawandels hat auch
weiterhin eine langfristig hohe Bedeutung. Im Wettbewerb
mit alternativen Heizungsenergien, aber auch mit anderen
Anbietern, konnte sich die ZVO Energie GmbH im Jahr 2023
mit ihrem Dienstleistungspaket auf dem Wärme- und
Erdgasmarkt weiter gut behaupten. Beispiele sind
hierfür Angebote für eine langfristig
günstige und effiziente Wärmeversorgung sowie
nachgefragte Energieausweise, Thermographien und
individuelle Sanierungsfahrpläne. Der Absatz an den
Erdgastankstellen mit 100 Prozent Biomethan ist im Jahr
2023 mit rund 4 GWh/a weiterhin hoch.
Die ZVO Energie GmbH hat im Jahr 2023 ein
Quartierskonzept mit zentraler Wärmeversorgung unter
Einsatz verschiedener Technologien in Ostholstein in
Betrieb genommen. Dieses dient als Pilotprojekt für
weitere Projekte in der Region.
CO2-neutrale Mobilität und
Treibhausgasminderung
Das Angebot, Erdgas (CNG) als Treibstoff einzusetzen,
findet aus wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen
heraus weiterhin das Interesse der Kunden.
Der Erdgasabsatz in den Tankstellen Neustadt und
Oldenburg war mit 3,97 GWh in 2023 erneut hoch und lag
damit nur knapp unter dem Vorjahresniveau.
Der Kraftstoff der beiden von der ZVO Energie GmbH
betriebenen Erdgastankstellen stammt seit 2019 aus
Produktion deutscher Biomethananlagen. Damit ist der
Kraftstoff CNG CO2-neutral erzeugt.
Der eigene Fuhrpark wird deshalb zu einem Teil
ebenfalls mit CNG-Fahrzeugen betrieben, die an den eigenen
Tankstellen betankt werden. Der Anteil an Fahrzeugen mit
Benzin-/Dieselantrieben wird zugunsten von
Elektrofahrzeugen schrittweise reduziert.
Die Alternative für CO2-neutralen Mobilität
besteht aus Elektrofahrzeugen und Wasserstofffahrzeugen.
Elektrofahrzeuge werden beim ZVO bereits seit mehreren
Jahren eingesetzt.
Die Entwicklung einer CO2-freien
Wasserstoffwirtschaft sowohl im Bereich Mobilität als
auch im Wärmebereich und die daraus resultierenden
Geschäftsfelder werden weiterhin erkundet.
Auf dem Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren
Energien werden Reduktionen bei Treibhausgasemissionen und
die Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen zur
Primärenergieverbrauchssenkung, ebenso wie die
Steigerung des Anteils der Stromerzeugung aus Erneuerbaren
Energien unterstützt. Hierbei steht die lokale
Energieproduktion in Verbindung mit dem ortsnahen Verbrauch
innerhalb der eigenen Liegenschaften im Vordergrund der
Projektentwicklung.
Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung im Netzgebiet der ZVO
Energie GmbH, ausgehend vom Kreisgebiet Ostholstein und
einigen Umlandgemeinden, war im gesamten Jahr 2023 unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen
gesichert. Aus den Wasserwerken der ZVO Energie GmbH wurde
Trinkwasser in ausreichender Menge und den gesetzlichen
Qualitätsanforderungen entsprechend den direkten
Kunden als öffentlicher Trinkwasserversorger
bereitgestellt.
Die Gesellschaft gewährleistet in ihrem
Versorgungsgebiet einen langfristig gesicherten
Qualitätsstandard des Trinkwassers. Die
Trinkwassersparte führte deshalb
routinemäßig eine Reihe von Maßnahmen zum
Erhalt der technischen Leistungsfähigkeit der
Wasserversorgungsanlagen durch. Neben diesen grundlegenden
Einflussgrößen hat die Tourismusauslastung in
der Region und die Wettersituation im Sommer für die
Entwicklung der Abgabemenge eine wesentliche Bedeutung.
Die nutzbare Wasserverkaufsmenge 2023 liegt mit rd.
8,9 Mio. cbm auf Vorjahresniveau (2022 rd. 8,9 Mio. cbm).
Die Umsatzlöse der Wasserversorgung betrugen im
Geschäftsjahr 2023 19,6 Mio. € (Vorjahr 14,6 Mio.
€).
Schadensauffällige Transport- und
Verteilungsleitungen wurden identifiziert und werden einem
zukünftigen Investitionsprogramm zugeführt. Zur
Erhöhung der Versorgungssicherheit sind bei den
Wasserversorgungsanlagen und bei den Transportleitungen
mehrere Maßnahmen in den Bereichen Aufbereitung,
Elektrotechnik und Rohrnetz durchgeführt worden.
Die abgeschlossenen direkten Investitionen in den
Wasserversorgungseinrichtungen erreichten in 2023 rd. 1,8
Mio. €. Der größte Teil diente zur
planmäßigen Erneuerung im
Bestandswasserrohrnetz. Weiterhin wurden Neubaugebiete
erschlossen. Die Anzahl der aktivierten Hausanschlüsse
lag in 2023 bei 255.
Die kurzfristige Durchführung von
Reinvestitionsmaßnahmen aufgrund von Störungen
im Wasserverteilnetz konnte auch in den Sommermonaten ohne
Beeinträchtigung der touristischen Wirtschaft in den
Gemeinden planmäßig durchgeführt werden.
Personal
Zum Jahresende 2023 wurden in der ZVO Energie GmbH
folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Beschäftigte
| GFs |
1 |
| MA |
118 |
| Auszubildende |
8 |
Auszubildende werden nach erfolgreichem Abschluss in
ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. In
Abhängigkeit der beruflichen Ausbildung und Bewertung
wird eine Entfristung im Rahmen des Stellenplans
ermöglicht.
