Fehn Verwaltungs GmbH
Badergasse 58, 96472 Rödental, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Fehn GmbH & Co. KG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fehn Verwaltungs-GmbHRödentalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. . Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von € 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Aus dem Jahresüberschuss wurde ein Betrag von € 1.300,00 in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. s. d. & 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herren Arnold Fehn sen. undHerr Dipl.-Kfm. Arnold Fehn, Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HBG angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Rödental, den ........................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2012. |
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