Blome GmbHLiquidiert

59846 Sundern (Sauerland), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 6628
Eingetragen
12.1.2004
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die industrielle Herstellung, der Handel mit Wohnaccessoires aller Art, die Beratung und Vertretung im vorgenannten Bereich sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere unter Verwendung der eingetragenen Marken Blome, indeko und hobbycor

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Theo Kramer
seit 21.6.2004
Geschäftsführer
Dirk Mulder
seit 21.6.2004
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blome GmbH

Sundern

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs

90.000,00

0

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

50.088,00

71

II. Sachanlagen

243.828,00

191

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.730.654,86

2.230

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.242.665,95

960

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

136.247,46

455

D. Rechnungsabgrenzungsposten

37.267,38

37

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.447.369,70

2.519

Summe Aktiva

7.978.121,35

6.463



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

300.000,00

300

II. Bilanzverlust

-3.747.369,70

-2.819

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.447.369,70

2.519

B. Rückstellungen

368.100,00

993

C. Verbindlichkeiten

7.610.021,35

5.470

Summe Passiva

7.978.121,35

6.463

ANHANG

Der Jahresabschluss der Blome GmbH, Sundern, wurde nach den für Kapitalgesellschaften maßgebenden Vorschriften der §§ 242, 264ff. HGB, § 42 GmbHG aufgestellt. Die Blome GmbH, Sundern, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte trotz der vorliegenden bilanziellen Überschuldung mit Fortführungswerten, da eine entsprechende Rangrücktrittserklärung eines verbundenen Unternehmens vorliegt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abgesehen von dem entgeltlich erworbenen Kundenstamm, der über 15 Jahre linear abgeschrieben wird, beträgt die Nutzungsdauer aller übrigen immateriellen Wirtschaftsgüter höchstens 3 Jahre.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit abnutzbar, werden die einzelnen Positionen des Sachanlagevermögens nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerrechtlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegegenstände bis zu einem Wert von € 410,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten bewertet, wobei anfallende Anschaffungsnebenkosten (z.B. Frachten und Zölle) berücksichtigt werden.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Herstellungskosten (Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie anteilige Fertigungs-/Materialgemeinkosten und Abschreibungen) bewertet.

Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Stichtagswerten angesetzt.

Bei der Bewertung des Vorratsvermögens ist entsprechend § 256 HGB von der Verbrauchsfolgefiktion FIFO (= first in, first out) Gebrauch gemacht worden.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Beschädigung resultieren, werden durch angemessene Abschreibungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für nicht konkret als risikobehaftet angesehene Forderungen werden daneben Wertberichtigungen für das allgemeine Kredit-, Gutschrifts- und Skontorisiko gebildet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Forderungen in Fremdwährung werden zum Geldkurs bewertet, wobei von den zum Entstehungszeitpunkt bzw. Jahresende geltenden Kursen der jeweils niedrigere zugrundegelegt wird. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Briefkurs bewertet, wobei von den zum Entstehungszeitpunkt bzw. Jahresende geltenden Kursen der jeweils höhere zugrundegelegt wird.

Erläuterungen zur Bilanz

Die ausgewiesenen Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände habe alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Der ausgewiesene Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag in Höhe von 2.819.015,32 €.

Von den Verbindlichkeiten haben 2.971.636,74 € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und 4.638.384,61 € eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 2.779.307,25 € durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert.

Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2006 waren Herr Johannes Theo Kramer und Herr Dr. Joachim Thilo Senst.

Der Jahresabschluss der Blome GmbH, Sundern, wird mittelbar in den Konzernabschluss der B&C International BV, Nunspeet/NL, einbezogen.

Gemäß Vorschlag der Geschäftsführung vom 25.05.2007 soll der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2006 auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Sundern, den 28.05.2007

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