Der bestehende Haustarifvertrag führte in 2023
zu einer Entgeltsteigerung analog TV-V (Tarifvertrag
für Versorgungsunternehmen).
Die Personalaufwendungen sind u.a. bedingt durch die
Tarifanpassung um T€ gestiegen.
Die Gesamtpersonalaufwendungen betrugen 2023 T€
8.929 (Vorjahr T€ 8.938). Darin enthalten sind
Aufwendungen für die Altersversorgung von T€ 368
(Vorjahr T€ 429).
Gemäß analogen Regelungen zum Tarifvertrag
(TV-V) haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZVO
Energie GmbH Anspruch auf Alters- und
Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes
als Pflichtversicherung des Arbeitgebers. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit, durch eigene Beiträge in
Form einer Entgeltumwandlung eine freiwillige
kapitalgedeckte Altersvorsorge bei einer
Zusatzversorgungskasse aufzubauen.
C. Geschäftsentwicklung
Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage
1. Ertragslage
Absatzentwicklung
Die Absatzentwicklung war gekennzeichnet durch einen
Rückgang bei der Portfoliobewirtschaftung und bei der
Absatzmenge an Endkunden.
Nachfolgender Energie- und Wasserabsatz hat sich
somit im Geschäftsjahr für die Gesellschaft
ergeben.
- Energie- und Wasserabsatz
| in Mio. kWh / Mio. m
3 (Wasser) |
2023 |
2022 |
Veränderung |
% |
| Erdgas |
643,6 |
682,9 |
-39,4 |
-5,8 |
| Wärme |
6,6 |
6,9 |
-0,2 |
-3,4 |
| Wasser |
8,9 |
8,9 |
-0,0 |
-0,4 |
Der Gasabsatz (incl. VP-Geschäfte) betrug 643,6
GWh und lag somit um 39,4 GWh unter dem Wert des Vorjahres
in Höhe von 682,9 GWh und über dem Planwert.
Der Wärmeabsatz verringerte sich um 0,2 GWh auf
6,6 GWh.
Der Wasserabsatz liegt mit 8,9 Millionen Kubikmeter
auf Vorjahresniveau.
- Energie- und Wasserpreise
Die Endkundenpreise für Erdgas wurden zum
01.01.2023 erhöht.
Der Arbeitspreis in dem beliebten Produkt ZVO
Privatgas (im Tarif M mit 10.001-30.000 kWh/a eines
Durchschnittshaushalts) betrug
| ― |
zum 01.01.2023: 15,442 Cent/kWh
netto
|
Die Wärmeabrechnung für
Wärmelieferungen im Mietwohnungsbereich wird in
einzelnen Nahwärmeinseln seit mehreren Jahren bei
Wohnungsverwaltern unterstützt. Ausgehend von den
vereinbarten Einzelvertragsregelungen der
Wärmeversorgungsgebiete veränderten sich die
Abgabepreise. Zum 01.10.2023 sank der Preis, beispielsweise
für die Wärmeversorgung Techau. Der aktuelle
Nettoarbeitspreis beträgt 8,53 ct/kWh. Die durch die
Gasspeicherumlage und den CO2 Preis zusätzlich
entstandenen Kosten wurden komplett an den Kunden
durchgereicht. Diese sind nicht in den 8,53 ct/kWh
enthalten.
Der Allgemeine Preis je m
3 Trinkwasser im Netzgebiet Ostholstein lag zum
01.01.2023 bei 2,40 Euro (netto). Die Preissteigerung liegt
in den gestiegenen Energie- und Betriebskosten
begründet.
- Erträge
Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Gesellschaft
eine Gesamtleistung von T€ 114.316 (Vorjahr T€
89.168) im Inland erwirtschaften. Die erwirtschafteten
Umsatzerlöse im Jahr 2023 betragen T€ 103.918
Damit hat sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um
T€ 20.596 ergeben. Der Anstieg resultiert
überwiegend aus der Erhöhung der Verkaufspreise
Gas und Wasser.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse mit Dritten
bildet sich in den einzelnen Geschäftsbereichen wie
folgt ab:
Umsatzerlöse nach
Geschäftsfeld
in Mio. € |
2023
Ist |
2022
Ist |
Delta |
% |
|
Erdgas-/Wärmeversorgung (ohne
Energiesteuer) |
82,3 |
66,9 |
+15,4 |
+23,1 |
| Wasser |
19,5 |
14,5 |
+5,0 |
+34,3 |
| Sonstige
Aktivitäten |
2,2 |
1,9 |
+0,3 |
+13,3 |
| Gesamt |
104,0 |
83,3 |
+20,7 |
+24,8 |
- Materialaufwand
Energie- und Wasserbezüge,
Netznutzungsentgelte
Der Materialaufwand incl. der Aufwendungen für
den Energie- und Wasserbezug einschließlich
Netznutzungsentgelten beträgt im Berichtsjahr T€
81.017 (Vorjahr T€ 58.945). Auf den Gasbezug entfallen
T€ 69.009 (Vorjahr T€ 45.304). Die deutliche
Steigerung ist vor allem auf die im Vorjahr stark
gestiegenen Gasbeschaffungskosten am Markt
zurückzuführen.
Der Energiebezug wurde langfristig und teilweise am
Spotmarkt bei verschiedenen Energiehändlern gedeckt.
Die Netznutzungsentgelte Dritter (T€ 6.203; Vorjahr
T€ 5.354) beziehen sich auf die Inanspruchnahme des
der ZVO Energie GmbH vorgelagerten Netzes sowie fremder
Netze durch den Vertrieb. Weiterhin kam es zu einer
Verringerung der Materialaufwendungen in den
Wasseraktivitäten durch geringere Fremdleistungen
durch Externe.
