GHS Verwaltung GmbH
Föhrenweg 13, 91301 Forchheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Krämer seit 7.7.2025 | Geschäftsführer |
Georg Seelmann seit 10.10.2008 | Geschäftsführer |
Bernhard Engelhart seit 10.10.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.30% | |
| 33.30% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GHS Verwaltung GmbHForchheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010der Firma GHS Verwaltung GmbH, 91301 ForchheimA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB) II. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB) III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB) D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB) III. Gewinnverwendung A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHgesetzes beachtet. 2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen. 9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Die Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen. 4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen. b. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile Das gezeichnete Kapital ist/Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. c. Rückstellungen Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. d. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB) Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB) Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Außer den Geschäftsführeren waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Georg Seelmann, Herrn Roland Schmäling und Herrn Bernhard Engelhart geführt. Der Geschäftsführer sind uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht. II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB) Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:
III. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 07.11.2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Forchheim, den 28.09.2011 gez. Georg Seelmann, Geschäftsführer gez. Roland Schmäling, Geschäftsführer gez. Bernhard Engelhart, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt. |
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