Bornemann
Etui GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.551,00 |
60.996,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.686,00 |
30.112,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.865,00 |
30.884,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.351.242,63 |
1.330.179,23 |
| I.
Vorräte |
949.651,96 |
880.439,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
401.045,47 |
439.746,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
545,20 |
9.994,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.451,47 |
4.609,98 |
| D.
Aktive latente Steuern |
63.300,00 |
121.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.503.545,10 |
1.517.585,21 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
341.635,88 |
201.599,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
400.000,00 |
400.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
298.400,25 |
313.431,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
140.036,13 |
15.031,55 |
| B.
Rückstellungen |
26.527,89 |
14.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.135.381,33 |
1.301.735,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.503.545,10 |
1.517.585,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Bornemann Etui GmbH, Rastatt, ist beim
Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 718998
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform
gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei
der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Zur Verbesserung der Darstellungsklarheit werden
Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
Davon-Vermerke grundsätzlich im Anhang gemacht.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Als
Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung werden die
Mindestwerte der steuerlichen Abschreibungstabellen
verwendet, es sei denn, dass die voraussichtliche
Nutzungsdauer abweicht. Die Abschreibungen für
bewegliche Vermögensgegenstände werden linear
vorgenommen.
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert, wird über die
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben;
das entspricht dem voraussichtlichen Zeitraum der
Verwertung.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zu
Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden
bei der Bewertung berücksichtigt. Für das
allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen besteht eine angemessene
Pauschalwertberichtigung.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die
zeitanteilig abgegrenzt werden.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen
und ergibt sich daraus insgesamt eine Steuerentlastung, ist
gemäß § 274 Abs. 1 HGB eine
aktive latente Steuerangesetzt. Darüber hinaus
enthält der Posten Steuerentlastungen aus steuerlichen
Verlustvorträgenin Höhe der innerhalb der
nächsten fünf Jahren zu erwartenden
Verlustverrechnung.
In den
sonstigen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt
der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags berücksichtigt
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf f
remde Währung lautende
Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeitenwerden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei
das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253
Abs. 1 HGB) beachtet.
IV. Angaben zur Bilanz
Die
aktiven latenten Steuernresultieren aus folgenden
Sachverhalten:
|
31.12.2021
TEUR
|
31.12.2020
TEUR
|
Latente
Steueransprüche auf Verlustvorträge
|
63
|
122
|
Latente Steueransprüche
|
63
|
122
|
Der Berechnung wird ein Steuersatz von 29,48 %
zugrunde gelegt. Auf körperschaftsteuerliche
Verlustvorträge in Höhe von TEUR 221 und
gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von
TEUR 206 werden latente Steueransprüche
berücksichtigt.
Die Sicherheiten bestehen in Form von
Globalabtretungen der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, sowie Sicherungsübereignung des
Warenlagers. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen im branchenüblichen Maße
Eigentumsvorbehalte.
V. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 5
als geringfügig Beschäftigt.
Im Berichtsjahr wurde die Geschäftsführung
durch Herrn Dipl.-Kfm. Gregor Krampe und Herrn Dipl.-Kfm.
Florian Krampe, wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in
Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
Rastatt, 20. Januar 2023 Gez. die
Geschäftsführung
Gregor Krampe Florian Krampe
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2023
festgestellt.
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