Die in der Wassersparte bereitgestellten Mengen
stammen nahezu vollständig aus der
Eigenförderung, damit einhergehend enthält der
Materialaufwand keine wesentlichen Bezugskosten von Dritten
Wasserlieferanten.
- Ertragslage
| in Mio. EUR |
2023 |
2022 |
Veränderung |
% |
| Rohüberschuss |
33,3 |
30,2 |
+3,1 |
+10,1 |
| davon akt.
Eigenleistungen und sonstige betriebliche
Erträge |
10,3 |
5,9 |
+4,5 |
+75,9 |
| davon Materialaufwand
und Fremdleistungen |
-81,0 |
-58,9 |
+22,1 |
+37,4 |
| Personalaufwand |
-8,9 |
-8,9 |
-0,0 |
-0,1 |
| Abschreibungen |
-4,7 |
-4,9 |
-0,2 |
-3,4 |
| sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-11,6 |
-9,2 |
+2,4 |
+25,5 |
| EBIT |
8,1 |
7,2 |
+0,9 |
+12,2 |
| Finanzergebnis |
-0,2 |
-0,5 |
-0,1 |
-27,9 |
| Steuern |
-3,5 |
-4,4 |
-1,0 |
-22,4 |
|
Jahresüberschuss |
4,3 |
2,3 |
+2,0 |
+87,7 |
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr
nahezu unverändert geblieben T€ 8.929 (Vorjahr
T€ 8.938). Die Abschreibungen beliefen sich auf
T€ 4.716 (Vorjahr T€ 4.882).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im
Betrachtungsjahr mit T€ 11.559 um T€ 2.346
höher als im vorherigen Geschäftsjahr mit T€
9.213. Auf die Wassersparte entfallen T€ 2.178.
Der Zinsaufwand ist gegenüber dem Vorjahr
gesunken und der Zinsertrag gestiegen. Das negative
Finanzergebnis mit T€ 238 verringerte sich daher um
T€ 211.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von T€
3.416 verringerten sich trotz eines höheren
Vorsteuerergebnisses aufgrund eines Sondereffekts im
Vorjahr um T€ 939.
Im Ergebnis beläuft sich der
Jahresüberschuss auf T€ 4.305. Der
Jahresüberschuss hat sich damit aufgrund der zuvor
genannten Effekte um 87,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
(T€ 2.294) verbessert. Das Ergebnis liegt damit
über dem Planwert von T€ 4.173, das EBIT liegt
ebenso über dem Planwert von T€ 6.404.
Ertragslage in der Gasverteilung
In der Gasverteilung liegen die Umsatzerlöse mit
T€ 20.475 (Vorjahr T€ 20.423) nahezu auf
Vorjahresniveau. Im Jahr 2023 haben die gesunkenen Preise
für Mehr- und Mindermengen zu einer Verringerung der
Erlöse aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen
geführt. Dagegen haben die gestiegenen
Netznutzungsentgelte Gas zu einer Erhöhung der
Umsatzerlöse geführt. Die sonstigen betrieblichen
Erträge sind von T€ 234 auf T€ 208 gesunken.
Dem gegenüber stehen geringere
Materialaufwendungen in Höhe von T€ 10.461
(Vorjahr T€ 10.948), die trotz erhöhter
vorgelagerter Netznutzungsentgelte aufgrund geringerer
Aufwendungen aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen
gesunken sind. Im Weiteren lagen leicht geringere
Personalaufwendungen in Höhe von T€ 3.199
(Vorjahr T€ 3.326) sowie verringerte Abschreibungen
von T€ 1.860 (Vorjahr T€ 1.940) und eine
Erhöhung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von
T€ 156 auf T€ 984 vor.
Das Jahresergebnis in der Gasverteilung hat sich um
T€ 462 erhöht und zeigt damit einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 35 (Vorjahr
Jahresfehlbetrag von T€ 497).
2. Finanz- und Vermögenslage
- Vermögenslage
Die Bilanzsumme der ZVO Energie GmbH hat sich im
Berichtsjahr von T€ 141.374 auf T€ 133.760
verringert.
Der Anteil des Anlagevermögens von T€
102.423 an der Bilanzsumme beträgt damit 76,6%.
Der Forderungsbestand einschließlich der
sonstigen Vermögensgegenstände zum
Bilanzierungsstichtag hat sich gegenüber dem letzten
Geschäftsjahr um T€ 12.645 auf T€ 23.600
verringert. Ursache ist die abrechnungstechnisch bedingte
hohe Abgrenzungsforderung im Vorjahr, der eine entsprechend
hohe Anzahlung aus Abschlägen auf der Passivseite
gegenüberstand.
Auf der Passivseite hat sich das bilanzielle
Eigenkapital von T€ 46.911 auf T€ 48.922
erhöht.
Das unveränderte Stammkapital der Gesellschaft
beträgt T€ 1.000, die unveränderte
Kapitalrücklage T€ 43.617.
Der bestehende Sonderposten für Zuwendungen aus
empfangenen Ertragszuschüssen erhöht sich vom
Vorjahresbilanzstichtag um T€ 245 auf T€ 12.730.
Die Rückstellungen sind in Summe um T€
5.448 auf T€ 16.071 gesunken. Sie setzen sich aus
Steuerrückstellungen mit T€ 2.014 (Vorjahr
T€ 2.057) und sonstigen Rückstellungen mit
T€ 14.057 (Vorjahr T€ 19.462) zusammen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betragen T€ 28.555 (Vorjahr T€ 28.788).
Stichtagsbezogen verringerten sich die
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf T€
4.724 (Vorjahr T€ 19.231). Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag
T€ 9.145 (Vorjahr T€ 8.903). Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
belaufen sich auf T€ 5.936 (Vorjahr T€ 173).
Sonstige Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag
T€ 7.678 (Vorjahr T€ 3.365).
Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt T€
56.037 (Vorjahr T€ 60.459).
