Medipax Offenbach GmbHLiquidiert
45891 Gelsenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medipax Offenbach GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Anhang für das Geschäftsjahr 2015I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Grundsätzen der §§238 ff HGB; insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetztes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form und Darstellung wurde Gebraucht gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Auf Grund der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen ergibt sich zum 31.12.2015 eine bilanzielle Überschuldung. Der vorliegende Jahresabschluss weißt ein negatives Kapital aus. Hierüber wurden die Gesellschafter informiert. Eine Beratung bezüglich der Abwendung einer eventuellen Insolvenz wurde nicht gewünscht und auch nicht durchgeführt. Die Gesellschaft hat "Qualifizierte Rangrücktritte" aus dem Jahr 2014 liegen von
Der Geschäftsführer der Medipax GmbH vergewissert sich stets über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Besonders werden von ihm geprüft die Überschuldung und die Zahlungsfähigkeit. Dem Geschäftsführer ist bewusst, dass wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und die für die Insolvenzantragspflicht erforderlichen Kenntnisse verschafft fahrlässig handelt. Ihm ist weiterhin bewusst, dass wenn er nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt sich von extern beraten lassen muss. Auf Grundlage der so vorgenannten erworbenen Kenntnisse, sowie der derzeitigen Entwicklung des Unternehmens ist, nach Aussage des Geschäftsführers, eine positive Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich. |
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