NAKO GmbHLiquidiert

97708 Bad Bocklet, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 4153
Eingetragen
8.4.2002
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Montage von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Treppen, Regale).

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Nawrat
seit 4.12.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

NAKO GmbH

Bad Bocklet

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 64.133,00 22.025,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 3.621,00
II. Sachanlagen 64.127,00 18.404,00
B. Umlaufvermögen 186.451,99 90.726,92
I. Vorräte 96.746,00 6.746,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.998,56 53.486,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.707,43 30.493,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 435,63 330,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 251.020,62 113.081,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 58.923,24 45.362,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 33.923,24 20.362,12
B. Rückstellungen 14.221,47 12.767,00
C. Verbindlichkeiten 177.875,91 54.952,80
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 145.997,26 38.644,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 251.020,62 113.081,92

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66, Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66, Abs. 3, Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebraucht gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung
ist nach Art. 67, Abs. 8, Satz 2 EGHGB unterblieben.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital


Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt..

Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
145.997,26 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
467,65 Euro
Verbindlichkeiten
23.446,65 Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Joachim Nawrat
Kaufmann

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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