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt damit die
bilanzielle Eigenkapitalquote 36,6% (Vorjahr 33,2%). Als
Gasnetzbetreiber wird mittelfristig wieder eine
Eigenkapitalquote von ≥ 40% angestrebt. Die
Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Der
Gesellschafter wurde regelmäßig über die
Entwicklung der Gesellschaft und über alle wichtigen
Geschäftsvorfälle informiert.
- Finanzlage
Die Gesellschaft kam im Jahr 2023 ihren finanziellen
Verpflichtungen jederzeit nach und die Liquidität zur
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war über das
gesamte Geschäftsjahr gesichert.
Grundlage hierfür bildeten der positive
Geschäftsverlauf und die freien Kapitalzuflüsse.
Die Veränderungen des Finanzmittelbestands werden
durch die nachstehende Übersicht verdeutlicht:
Kapitalflussrechnung (Kurzfassung)
| in Mio. EUR |
2023 |
2022 |
| Mittelzufluss aus
laufender Geschäftstätigkeit |
11,0 |
13,1 |
| Mittelabfluss aus der
Investitionstätigkeit |
-13,4 |
-9,0 |
| Mittelabfluss aus der
Finanzierungstätigkeit |
-1,6 |
-4,7 |
| Veränderung der
Liquidität |
-4,0 |
-0,6 |
Der Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit fiel im Berichtszeitraum
niedriger aus als im Vorjahr. Der Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit wurde zur
Finanzierung des Cashflows aus Investitionstätigkeit
und aus Finanzierungstätigkeit verwendet.
Die Gesellschaft verfügte am Bilanzstichtag
über Flüssige Mittel in Höhe von T€
3.508. Daneben bestanden kurzfristige Bankverbindlichkeiten
in Höhe von T€ 3.066.
Vermögens- und Finanzlage in der
Gasverteilung
Die Bilanzsumme der Gasverteilung hat sich um T€
2.208 von T€ 43.167 auf T€ 45.375 erhöht.
Dabei stieg das Anlagevermögen um T€ 2.989. Die
Verringerung des Umlaufvermögens um T€ 781
entfällt mit T€ 831 auf die Flüssigen
Mittel. Die Passivseite ist von einer Erhöhung des
Eigenkapitals um T€ 1.602 und einer Erhöhung der
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um
T€ 2.420 geprägt.
- Investitionen
Die Zugänge zum Anlagevermögen (ohne
Finanzanlagen) betrugen im Berichtsjahr T€ 13.549
(Vorjahr: T€ 12.049). Dabei erhöhten sich die
Anschaffungs- und Herstellungskosten mit T€ 1.827 in
der Trinkwasserversorgung und mit T€ 538 in der
Gassparte. Weiterhin wurden Veränderungen der im Bau
befindlichen Anlagen mit T€ 3.603 in der Gassparte und
T€ 5.901 in der Trinkwasserversorgung sowie mit
T€ 1.651 in den gemeinsamen Anlagen gebucht.
In 2023 wurden grundsätzlich nur die
notwendigen, betriebsbedingten Investitionsmaßnahmen
durchgeführt. Die Ausgaben für
Neuhausanschlüsse Wasser wurden überschritten und
die Ausgaben für Gas waren unter Planniveau. Aufgrund
der größtenteils bestehenden
Kundenrückvergütung für
Neuhausanschlüsse Wasser bestehen nur geringe
langfristige wirtschaftliche Effekte.
Neuhausanschlüsse Gas bis 20m verlegter
Rohrleitung werden seit 01. August 2023 als
Kundenbindungsmaßnahme kostenlos verlegt.
Nachfolgende Erläuterungen zeigen die
Schwerpunkte der getätigten Investitionen.
Zu den wichtigsten Einzelprojekten 2023 in der
Wasserversorgung zählten:
Netzanschlüsse: Neubau und Ersatz von
Wasser-Netzanschlüssen
Rohrnetzerneuerung /Rohrnetzmaßnahmen
| ― |
Pönitz, Pönitzer Weg,
Gerhardt-Hauptmann-Str.
|
| ― |
Interkommunales Gewerbegebiet
Oldenburg in Holstein/Gremersdorf
|
| ― |
Jahnshof-Neukirchen
|
| ― |
Brücke BW206/A1,
Gemeindestr. Gronenberg
|
| ― |
Heiligenhafen, Am
Wachtelberg
|
| ― |
Sierksdorf, Gartenweg
|
| ― |
Sereetz, Schillerberg
|
| ― |
Bujendorf, B-Plan 42,
Erweiterung Wassernetz
|
| ― |
Schulcampus Oldenburg in
Holstein
|
| ― |
Oldenburg/H., Rosittenstr.
|
| ― |
Schönwalde,
Radwegneubau
|
| ― |
Heiligenhafen, Am Wachtelberg,
Postland-/Lerchenstr.
|
| ― |
Niendorf, 4. BA
|
| ― |
Pansdorf, Schulstr.
|
Wartung und Instandsetzungsarbeiten an Hydranten,
Schiebern, Klappen und Beschilderungen
| ― |
Timmendorfer Strand
|
| ― |
Ahrensbök
|
| ― |
Süsel
|
| ― |
Klötzin
|
| ― |
Farve
|
| ― |
Oldenburg
|
Zu den wichtigsten Einzelprojekten 2023 in der
Gasversorgung gehörten:
Anschaffung Zweifachblasensetzgerät
Anschaffung Mobile Heizzentrale
Gaszähler für Turnuswechsel und
Neuanschlüsse (Turnusleistungen werden über
Erfolgsplan abgedeckt).
Gasdruckregler für Austausch und
Neuanschlüsse.
GDRM: Erneuerung Gasregler.
