LUX Digital Pictures GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 95675
Eingetragen
20.1.2005
Branche
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenNachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Filmen.

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Jucht
seit 20.1.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

LUX Digital Pictures GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 1.104,00 2.655,00
I. Sachanlagen 1.104,00 2.655,00
B. Umlaufvermögen 97.147,37 316.711,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.990,61 3.379,15
II. Wertpapiere 0,00 30.272,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 89.156,76 283.059,32
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 221.939,14 483.252,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 320.190,51 802.618,79

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 508.252,35 -223.277,66
III. Jahresüberschuss 261.313,21 -731.530,01
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 221.939,14 483.252,35
B. Rückstellungen 4.372,30 4.000,00
C. Verbindlichkeiten 315.818,21 798.618,79
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.140,06 273.119,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 320.190,51 802.618,79

Anhang


für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der LUX Digital Pictures GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlusstag.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Eigenkapital

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2008 € 221.939,14.

Damit ist die Gesellschaft zum 31.12.2008 bilanziell überschuldet. Zur Abwendung der

Überschuldung hat die Gesellschafterin eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Mit dieser Rangrücktrittserklärung tritt die Gesellschafterin mit einem Teilbetrag ihrer Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Daher wurde bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 303.678,15 (525.499,40) ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Ingo Jucht/Kaufmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, den 23. Dezember 2009

Geschäftsführer

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