Forstbetrieb Frank Arndt GmbH

Krumme Straße 7, 19288 Groß Laasch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 9031
Eingetragen
20.2.2006
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagGroßhandel mit Roh- und SchnittholzSäge- und Hobelwerke
Gegenstand
Holzeinschlag, Holzrückung und Holzhandel

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ramona Arndt
seit 30.12.2015
Prokura
Frank Arndt
seit 6.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

19288 Groß Laasch
35.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Forstbetrieb Frank Arndt GmbH

Groß Laasch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.534.639,78 1.086.286,78
I. Sachanlagen 1.534.639,78 1.086.286,78
B. Umlaufvermögen 1.386.894,74 1.135.611,69
I. Vorräte 228.581,95 69.199,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 995.538,96 821.106,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 162.773,83 245.305,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.542,51 8.701,59
Summe Aktiva 2.940.840,50 2.240.600,06

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.756.578,58 1.560.713,40
I. Gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Kapitalrücklage 354.794,69 354.794,69
III. Gewinnvortrag 1.185.789,18 1.395.403,68
IV. Jahresüberschuss 180.994,71 -224.484,97
B. Rückstellungen 106.278,00 8.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.077.983,92 671.886,66
Summe Passiva 2.940.840,50 2.240.600,06

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Anlagewerte waren im Veranlagungszeitraum nicht zu aktivieren.Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Immaterielle Anlagewerte waren im Veranlagungszeitraum 2022 nicht zu aktivieren.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Das bewegliche Anlagevermögen wurde nach der linearen Methode abgeschriben.

Von dem Wahlrecht der Aktivierung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro wurde kein Gebrauch gemacht.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis zu 800,00 Euro wurden als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" erfasst und im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort als Aufwand erfasst.

Es wurden steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Höhe von 215.376,00 Euro in Anspruch genommen.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht gebildet.

Es waren sonstige Forderungen aus Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerüber-zahlungen zu bilden.

II. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt und ist in voller Höhe eingezahlt.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird gemäß Gesellschaftsbeschluss auf neue Rechnung vorgetragen und dem bestehenden Gewinnvortrag gutgeschrieben.

III. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Es waren sonstige Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten zu bilden.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Arndt Frank Geschäftsführung Alleinvertretungsbefugnis
Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort
Krumme Straße 7 19288 Groß Laasch

D. Sonstige Verpflichtungen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.4.2024.

Nachrichten & Medien

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