Rohrnetz:
| ― |
Netzanschlüsse: Neubau und
Ersatz von Gas-Netzanschlüssen
|
| ― |
Bujendorf, B-Plan 42:
GVL-Verlegung im Zuge Erschließung
|
| ― |
Sereetz, Schillerberg:
Erneuerung der GVL und teilweise Netzanschlüsse
(2022/2023)
|
| ― |
Sierksdorf, Gartenweg:
Erneuerung der GVL und teilweise Netzanschlüsse
(2022/2023)
|
| ― |
Gmd. Riepsdorf, Beschendorf und
Manhagen, wegen Konzessionsübertragung:
GVL-Verlegung (Weiterführung in 2024)
|
| ― |
Niendorf, Strandstraße:
Fortführung 4. BA, Erneuerung der GVL und
teilweise Netzanschlüsse (Weiterführung in
2024)
|
| ― |
Wärme Pansdorf, B-Plan 69
(Fortführung)
|
| ― |
Heiligenhafen, Am Wachtelberg 2.
BA
|
| ― |
Grömitz, Blankwasserweg
(2022/2023)
|
| ― |
Pönitz, Pönitzer Weg u
Gerhart-Hauptmann-Str. (Weiterführung in
2024)
|
| ― |
BAB A 1 Pansdorf-Groß
Timmendorf (Weiterführung in 2024)
|
| ― |
Interkommunales Gewerbegebiet
Oldenburg in Holstein/Gremersdorf
|
Im Vergleich zu der ursprünglichen
Wirtschaftsplanung für 2023 mit einem
Investitionsvolumen in Höhe von T€ 15.971 wird im
Berichtsjahr ein Ausschöpfungsgrad von 84,8 %
verzeichnet.
Die Gesellschaft beabsichtigt im Folgewirtschaftsjahr
einen Betrag von T€ 16.988 zu investieren.
D. Risiken und Chancen der weiteren
Entwicklung
Eine kontinuierliche und verlässliche Steuerung
von potenziellen Risiken und Chancen sieht die ZVO Energie
GmbH als Basis für einen nachhaltigen
Unternehmenserfolg. Dabei gilt es, sowohl potenzielle
Risiken als auch Chancen zu identifizieren und das
Risiko-/Chancenprofil der Geschäftstätigkeit zu
optimieren.
In der ZVO-Unternehmensgruppe und damit bei der ZVO
Energie GmbH wird dies durch ein systematisches
Risikomanagementsystem erreicht, das integraler Bestandteil
der Unternehmensführung ist.
Im Zuge einer Vereinheitlichung und gleichzeitiger
Vereinfachung innerhalb der ZVO-Gruppe wurden im 1. Quartal
2020 die Inhalte der bisherigen Risikostammblätter mit
angepassten Bewertungskriterien zur Parametrisierung in ein
neues Layout übergeleitet und eine Umbenennung in
"Risikosteckbriefe" durchgeführt.
Die Risiken wurden folgenden Risiko-Bereichen
zugeordnet:
| ― |
Managementrisiken
|
| ― |
Personalrisiken
|
| ― |
Operative Prozess-, IT-risiken
(z.B V-OP-IT-3.15)
|
| ― |
Produkt-, Invest
Projektrisiken
|
| ― |
Markt- und Branchenrisiken
|
| ― |
Finanz- und Rechtsrisiken (z.B.
V-FR-6.5)
|
| ― |
Reputationsrisiken
|
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die
Risikolandschaft nicht wesentlich verändert. Die
Anpassung des angenommenen durchschnittlichen
Beschaffungspreises und damit auch die Anpassung der
Gasverkaufspreise hat bei mehreren Risiken zu einer
Verringerung der Risikowerte geführt. Durch den
überwiegenden Abschluss der Konzessionsverfahren
besteht für die Laufzeit (20 Jahre) der Verträge
das Risiko der Konzessionsvergabe nicht weiter.
Als die drei bedeutendsten Risiken mit dem
höchsten Risikoerwartungswert sind zu nennen:
| ― |
V-FR-6.5 Forderungsausfall durch
(drohende) Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz
(Risikoerwartungswert: 1.680 T€)
Aufgrund der weiter anhaltenden
wirtschaftlichen Schwächephase bzw. damit
zuletzt wieder steigenden Preisen für Erdgas an
den Spotmärkten und den damit verbundenen
wirtschaftlichen Einbrüchen, insbesondere in der
Binnenwirtschaft, aber auch im Privatkundensegment,
ist zu vermuten, dass die bereits erhöhte
Forderungsausfallquote voraussichtlich nicht absinken
wird. Die Tragweite in Geldgröße wurde
gegenüber 2022 aufgrund gesunkener
Gasverkaufspreise reduziert.
|
| ― |
V-FR-6.2 Marktpreisrisiken
(Risikoerwartungswert: 800 T€)
Als Marktpreisrisiken bezeichnet man das Risiko
finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von
Marktpreisen. Da die ZVO Energie GmbH durch den
langfristigen Gaseinkauf bis zum Weiterverkauf der
Gasmengen an Endkunden Handelspositionen hält,
sieht sie sich nach erfolgter Beschaffung -vorwiegend
bei fallenden Preisen- Marktpreisrisiken
ausgesetzt.
|
| ― |
V-OP-IT-3.15
Informationssicherheit (Risikoerwartungswert: 450
T€)
Die ZVO Energie GmbH ist aufgrund der
rechtlichen Forderungen durch das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Einführung
und Etablierung eines
Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach
dem internationalen Standard DIN ISO/IEC 27001
verpflichtet (Bereich Gasversorgung). Bei
Verstößen gegen die Anforderungen oder bei
Cyberangriffen durch Dritte besteht die Gefahr des
Verlustes der drei obersten Schutzziele
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und
Integrität.
|
Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen
Risikosituation hat ergeben, dass es keine Anhaltspunkte
für Risiken gab oder gibt, die den Fortbestand des
Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder
über diesen hinaus gefährden könnten.
Chancen
Einige der oben genannten Risiken beinhalten auf der
anderen Seite aber auch Chancen. Hier sind beispielhaft
Chancen auf der Vertriebsseite durch die Energiewende zu
nennen.
Insgesamt sehen wir die Energiewirtschaft als
entscheidenden Treiber für die Transformation hin zur
Klimaneutralität.
Aus der Energiewende ergeben sich Potenziale und
Chancen für die ZVO Energie GmbH. Insbesondere
aufgrund der Anforderungen zur Treibhausgasreduzierung und
damit verbundenen sektorenübergreifenden
Aufgabenstellungen in Schleswig-Holstein sehen wir ein
erhebliches Potenzial im Bereich der zentralisierten
Wärme- und Stromerzeugung. Ausgangspunkt für die
Wärmewende in der Region kann die kommunale
Wärmeplanung sein. Abhängig von den
technologischen Fortschritten planen wir
standortabhängig individuelle Lösungskonzepte und
begegnen so den herausfordernden Aufgabenstellungen.
Hierbei betrachten wir mögliche Fusionen von
Erneuerbaren Energien zur Gas-Wärme- und
Stromproduktion.
Für die nachhaltige und effiziente Gestaltung
des zukünftigen Verkehrssystems sehen wir die weitere
Entwicklung der Elektromobilität als wesentlichen
Faktor. Als Energiedienstleister für die Region
Ostholstein sehen wir Möglichkeiten durch den Aufbau
weiterer Ladeinfrastrukturen an einem Marktwachstum zu
partizipieren.
Als moderner Energiedienstleister positionieren und
stellen wir uns neuen Geschäftsmodellen und
können so den gesellschaftlichen und politischen
Aufgaben begegnen.
E. Ausblick
Gemäß dem Klimaschutzgesetz soll
Deutschland bis 2045 Treibhausgasneutralität
erreichen. Für diese klimaverträgliche Zukunft
soll die Energieversorgung in Deutschland grundlegend
umgestellt werden. Spätestens mit dem Haushaltsurteil
des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen zu einem
zentralen Thema für 2024.
Die Bundesregierung hat in dem Rahmen mit dem Gesetz
für erneuerbares Heizen, dem Gebäudeenergiegesetz
(GEG), auch die Wärmewende beschleunigt. So wird ab
Mitte des Jahres 2028 die Nutzung eines Anteils
erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen verbindlich. Wir
erwarten in Zukunft keine Einheitslösungen für
alle Gebäude. Vielmehr werden hybride
Wärmeanlagen, die verschiedene Technologien wie
Photovoltaik, Wärmepumpen und konventionelle sowie
neue Technologien für Spitzenlasten kombinieren,
vermehrt zum Einsatz kommen.
Der Gasabsatz und die Wärmemengen unterliegen
zusätzlich den witterungsbedingten Schwankungen.
Aufgrund der Klimaerwärmung ist mittelfristig eine
rückläufige Entwicklung wahrscheinlich. Dieser
Effekt zeigte sich bereits in den Absatzmengen der
vorangegangenen Geschäftsjahre. Daher ist mit
Absatzmengen zu rechnen, die deutlich unter den
Vorjahreswerten liegen. Aufgrund der beschriebenen
Situation besteht für die folgenden
Geschäftsjahre das Risiko, dass bereits eingedeckte
Mengen nicht an Letztverbraucher abgesetzt, sondern auf dem
Spotmarkt zu niedrigeren Preisen verkauft werden
müssen.
Der Wetterausblick für den Rest des Winters
deutete bereits in der ersten Januar Hälfte 2024 auf
deutlich überdurchschnittliche Temperaturen hin. Die
für die Jahreszeit geringe Nachfrage und eine stabile
Versorgungslage bei noch gut gefüllten Speichern
sorgte vorerst weiterhin für Druck auf die Preise.
Transportrestriktionen bei LNG und wartungsbedingte
Ausfälle konnten weitgehend kompensiert werden. Nach
neuen Tiefständen zogen die Preise Ende Februar wieder
etwas an ohne das es hierfür fundamentale Gründe
gab. Geopolitische Risiken und technische Korrekturen
sorgten weiterhin für eine gewisse Volatilität an
den Märkten. Preistreibend wirkten im März vor
allem die Kohlepreise aufgrund einer drohenden US-Sanktion
gegen russische Kohlelieferungen. Insgesamt blieb die
Versorgungslage über den Winter sehr gut und die
fundamentale Lage damit entspannt. Die stabile
Liefersituation und die hohen Speicherfüllstände
sorgten neben einer schwachen deutschen Wirtschaftsleistung
weiterhin für Entspannung. Aktuell gehen wir von einer
überwiegend seitwärts gerichteten Tendenz an den
Märkten aus. Die Termin-Märkte weisen derzeit am
langen Ende eine deutliche Backwardation auf.
Als Unsicherheiten bleiben die ungewisse Lage in der
Ukraine und im Nahost-Konflikt.
Die Handelsrichtlinie wurde mit externer
Unterstützung - auch mit Blick auf das veränderte
Marktumfeld der vergangenen Jahre - überarbeitet und
vom Beirat im November 2023 beschlossen. Die
Handelsrichtlinie stellt ein belastbares Regelwerk dar und
enthält klare, verbindliche Regelungen für alle
operativ im Portfolio- und Risikomanagement eingebundenen
Mitarbeitenden. Sie ist die Basis für eine marktnahe
und risikominimierte Beschaffung.
Von Seiten der ZVO Energie GmbH wird die kommunale
Wärmeplanung als entscheidend für eine
langfristig bezahlbare Wärme- und Energieversorgung
der Kunden sowie für die Dekarbonisierung der Gas- und
Wärmenetze betrachtet. Daher unterstützen wir die
Verbandsgemeinden umfassend bei der Erstellung der
Kommunalen Wärmeplanung.
- Kommunale Wärmeplanung - ZVO
unterstützt Verbandsgemeinden
Die Kommunen sind nach Wärmeplanungsgesetz des
Bundes und nach Energiewende- und Klimaschutzgesetz des
Landes Schleswig-Holstein verpflichtet eine
Wärmeplanung bis spätestens 2028
durchzuführen. Der ZVO bietet daher eine umfassende
Unterstützung bei der Erstellung Kommunaler
Wärmepläne an, um eine bezahlbare Wärme- und
Energieversorgung in Ostholstein zu gewährleisten und
die Dekarbonisierung der Gas- und Wärmenetze
voranzutreiben.
- Kommunale Wärmeplanung schafft
Planungssicherheit
Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine
ganzheitliche Betrachtung der Wärmeversorgung der
Gemeinde. Sie unterstützt dabei, Gebiete zu
identifizieren, die für eine potenzielle zentrale
Wärmeversorgung (Nahwärmenetze) geeignet sind.
Gleichzeitig ermöglicht sie eine fundierte Grundlage
für die Entwicklungsplanung der Gemeinden, indem
Bereiche erkannt werden, die eine eigenständige
Wärmeversorgung erfordern.
Der ZVO entwickelt Netzentwicklungs- und
Transformationspläne für Gas- und
Wärmenetze, damit die Reduzierung von
Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung
gewährleistet werden kann. Diese Planungen erfolgen
u.a. auf den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung.
- Der ZVO hilft beim Prozess und in der
Umsetzung
Der ZVO bietet umfassende Unterstützung für
Verbandsgemeinden bei der Erstellung einer Kommunalen
Wärmeplanung. Unser Ziel ist es, den Prozess zu
erleichtern und bei der Umsetzung zu helfen. Der ZVO
beabsichtigt 2024 gemeinsam mit einem Fachberater alle
Prozessschritte der kommunalen Wärmeplanung
anzubieten. Durch das gemeinsame Vorgehen der Kommunen im
Konvoi erhöhen wir die Effizienz und Qualität der
Ergebnisse. Die Leistungen können in einem
Rahmenvertrag zusammengefasst werden, aus dem die Kommunen
die für ihre individuelle Wärmeplanung
erforderlichen Leistungen abrufen können.
Auf lange Sicht wird mit den genannten Zielen auch
ein Umbau der vorhandenen Gasnetzinfrastruktur stattfinden.
Angesichts dieser Ziele und damit einhergehenden
großen Herausforderung für Gasnetzbetreiber,
muss auch das bestehende Regulierungssystem einer
inhaltlichen Prüfung unterzogen werden. So wurde von
der Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur Diskussion
gestellt, welches den Start zur Anpassung des
zukünftigen Regulierungsrahmens liefern kann.
Gemäß Wirtschaftsplan wird für das
Geschäftsjahr 2024 ein EBIT erwartet, das rund 58 %
unter dem Niveau des Vorjahres sowie ein
Jahresüberschuss, welcher rund 45 % unter dem
Jahresüberschuss 2023 liegt. Die Gesamtleistung wird
voraussichtlich unter dem Vorjahresniveau liegen.
Strategische Ausrichtung des
Unternehmens
Die ZVO Energie GmbH hat zur Entwicklung der
zukünftigen strategischen Ausrichtung unter
Berücksichtigung der klimapolitischen Zielsetzungen in
Deutschland und Europa sowie unter Berücksichtigung
der Versorgungssicherheit der Region und der
Wirtschaftlichkeit des Unternehmens eine Vision und damit
sieben strategische Themenfelder festgelegt:
| ― |
Image
|
| ― |
Mitarbeitende
|
| ― |
Digitalisierung
|
| ― |
Versorgungssicherheit
|
| ― |
Produkte
|
| ― |
Regionale Energiewende
|
| ― |
Transformation der Netze
|
Auf Basis der strategischen Themenfelder wird mittel-
und langfristig ein profitables Wachstum des Unternehmens
und damit auch die richtige Balance zwischen der
Transformation des Kerngeschäfts und dem Aufbau neuer
Geschäftsfelder angestrebt.
Im Bestandsgeschäft verfolgt die ZVO Energie
GmbH weitere Effizienzsteigerungen und Wachstumsprojekte im
Geschäftsfeld Wärme. Hierbei setzt die ZVO
Energie GmbH in hohem Maße auf den Einsatz
erneuerbarer Energien. Weiterhin wird das
Bestandsgeschäft den Aufbau weiterer
Geschäftsfelder stützen.
Um dies zu ermöglichen, wird die ZVO Energie
GmbH zwei Tochtergesellschaften gründen.
Die ZVO Energieerzeugung GmbH wird den Bau und
Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie sowie den
Vertrieb und Handel mit Energie in einer Gesellschaft
bündeln.
Die ZVO Energiedienstleistungen GmbH wird die
Versorgung mit Energie und Wärme sowie die
Durchführung von Handels- und
Dienstleistungsaktivitäten im Verbandsgebiet des
Zweckverbandes Ostholstein (ZVO), die im Zusammenhang mit
der ressourcenschonenden Versorgung der Bevölkerung
mit Energie, der Förderung umweltfreundlicher
Energienutzung, der Energieeinsparung und der Steigerung
der Energieeffizienz stehen, insbesondere
Beratungsleistungen in einer Gesellschaft bündeln.
Durch die Beschränkung der Energiebelieferung der
Gesellschaft ausschließlich an den Zweckverband
Ostholstein (ZVO) und dessen Verbandsmitglieder wird eine
fokussierte Key-Account-Betreuung möglich.
ZVO Energie GmbH
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die ZVO Energie GmbH, Sierksdorf
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der ZVO Energie GmbH,
Sierksdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ZVO
Energie GmbH, Sierksdorf, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und
den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Beirat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Absatz 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG
zur Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den
Tätigkeitenabschluss für die Tätigkeit
"Gasverteilung" nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als
Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des
Tätigkeitenabschlusses - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
|
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitenabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Absatz 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Absatz 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des
IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Absatz 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Beirats für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Absatz
3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung der
Tätigkeitenabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitenabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige
Tätigkeitenabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Beirat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Absatz 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Absatz 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitenabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Absatz 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Absatz 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Absatz 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des
Tätigkeitenabschlusses entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitenabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, den 1. August
2024
FIDES Kemsat Zweigniederlassung der FIDES Treuhand
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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können, handelt es sich bei dem vorliegenden Dokument
um eine Originaldatei. Ein Ausdruck dieses Dokuments sowie
eine Datei, die die zusätzlichen Informationen zur
qualifizierten elektronischen Signatur nicht mehr
enthält, ist lediglich als unverbindliches
Ansichtsexemplar anzusehen.,
Allgemeine Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar
2024
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für
Verträge zwischen Wirtschaftsprüferinnen,
Wirtschaftsprüfern oder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden
zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren
Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung,
Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige
Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus
dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und
Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder sich
aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick
auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen
auch diesen Dritten gegenüber. Einreden und
Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem
Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch
gegenüber Dritten zu.
2. Umfang und Ausführung des
Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte
Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der
Auftrag wird nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berufsausübung
ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt
im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der
Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist
für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner
Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer
ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags
sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen
Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen
Prüfungen - der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach
Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer
nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen
oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass
dem Wirtschaftsprüfer alle für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und
weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden
und ihm von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch
für die Unterlagen und weiteren Informationen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete
Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der
Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten
Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom
Wirtschaftsprüfer formulierten Erklärung in
gesetzlicher Schriftform oder einer sonstigen vom
Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der
Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was
die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des
Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für
die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere
für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von
Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die
Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der
mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen
oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die
Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise
Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in
anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen,
ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen
Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche
Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im
Rahmen der Bearbeitung des Auftrags in gesetzlicher
Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist allein
diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher
Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders
gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, sind
mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie in
Textform bestätigt werden. Erklärungen und
Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb
des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen
Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen
des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder
Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf
oder in der Endfassung) oder die Information über das
Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den
Auftraggeber an einen Dritten bedarf der in Textform
erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei
denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information
aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen
des Wirtschaftsprüfers und die Information über
das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für
den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber
sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber
Anspruch auf Nacherfüllung durch den
Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen
bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die
Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten;
ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden,
so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom
Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung
wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus
Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss
vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend
gemacht werden. Nacherfüllungsansprüche nach Abs.
1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen,
verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie
z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel,
die in einer beruflichen Äußerung (Bericht,
Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten
sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch
Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten,
die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung
des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage
zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung
auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den
vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom
Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber
Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe
der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, §
203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und
Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit
anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren,
es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser
Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und
europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen,
gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die
Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche
Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine
einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist
der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem
Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis
auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine
Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG
begründen, gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2
WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt
für Ansprüche, die Dritte aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber
dem Wirtschaftsprüfer geltend machen.
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem
Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis
Ansprüche aus einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der
in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die
betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller
insgesamt.
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich
auf einen einzelnen Schadensfall. Ein einzelner
Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche
Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf,
ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle
beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten
miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der
Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio.
€ in Anspruch genommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht
innerhalb von sechs Monaten nach der in Textform
erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen
wurde. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches
Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das
Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen,
bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs.
2 bis 5 unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen
für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich
den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit
einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht
weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen
Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis
auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte
Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die
Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit in
gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des
Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den
Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat
der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits
verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf
Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden
besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen
für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl
bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten
Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für
Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche
Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur
Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn,
dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich
den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der
Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere
Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem
Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit
zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in
Textform umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in
die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a)
Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der
Jahressteuererklärungen, einschließlich
E-Bilanzen, für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und zwar auf
Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger für die
Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter
a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den
Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b)
genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und
Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen
hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei
den vorgenannten Aufgaben die wesentliche
veröffentlichte Rechtsprechung und
Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für
die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind
mangels anderweitiger Vereinbarungen in Textform die unter
Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten
gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch
Steuerberater ist und die
Steuerberatervergütungsverordnung für die
Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine
höhere oder niedrigere als die gesetzliche
Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Einheitsbewertung sowie aller Fragen der Umsatzsteuer,
Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund
eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender
Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der
Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den
Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit
sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und
gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,
Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen
und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von
Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der
Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche
Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht
die Überprüfung etwaiger besonderer
buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen
Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine
Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird
nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer
und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit
der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht
wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird
der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in
Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner
Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf
Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird
zusätzlich berechnet. Er kann angemessene
Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der
vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig
machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist
eine Aufrechnung gegen Forderungen des
Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und
Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die
sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches
Recht.
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Birkenstraße 37 28195 Bremen Tel. +49 421
3013-0 bremen@fides-online.de
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408173-328 berlin@fides-online.de www.fides-online.de
ZVO Energie GmbH Beirat am
05.06.2024
Der Beirat beschließt auf Grundlage des
vorliegenden schriftlichen Wirtschaftsprüfer-Testats
folgendes:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023
einschließlich Lagebericht wird in der vorgelegten
Fassung festgestellt und genehmigt.
Der Prüfungsbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH
& Co. KG wird zur Kenntnis genommen.
Aus dem Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird ein
Betrag in Höhe von 4.000.000,00 EUR zum 30.11.2024 an
den Gesellschafter Zweckverband Ostholstein
ausgeschüttet. Die verbleibende Ergebnissumme von ca.
305 TEUR, wird auf neue Rechnungen vorgetragen
(thesauriert).
Es wird empfohlen, dass die Gesellschafterversammlung
der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2023 vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Entlastung erteilt.
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